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Alle
Foren
Umstieg auf WP / Abmeldung Gasanschluss
Verfasser:
muscheid
Zeit: 09.11.2022 13:04:36
1
3416777
Zitat von Heatpump2022 Beitrag anzeigen
Mein Vorschlag wäre also, Gasliefervertrag zu kündigen und Gasanschlusspunkt zu kündigen unter Verweis auf die NDAV und die dort festgelegten Kündigungs- und Demontagefristen. Keinen Ausbau von Zählern, Verplomben etc. beauftragen, weil nicht geregelt ist, wer die Kosten dafür übernimm[...]


Der Vorschlag ist Blödsinn!
Ohne Gasliefervertrag bleibt kein Zähler hängen. Denn damit wäre die Anlage nutzbar, außerdem ist sowohl Zähler als auch ein ggf vorhandene Regler Eigentum des GVUs.

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 09.11.2022 16:31:03
4
3416918
Danke für den qualifizierten Kommentar!
Wir haben genau diesen Zustand: Vertrag beendet, Zähler hängt noch.
Würde ich einen Auftrag erteilen, ihn zu demontieren, würde ich einer für mich kostenlosen Demontage vorgreifen und vermeidbare Kosten übernehmen - wozu?

Verfasser:
jogi54
Zeit: 09.11.2022 19:22:05
0
3417022
Zitat von Heatpump2022 Beitrag anzeigen
Danke für den qualifizierten Kommentar!
Wir haben genau diesen Zustand: Vertrag beendet, Zähler hängt noch.
Würde ich einen Auftrag erteilen, ihn zu demontieren, würde ich einer für mich kostenlosen Demontage vorgreifen und vermeidbare Kosten übernehmen - wozu?

Tja - halt Wirrwar, wenn man nicht bei einem Grundversorger war, der im eigenen Haus auch der Netzbtreiber ist und auch noch ne Tochter hat, die der Messtellenbetreiber ist.

Ich war bei meinem "Grundversorger" (Rheinenergie, Köln) hab den Gasliefervertrag gekündigt, dann gleich nachgefragt, ob ich beim Netzbetreiber und beim Messstellenbetreiber auch noch kündigen müsste - nö, machen wir automatisch mit.

OK - ich wollte dann auch gar kein Gas mehr im Haus haben und habe nachgefragt, ob der Gasanschluss endfültig still gelegt werden kann, also vor dem Haus abgeklemmt wird.

Da kam dann die Frage, ob sie dann auch das Gasrohr auf meinem Grundstück entfernen sollen. Würde jedoch bedeuten, dass sie das Grundstück aufgraben müßten, und die "Wiederherstellung" der Bepflanzung oder Weg dann selber machen müßte.
Ich habe dankend abgelehnt - eine Trennung der Gasleitung auf dem Weg vor dem Haus und eine Trennung der Gasleitung wandeben im Keller reicht mir vollkommen.

Zähler abholen, die Öffnungen verschließen und alles mit neuen Warnzetteln versehen ging innerhalb weniger Tage. Auch die Endabrechnung kam nach dem Zählerabbau kurzfristig.

Die endgültige Trennung der Gasleitung dauerte dann lange und es gab mehrere Anläufe. OK - hatte ich kurz nach der Ahrtal-Überschwemmung beantragt - da hatten die Gas-Tiefbau Firmen alle Hände voll zu tun ... nach nem guten Jahr hat es dann geklappt.

=> Wenn der Gaslieferant nicht der Grundversorger ist, muss man im Grunde an 3 Stellen kündigen (soweit 1. nicht die Kündigung von 2. und 3. übernimmt):
1. Gasversorger
2. Messstellenbetreber
3. Gas-Verteilnetzbetreiber

Da die Gasleitung dem Netzbetreiber gehört - ist ja auch als Grundlastbarkeit (heißt das so?) im Grundbuch eingetragen - kann man die Entfernung der Gasleitung im Prinzip kostenfrei verlangen und ist auch so vorgesehen.

Hab ich jetzt vollends alle verwirrt ?? ;-)

LG jogi

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 09.11.2022 19:45:18
0
3417040
Bei uns waren Gasversorger und Netzbetreiber und ich denke auch der Messstellenbetreiber die örtlichen Stadtwerke. Die kamen erst groß in die Zeitung (hab ich nicht gelesen) weil sie die Ansicht vertraten, dass die NDAV zum Kappen der Gasleitung auffordert, und sie die Kosten dem Kunden aufbürden könnten. In der angrenzenden Großstadt machen die Stadtwerke wohl einfach kostenlos einen Stopfen drauf und gut. Diese Auffassung konnte ich nicht teilen und habe ihnen den gewünschten Auftrag nicht erteilt, sondern einfach gekündigt. Dann kam zwei Wochen später noch ein netter Anruf und ein neues Formular, in dem die Trennung nur kostenlos ist (Bei Gas, Wasser und Strom bleiben teuer). Das Formular datiert vom Juli 2022, also deutlich vor meiner Kündigung - merkwürdig. Passiert ist weiter nichts bislang.

So lang für mich da keine Risiken oder Kosten (Gasprüfung?) von ausgingen, hätte ich nichts dagegen, wenn sie die Leitung nur zu verstopfen würden. Ich möchte den Stadtwerken ja keine unnötigen Kosten verursachen.

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 09.11.2022 19:46:34
0
3417042
Zitat von Birke Beitrag anzeigen
Was meinst du mit Interesse an einer Sammlung?
Einfach wortwörtlich. Falls dieser Faden zu einer Sammlung von Kosten/Vorgehensweisen der Versorger bei Kündigung des Gasanschlusses werden sollte war das mein Beitrag wie die EWE es macht.

Zitat von Birke Beitrag anzeigen
... Aber wozu soll ich die 67 €/Jahr zahlen ...
Deine Entscheidung, EWE bietet dir 2 Alternativen. Alles Rückbauen ist kostenlos (dann kostet der Neuanschluss aber, wenn man mal wieder Gas haben möchte). Das weiter vorhalten kostet 67€/a. Ob der Preis gerechtfertigt ist oder als Abzocke kann ich nicht beurteilen; Kosten entstehen bei Vorhaltung aber schon.

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 09.11.2022 19:55:51
0
3417050
Was auffällt ist, dass das je nach Versorger ganz unterschiedlich angegangen wird. Zu den Kosten steht in der NDAV nichts drin, kümmern muss sich aber der Netzbetreiber. Ich würde mich nicht wundern, wenn bei zunehmendem Stillegen von Gaskesseln eine einfachere Lösung eingeführt wird, und die Kosten wieder dem Kunden zugesprochen werden. Das regelmäßige Aufreißen von Wegen und Straßen ist ja nicht wünschenswert.

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 10.11.2022 21:05:43
1
3417740
Der Netzbetreiber hat kein Interesse daran einen aktiven Gasanschluss zu behalten. Denn er verursacht jedes Jahr Kosten. Deshalb wird meist an der Straße gekappt und fertig. Dauert ca 2 Std. für erfahrene Tiefbauer. Das wieder in Betrieb nehmen kommt einem neuanschluss gleich. Auch von den Kosten. Das stilllegen ist gesetzlich geregelt und ist kostenlos. Da aber meist ein VIU diese Aufgabe übernimmt hat der netzbetreiber dadurch keine Arbeit. Wenn jetzt jemand selber seinen Gasanschluss still legt und den Zähler abbaut, dann braucht er sich nicht wundern wenn der netzbetreiber für das abholen des zählers und das sichern des Anschlußes Geld haben möchte. Solche Arbeiten darf ein Hauseigentümer nämlich nicht selber machen. Ein VIU würde das dem Netzbetreiber melden und damit wäre es erledigt.
Also. Hahn zu machen darf jeder. Aber einen Zähler ausbauen und dabei ggf. noch ein Plombe entfernen...da bewegt man sich auf dünnen Eis wenn was passiert.

Gruß

Verfasser:
jogi54
Zeit: 10.11.2022 23:33:33
0
3417796
Zitat von Heatpump2022 Beitrag anzeigen
Bei uns waren Gasversorger und Netzbetreiber und ich denke auch der Messstellenbetreiber die örtlichen Stadtwerke. Die kamen erst groß in die Zeitung (hab ich nicht gelesen) weil sie die Ansicht vertraten, dass die NDAV zum Kappen der Gasleitung auffordert, und sie die Kosten dem Kunden aufbürden[...]

Na ja - wenn die Gasleitung dann nach einigen Jahren bei dir im Haus ne Leckage hat, hast du halt trotzdem die A...karte.

Da der "Rückbau" der Gasleitung gesetzlich geregelt ist, habe ich das gefordert und keine Gegenwehr bekommen. Dabei bin ich dann i, Laufe der Realisierung dem Gasnetzbetreiber noch entgegen gekommen - de jure hätte er die Gasleitung auf meinem Grundstück komplett entfernen müssen.

Da ich nur auf eine sichere Trennung - in 1m Abstand geschnitten und beidseitig verpresst und zugeschweißt - die Gasleitung musste nicht ausgebuddelt werden sondern nur noch in meinem Haus wandeben abgeschnitten und verputzt werden. Eine win-win-Situation für beide Seiten, der netzbetreiber mußte da keine ca. 10m die Gasleitung ausbuddeln, und ich habe mir die Wiederherstellung meines Weges zum Haus erspart.

Unterm Strich alles gut....

LG jogi

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 11.11.2022 10:03:37
0
3417933
Als minimalen Rückbau hätte ich einen Verschluss direkt hinter dem Absperrhahn gesehen, der direkt auf der Innenseite der Außenwand sitzt. So wird das angeblich in Hamburg gemacht. Ein Restrisiko bleibt dabei natürlich, gerade auch im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder jahrzehntelangen Zeitspannen. Die WP-Installation habe ich quasi an der vorhandenen Installation vorbei gemacht, und erst im letzten Schritt den Übergang vollzogen. Die Gasleitung hatte ich mit einem Holzkasten geschützt, weil ich in der Nähe Stemm- und Bohrabrieten für die WP-Leitungen zu machen hatte.

Als Risiko sehe ich bei einem Abtrennen innerhalb des eigenen Grundstücks, dass es später nach dann geltender Regelung heißen kann: "Risiko, müssen sie prüfen lassen €€€ oder auf eigene Kosten an der Straße €€€€ abtrennen lassen!"

Mal gucken wie es hier weitergeht...

Verfasser:
JeishaGeisha
Zeit: 15.11.2022 15:59:04
0
3420926
@Heatpump2022:

Werde auch deinen Weg der Kündigung nach NDAV gehen. Mal schauen, wie die Avacon sich hier verhält. Auf der Website steht auch, dass der Kunde zahlen soll.

https://www.avacon-netz.de/de/energie-anschliessen/gasnetz/hausanschluss/rueckbau-demontage-stilllegung-gasanschluss.html

"Bei der Demontage erfolgt eine permanente Trennung Ihres Strom- bzw. Gasanschlusses von unserem Versorgungsnetz.

Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme – der Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Die reinen Demontagekosten sind vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen."

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 15.11.2022 17:24:01
0
3420993
Man stellt ja keinen Antrag auf Demontage sondern kündigt seinen Netzanschlusspunkt. Dies verpflichtet den Netzbetreiber zum Rückbau innerhalb von drei Jahren. Eine Weiterberechnung an den Kunden ist in der NDAV nicht vorgesehen. Wenn sowas nicht in den AGBs des Netzversorgers steht und das auch rechtlich wirksam ist, dann hat er keine Grundlage für seine Forderung. Also vor allem nicht voreilig einen kostenpflichtigen Auftrag erteilen, irgendwas unterschreiben oder bezahlen.

Verfasser:
jogi54
Zeit: 16.11.2022 10:45:03
1
3421326
Zitat von JeishaGeisha Beitrag anzeigen
Hierbei handelt es sich um eine endgültige Maßnahme – der Netzanschluss ist nach der Trennung nicht mehr nutzbar. Die reinen Demontagekosten sind vom Antragsteller bzw. Grundstückseigentümer zu tragen."[...]


Ich verstehe das so, dass avacon-netz die Trennung für den Grundstückseigentümer kostenfrei durchzuführen hat.

Wenn man als Grundstückseigentümer zusätzlich auch die tote Gasleitung entfernt bekommen will, muss man das selber tragen.

Bei mir war das ähnlich - die hätten mir die Gasleitung ausgebuddelt und den Graben wieder zugeschüttet, aber die Wiederherstellung der Oberfläche hätte ich bezahlen müssen.
Diese Aktion wäre bei mir ziemlich aufwändig gewesen - die Gasleitung geht genau unter der Haustüre in den Keller. Das hätte bedeutet, dass ich den Weg zur Haustüre
hätte neu pflastern müssen, das "Podest" vor der Türe ebenfalls neu und mein Rosenbogen wäre der Aktion auch zum Opfer gefallen.

Ich habe dankend drauf verzichtet, es reicht vollkommen, wenn die Gasleitung sicher und dicht aufgetrennt ist.

Sieht bei mir so aus:

Gasleitung freigelegt:


Die Gasleitung (Gas kommt von links) wurde hydraulisch 2fach verpresst, dann geschnitten:

Danach wurde auch die Leitung zum Haus (rechts) verpresst und beide Enden noch dicht verschweißt.

Am Ende noch Korrosionsschutz:

Und wieder verfüllt, verdichtet und die Asphaltdecke aufgebracht.

Ich bin mir sicher, dass das ausreicht und bei mir im Haus ganz sicher kein Gas mehr ankommt.

Für die ganze Aktion musste ich nichts bezahlen.

LG jogi

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 16.11.2022 11:59:23
0
3421370
Hallo Jogi,
da sprichst bestimmt einen wichtigen Unterschied an. Ich verstehe die NDAV so, dass sie alle ihre Einrichtungen entfernen müssen, da gehört für mich auch die Leitung zu. Von der Beseitigung des Schadens ist aber nichts geschrieben. Oft bewegen sich solche Regelungen ja auch auf einen sinnvollen Zustand zu. Das Ausbuddeln einer angeklemmten Leitung gehört für mich nicht dazu.
Was haben sie mit Deinem Zähler und Geröhr im Keller gemacht?

Verfasser:
jogi54
Zeit: 16.11.2022 19:16:19
0
3421579
Zitat von Heatpump2022 Beitrag anzeigen
Hallo Jogi,
da sprichst bestimmt einen wichtigen Unterschied an. Ich verstehe die NDAV so, dass sie alle ihre Einrichtungen entfernen müssen, da gehört für mich auch die Leitung zu. Von der Beseitigung des Schadens ist aber nichts geschrieben. Oft bewegen sich solche Regelungen ja auch auf[...]

hi heatpump,
mein Kessel war eh schon länger hinüber und ich musste nur noch meinen Gasherd gegen einen Induktionsherd austauschen. Mit dem Austausch habe ich den Absperrhahn am Eingang in den Keller abgespertt. Außerdem konnte ich den Abzweig zur Küche im Keller absperren und die Leitung in die Küche entfernen - musste ja weg.

Nachdem ich das erledigt hatte, habe ich gekündigt. Der Zähler wurde innerhalb weniger Tage abgeholt und die beiden Anschlüsse des Zählers mit Propfen verschlossen, und neben dem Absperrhahn am Eingang in den Keller ein Warnschild mit Telefonnummer => bei Gasgeruch, angebracht.

Außerdem habe ich eine mail bekommen, in der ein Ansprechpartner genannt wurde, mit dem ich den weiteren Rückbau besprechen sollte.

Da wurde dann der Grad des Rückbaus besprochen (siehe oben). Mir war nur wichtig, dass zu 100% sichergestellt wird, dass kein Gas mehr ins Haus kommen kann. Wer denkt in 10 oder 15 Jahren noch dran, dass da mal ein Gasanschluss war - wenn es komisch riecht... ? Wir haben uns dann auf die ausgeführte Lösung geeinigt.

=> In Gasleitungen für Hausanschlüsse herrscht ein Druck von bis zu 30 Millibar.

Bei einem so geringen Druck würde auch dann nichts mehr ins Haus kommen, wenn das nicht so 3-fach + 2-fach gesichert abgeklemmt wäre.

OK - dann aber dauerte es, weil grade die Ahrtalflut war und Corona außerdem. Es hat dann doch mehrere Anläufe gedauert - und Absagen - wg. Ahrtal - Überschwemmung, Corona und Wetter - war für mich ok - war ja wirklich nicht eilig.

erster Termin: 2020-10-27

endgültige Ausführung: 2022-02-25

Nach der Trennung der Leitung drausen wurde dann in meinem Keller die Leitung noch wandbündig und ca. 1m weiter abgesägt und das verbliebene Loch mit Zementmörtel verschlossen.
Die Leitung war ja dann sowieso ausgegast und war für mich so ok.

Die Leitungen im Haus hat man ja mit dem ersten Gasanschluss mal bezahlt und verblieben bei mir. Den Abschnitt vom Absperrhahn am Eingang in den Keller bis zum Zählerplatz und den Zählerplatz habe ich dann gleich abgebaut. Der Rest ist etwas schwieriger, weil die Leitung schwer zugänglicher ist. Da werde ich mir wohl doch noch so ein Multitool besorgen müssen, anders wird es kaum gehen, das Rohr mehrfach unter sehr beengten Bedinungen zu schneiden.

Hab ich jetzt alles umfassend beantwortet ??? *GRÜBEL*

LG jogi

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 16.11.2022 20:32:31
1
3421614
Danke - alles beantwortet!
Bei mir ist ein zweites Absperrventil vor dem Kessel und eine absperrbare Gassteckdose vor dem Herd. Den Herd habe ich schon abgesteckt und verkauft, die Nachfrage war ganz erstaunlich. Der Kessel steht noch da, ich dachte mir, ihn wegzuräumen, wenn die Gasleitung getrennt ist.

Meine Kündigung haben sie nicht richtig verarbeitet, das ist mir gerade ganz recht wegen dem Dezember-Zuschuss. Ich habe nochmal zum Ende des Jahres gekündigt.

Verfasser:
technogodder
Zeit: 27.02.2023 18:34:28
0
3491631
Zitat von JeishaGeisha Beitrag anzeigen
@Heatpump2022:

Werde auch deinen Weg der Kündigung nach NDAV gehen. Mal schauen, wie die Avacon sich hier verhält. Auf der Website steht auch, dass der Kunde zahlen soll.[...]


Hallo, gibt es hierzu schon ein Avacon-Update? Mein Anschlusspunkt wurde im September bei der Avacon zum 31.10.22 gekündigt, eon hat seitdem trotzdem immer wieder Rechnungen geschickt, Briefe trotz Einschreiben mit Rückschein wurden ignoriert usw.

Von der Avacon kam trotz mehrerer Einschreiben außer "Bitte haben Sie noch etwas Geduld" noch garnix. Nur automatisch erstellte Vorgangsnummern als Standard-Email Eingangsbestätigung liegen als Beleg vor.

Heute rief eon an, dass ich eine Firma zum Zählerausbau beauftragen sollte, da Avacon von eon sonst 15€ monatlich Zählermiete verlangen würde... Unfassbar..

Verfasser:
Vwgolfcabrio
Zeit: 27.02.2023 22:05:38
0
3491746
Ich stehe auch kurz vor der Abmeldung des Gasanschlusses bei Avacon. Reicht es nicht einfach den Gasvertrag zu kündigen?

Verfasser:
technogodder
Zeit: 28.02.2023 16:47:12
2
3492139
Wenn du nur den Gasliefervertrag kündigst, landest du automatisch in der Grund/oder Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Du musst den Netzanschusspunkt bei der Avacon kündigen und hoffen, dass es klappt. Ich empfhle hierzu Einschreiben mit Rückschein.

Meine Erfahrungen sind mit eon und Avacon absolut katastrophal.

Verfasser:
Vwgolfcabrio
Zeit: 28.02.2023 22:13:27
0
3492371
Zitat von technogodder Beitrag anzeigen
Wenn du nur den Gasliefervertrag kündigst, landest du automatisch in der Grund/oder Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Du musst den Netzanschusspunkt bei der Avacon kündigen und hoffen, dass es klappt. Ich empfhle hierzu Einschreiben mit Rückschein.

Meine[...]


Es soll doch nur der Zähler ausgebaut werden. Reicht das nicht aus?

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 28.02.2023 23:01:18
1
3492381
Wurde doch schon beschrieben: Kündigung des Gasvertrages führt zu Grundversorgung, nicht zum automatischen Zählerausbau und Rückbau des Anschlusses.

Verfasser:
Vwgolfcabrio
Zeit: 01.03.2023 07:40:04
0
3492444
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
Wurde doch schon beschrieben: Kündigung des Gasvertrages führt zu Grundversorgung, nicht zum automatischen Zählerausbau und Rückbau des Anschlusses.


Warum Rückbau des Anschlusses? Muß der Anschluss komplett zurückgebaut werden? Zähler ab und Gasrohr verschließen, vielleicht noch mit Verplombung müsste doch reichen?

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 02.03.2023 08:25:24
1
3493093
Ich wollte ja noch mal berichten, wie es weiterging:
Gasanschlusspunkt und Liefervertrag hatte ich zu Ende Oktober 2022 gekündigt. Danach Telefonate mit Stadtwerke-Menschen, der allerlei Vorstellungen vorbrachte, die ich nicht teilte, Fachbetrieb hier und da, was ich alles muss und darf, vielfach nicht zutreffend.
Meine Kündigung wurde nicht verarbeitet, was mir wegen der staatlichen Dezember-Förderung nicht unlieb war.
Irgenwann im Dezember dann ein Gerumpel auf dem Fußweg vorm Haus - "Wir trennen den Gasnaschluss ab". Ich bat darum, mir Bescheid zu sagen wenn das vollendet sei, was auch gemacht wurde. Das Abtrennen hat etwa eine Stunde gedauert wobei von den zwei Leuten nie mehr als einer gearbeitet hat. Dafür waren ursprünglich 1010€ vorgesehen gewesen!!! Damit war die Installation im Keller nur noch Altmetall, teils mein Eigentum, teils das der Stadt. Meinen Teil samt Kessel habe ich dann abgeräumt und Kessel und Wasserspeicher von einem Schrotti aus ebay-Kleinanzeigen abholen lassen, was sehr gut geklappt hat. Steuerung und Bedieneinheit habe ich noch ausgebaut und bei ebay verkauft für je 80€. Anfang Januar dann ein Monteur an der Tür, er wolle den Zähler abholen. Ich habe ihn gefrat ob er sein Werkzeug dabei habe, hat er dann geholt und den Zähler fotografiert, ausgebaut und mitgenommen, das dauerte 4 Minuten oder so.
Die Abrechnung zum Jahresende erfolgte korrekt, für das Abtrennen und den "Ausbau" de Zählers wurde nichts berechnet. Zahlungsaufforderungen kamen keine mehr, aber eine Information zum zukünftigen Gaspreis. Deren Systeme sind offenbar überfordert, weil es kein vorgesehener Vorgang ist, das Gasanschlüsse abgebaut werden.

Die Bundesnetzagentur habe ich in dieser Sache auch angeschrieben, und die stellten den Rückbau des Anschlusses als Änderung und damit für den Verbraucher kostenpflichtig dar. In der Sache besteht also vermutlich noch Regelungsbedarf, denn mit der Wärmewende wird das nix wenn man als umrüstwilliger Kunde Phantasiebeträge für das Abtrennen des Anschlusses bezahlen müsste, ohne etwas dagegen tun zu können.

Wer gerade in dieser Situation steckt solte den Ball ruhig und überlegt spielen, immer im Blick haben, dass Netzbetreiber und Versorger mit Falschinformationen um sich werfen und ungerechtfertigte Forderungen stellen. Zweckmäßig ist es auch, keine Guthaben dort aufzubauen von dem Phantasiebeträge abgezogen werden könnten wenn man die Zahlungen einstellt. Unsere Stadtwerke hatten gerade vorher negativ Schlagzeilen in der auflagenstarken Zeitung gemacht wegen der Praxis Geld für die Abtrennung zu verlangen. Es kann also nicht schaden, eine ordentliche Welle zu schlagen.

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 02.03.2023 13:19:59
1
3493298
Wenn die Bundesnetzagentur das für kostenpflichtig hält, sitzt man als Kunde aber auch an einem sehr kurzen Hebel und kann nur auf Glück hoffen, dass das Abknipsen der Leitung mit den Erdarbeiten (noch) nicht in Rechnung gestellt wird.

Verfasser:
Heatpump2022
Zeit: 02.03.2023 15:22:29
0
3493369
Ich bin kein Jurist aber darüber ob eine Kündigung des Anschlusses eine "Änderung" ist kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Gerade in Verbindung mit dem Phantasiepreis den die Stadtwerke Norderstedt aufrufen wollten sehe ich da dringenden Klarstellungsbedarf. Es stellt sich auch die Frage welche Arbeiten überhaupt nötig sind um einen Anschluss unbenutzbar zu machen. Das wird ja von Netzbetreiber zu Netzbetreiber sehr unterschiedlich gehandhabt. Wenn ich wollte könnte ich das Loch auch kurz aufbuddeln und da einen alten Gartenschlauch anschließen. Vor dem Hintergrund würde ich es für ausreichend halten, die Gasleitung am Hahn im Haus abzutrennen und mit Stopfen zu verplomben. Das Gebuddel auf der Straße werden die Netzbetreiben vom Aufwand her kaum aufrecht halten können.

Verfasser:
Kaipher
Zeit: 02.03.2023 18:05:11
0
3493468
Ich habe gerade die Demontage bei Westnetz beantragt, ganz einfach auf der Website, 1 Minute, ein paar Klicks und fertig war der Auftrag.

Folgendes als Beispiel aus dem Auftrag:

Die endgültige Demontage eines Netzanschlusses ist für den Anschlussnehmer/Kunden kostenfrei. Bei der Demontage wird die Netzanschlussleitung von der Hauptrohrleitung getrennt. Die Leitungsteile verbleiben auf dem kundeneigenen Grundstück.

Dazu gibt es sogar eine kleine Skizze, wo getrennt wird.

Als Rechnungsbetrag werden auch 0 Euro ausgewiesen.

Alles kein Stress, keine Beschädigung auf dem eigenen Gründstück, mit dem verbleibenden Zeug in der Erde und im Keller kann ich dann machen was ich will.

Ich bin gespannt, ob alles weitere genauso vorbildlich abläuft, wie die Auftragserteilung, bin bisher echt positiv überrascht.

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Umstieg auf WP / Abmeldung Gasanschluss
Verfasser:
Kaipher
Zeit: 02.03.2023 18:05:11
0
3493468
Ich habe gerade die Demontage bei Westnetz beantragt, ganz einfach auf der Website, 1 Minute, ein paar Klicks und fertig war der Auftrag.

Folgendes als Beispiel aus dem Auftrag:

Die endgültige Demontage eines Netzanschlusses ist für den Anschlussnehmer/Kunden kostenfrei. Bei der Demontage wird die Netzanschlussleitung von der Hauptrohrleitung getrennt. Die Leitungsteile verbleiben auf dem kundeneigenen Grundstück.

Dazu gibt es sogar eine kleine Skizze, wo getrennt wird.

Als Rechnungsbetrag werden auch 0 Euro ausgewiesen.

Alles kein Stress, keine Beschädigung auf dem eigenen Gründstück, mit dem verbleibenden Zeug in der Erde und im Keller kann ich dann machen was ich will.

Ich bin gespannt, ob alles weitere genauso vorbildlich abläuft, wie die Auftragserteilung, bin bisher echt positiv überrascht.
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