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12.03.2024 23:40:46 |
Zitat von Klaus_66  Nun bin echt am Überlegen den Anschluss endgültig stilllegen zu lassen, zumal es wohl in der NDAV geregelt ist, dass ab einer gewissen Zeit bei temporärer Stillegung man den Rückbau kostenlos haben kann. Das muss ich aber noch genau schauen. Hat jemand hierzu Erfahrungen bezüglich der NDAV.
Bist du da weitergekommen?
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13.03.2024 09:25:21 |
Mein Erfahrungsbericht aus HH. Nachdem ich den im Standby installierten Gas- WEZ mehr als 1 Jahr nicht betrieben habe ( = Hosenträger) habe ich per Post meine Kündigung des Netzanschlussvertrags an Gasnetz HH gesandt ( Dreizeiler) und mich bei der Kündigungsfrist auf die Fristen der NDAV berufen ( 4 W zum Monatsende). Meine Idee: ich habe einen Vertrag mit dem Netzbetreiber bei Hauskauf "geerbt" und diesen Vertrag ( von dem ich keine Kopie habe) kündige ich! Nicht mein Installateur! Formblatt auf Website? Für Vertragskündigung m.E. irrelevant). Nach einer Ehrenrunde - der SB bei Gasnetz HH hatte wohl gedacht ich sei schusselig und hätte meinen Gasliefervertrag kündigen wollen und mich deshalb an EON verwiesen - war es einfach. Gasnetz Hamburg hat mit mir einen Termin vereinbart, kam pünktlich am letzten Tag der Vertragszeit und hat im Keller den Gaszähler ausgebaut und eine Kappe auf den Eintritt geschraubt. Der Kollege hat zeitgleich den Gehweg auf gebuddelt und am Abzweig der Gasleitung den Anschluss verschlossen ( eine Art Ventil), dann aus meiner Anschlussleitung ein 10 cm langes Stück entfernt und die beiden offenen Enden mit Schweisskappen verschlossen. Das dauerte 2h und wir haben nett geklönt, was Gasnetz HH so alles unternimmt um die Zukunft zu planen (Versuche mit Beimischung von H2 und so). Es sei auch möglich den Anschluss wieder herzustellen, würde dann aber wieder Anschlusskosten verursachen. Die Trennung sei hingegen ( noch) kostenlos. Die Verbindlichkeit der Aussage mag nicht Gerichtsfest sein, dumm waren die Mitarbeiter keinesfalls! Vom Gaslieferanten EON erhielt ich nun - ca. 14 Tage später meine Schlussrechnung zum Gasliefervertrag ohne dass ich zu denen separat Kontakt aufgenommen hatte. Meinem Schorni habe ich nach der Aktion von Gasnetz Hamburg mitgeteilt, dass ich nunmehr keine Feuerstelle mehr betreibe ( obwohl der Gaskessel noch im Keller montiert ist) ( Photo vom fehlenden Zähler) Der Schorni hat sich dann weniger Tage später gemeldet und einen Besichtigungstermin vereinbart. Am Termin haben wir nett geklönt, über den noch installierten Kessel hat er kein Wort verloren und er hat Vorschläge gemacht, was ich mit dem Schornstein machen kann/ soll. Von Gasnetz HH erwarte ich jetzt keine Rechnung, von Schorni schon, wird aber nicht die Welt sein. Mein Fazit: War viel einfacher als befürchtet. Nette Leute, keine Feinde! Und den Gaskessel entferne ich irgendwann um Laufe des Jahres... Beste Grüße MIKA
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13.03.2024 11:59:32 |
Was waren die Vorschläge hinsichtlich Schornstein? Ich habe jetzt auch eine Wärmepumpe eingebaut. Gaszähler und Heizung ist weg. Was mache ich jetzt mit dem Schornstein?
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14.03.2024 14:35:38 |
Ich stehe vor der Entscheidung nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe den Gasanschluss zu kündigen. Der Netzbetreiber EWE verlangt entweder 67,- jährlich für die Stilllegung, oder für die Trennung 965,- Euro einmalig. 2022 war das noch kostenlos. Jetzt hat hier jemand geschrieben, dass bei Stilllegung nach ein paar Jahren der Anschluss sowieso abgebaut werden muss. Das wäre dann Sache des Netztbetreibers? Ich überlege, das ich jetzt machen soll. Pokern und zunächst ein paar Jahre stilllegen, oder direkt kündigen und den Anschluss vergessen. Ich befürchte, dass in ein paar Jahren die jährliche Gebühr sowie auch die Gebühr für die Trennung steigen werden. Andererseits hätte man bei einem eventuellen Verkauf des Hauses in 10, oder 15 Jahren die Option auch die " Diesel-Dieters" dieser Welt mit als potentielle Kunden gewinnen zu können:-), wenn man die Option Rückaktivierung Gasanschluss zur Verfügung hätte. Was meint ihr?
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21.03.2024 10:58:23 |
Update:
Gestern war der Monteur von AXXcon da und hat den Zähler und den Gasregler demontiert und mitgenommen. Als Tipp gab er mir, ich soll die Leitung liegen lassen, weil man nicht weiß, was in 10 Jahren ist. Tiefbaukosten müsste ich bezahlen. Ich würde Post von der AXXacon bekommen. Wärmepumpe und Co. hat er bisschen schlecht geredet... bla bla... "Kunden nicht zufrieden, Split Klima halten nicht." Das übliche...
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
21.03.2024 18:04:05 |
Hat jemand die Kosten der Stilllegung als Umfeld Maßnahme bei der GEG-Förderung angegeben? sollte imo beim Punkt -Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen mit drin sein
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22.03.2024 08:59:01 |
@Schnakel: Was meinte der Monteur denn mit du würdest Post bekommen? Dass du für den Zählerausbau bezahlen musst? Und wenn ja wieviel? Mir steht das ganze im Laufe des Jahres mit dem gleichen Netzbetreiber auch noch bevor. Und nach schlechten Erfahrungen mit dem Thema PV rechne ich mit allem bei denen (Wollten damals Kosten für Formalitäten haben, ist aber schon 3 Jahre her, inzwischen haben sie eingesehen, dass die auf dem Irrweg waren.).
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22.03.2024 10:28:44 |
Zitat von nevs77  @Schnakel: Was meinte der Monteur denn mit du würdest Post bekommen? Dass du für den Zählerausbau bezahlen musst? Und wenn ja wieviel? Mir steht das ganze im Laufe des Jahres mit dem gleichen Netzbetreiber auch noch bevor. Und nach schlechten Erfahrungen mit dem Thema PV rechne ich mit allem bei[...] Ich habe eine Heizungsfirma angerufen und diese haben den Zählerausbau eingeläutet. 85 Euro netto habe ich für die Abmeldung Gas und den Zählerausbau bei der Firma schon bezahlt. Was für Post kommt, keine Ahnung?!? Bestimmt wie es weitergeht, ob Rückbau oder Jahrespauschale für Gasprüfung. Ich lasse mich überraschen.
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11.07.2024 16:42:40 |
Stand bei Stadtwerke Südholstein ( Stadtwerke Pinneberg/Tornesch) Ich hab ein EFH und hatte eine Gastherme, seit Februar 2024 nun eine WP. Therme ist weg und ausgebaut. Den Ausbau des Zählers hat der Heizi gemacht Stadtwerke Pinneberg haben am 11.08.2023 alle Vertragsinstallateure und Bezirksschornsteinfegermeister informiert wie vorzugehen ist Es wird sich auf DVGW TRGI 2018 Arbeitsblatt G600 und DVGW G459-1 Absatz 8.5 Außerinbetriebnahme/Stillegung von Netzanschlüssen" bezogen. Auch wird auf die NDAV §9 eingegangen (Kosten) Fazit: 1. Es gibt einen Prozess den der Heizi machen muss und kennen sollte da er informiert wurde. Dabei wird entschieden ob der Gasanschluss noch bleibt oder stillgelegt wird. Auch wird der Schornsteinfegermeister involviert. 2. Bleibt der Gasanschluss, wird verplombt und für 2 Jahre der Grundpreis bezahlt, dann muss wenn keine Gasentnahme geschieht, Zurückgebaut werden 3. Der Rückbau geschieht durch Netztrennung an der Straße und ist mit Tiefbauarbeiten usw. verbunden. Kosten laut Preisblatt 1689,60€ 4. Die Kosten trägt der Eigentümer gemäß NDAV §9 In Wedel übrigens genau so, kostet pauschal da etwas weniger. Ich habe alle Schreiben vorliegen bei Interesse. Doof finde ich das man nur gegen Geld (ca. 80€) in die DGVW G459 Einsicht hat. Wer die hat, kann die mir die bitte mal schicken, das wäre sehr nett. Danke!! VG
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| Zeit:
11.07.2024 20:41:53 |
Bei uns war das völlig problemlos. Ich habe meinen Gasliefervertrag außerordentlich gekündigt wegen Stilllegung der Gastherme, Eprimo hat die Kündigung bestätigt. Dann hab ich meinem Netzbetreiber iNetz eine formlose Mail geschickt mit der Bitte um Stilllegung des Anschlusses. 2 Tage später war ein Monteur direkt vom Netzbetreiber da, hat den Zähler ausgebaut, dafür ein Stück "Vollrohr", also ein Stück Eisen mit Flanschen dran genau in den Maßen des Zähleranschlusses eingebaut, hat eine Dichtigkeitsprüfung gemacht.und mir gesagt, dass der Zählerstand an den Lieferanten gemeldet wird. Der hat eine Schlussrechnung erstellt und gut wars, der Service des Netzbetreibers war kostenlos. Es war auch keine Rede von Leitung rückbauen. Ich hab ja deren Verlegung bei der Erschließung bezahlt.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
11.07.2024 21:14:52 |
Zitat von cn3boj00  Bei uns war das völlig problemlos. [...] das ist wie lange her? Sicher das nicht noch was kommt? |
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23.08.2024 14:39:20 |
Zitat von Schnakel  Zitat von nevs77  [...] Ich habe eine Heizungsfirma angerufen und diese haben den Zählerausbau eingeläutet. 85 Euro netto habe ich für die Abmeldung Gas und den Zählerausbau bei der Firma schon bezahlt. Was für Post kommt, keine Ahnung?!? Bestimmt wie es weitergeht, ob Rückbau oder[...] Hat sich bei dir seitdem noch was ergeben? Hattest du ggü. Avacon irgendwas erklärt/gekündigt? Laut dem NDAV-Preisblatt von Avacon kostet die Demontage des Gasanschlusses 994,84 EUR. Ist die Frage, ob man den Preis jetzt als Umfeldmaßnahme gefördert bekommen würde. Hat da jemand schon Erfahrungswerte dazu? Bei mir ist noch die Regelung aus Mai 2023 relevant, da hatte ich den Antrag gestellt und genehmigt bekommen.
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23.08.2024 15:26:40 |
Kann von Netze Südwest berichten: Habe im Oktober 2023 beim Einbau der WP Stillegung Gasanschluß für 856,-€ brutto beantragt. Wurde zu dem Preis dann 2024 durchgeführt und abgerechnet. Auch das BAFA hat brav 35% der Kosten übernommen. Ich habe Stillegung beantragt, weil sie sonst eine "Vorhaltepauschale" von 71,40€ pro Jahr + einmalige Zählerausbaugebühr verlangt hätten. Mittlerweile (2024) verlangt Netze Südwest 2.975,-€ !!! für die Stillegung. Da muß man dann wohl mindestens 100 Jahre alt werden, damit sich die Stillegung finanziell noch rechnet ...
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11.10.2024 14:07:02 |
Gibt es weitere Erfahrungen in Bezug auf die Kosten für die Stilllegung als Umfeldmaßnahme bei der BAFA?
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20.10.2024 08:38:24 |
Zitat von MIKA.HH  Mein Erfahrungsbericht aus HH.
Nachdem ich den im Standby installierten Gas- WEZ mehr als 1 Jahr nicht betrieben habe ( = Hosenträger) habe ich per Post meine Kündigung des Netzanschlussvertrags an Gasnetz HH gesandt ( Dreizeiler) und mich bei der Kündigungsfrist auf die Fristen der[...] @MIKA: Kannst du deinen Dreizeiler vielleicht mal posten? Muss das jetzt auch machen und möchte dabei nichts falsch machen bzw. missverständlich formulieren. Bei dir hat es ja gut geklappt, von daher würde ich mich gerne daran orientieren.
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20.10.2024 11:10:59 |
Zitat von nevs77  Zitat von MIKA.HH  [...] @MIKA: Kannst du deinen Dreizeiler vielleicht mal posten? Muss das jetzt auch machen und möchte dabei nichts falsch machen bzw. missverständlich formulieren. Bei dir hat es ja gut geklappt, von daher würde ich mich gerne daran orientieren. Hier der Text per Brief:Gasnetz Hamburg GmbH Ausschläger Elbdeich 127 20539 Hamburg Kündigung Gasanschlussvertrag Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wir kündigen das Gasanschlussverhältnis Strasse, Hausnummer PLZ Hamburg, Zählernummer ###### gem. §25 NDAV Satz 1 zum 29.2.2024 bzw. zum nächst möglichen Zeitpunkt.. Wir bitten um Bestätigung des Eingangs der Kündigung. Mit freundlichen Grüßen Das haben die Sachbearbeiter (Lesekompetenz) wohl nicht verstanden und sandten folgende E- Mail:Von: kundenservice@gasnetz-hamburg.de Gesendet: Dienstag, 30. Januar 2024 13:49 Betreff: Ihr Gasanbieter hilft Ihnen weiter Adresse Ihres Anschlusses: xxxx Vorgangsnummer: ##### Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Januar 2024. Sie möchten Ihren Gasvertrag kündigen. Dafür ist der Gasanbieter zuständig. Bitte wenden Sie sich an die E.ON Energie Deutschland GmbH. Wir, die Gasnetz Hamburg GmbH, kümmern uns um die Energienetze vor Ort. Als Ihr Netzbetreiber ermitteln wir Zählerstände und leiten diese an Ihren Gasanbieter weiter. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 040 53799398. Wir sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 18 Uhr gern für Sie da. Freundliche Grüße Ihre Gasnetz Hamburg GmbH Gasnetz Hamburg GmbH Ausschläger Elbdeich 127 20539 Hamburg Darauf meine Antwort per E- MailSehr geehrte Damen sehr geehrte Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, Ich werte diese als Bestätigung des Eingangs unserer Kündigung des Netzanschlussvertrages zum 29.2.2024. Ich verstehe den Verweis auf EON aber nicht. Wir haben mit Ihnen, der Gasnetz Hamburg einen Netzanschlussvertrag und mit der EON einen Gasliefervertrag, Uns ist bewusst, dass wir unseren Gasliefervertrag bei unserem Gaslieferanten EON kündigen müssen. Das tun wir nachdem die Kündigung des Netzanschlussvertrages wirksam geworden ist, also ab 1.3.2024. Hier geht es uns um die Kündigung des Gasanschlussvertrages den wir faktisch mit Ihnen, der Gasnetz Hamburg haben. Wir benötigen seit etwa einem Jahr kein Erdgas mehr, entnehmen auch kein Gas aus dem Gasnetz und benötigen den Gasnetzanschluss demgemäß nicht mehr. Es macht daher wenig Sinn, den Gaszähler nebst Anschluss bei uns im Keller vorzuhalten. Bezüglich der Kündigungsfrist beziehen wir uns auf die NDAV. Mit den besten Grüßen Das hat dann wieder etwas gedauert aber dann lief es ohne Probleme ... 14.2.2024 Betreff: Kündigung Gasanschlussvertrag Sehr geehrte .... leider hat es etwas gedauert, bis Ihre Kündigung intern bei uns angekommen ist. Wir benötigen bitte eine Telefonnummer für eine Terminabsprache. Am Tag der Trennung müssen wir Zutritt zum Gebäude bekommen, um den Gaszähler ausbauen zu können. Termin in ca. 4 Wochen Freundliche Grüße Und Gasnetz hatte noch 2Wochen bis zum Ende der vertraglichen Beziehung.. und war dann am 28.2.2024 zum Ausbau vor Ort. Und in der Preisliste gab es damals (noch?) keinen Preis für den Rückbau Und nach dem Ausbau ging folgende Mitteilung an den SchornsteinfegerSehr geehrter Herr ... wir haben unseren Netzanschlussvertrag bei der Gasnetz Hamburg GmbH für den Gasanschluss Adresse zum 29.2.2024 gekündigt, der Gas-Netzanschluss wurde am 29.2.2024 getrennt (siehe Foto). Unsere Gasheizung ist damit nicht mehr in Betrieb und wir betreiben auch keine andere Feuerstätte an der benannten Adresse. Etwaige Vertragsverhältnisse mit Ihnen kündigen wir daher per sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Als Bezug füge ich Fotos und den Feuerstättenbescheid bei. Der Schorni rief dann kurze Zeit später an und war zu einem Vor Ort Termin da. Wir haben nett geklönt und ich erhielt wenige Tage später eine Bestätigung der Abmeldung nebst Rechnung. Der Gasanbieter hat die Endabrechnung übrigens von allein gesandt. Er wurde wohl vom Gasnetzbetreiber informiert. Der Gaskessel steht übrigens immer noch im Keller. Ich hatte noch keine Zeit,/Lust den auszubauen. Beste Grüße MIKA
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20.10.2024 12:04:14 |
Top, vielen Dank @MIKA.HH für die ausführliche Info. Ich werde das dann auch so machen und noch ergänzen, dass wir auf Wärmepumpe umgestellt haben und daher keinen Gasanschluss mehr benötigen. Muss die Wärmepumpe eigentlich angemeldet werden? - wenn ja, wo? Auch beim Netzbetreiber (in dem Fall Stromnetzbetreiber, bei uns ist das aber ohnehin die gleiche Gesellschaft (Avacon Netz)? - Gibt es dafür ein übergreifendes Formular? Wir haben die WP DIY gemacht mit einem befreundeten Klempnergesellen. Sonst macht das vermutlich der Installationsbetrieb. Ergänzung: einen separaten WP-Stromtarif beabsichtigen wir nicht, daher auch keinen separaten Zähler.
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| Zeit:
20.10.2024 12:18:47 |
WP wird über Elektriker angemeldet.
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04.01.2025 12:44:06 |
Hallo.Kann mir jemand sagen, wo ich die Seriennummer auf meinem Avacon-Gaszähler finde?Vielen Dank schon mal.
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| Zeit:
04.01.2025 14:14:48 |
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04.01.2025 14:21:37 |
Zitat von thaistatos  WP wird über Elektriker angemeldet. |
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04.01.2025 15:10:19 |
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| Zeit:
04.01.2025 21:42:40 |
Zitat von Frerich  Kann von Netze Südwest berichten: Habe im Oktober 2023 beim Einbau der WP Stillegung Gasanschluß für 856,-€ brutto beantragt. Wurde zu dem Preis dann 2024 durchgeführt und abgerechnet. Auch das BAFA hat brav 35% der Kosten übernommen. Ich habe Stillegung beantragt, weil sie sonst[...] Vielleicht sollte man ja keine Stilllegung beantragen, sondern nur einen Zählerausbau. Ich hab es ja schon kurz berichtet, hier nochmal im Detail: Ich habe im Kontaktformular des Netzbetreibers iNetz eine Nachricht gesendet: "Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. März 2024 wurde meine Gasheizung demontiert und eine elektrische Wärmepumpe eingebaut. Deshalb kündige ich hiermit meinen Versorgungsvertrag. Die Zählernummer lautet ........... Der Zählerstand ist ....... Abnahmestelle #meine Adresse. Ich bitte um Ausbau des Zählers. Mit freundlichen Grüßen ..." Am nächsten Tag kam eine e-mail: "Sehr geehrter Herr ..., Sie möchten, dass der Zähler ausgebaut wird. Gern kümmern wir uns für Sie darum. Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob Sie Eigentümer des Objekts sind. Falls dem nicht so, ist benötigen wir noch eine Vollmacht von diesem, um eine Bearbeitung zu ermöglichen. Nur der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter kann einen Zählerausbau beauftragen. Sie haben noch Fragen? Wir sind gern für Sie da: 0371 ..... Freundliche Grüße Ihre Kundenbetreuung von inetz" Das hab ich gemacht. Ein paar Tage später rief ein Monteur an für einen Termin, und kam und baute den Zähler aus. Der wurde einfach durch ein durch ein Stück Vollrohr in der Leitung ersetzt, die ansonsten so blieb wie sie war. Der Monteur hat den Zählerstand protokolliert, den Zähler mitgenommen, und mein Versorger hat mir eine Schlussrechnung geschickt. Der Zählerausbau war kostenlos. Eine "Abtrennung des Netzanschlusses" hingegen hätte 2425 € gekostet. Der Anschluss ist auf diese Weise noch vorhanden, d.h. die Gasleitung steht bis zu diesem Rohr noch unter Druck und könnte jederzeit wieder in Betrieb genommen werden. So hab ich das in den jedenfalls in den "ergänzenden Bedingungen zur NDAV" verstanden und der Netzbetreiber wohl auch. Eine Abtrennung bedeutet wohl, dass die ganze Leitung ab dem Abzweig von der Hauptleitung in der Straße abgetrennt wird, was natürlich u.a. mit Tiefbauarbeiten verbunden ist. Wird der Anschluss hingegen nur "nicht genutzt", kann frühestens nach 2 Jahren der Netzbetreiber auf seine eigenen Kosten die Leitung abtrennen. Und @nevs77: Der Anschluss einer Wärmepumpe wie auch z.B. einer Wallbox MUSS von einem zugelassenen Installateur über ein Formblatt vorher angemeldet werden, und der muss auch die Fertigstellung des Anschlusses anmelden. Denn der Netzbetreiber muss überprüfen, ob die Anschlussleistung ausreicht oder eventuell die Sicherungen VOR dem Zähler geändert werden müssen. Ansonsten ist das illegal.
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| Zeit:
12.01.2025 00:15:19 |
Zitat von cn3boj00  Der Anschluss einer .. Wallbox MUSS von einem zugelassenen Installateur über ein Formblatt vorher angemeldet werden,[...] Da gibt es diese lustige Abstufung: Eine 11 kW Wallbox muß nur gemeldet werden, ist aber genehmigungsfrei. Eine 22 kW Wallbox braucht vom Netzbetreiber einer Genehmigung. So ist das jedenfalls bei unserem Netzbetreiber ..
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27.03.2025 11:09:06 |
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