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Datenschutzhinweise

Systemtrenner notwendig?
Verfasser:
Noxes
Zeit: 23.09.2020 18:40:30
0
3012979
Hallo liebe Forengemeinde.

Folgendes "Problem". Im Zuge unseres Neubaus habe ich einen zweiten Wasserzähler installieren lassen, um später die Gartenbewässerung mit Trinkwasser zu realisieren und mir die Abwassergebühren zu sparen.

Der Aufbau ist also folgendermaßen geplant (siehe Foto).


Die Leitung kommt also vom örtlichen Versorger in meinen Technikraum, läuft dort über den Hauptwasserzähler ins Haus, versorgt alle Entnahmestellen und wird dann über einen zweiten Wasserzähler zurück aus dem Keller, durch den Vorgarten hinter die Garage geführt, wo ich eine Zapfstelle zur Entnahme plane bzw. dort die Ausgangssstation entstehen wird, für die zukünftige Sprenger respektive Tröpfchenbewässerung.

Brauche ich für diesen Fall einen Systemtrenner oder würde auch ein Rückflussverhinderer genügen?
Bzw. wenn ich einen Systemtrenner brauche, muß es dann das Gerät für 500 Euro sein oder genügt auch ein günstigerer? Denn es soll ausschließlich das reine Trinkwasser hindurch fließen.

Ich bin unsicher und habe gehofft, ihr hättet da eine grobe Schlagrichtung für mich an der ich mich orientieren kann. Denn mein Sanitärler ist - sagen wir mal - unklar in seiner Aussage (Im Ernst, der Mann strahlt bei jeder Frage Unvermögen aus).

Verfasser:
Franke...
Zeit: 23.09.2020 18:45:02
0
3012983
Überflurbewässerung wie ein Gartenhahn reicht ein RV mit Belüftet.
Unterföhring oder ebenerdig ( Tröpfchienbewässerung ) = Festanschluss am Hahn reicht es nicht.

Verfasser:
Noxes
Zeit: 23.09.2020 18:57:30
0
3012989
Achso.
Ist es dabei irrelevant ob die Leitung direkt mit der unterirdischen Tröpfenbewässerung verbunden ist oder "nur" unterirdisch zu einer Zwischenstation führt, von wo ich dann die ganzen Gartenverbraucher versorge?

Das heißt also tatsächlich Systemtrenner. Aber im Grunde darf es dann das günstigste Modell sein, das DVGW geprüft ist, oder?

Verfasser:
meStefan
Zeit: 23.09.2020 19:04:59
1
3012991
Falsch!
Die Gartenwasserleitung wird ja nicht regelmäßig (mind. alle 3 Tage) gespült und im Winter wohl mehrere Monate abgestellt. Dadurch entsteht in der Gartenwasserleitung eine "tolle Flora und Fauna"!

Die Gartenwasserleitung ist somit durch einen Systemtrenner für Wasser der Kategorie 4 (schön teuer) abzusichern. Rückflussverhinderer sind nicht zulässig, ebenso wie die billigeren Systemtrenner!

Wenn an der Gartenwasserzapfstelle mittels Schlauch der Gartenteich befüllt, oder eine Tröpfchenbewässerung, oder auch Unterflur- Beregner angeschlossen werden, dann reicht auch kein Systemtrenner, dann muß ein freier Auslauf her, also z.B. eine Pumpenanlage mit Vorbehälter!

Mfg. meStefan

Verfasser:
Martin24
Zeit: 23.09.2020 19:11:55
1
3012992
Streng genommen ist das Wasser in so einem Tropfschlauch Kategorie 5, da es krankmachende Bakterien enthalten kann.
Und dann wird es kompliziert ...

Ich habe am Außenwasserhahn zugegebenermaßen auch nur einen Systemtrenner BA und bin damit definitiv um Längen besser ausgerüstet als alle Nachbarn ...

Grüße
Martin

Verfasser:
Noxes
Zeit: 23.09.2020 19:35:11
0
3013001
Ich rekapituliere:
Es muss ein Systemtrenner sein, mindestens Kategorie 4. Der aber genügt auch tatsächlich, wenn die Leitung zu einem oberirdischen Wasserhahn führt, an den ich dann später z.B. einen Wasserschlauch anschließe.
Sobald der Schlauch direkt mit einer Bewässerungsanlage verbunden wird, auch wenn es eine Verteilerstation ist, wird es teuer.

Soweit korrekt?

Verfasser:
Franke...
Zeit: 24.09.2020 12:46:25
0
3013304
Korrekt.
Im EFH gibt es meine bereits oben erwähnte Ausnahmeregelung.
Ein Systemtrenner ist bei reiner Überflurbewässerung nicht nötig!
Im MFH im übrigen schon.
Gleiches gilt für Rohrunterbrecher in Zuleitungen zur Badewanne. Im EFH nicht nötig, bei Vermietung wiederum schon.

Eine entleeren bzw teilstillegen, Durchschleifen, frostfrei oder nicht, hat damit nichts zu tun. Das ist wiederum Teil der Leitungsplanung und dabei zu berücksichtigen.

Verfasser:
BoomChocoPopp
Zeit: 11.11.2025 21:00:59
0
3896141
Zitat von Franke... Beitrag anzeigen
Korrekt.
Im EFH gibt es meine bereits oben erwähnte Ausnahmeregelung.
Ein Systemtrenner ist bei reiner Überflurbewässerung nicht nötig!
Im MFH im übrigen schon.
Gleiches gilt für Rohrunterbrecher in Zuleitungen zur Badewanne. Im EFH nicht nötig, bei Vermietung wiederum[...]


Wo steht diese Ausnahmeregelung für EFH? Konnte nichts finden. Oder nicht mehr aktuell?

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