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Foren
Wasserdruck
Verfasser:
hewuschga
Zeit: 20.06.2003 08:00:27
0
18717
In einem Mehrfamilienhaus, 6 WE und Penthouse, liegt ein Wasserdruck von 4,5 bar vom VU an. Das Gebäude hat KG, 3 Etagen und Penthouse (Höhe letzter Anschluss über Wasseruhr ca. 11,00 m). Welchen Fliessdruck schulde ich dem Nutzer des Penthouse?
hewuschga - -

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 20.06.2003 08:27:52
0
18718
Hallo hewuschka,

pauschale Antwort, du schuldest keinen bestimmten Druck sondern einen funktionierende und benutzbare Anlage. Wieviel das im Detail ist ist anlagen- und ausstattungsabhängig.

Mit den DIN-Brechnungswerten ist bei *normaler* Ausstattung in der Regel eine *übliche* Benutzung möglich, sorich der Mindestdruck nach DIN kann als ausreichend betrachtet werden.

Bei besonderen Ausstattungen wie z.B. Whirlpool, Großraumwanne oder Duschtempel kann der DIN-Mindestfließdruck allerdings auch deutlich zu gering sein. Sprich es kommt darauf an, dass die eingebauten *Luxusgüter* im Einzelfall auch entsprechend benutzt werden können. Sollte da was dagegen sprechen, würde ich auf jeden Fall *Bedenken anmelden*.

Jeder der sich z.B eine Whirpoolspielwiese für kräftig tEuro leistet erwartet auch, dass das Ding in *angemessener Zeit* befüllt werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass ebent 2 oder 2,5 oder 3 bar Fliesdruck anliegen...wenn das nicht geht...dann am besten *vorher* einmal zuviel darauf hinweisen, als nachher vom Richter die *Karte mit dem braunen Ring* zugesprochen bekommen. Wenn der Kunde es dann trotzdem will und etwas längere Befüllzeiten akzeptiert - was ja durchaus möglich sein kann - bist du aus dem Schneider...wenn dus schriftlich hast...ansonsten....gibts sicherlich Abzug in der B-Note ;-))

Ähnliches gilt für Luxusduschen, z.B. mit Körperbrausen oder sowas in der Kategorie....wenn 4 Körperbrausen montiert werden, dann *muß* die Anlage auch so benutzbar sein. Würdest du eine Anlage abnehmen, die nur Wasser für 2 Körperbrausen liefern kann ?...und sobald die 4 Brausen gemeinsam genutzt werden wollen....pinkelt nur noch ein lasches Rinnsal aus den Dingern....

Deswegen...geschuldet wird kein Druck in irgendeiner Form sondern eine funktionierende und benutzbare Anlage...alles andere ist Spiegelfechterei.

Achim Kaiser

Verfasser:
Leguan
Zeit: 20.06.2003 11:19:08
0
18719
HAllo,
Achim Kaiser hat bereits vieles gesagt.Ich bin aber doch der Meinung, daß Du mindestens den nach DIN vorgegebenen Fließdruck an den verschiedenen Armaturen schuldest.
Bei Luxus-Einrichtungen sollte man immer mit dem Hersteller sprechen, denn es kann leicht sein, wie Achim schon geschrieben hat, daß der nach DIN geforderte Fließdruck nicht ausreichend ist.

Ich glaube aber, daß Du mit 4,5 bar Eingansdruck gut hinkommst.
Zieh mal den Druckverlust der geodätischen Höhe von 1,1 bar ab. dann hast Du noch einen "Brutto-Druck" von 3,4 bar. Abzüglich Rohreibungsverluste und Druckverluste in den Formstücken müsste noch angemessener Druck anstehen.

Verfasser:
Stefan Wüst
Zeit: 26.06.2003 16:51:25
0
18720
bei einem konfort-fliessdruck von 1.5 bar an der obersten zapfstelle, einem leitungsdruckverlust von 1.0 bar einem geodätischen höhenunterschied von 1.1 bar und einem druckverlust des druckreduzierventils von 0.5 bar beträgt der schliessdruck des DRV's ca. 4.1 bar.

ansonsten wird der fiessdruck an der obersten zapfstelle einfach kleiner (wenn möglich nicht unter 1.0 bar gehen) genaue nachrechnung ist zu empfehlen! eine andere variante währe kein DRV einbauen. je nach wasserwerk unterschiedlich.

gruss

stefan wüst

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