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Foren
SHK Betrieb gründen ohne Eintragung in das Installationsverzeichnis
Verfasser:
Anonym94
Zeit: 18.11.2020 09:24:52
0
3044917
Ich grüße euch,

Ich habe im Sommer 2018 meine Bachelor-Abschluss im Studium "Energie- und Gebäudetechnik" (ehemals Versorgungstechnik) an der TH Köln absolviert. Ich arbeite seitdem als Planer in einem TGA-Planungsbüro hauptsächlich im Sanitär-Bereich.

Mein Plan war es von Anfang an ein kleines ausführendes SHK-Unternehmen zu gründen. Ich würde mich um die Büroarbeit kümmern, Akquise, Rechnungen und vertragliche Abwicklungen, Buchhaltung etc. Zwei Verwandte von mir mit jeweils 20 Jahren Berufserfahrung als Monteure würden Arbeiten auf der Baustelle verrichten.

In meiner jugendlichen Naivität habe ich gedacht, dass das Bachelor-Zeugnis als Nachweis für die fachliche Eignung ausreichen wird.

Ich habe mich bereits in die Handwerksrolle als Installateur und Heizungsbauer gemäß §7.2 HwO eintragen lassen. Ein Gewerbe bei der Stadt habe ich auch angemeldet.

Nun habe ich nach weiterer Recherche erfahren, dass ich als Vertragsinstallationsunternehmen eingetragen sein muss, um Arbeiten an Gas- und Sanitärinstallationen durchzuführen. Nach langen E-Mail Nachrichten hin und her mit den Stadtwerken und dem SHK-Verband führt anscheinend kein Weg daran vorbei.

Als Bachelor-Absolvent brauche ich wohl einen zusätzlichen Nachweis der TRGI (100 Std.) und TRWI (80 Std.) und einen Berufsnachweis von mindestens 3 Jahren auf der Baustelle. Die Stadtwerke richtet sich dabei an die Vorgaben des Bundesverbands der Energie-und Wasserwirtschaft e. V. Ich habe im Studium ein Fach absolviert, was die Inhalte der TRGI und TRWI Lehrgänge abdeckt und dies kann ich mit meinem Bachelor-Zeugnis nachweisen.

Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch, da ich mir das ganze etwas einfacher vorgestellt habe. Die berufliche Praxiserfahrung kann ich leider nicht nachweisen und der Fachverband NRW kann anscheinend meinen Nachweis der TRGI- und TRWI-Inhalte aus dem Studienfach nicht akzeptieren.

Meine Fragen lauten:
Gibt es andere Wege?
Hat jemand hier die selben Erfahrungen gemacht und es im Endeffekt dennoch durchgesetzt, ein Unternehmen zu gründen? Wenn Ja, wie?
Habe ich die Möglichkeit trotzdem Kleinarbeiten durchzuführen als Unternehmen und mir die Abnahme von einer externen Firma im Installationsverzeichnis nachweisen und unterschreiben zu lassen? Wie gängig ist diese Praxis?
Wie sehr achten Private Auftraggeber (Einfamilien- und kleine Mehrfamilienhäuser) darauf, dass das ausführende Unternehmen als VIU eingetragen ist?
konkret: Welche Möglichkeiten stehen mir (auch auf Umwegen) zur Verfügung?

Ich bitte euch nachsichtig mit meiner Fragestellung zu sein. Ich weiß genau, dass Arbeiten an Gas- und Wasserinstallationen ohne Eintragung nicht rechtskonform sind.

Falls ich gegen die Forenregeln verstoßen sollte, bitte ich um einen Hinweis.
Ihr könnt mir auch gerne eine Mail schreiben: thomas.dreher94@gmail.com

Ich bedanke mich schon mal herzlich im Voraus.

Verfasser:
Reggae
Zeit: 18.11.2020 09:56:23
2
3044944
Du kannst einen einstellen der die Scheine hat.

Gruß Arne

Verfasser:
Hannes/esbg
Zeit: 18.11.2020 10:02:51
1
3044948
Die "Zunftordnung" gilt noch immer!

Du kannst theoretisch noch so gut sein, aber OHNE Praxis wird das nix.

Verfasser:
Anonym94
Zeit: 19.11.2020 09:06:33
0
3045496
Danke für eure Antworten, ich habe mir schon gedacht, dass kein Weg daran vorbei führt.

Wie sieht es aus, wenn ich mir die Arbeit von einer anderen ausführenden Firma, die im Verzeichnis eingetragen ist, abnehmen und unterschreiben lasse? Ist sowas überhaupt möglich ohne rechtliche Konsequenzen?
Welche Vor- und Nachteile hat sowas?

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 19.11.2020 09:49:13
1
3045532
Hallo

wer abnimmt und unterschreibt, der haftet......
Wieviel würdest Du für die Unterschrift verlangen wenn Du quasi nichts verdienst aber Haftung übernehmen sollst?

ciao Peter

Verfasser:
muscheid
Zeit: 19.11.2020 10:23:14
0
3045556
So ist es.
Theorie gut und schön - aber die Theorie in einem Studium ist was anderes als die praktisch orientierte dieser Lehrgänge. Und nur mit diesen Lehrgängen, ohne Ahnung und Praxiskenntnisse, weist du nichts!
Praxis ist absolut notwendig.

Verfasser:
meStefan
Zeit: 19.11.2020 12:51:19
0
3045645
Zitat von Anonym94 Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus, wenn ich mir die Arbeit von einer anderen ausführenden Firma, die im Verzeichnis eingetragen ist, abnehmen und unterschreiben lasse? Ist sowas überhaupt möglich ohne rechtliche Konsequenzen?[...]

Nein, wenn Du einen Betrieb anmelden willst, mußt Du auch die Voraussetzungen mitbringen! Entweder Du bringst das selbst mit, oder Du mußt einen Konzessionsträger (SHK- Meister/Techniker) einstellen.

Sonst bleibt Dir noch die Möglichkeit eines "Hausmeisterservice" oder die "Montage von Baufertigteilen..." ein Gewerbe an zu melden und dann die SHK- Arbeiten eben "schwarz" aus zu führen. Ist illegal, wird aber von den "Alleskönnern ohne Meister" mal ganz gerne gemacht.

Und nicht nur die Kunden interessiert es, ob Du ein eingetragenes Fachunternehmen bist, auch und ganz dolle die Betriebshaftpflichtversicherung! ;O)

Und wenn Du an Gas und Trinkwasser rum schraubst, dazu zählt schon die Wartung einer Gastherme/Brennwertgerät, und/oder Montage einer Waschtischarmatur, dann wird im Fall eines Gewährleistungsschadens keine Deiner Versicherungen zahlen!

Und Gas und Wasser können im Fall eines Austritts schon heftige Schäden mit entsprechenden Kosten anrichten! Im schlimmsten Fall kostet es die Gesundheit oder gar Menschenleben und dann geht´s in den Knast!

Frag mal bei der zuständigen Handwerkskammer nach, die kassieren gerne Mitgliedsbeiträge und werden Dich entsprechend beraten und schulen!

Mfg. meStefan

Verfasser:
OldBo
Zeit: 19.11.2020 13:22:26
1
3045672
Verfasser:
Mauk
Zeit: 19.11.2020 13:36:26
1
3045681
Ich bin branchenfern, jedoch liest und hört man, dass viele Nachfolger für bestehende Handwerksbetriebe fehlen. Kontakte stellt sicher die örtliche Handwerkskammer her.

Verfasser:
meStefan
Zeit: 19.11.2020 17:02:17
2
3045839
Hallo Mauk,

auch wenn @Anonym94 einen bestehenden Betrieb übernehmen wollte, da muß er, oder ein anderer im Betrieb als Konzessionsträger da sein. Er selbst erfüllt ja aber nicht die Vorgaben und fällt als Konzessionsträger aus.

Der alte Chef will aber sicher in Rente gehen und nicht noch Jahre den Kopf für die Fehler anderer hin halten! ;O)

Also bevor ich mein Gewerbe angemeldet habe, habe ich zuerst mal die Voraussetzungen für einen legalen SHK- Betrieb geschaffen und meine Meister gemacht, sowie Gaskonzession, WHG, Elektro, 5kg Kältemittelschein und später dann auch noch den richtigen Kältetechniker, usw...

Mfg. meStefan

Verfasser:
Anonym94
Zeit: 20.11.2020 09:25:13
1
3046147
Ich bedanke mich herzlich für all eure Antworten.

Ich werde einen Termin mit der HWK vereinbaren und mich beraten lassen.

Die Möglichkeit einen Meister als Konzessionsträger einzustellen ziehe ich auch in Betracht.

Liebe Grüße an euch alle :)

Verfasser:
Dieter C.
Zeit: 20.11.2020 11:36:48
2
3046243
Du hast zwar Deine Meinungsbildung scheints inzwischen abgeschlossen,
aber wie wäre es, wenn Du Dir trotzdem einige Jahre Praxis gönnen würdest?

Ich muss Dir ganz offen sagen, als schlüsselfertiger Bauunternehmer, der ich vor meiner Rente war, war mir ein Altgeselle als Ausführender an meiner Baustelle wesentlich lieber als ein frischgebackener 20jähriger Meister, der mir seine knalligen Ideen vortrug.

Verfasser:
OldBo
Zeit: 20.11.2020 11:59:57
1
3046270
Tja, so ist das, wenn die früher üblichen Gesellenjahre in der MPO nicht mehr vorhanden sind. Ich muss noch einmal in meinem Archiv nachsehen, wieviele Jahre bis zur Prüfung vorgegeben waren. In meinen Vorbereitungskursen habe ich immer wieder die fehlenden praktischen Kenntnisse festgestellt. Die Theorie sollten sie im Kurs bekommen.

Verfasser:
Stefan87
Zeit: 20.11.2020 12:56:38
3
3046308
Okay ich arbeite 5 Jahre als Geselle mit Schwerpunkt Lüftungstechnik.

Da erinnere ich mich nur an den Satz beim Kurs... Ja, wenn ihr Lüftungstechnik lernen wollt, dann müsst ihr euch danach noch fortbilden.

Also kommt die Person dahin und hat von Heizung und Sanitär überhaupt kein Plan.

Ich fand eher die Praxisprüfung altmodisch, wenn man dort ein Blechkanal bauen muss.
Hier sollte man vielleicht mal eher das Auge auf Regelungstechnik in der Praxis legen.

Problem ist hier auch das manche Prüfer von dem Thema überhaupt kein Plan haben.

Mein Chef sagt immer: Komm mir nicht mit Regelungs- und Elektrotechnik, da habe ich keine Ahnung von. Deswegen gibt es öfters Anlagenschema die für die Zwecke überhaupt gar nicht passen.

Er kann doch die Firma gründen und in den ersten Jahren auch noch mit zur Baustelle.
Damit sieht er erstmal, ob seine geplanten Angebote überhaupt so umzusetzen sind.
Jeder fängt ja mal an oder?

Verfasser:
Mauk
Zeit: 20.11.2020 13:27:50
1
3046328
Zitat von meStefan Beitrag anzeigen
Hallo Mauk,

auch wenn @Anonym94 einen bestehenden Betrieb übernehmen wollte, da muß er, oder ein anderer im Betrieb als Konzessionsträger da sein. Er selbst erfüllt ja aber nicht die Vorgaben und fällt als Konzessionsträger aus.

Der alte Chef will aber sicher in Rente[...]


Ich dachte eher daran, einen Betrieb schrittweise zu übernehmen. Die Praxis kommt dann von ganz alleine.

Verfasser:
Anonym94
Zeit: 20.11.2020 13:31:00
1
3046329
Zitat von Dieter C. Beitrag anzeigen
[...}
aber wie wäre es, wenn Du Dir trotzdem einige Jahre Praxis gönnen würdest?
[...]


Ich arbeite momentan als TGA-Planer in einem Ingenieurbüro und verdiene ganz gut für einen Berufseinsteiger

Eine dreijährige Ausbildung könnte ich mir sowohl finanziell als auch zeitlich nicht leisten.

Mein Plan ist auch nicht gewesen, dass ich selber die Arbeiten verrichte, sondern mein Onkel und sein Arbeitskollege, die seit 20 Jahren im selben Betrieb arbeiten und sehr erfolgreich sind. Nur leider haben die beiden keinen Meistertitel und deshalb kann ich sie als Konzessionsträger leider nicht einstellen, obwohl die jeden Meister in die Tasche stecken würden mit ihrer Praxiserfahrung (übertrieben gesagt!)

Verfasser:
Reggae
Zeit: 20.11.2020 13:53:39
1
3046343
Zitat von Anonym94 Beitrag anzeigen
Zitat von Dieter C. Beitrag anzeigen
[...]


Ich arbeite momentan als TGA-Planer in einem Ingenieurbüro und verdiene ganz gut für einen Berufseinsteiger

Eine dreijährige Ausbildung könnte ich mir sowohl finanziell als auch zeitlich nicht leisten.

Mein Plan ist auch nicht gewesen, dass ich selber[...]

Das Erste Jahr bekommst du geschenkt,
dann noch ne Lehrzeitverkürzung 1/2 jahr.

schon halbiert

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 20.11.2020 14:16:13
2
3046355
... und dann ist er fit?

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 20.11.2020 14:57:45
2
3046379
Mach den TRGI und TRWI Lehrgang mit.
Wenn keine Ölanlagen in Deinem Bereich sind vergiß "Fachbetrieb nach §19 WHG"
Kälteschein ? Übernimmt der Kundendienst vom Hersteller der Klimaanlagen.
Die HWK bietet Lehrgänge auch am Freitagnachmittag und Samstag an.
Dann bist Du unabhängig.
Willst Du einen Konzessionsträger einstellen sind bestimmte Bedingungen zu beachten.

Verfasser:
OldBo
Zeit: 20.11.2020 14:58:48
1
3046380
Klar doch. Ist doch ganz einfach.

Verfasser:
Anonym94
Zeit: 20.11.2020 15:45:04
1
3046403
Zitat von Reggae Beitrag anzeigen
Zitat von Anonym94 Beitrag anzeigen
[...]

Das Erste Jahr bekommst du geschenkt,
dann noch ne Lehrzeitverkürzung 1/2 jahr.

schon halbiert


natürlich, nichtsdestotrotz muss ich volle 3 Jahre Berufspraxis auf der Baustelle nachweisen können

Verfasser:
W. Mo.
Zeit: 20.11.2020 16:12:50
2
3046414
Mit 28 Jahren hatte ich den Sani,-Klempnermeister in der Tasche.

Bis da war ich 8 Berufsjahre als Sanitär, Klempner und 3 Jahre als Heizungsbauer und 2 Jahre als Werkskundenmonteur tätig.

Dadurch ist man mit vielen Arbeiten vertraut und hat sehr viel gelernt.

Sicher geht es auch kürzer, durch moderne Materialien.

Aber ein paar Jahre, sollte man schon im SHK Beruf gearbeitet haben.
Wenn ich mit jungen Ing. zusammen arbeite, merkt man schnell, da fehlt was, die Verbindung zur Praxis.

Eigentlich schade, das man meint, es reicht ein paar Wochen im Handwerk zu arbeiten und steht auf Augenhöhe mit dem Handwerksmeister.

M. M. liegt auch ein erheblicher Mangel in der reinen Lehrlingsausbildung vor.

Der theoretischer und überbetrienlicher Ausbildungsanteil ist viel zu hoch.

Nach Lehrabschluss, finden viele jungen Auszubildende keinen Arbeitsplatz.

Grund ist mangelndes handwerkliches können.

Einige die im handwerklichen Bereich aber gut sind, scheitern an den theoretischen Anforderungen.

Bei Dir als Ing. trifft beides zu,
den theoretischen Teil wirst Du sicherlich schnell nachholen, den praktischen Teil wohl kaum.

Verfasser:
OldBo
Zeit: 20.11.2020 18:53:58
3
3046518
Zitat von W. Mo. Beitrag anzeigen
Bei Dir als Ing. trifft beides zu,
den theoretischen Teil wirst Du sicherlich schnell nachholen, den praktischen Teil wohl kaum.[...]

Moin Wilhelm,

mit deiner Meinung kannst Du schon Recht haben. Aber nach den Beiträgen, die ich hier lese, kann ich mir kein Urteil zum Thema bilden. Aber als Betriebsleiter bzw. Firmeninhaber sollte man schon in der Lage sein, die ausgeführten Arbeiten auf die praktische und fachtheoretische Richtigkeit bewerten zu können.

Wie man aus deinem Werdegang sieht, waren unsere Werdegänge gegenüber heute anders. So habe ich z. B. meinen endgültigen Beruf als Fachlehrer nur deswegen bekommen, weil ich gegenüber den Mitbewerbern in allen Bereichen des Gewerks praktische und theoretische Erfahrungen gesammelt habe.

Nur haben sich heute die praktischen Fertigkeiten enorm verändert. In vielen Fällen ist der Monteur zum "Schrauber" degradiert worden. Da werden fertige Module eingeschraubt und die Rohrverbindungen werden fast nur noch gepresst oder verschraubt. Wenn diese (jungen) Monteure (aber auch Meister) an bzw. in alten Anlage etwas ändern müssen, dann fehlen die Erfahrungen für die praktischen Fertigkeiten (z. B. Schweißen, Löten) und die Technik der Anlagen. Und in unserem Gewerk sollte man auch in allen Bereichen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima, Klempnerarbeiten, Elektro- und Regelung) Erfahrungen gesammelt haben, um sich nicht auf andere verlassen zu müssen.

Auch sind die Werdegänge heute einfacher und einspuriger, aber theoretisch anspruchsvoller. Daswegen passt eigendlich der Begriff "Kopfwerker" besser. Das habe ich schon vor ca. 30 Jahren meinen Schülern versucht beizubringen. Was aber vielen schwerfällt.

Gruß

Bruno

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 21.11.2020 06:56:50
1
3046684
Hallo

Onkel und sein Arbeitskollege die seit 20 Jahren arbeiten.....

Schon mal den Begriff Altgesellenregelung §7 HwO gehört?

ciao Peter

Verfasser:
OldBo
Zeit: 21.11.2020 09:23:13
1
3046711
Bei der Altgesellenregelung gelten letztendlich auch die Vorgaben der meistergeführten Betriebe.

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SHK Betrieb gründen ohne Eintragung in das Installationsverzeichnis
Verfasser:
OldBo
Zeit: 21.11.2020 09:23:13
1
3046711
Bei der Altgesellenregelung gelten letztendlich auch die Vorgaben der meistergeführten Betriebe.
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