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04.05.2021 12:14:19 |
Heute hatte ich Post von der Verbandsgemeinde. Dort wurde ich informiert, dass mir 17m2 Straße gehören. Diese will die Stadt nun kaufen. Brauchen tu ich die Straße ja nun nicht. Geboten wird mir die Hälfte des Bodenrichtwertes, Notarkosten habe ich keine. Ist das normal, dass nur die Hälfte des Bodenrichtwertes gezahlt wird? Lässt sich da etwas verhandeln? Bin etwas überfragt.
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Verfasser: schorni1 | Zeit:
04.05.2021 13:03:01 |
Kommt halt drauf an ob das die "Post- oder Badstraße" ist wie im Monopoly..... :-)
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04.05.2021 13:28:30 |
Ist die Maßnahme in irgendeiner Form begründet?
Ich würde mir einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Grundbuchgeschichten suchen. Eine Erstberatung ist nie eine schlechte Idee.
Die Details wird man in einem jedwenen Onlineforen nicht hinreichend erörtern und die Folgen nicht vollumfänglich durchdeklinieren können.
Was mir so spontan durch den Kopf schießt: Wer hat die Straße gebaut und bezahlt? Welchem Zweck dient die Straße? Wird damit ein Grundstückszugang erschlossen? Welche Nutzungs- und Wegerechte sind eingetragen? Fallen künftig Kosten für Reinigung und Erhalt/Erneuerung an? Was hat die Stadt für ein Ansinnen? Irgendeinen wirtschaftlichen oder organisatorischen Nutzen muss der Ankauf ja ergeben, sonst würde doch jeder Kämmerer pleite machen.
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04.05.2021 13:38:21 |
Und ganz wichtig: wer haftet für wegeunfälle auf der Straße. Wird vieleicht eine Flurbereinigung durchgeführt? Dann sind alle Beteilgten automatisch Mitglieder der Gemeinschaft und gaben gewisse rechte und Pflichten. Steht im Flurbereinigungsgesetz des Bundeslandes. Ich würd mal "dumm" nach dem Grund Fragen.
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04.05.2021 13:42:03 |
Das Thema Straße und Anrainer ist bei euch in D ja wirklich nicht einfach, denn da gibt es ja wahre Horrorgeschichten wenn die Kommune einen Feldweg entlang eines Gartens auf eine ordentliche Straße ausbaut dann werden die Anlieger anteilig Ihrer Grenzlinienlänge ja ganz ordentlich zur Kasse gebeten!
Wo das so ist weiß ich nicht, war vor längerer Zeit im NDR ein Beitrag.
Bei uns hat die Gemeinde im Zuge des Kanalbaues und der nachfolgenden Straßenwiederherstellung ganz einfach 1 m Breite meines Grundstückes okkupiert für die Errichtung eines Gehsteiges.
Erst nachdem ich mich kräftig gewehrt habe war man überhaupt bereit über eine Entschädigungszahlung zu verhandeln, da es Gartengrund (Widmung Landwirtschaftsfläche) war wurde nur der "Ackerpreis" bezahlt und der lag damals bei etwa 2,-€/m²
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04.05.2021 14:04:36 |
Wir machen sowas regelmäßig. Mal bieten wir an, mal wird es uns angeboten. Hintergrund sind oftmal einfach nur "Flurbereinigungen", d.h. man stellt bei Vermessungen fässt, dass die Eigentumsverhältnisse und Nutzungsverhältnisse nicht zusammenpassen.
Die Verwaltung macht uns dann ein Vorschlag. Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert, der dann ggf. korrigiert werden muss. Muss das Gelände beräumt werden oder gibt es sonst irgendwelche Dinge, die Abweichungen als geboten erscheinen.
Ich würde bei den Zuständigen im Ausschuss (und nur zusätzlich die Verwaltung) befragen. Ggf. das Protokoll der entsprechenden Sitzung anschauen.
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04.05.2021 14:23:17 |
Zitat von Nicole4711  Wir machen sowas regelmäßig. Mal bieten wir an, mal wird es uns angeboten. Hintergrund sind oftmal einfach nur "Flurbereinigungen", d.h. man stellt bei Vermessungen fässt, dass die Eigentumsverhältnisse und Nutzungsverhältnisse nicht zusammenpassen.
Die Verwaltung macht uns dann ein[...] Flurbereinigungen MÜSSEN nach dem Flurbereinigungsgesetz des entsprechenden Bundeslandes durchgeführt werden. Das geht nur über die obere Flurbehörde! Die Gemeinde hat da nichts zu sagen. Und das Verfahren ist nicht unkompliziert. Hier gibt es zwingende Rechtsflrmen die eingehalten werden müssen. Also als erstes bei der zuständigen Gemeinde und dem Katasteramt Fragen was da überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage geplant ist.
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04.05.2021 16:30:16 |
Zitat von Fritz Bummel  Zitat von Nicole4711  [...] Flurbereinigungen MÜSSEN nach dem Flurbereinigungsgesetz des entsprechenden Bundeslandes durchgeführt werden. Das geht nur über die obere Flurbehörde! Die Gemeinde hat da nichts zu sagen. Und das Verfahren ist nicht unkompliziert. Hier gibt es zwingende Rechtsflrmen die eingehalten werden[...] Darum scheint es aber zu gehen, nur heißt es im Schreiben (eigentlich sind es 2 Schreiben, einmal über 16m2 und einmal über 1m2, LOL) Landesstraßengesetz. Einen Plan haben Sie auch geschickt, mir scheint halt der Bürgersteig zu gehören. Ich werde mal die Nachbarn befragen, bzw. haben schon 3 gefragt, die haben aber nix bekommen. Mal sehen, ob ich die Einzige bin oder auch andere betroffen sind. Ist ja schön, wenn die Stadt behauptet andere Eigentümer hätten für den halben Preis verkauft, aber das kann ich ja nicht nachprüfen. Im umgekehrten Sinn, würde ich von der Stadt ein Grundstück sicher nicht zum halben Preis bekommen.
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04.05.2021 16:41:37 |
Ja, da darfst du dich erstmal schlau machen, was das für dich bedeutet / bedeuten kann.
Einerseits die direkte Nachfrage auf welcher Grundlage das Thema aufgetaucht ist? (Ganz nett fragen)
Andererseits welche Pflichten du beim Verkauf später eingehst (speziell Erneuerungskosten, Anschlusskosten etc....). -> das würde ich aber mit nem Fachanwalt klären.
Und auf der Basis kannst du entscheiden -> Wichtig lass dich nicht unter Druck setzen. Das ist oft ein Indiz, dass dir nicht die ganze Faktenlage genannt wurde :-)
Bei meiner Mum wollte die Gemeinde auch jahrelang Grundstücke um ein altes Haus herum (in Ortsrandnähe) haben. Natürlich zum Schnäppchenpreis für die Gemeinde. Wir haben da lange jedem Bürgermeister bei jeder Amtsperiode mitgeteilt, dass die Grundstücke sicherlich durch die Gemeinde für ein Baugebiet genutzt werden und der vorgeschlagene "landwirtschaftliche" Preis somit indiskutabel ist....
Nach etwa 2x Bürgermeistern, war einer dann so ehrlich und ist mit dem Preis deutlich hochgegangen und hat die Grundstücke dann als Bauland ausgewiesen und erschlossen... -> Da wurden wir von 2x Bürgermeistern nicht ehrlich über alle Fakten informiert...
Also Vorsicht :-) Alle wollen unser bestes.... "unser geld"
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04.05.2021 17:01:39 |
Zitat von Fritz Bummel  Zitat von Nicole4711  [...] Flurbereinigungen MÜSSEN nach dem Flurbereinigungsgesetz des entsprechenden Bundeslandes durchgeführt werden. Das geht nur über die obere Flurbehörde! Die Gemeinde hat da nichts zu sagen. Und das Verfahren ist nicht unkompliziert. Hier gibt es zwingende Rechtsflrmen die eingehalten werden[...] Deshalb habe ich "Anführungszeichen" verwendet, um deutlich zu machen, dass es nicht un Verfahren nach dem Flurbereinigungssetz gehen muss.
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04.05.2021 17:08:27 |
Zitat von Mastermind1  Nach etwa 2x Bürgermeistern, war einer dann so ehrlich und ist mit dem Preis deutlich hochgegangen und hat die Grundstücke dann als Bauland ausgewiesen und erschlossen... -> Da wurden wir von 2x Bürgermeistern nicht ehrlich über alle Fakten informiert...
Also Vorsicht :-) Alle wollen unser bestes.... "unser geld"
Wir versuchen auch immer so wenige wie irgendmöglich zu bieten, sind schließlich Steuergelder. Ausnahmen sind, wenn man Unternehmen unterstützen kann. Letztens haben wir ein Grundstück als Firmenparkplatz verkauft, mit der Maßgabe, dass wenn sie da was anderes bauen, mehr zahlen müssen. Einfach bei der Partei / Mandatsträger seines Vertrauens nachfragen.
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04.05.2021 17:22:41 |
„ Andererseits welche Pflichten du beim Verkauf später eingehst (speziell Erneuerungskosten, Anschlusskosten etc....). -> das würde ich aber mit nem Fachanwalt klären.“ Wie gesagt, es scheint um den Bürgersteig zu gehen. Wir reden hier nicht um irgendwelche Flächen, die Evtl. mal Bauerwartungsland werden. Auf 17m2 passt nicht mal ein Tiny-Haus, denn diese setzen sich mehr aus der Länge als aus der Breite zusammen. Ich wüsste nicht, welche Kosten mit einem Verkauf auf mich zukommen sollten. Straßenausbaubeträge müssen ja unabhängig gezahlt werden, leider in unserem Bundesland nicht abgeschafft, Wäre ich jetzt Korintenkacker könnte ich um das Stück einen Zaun ziehen, war vor ein paar Wochen ein Fernsehbeitrag dazu, wo ein Eigentümer mal schick einen Zaum um den Bürgersteig gezogen hat, weil sein Grundstück. Oder wenn jemand im Winter fällt, weil ich nicht gestreut habe, könnte ich behaupten „Pech, warum betrittst du auch meinen privaten Grund“. Allerdings müsste mein Abwasserbescheid sich nach Verkauf bei mir ändern, denn für geteerte Flächen, muss ich das Regenwasser bezahlen, welches in die Kanalisation fließt, weil es nicht versickern kann. Das fiele dann ja weg. Ich kann das Ansinnen der Stadt durchaus verstehen. Denn es ist nicht ersichtlich, das der Bürgersteig vor meinem Haus nicht „öffentlich“ ist. Und ich bin dem überhaupt nicht abgeneigt, einzig den Preis finde ich überdenkenswert.
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04.05.2021 17:26:05 |
Zitat von Nicole4711  Zitat von Mastermind1  [...] Wir versuchen auch immer so wenige wie irgendmöglich zu bieten, sind schließlich Steuergelder. Ausnahmen sind, wenn man Unternehmen unterstützen kann. Letztens haben wir ein Grundstück als Firmenparkplatz verkauft, mit der Maßgabe, dass wenn sie da was anderes bauen, mehr[...] Es gäbe tatsächlich jemandem im Gemeinderat, den ich persönlich kenne. Und ja, es sind Steuergelder. Also im Prinzip zahle ich mir den Verkauf dann irgendwie auch wieder selbst. Andersrum würde mir die Stadt sicher keinen 50% Bonus gewähren. Ich warte jetzt erstmal, ob die Nachbarn auch Post bekommen.
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04.05.2021 18:06:31 |
Zitat von Nicole4711  Zitat von Mastermind1  [...] Wir versuchen auch immer so wenige wie irgendmöglich zu bieten, sind schließlich Steuergelder. Ausnahmen sind, wenn man Unternehmen unterstützen kann. Letztens haben wir ein Grundstück als Firmenparkplatz verkauft, mit der Maßgabe, dass wenn sie da was anderes bauen, mehr[...] Es ist nur komisch, das ne Gemeinde einem 10€ bietet und später für 200€ aufwärts zzgl Erschließungskosten zzgl Gasanschlusszwang von den bauwilligen verlangt. Der Auftrag einer Gemeinde ist einen günstigen sozialen Wohnraum anzubieten. Angeblich verdient eine Gemeinde nichts bei solchen Preisspannen. 10€ vs. 200€. Klar die Strasse usw kostet ... Aber das wird ausgeschrieben und sollte von der Erschließungskosten der bauwilligen gedeckt sein... Von daher - geben und nehmen:-) Das FA greift nämlich auch zu, wenn eine ehemalige landwirtschaftliche Fläche "teuer" verkauft wird....
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04.05.2021 19:25:28 |
Nabend, Kurze Anekdote dazu: Vor Jahren wollte die Gemeinde unseren Bürgersteig kaufen und natürlich auch bei allen Nachbarn. Geboten wurden wenige hundert Euro. Die meisten verkauften, mein Vater nicht. 2 Jahre später dann Straßensanierung plus neuer Bürgersteig und dicke Rechnung. Mit der Rechnung ging Daddy zum Rathaus, kurzes Gespräch in dem er mitteilte dass es zwar nett ist dass die Gemeinde seinen Bürgersteig neugemacht hat, er ihm so aber nicht gefällt und er das nur akzeptieren würde wenn die Rechnung für die Straßensanierung zurückgezogen würde. Wir haben nix gezahlt :) Es könnte beim TE auch ein harmloserer Grund sein, aber Vorsicht kann nie schaden. Gruß, Sven
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| Zeit:
04.05.2021 19:28:20 |
Also, ich hab das gerade nochmal nachgesehen. In NRW ist es folgendermaßen (Das ist aber im groben in der ganzen BRD gleich).
Also wenn es sich wirklich um eine Flurbereinigung handelt, dann kann die Gemeinde erst mal gar nichts. Sie hat als erstes mal die Beteiligten Bürger/Eigentümer zu informieren und dann läuft folgender grober Ablaufplan ab. Und dafür ist die obere Flurbehörde zuständig, nicht die Gemeinde!
Übersicht eines Flurbereinigungsverfahrens: 1. Vorverfahren 2. Anordnung 3. Beteiligte und Vorstand 4. Plan nach § 41 FlurbG 5. Ausführung des Planes nach § 41 FlurbG 6. Wertermittlung 7. Vermessung 8. Auswertung der Wertermittlung 9. Landabfindung 10. Flurbereinigungsplan 11. Führung der amtlichen Verzeichnisse der neuen Grundstücke 12. Berichtigung des Grundbuches 13. Berichtigung des Liegenschaftskatasters 14. Schlussfestellung
Aber stillhalten und nichts tun ist auch nicht der richtige Weg, denn:
Da Sie der Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks sind, dass innerhalb des Verfahrensgebietes liegt, sind Sie somit nach § 10 FlurbG Satz 1 Beteiligter am Flurbereinigungsverfahren. Kraft § 16 FlurbG besteht somit automatisch ihre Mitgliedschaft an dieser Teilnehmergemeinschaft. Als Teilnehmer haben sie natürlich Rechte um ihrer Interessen zu wahren, z.B. Aufklärungsrecht, Kandidatur als Vorstandsmitglied, Anhörungsrecht zu Abfindungen, Widerspruchsrecht, Mitwirkungsrecht usw., aber auch Pflichten wie z.B. Informationspflicht (sich selbst informieren), Mitwirkungspflichten etc..
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| Zeit:
04.05.2021 20:32:06 |
Das Schreiben beginnt: „nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz sind Verkehrflächen auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet förmlich als öffentliche Straße zu widmen.“
„Die Stadt xy hat bereits genutzte, aber noch im Privateigentum befindliche Verkehrsflächen in der Vergangenheit den halben Bodenrichtwertes als Kaufpreis bezahlt.“ Das ist ja eine Behauptung, die ich nicht überprüfen kann.
„Die Zustimmung zur Widmung kann unabhängig von der Zustimmung zum Verkauf der Fläche erfolgen.“ Das heißt, wenn ich nicht zustimme, dann wird das Stück zwangsenteignet oder wie?
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04.05.2021 21:03:42 |
... wenn es noch weitere Grundstücke betreffen kann, sollte eine Aufzahlungsvereinbarung im Vertrag sein. D.h. wenn in den folgenden Jahren (meistens zwischen 10 und 20) ein Grundstück zu einem höheren Preis verkauft wird, muss die Gemeinde entsprechend nachzahlen.
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| Zeit:
04.05.2021 21:16:16 |
Zitat von Alien45  Das ist ja eine Behauptung, die ich nicht überprüfen kann. Na klar. Du fragst, wann das letzte mal was verkauft wurde und schaust dir den entsprechenden Beschluss an. In der Sachdarstellung ist es dann zu erkennen.
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04.05.2021 21:19:55 |
Wenn man das hier alles liest, dann kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Haben die nichts anderes zu tun?
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| Zeit:
04.05.2021 21:29:30 |
Zitat von spinnerei  ... wenn es noch weitere Grundstücke betreffen kann, sollte eine Aufzahlungsvereinbarung im Vertrag sein. D.h. wenn in den folgenden Jahren (meistens zwischen 10 und 20) ein Grundstück zu einem höheren Preis verkauft wird, muss die Gemeinde entsprechend nachzahlen. Vielen Dank für den Tip. Auf die Merkliste gesetzt.
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| Zeit:
04.05.2021 21:30:01 |
Zitat von Nicole4711  Zitat von Alien45  [...] Na klar. Du fragst, wann das letzte mal was verkauft wurde und schaust dir den entsprechenden Beschluss an. In der Sachdarstellung ist es dann zu erkennen. Auch dir Danke für den Tip.
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| Zeit:
04.05.2021 21:41:02 |
Sieh die doch erst mal über TimOnline.de an wie die Katasterstücke laufen und wo was ausgewiesen ist. Läuft tatsächlich eine Straße/Gehweg über euer Grund und Boden? Dort müsste eigentlich schnell ersichtlich werden, worum es eigentlich geht. Ansonsten Frag doch mal bei der Gemeinde nach welcher ÖbVI da beteiligt ist und ruf diesen dann mal an. Letztendlich wird dir der ÖbVI wesentlich mehr sagen können als die Gemeinde. Der ÖbVI muss schließlich die neuen Grenzen vermessen, Grundstücksteilung durchführen und den endgültigen Genzverlauf in einem Grenztermin zu dem Ihr geladen werden müsst erörtern.
Letzten Endes gilt aber irgendwann Gemeinwohl vor Einzelwohl, was in letzter Instanz mit einer Enteignung enden kann. Aber bis dahin sind viele rechtliche Hürden und die Bereitschaft des Mehrpreises steigt bei der Gemeinde mit jeder weiteren Instanz.
Also nichts gefallen lassen.
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| Zeit:
04.05.2021 21:42:29 |
Übrigen kaum bekannt:
Die straßenrechtliche Widmung bestimmt vor allem, dass der Eigentümer der Straße eine bestimmte Nutzung nicht mehr untersagen kann, und dass für die Nutzung der Straße ein bestimmter Gemeingebrauch zulässig ist. ... Eine "öffentliche Straße" kann also trotzdem in privatem Eigentum stehen
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04.05.2021 22:16:21 |
Zitat von Fritz Bummel  Sieh die doch erst mal über TimOnline.de an wie die Katasterstücke laufen und wo was ausgewiesen ist. Läuft tatsächlich eine Straße/Gehweg über euer Grund und Boden? Dort müsste eigentlich schnell ersichtlich werden, worum es eigentlich geht. Ansonsten Frag doch mal bei der Gemeinde nach welcher[...] Puh ÖbVl sagt mir jetzt nichts. Es war ja ein Plan bei dem Schreiben dabei. Daraus ist ersichtlich das es sich um den Bürgersteig vor dem Grundstück handeln muss. Das Nachbars Garage wohl um ein kleines Stück auf meinem Grundstück ist, lol. Der ausgewiesene 1qm ist ein Winkel, wobei die innere Fläche des Winkel bis zum Bürgersteig dem Nachbarn gehört, die innere Fläche des Winkel vom Bürgersteig zur Straße aber mir gehört. Somit steht eine Ecke von der Garage auf meinem Grund. Schon lustig, alle anderen Grundstücke verlaufen gerade. Also vermessen ist das alles schon. Des weiteren wurde z.B. auch ein Stück vom Bürgersteig zum eigentlichen Hauseingang irgendwann mal geteert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das hat privat Teeren lassen hat. Aber früher war halt auch noch nicht so bürokratisch genau. Ich habe vorhin auch mal mit einem Mitglied des Stadtrates gesprochen, den kenne ich schon, seit ich in den Windeln war, bzw. er mich. Geplant ist da so nix. Es wurde halt alles mal vermessen und dabei ist herausgekommen, dass einige Bürgersteige auf Privatgrund eingerichtet wurden. Ich werde mal beim Anspechpartner um einen Gesprächstermin bitten. Dafür mache ich mir eine Liste. -Einsehen von bereits verkauften Grundstücksparzellen, um den Kaufpreis zu ersehen - Abwasserbescheid müsste Evtl. neu berechnet werden, Stichwort Niederschlagsabwasser - Nachzahlung voraussetzen, falls danach Grundstücksparzellen zu einem höheren Preis Verkauf werden, Stichwort Nachzahlung. Ich brauche ja eine Basis zum verhandeln. Ok, zum Winterdienst bin ich dann verpflichtet, aber gut, habe ich sowieso gemacht, wusste ja nicht, dass das privat ist. Eine Nutzung würde ich auch nicht verbieten wollen, selbst wenn ich nicht verkaufen würde. Denn es ist nun mal für niemanden ersichtlich, dass er über Privatgrund läuft.
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