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Foren
Höhere Rechnung als Angebot
Verfasser:
mSkill
Zeit: 08.07.2021 21:04:01
0
3170060
Hallo,

wollte meine Wohnung renovieren lassen, über eine Empfehlung bin ich zu einem kleinen Handwerksbetrieb gekommen.

Hatte zunächst ein Angebot von 11.000 Euro brutto erhalten.

Inbegriffen waren 75 m² Laminat verlegen. 25 m² Vario Ceramin verlegen. Alle Holzdecken demontieren (in jedem Zimmer) und Sockelleisten verlegen.

Der Handwerker war auch vorher in der Wohnung und ich teilte ihm mit, dass die Möbel leider bleiben werden und er sagte, OK, dass er sowas zwar ungern macht, aber für mich würde er es machen, da er empfohlen wurde.

Neben diesen oben genannten Arbeiten bat ich ihn auch, einen Badschrank und Spiegel aufzuhängen sowie die Rollläden nach unten zu ziehen, da diese verhakt waren.

Nun erhielt ich eine Rechnung mit knapp über 13.500 € brutto. Er sagte, dass es verdammt viel Arbeit war, die Möbel ständig zu verrücken und viel Zeit gekostet habe.

1.000 Euro wollte ich ihm sowieso mehr geben, da er wirklich gute Arbeit geleistet hat und für die zusätzlichen kleineren Arbeiten wie Badschrank.

Aber 2.500 Euro brutto, somit 2.100 netto finde ich echt happig.

Kenne mich mit solcher Arbeit nicht aus und es war definitiv eine Schweißarbeit und nicht einfach, aber genau deswegen war er a vorher bei mir und wusste, dass die Möbel bleiben werden.

Er war ca. zwei Wochen am Arbeiten. Am Anfang mit drei Leuten und später alleine.

Geht das überhaupt so einfach mit der Rechnung? Habt ihr Erfahrung, was so eine zusätzliche Arbeit kostet? im Angebot war nur die Rede von Materialien liefern und verlegen.

Vielen Dank vorab!

Verfasser:
spinnerei
Zeit: 08.07.2021 21:19:03
3
3170065
schau mal hier:


https://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/

Wobei ich die Überschreitung noch als ok ansehe, da Du ja auch die Erschwernis mit den Möbeln und zusätzliche Arbeiten angegeben hast. Natürlich hätte er Dir unterwegs sagen können/sollen, daß er mit den angebenen Zeiten nicht zurecht kommt. Dann wärst Du auf die Überschreitung der Angebotssumme besser vorbereitet gewesen.

Verfasser:
Martin24
Zeit: 08.07.2021 21:38:24
1
3170072
Geht es um ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag?

Ein Angebot ist verbindlich und die Rechnung kann nicht einfach ohne gesonderte Vereinbarung höher ausfallen.

Bei einem Kostenvoranschlag ist das anders ...

Grüße
Martin

Verfasser:
mSkill
Zeit: 08.07.2021 21:41:46
1
3170075
Danke für die schnelle Antwort. Er hat wirklich gute Arbeit geleistet, deswegen möchte ich ihm nichts unterstellen, sondern fair bezahlen.

Hab aber lange als Alleinstehender dafür gespart und kenne mich damit nicht aus, deswegen war ich etwas erstaunt, weshalb er für das Möbel verrücken usw. nochmal was möchte, da er vor Ort war und Bescheid wusste.

Wollte deshalb noch ein paar Meinungen holen, wenn es OK ist, wird er selbstverständlich bezahlt.

Verfasser:
mSkill
Zeit: 08.07.2021 21:43:20
0
3170076
Es war ein schriftliches Angebot, mit der Überschrift, dass es sorgfältig kalkuliert wurde.

Verfasser:
Do Mestos
Zeit: 08.07.2021 21:59:41
1
3170083
Eine Rechnung darf die Angebotssumme um bis zu zehn Prozent überschreiten wenn plausibel dargelegt werden kann dass sich zum Beispiel Einkaufspreise oder Lohnkosten drastisch erhöht haben.

Wenn aber zum Beispiel das Möbelrücken oder die Montage des Badschrankes nicht im Angebot enthalten waren sind das Zusatzleistungen die natürlich gesondert abgerechnet werden können.

Gruß
Dom

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 09.07.2021 06:38:16
4
3170132
Zitat von Do Mestos Beitrag anzeigen
Eine Rechnung darf die Angebotssumme um bis zu zehn Prozent überschreiten wenn plausibel dargelegt werden kann dass sich zum Beispiel Einkaufspreise oder Lohnkosten drastisch erhöht haben.

Wenn aber zum Beispiel das Möbelrücken oder die Montage des Badschrankes nicht im Angebot[...]


Der erste Absatz ist Käse.
Ein Angebot ist verbindlich. Da kann es nicht hinterher teurer werden. Eine 10% Regel gibt es nicht.

Beim zweiten Absatz stimme ich dir zu.
Werden Arbeiten ausgeführt, die nicht im Angebot vereinbart sind, sind diese zu vergüten. Aber nur, wenn es vorher abgesprochen war und genehmigt wurde.
Einfach so Mehrarbeit leisten und vergütet haben wollen, ist nicht.

Verfasser:
mSkill
Zeit: 09.07.2021 08:17:58
2
3170146
Also im Angebot wurden nur die Materialien und das Verlegen angeboten.

Boden verlegen war mit 25 € / m² und ist laut Internet ein normaler Preis für das Verlegen, somit war in dem Preis das Möbelrücken nicht inklusive.

Ist für mich zwar in Ordnung, hätte es aber schöner gefunden, wenn er gleich gesagt hätte, dass es nicht der endgültige Preis ist und je nach Aufwand noch etwas hinzukommt. Schließlich war er bei mir in der Wohnung und wusste Bescheid.

Aber gut, mit der Arbeit bin ich sehr zufrieden gewesen, deswegen ist es halb so wild und auch völlig in Ordnung, wenn der Aufpreis fair ist.

Verfasser:
Martin24
Zeit: 09.07.2021 08:24:16
1
3170147
Wenn im Angebot nur das Bodenverlegen steht und er übernimmt weitere Arbeiten (das Möbelrücken), ohne dass es dazu eine Vereinbarung gibt, dann darf er das nicht berechnen.
Wenn ihr darüber gesprochen habt, dass er das auch macht, ist das aber u.U. bereits die weitere Vereinbarung - wir wissen nicht wer wann was gesagt hat.

Grüße
Martin

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 09.07.2021 08:24:58
1
3170148
Naja, also für 2500€ müsste der ja die ganze Woche den ganzen Tag nur am Möbel rücken gewesen. Seeehr unrealistisch.
Auch wenn die Arbeit zufriedenstellend ausgeführt wurde, aber der Mehrpreis ist so erst einmal nicht zu erklären.

Wenn der 50€ die Stunde verdient, rechne ich mal 7h x 50€=350€. 1h Stunde muss er ja noch Boden verlegen. :-)
2500€/350€=7,xx Tage

Da ist wat faul...

Verfasser:
muscheid
Zeit: 09.07.2021 08:27:06
0
3170149
Der erste Absatz ist kein Käse, das ist schon korrekt.

Der Aufwand mit Möbel verrücken lässt sich pauschal kaum ermitteln. Kommt auf Größe / Gewicht / Inhalt an.
Auch Rollläden können schwierig sein - Badschrank und Spiegel sind schnell erledigt.
Was da wann und wie verabredet wurde lässt sich nun kaum genau ermitteln. Ich hatte es schon daß gesagt wurde daß freigeräumt wird oder Schränke leer sind - nachher wurde das dann doch nicht gemacht....
Du hast Mehrleistungen in Auftrag gegeben, und die kosten dich nun 2500,-€.

Verfasser:
Pluto25a
Zeit: 09.07.2021 08:31:56
0
3170150
Er ist nicht vom Angebot abgewichen. Die Voraussetzungen verhinderten die Arbeiten nach Angebot.
Bedenkt man den erheblichen Mehraufwand und die Zusatzarbeiten (Mach noch dies und jenes) ist seine Rechnug noch sehr moderat ausgefallen. (mehr ais doppelte Arbeit für nur 20% Aufschlag ).

Verfasser:
mSkill
Zeit: 09.07.2021 08:45:23
0
3170157
Also es war schon abgesprochen, dass er die Möbel verrücken muss, ansonsten kann er den Boden ja nicht verlegen. Um die Arbeiten aber "etwas" zu vereinfachen hatte ich mir Urlaub genommen und bin weggefahren, so dass er keine Rücksicht auf mich bzgl. Schlafzimmer und Bad nehmen musste.

In der ganzen Wohnung stehen Möbel und auch große Schränke. Die Schränke hatten wenig Inhalt, sind aber dennoch groß und sperrig.

Die meisten Möbel sind bei mir aus massiv Holz. Der Esstisch war schon damals für meinen Kumpel und für mich schwer zu tragen.

Bei den Rollläden habe ich auch mit angepackt, hatte uns aber auch fast 2h gekostet.

Bei den 2.500 Euro habe ich an ein Umzugsunternehmen gedacht, die ich damals für meine drei Zimmer Wohnung beauftragt hatte. Die wollten knapp 1.000 € und waren zu dritt und haben die Möbel auch aufgebaut, vor allem mussten die Möbel ja auch hochgetragen werden.

Deswegen wollte ich von mir aus dem Handwerker 1.000 € zusätzlich geben, harte Arbeit soll bezahlt werden.

Verfasser:
Martin24
Zeit: 09.07.2021 08:53:19
1
3170162
Zitat von muscheid Beitrag anzeigen
Der erste Absatz ist kein Käse, das ist schon korrekt.

Dass die Rechnung 10% höher ausfallen darf als im verbindlichen Angebot benannt?
Gehts noch?

Informiere Dich doch bitte mal, bevor Du diesen Unsinn noch bestätigst.

Grüße
Martin

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 09.07.2021 09:01:06
0
3170165
Grosse Schränke - verschiebt man nicht allein.

D.h. da sind eben schnell 2 - 3 Mitarbeiter nötig. Selbst wenn die MA danach nicht mehr zum verlegen von einem Bodenbelag benötigt wurden.

Bedeutet schnell mal zusätzlich An/Abfahrt von zwei weiteren Mitarbeitern.
Je nach Entfernung -Firma -> Kunde - kommt da schnell was zusammen.



Ich sage mal so - man hätte als Privatmann die Möbel auch selbst verschieben können - da hätte man hier also schon etwas sparen können.


Für mich ist die Rechnung zu bezahlen.
Das meiste deiner Rechnung ist ja Handwerkerdienstleistung die man steuerlich mit 20% der DL ja absetzen kann..


P.S. wie hätte dich der Handwerker denn informieren sollen, während du weggefahren bist?

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 09.07.2021 09:23:19
2
3170173
Telefon?

Verfasser:
OldBo
Zeit: 09.07.2021 09:30:49
0
3170174
Zitat von Martin24 Beitrag anzeigen
Zitat von muscheid Beitrag anzeigen
[...]

Dass die Rechnung 10% höher ausfallen darf als im verbindlichen Angebot benannt?
Gehts noch?

Informiere Dich doch bitte mal, bevor Du diesen Unsinn noch bestätigst.

Grüße
Martin

Warum immer wieder die persönliche Anmache? Wenn auf der Rechnung die Summe des Angebotes und die Zusatzleistungen aufgeführt sind, dann stimmt die Aussage. Diese wurden mündlich beauftragt.

Verfasser:
Karl Napf
Zeit: 09.07.2021 09:31:57
1
3170175
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
Wenn der 50€ die Stunde verdient, rechne ich mal[...]


Bei dir ist wohl Umsatz auch gleich Gewinn.

Verfasser:
OldBo
Zeit: 09.07.2021 09:37:09
1
3170176
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
Wenn der 50€ die Stunde verdient, rechne ich mal 7h x 50€=350€. 1h Stunde muss er ja noch Boden verlegen. :-)
2500€/350€=7,xx Tage

Da ist wat faul...
[...]

Richtig, deine Denkweise ;>))

Verfasser:
Martin24
Zeit: 09.07.2021 09:37:43
5
3170177
Oldbo, willst Du Dich jetzt wieder beliebig lange im Kreis drehen, indem Du die Situation immer wieder ein klein wenig variierst?

Die Aussage war "Eine Rechnung darf die Angebotssumme um bis zu zehn Prozent überschreiten wenn plausibel dargelegt werden kann dass sich zum Beispiel Einkaufspreise oder Lohnkosten drastisch erhöht haben."

Und das ist Quatsch. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Ohne Vereinbarung 10% mehr nehmen nur weil der AN seine Einkaufspreise falsch kalkuliert hat, hält keiner Überprüfung stand.

Natürlich darf die Rechnung sogar 100% oder was auch immer über dem Angebot liegen, wenn man zwischendurch etwas anderes ausgemacht hat. Darum geht es aber nicht.
Ich kann sogar ausmachen, dass mit Rüben bezahlt wird. Aber nur, wenn das klar so vereinbart wird.


Grüße
Martin

Verfasser:
OldBo
Zeit: 09.07.2021 09:46:03
0
3170181
Kennst Du denn den genauen Auftrag und den Wortlaut des Angebots?

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 09.07.2021 09:51:02
1
3170184
Meine Sicht der Dinge:

Ich würde die Mehrkosten keinesfalls bezahlen.

Er hat ein Angebot abgegeben und muß sich daran halten.

Ausnahmen gibt es in manchen Werksverträgen wo vereinbart wird, daß bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten in der Ausführung der Arbeiten, sich der Endpreis erhöhen kann. In diesem Fall muss aber bei Auftreten der unvorhergesehen Ereignisse Rücksprache mit dem Auftraggeber geführt werden, sodaß dieser entscheiden kann ob weiter gearbeitet wird, oder er deswegen den Auftrag abbricht.

Solches ist hier weder vertraglich vereinbart, noch sind unvorhersehbare Ereignisse eingetreten, noch hat der Ausführende während der laufenden Arbeiten auf eine mögliche Verteuerung hingewiesen.

Das ist eklatantes kaufmännisches Versagen des Ausführenden, darauf soll er sitzen bleiben.

Daß die Handwerksarbeiten zur vollen Zufriedenheit des Auftragsgebers erfolgten, sollten einfach Standard sein und nicht die Ausnahme, das braucht nicht gesondert gewürdigt werden.

Also, ich würde ihm den Angebotsbetrag überweisen, nicht den verlangten Preis.

Dann kann er sich überlegen, ob er die Differenz einklagen will.

Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen, da hat er ganz schlechte Argumente.

Der hat wohl gedacht, mal ein billiges Angebot abzugeben, daß er den Auftrag bekommt um dann am Ende ordentlich zuzulangen.
Oder beim Rechnungsschreiben ist ihm der Gedanke gekommen, da könnte man noch etwas rausholen.

Wenn solches Verhalten abgesegnet werden würde, dann Mahlzeit.

Verfasser:
Martin24
Zeit: 09.07.2021 09:53:10
1
3170185
Ich weiß, was der TE geschrieben hat.
Da brauche ich nicht verschiedene Geschichten drumherum zu erfinden.

Du weißt offenbar nicht, was ich geschrieben habe, da war sowas dabei: "wir wissen nicht wer wann was gesagt hat."

Aber die Aussage "Eine Rechnung darf die Angebotssumme um bis zu zehn Prozent überschreiten wenn plausibel dargelegt werden kann dass sich zum Beispiel Einkaufspreise oder Lohnkosten drastisch erhöht haben." ist und bleibt Quatsch.
Willst Du das jetzt ernsthaft diskutieren?

Grüße
Martin

Verfasser:
OldBo
Zeit: 09.07.2021 10:00:08
1
3170191
Ja, aber später. Muss erst einmal merinen Hund ausführen. Das ist wichtiger ;>))

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 09.07.2021 10:00:47
1
3170192
Zitat von OldBo Beitrag anzeigen
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen
[...]

Richtig, deine Denkweise ;>))


Es ging nicht um eine betriebswirtschaftliche Interpretation, sondern nur ganz überspitzt darum, nur für Möbelrücken einen ordentlichen Aufschlag kassieren zu wollen.

Und zu Umsatz = Gewinn, wußte ich direkt, dass das sofort kommt. :-) Naja, siehe oben.

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Höhere Rechnung als Angebot
Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 09.07.2021 10:00:47
1
3170192
Zitat:
...
Zitat:
...
[...]
Richtig, deine Denkweise ;>))

Es ging nicht um eine betriebswirtschaftliche Interpretation, sondern nur ganz überspitzt darum, nur für Möbelrücken einen ordentlichen Aufschlag kassieren zu wollen.

Und zu Umsatz = Gewinn, wußte ich direkt, dass das sofort kommt. :-) Naja, siehe oben.
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