| Verfasser: Frank Schwäger | Zeit:
12.08.2005 09:47:37 |
Hallo, wir haben diese Woche einen sogenannten Kitchen Master angeschlossen, dieser zerkleinert Essensreste und pumpt den Brei dann in den Abfluß. Jetzt haben wir unterschiedliche Meinungen gehört, ob das bei uns überhaupt zulässig ist. Kennt da jemand die Vorschriften? Viele Grüße
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| Zeit:
12.08.2005 09:53:41 |
Hallo Frank Das soll sogar alle wunderbar funktionieren. ABER zulässig ist es nicht, somindest nicht in Deutschland. Lass das nicht deinen Wasserversorger hören was du da hast, das kann böse enden. Uwe
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| Zeit:
12.08.2005 10:08:07 |
Unter der Hand finden die Klärwerksbetreiber diese Abfallzerkleinerer klasse weil sie damit wieder organisches Material in die Kläranlage bekommen. Seit der Erfindung der "Biotonne" hapert es daran nämlich.
Gruss Markus
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| Zeit:
12.08.2005 14:49:12 |
Entsorgung von Küchenabfällen u. ä. durch den Abfluß ist verboten. Aber wenn du Ratten und andere Tierchen anlocken willst oder Ärger mit dem Abwasserentsorger möchtest, benutz das teil ruhig weiter... |
| Zeit:
12.08.2005 15:40:24 |
TAch auch! Kunde hatte Probleme mit Ratten im WC. Seitdem die keine Essensreste ins Klo kippt hat sie da keine Probleme mehr mit. |
Verfasser: Frank Schwäger | Zeit:
17.08.2005 15:39:10 |
Ja, eigentlich wollte ich wissen, ob jemand die Vorschrift schriftlich hat. Oder ob jemand weiß, wo dieses Verbot des Einbaus abgedruckt ist. Viele Grüße Frank
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| Zeit:
17.08.2005 15:48:58 |
Die Ratten werden dir die Vorschrift vorbei bringen :>)) mfg achim
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| Zeit:
17.08.2005 17:25:08 |
Laut DIN 1986 ( Abwassernorm ) in DE ganz klar verboten!! Und für ganz genaue, die das wieder ausdiskutieren wolen: DIN 1986 Teil3 Punkt 2.3 Unzulässige Benutzung (der Abwasserleitungen): Schädliche Stoffe In die Ablaufstellen dürfen keine schädlichen Stoffe eingeleitet und/oder eingebracht werden. - Abfallstoffe (auch im zerkleinerten Zustand) wie z. B. Kehrricht, Müll, Schutt, Glas, Sand, Schlamm, Asche, Küchenabfälle, Fasern, Damenbinden, Kinderwindeln,, Watte, Verbandsstoffe, Textilien, Papierhandtücher; ... Alles, was jemand in das Abwasser einbringt, muß in der Kläranlage wieder rausgeholt oder behandelt werden. mfg Michael
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| Zeit:
17.08.2005 17:39:45 |
Moin Ich halte den Zerkleinerer auch für überflüssig. Aber was die Ratten angeht, bin ich da etwas anderer Meinung. Sie nehmen viel weniger Nahrung aus der Kanalisation auf, als sich so mancher vorstellt. Die haben auch Geschmack! Ein Paar kann sich in einem Jahr verhundertfachen. -Kindeskinder! Aber wo nix is kann man nix füttern. Auch nicht anlocken. Ratten sind ortsgebundene Tiere. Sie bleiben ein Leben lang ihrem Geburtsort treu, -genauso wie z.B. Tauben. Wenn aber in einer großen Gemeinschaft (sie Leben in einer harmonischen sozialen Gemeinschaft) kein Platz mehr ist oder der Rasen abgemäht ist und nichts mehr hergibt ;-), wird im großen Stiel abgewandert. Bitte den eigentlichen Begriff "Wanderratte" nicht wörtlich nehmen, das wäre falsch. Die Hausratte gilt als so gut wie ausgestorben. Es kann natürlich vorkommen, dass sie wo etwa noch Essensreste rumliegen, die Gegebenheiten für ein "Niederlassen" für gut befinden. Und dann auch mal der Spur nachgehen, aber das hat sie normalerweise bei dem happigen Angebot in unserer Zeit nicht nötig. Nötig hat sie es bei Überpopulation. Und da kannste Essen reinschütten oder auch nicht, wenn sie in deine Richtung wollen, dann gehen sie auch dahin. Da hilft nur ein prov. Schädlingsbekämpfer. Meist versuchen sie dann an einem schönen warmen Ort, das Rohr zu zerbeissen um ein geschütztes Nest anlegen zu können. Deshalb ein Tipp für die, die Probleme haben. Beim Neubau ist es recht einfach, es muss nur ein halber Meter senkrecht steigend, in DN150 ausgeführt werden. Und das wars dann. Sie können weder hochlaufen noch hochspringen. Ist doch ganz einfach und kostet fast nichts. Gruß Uwe |
Verfasser: Robert-Peter Perlinger | Zeit:
02.05.2006 09:35:31 |
Zum Thema ist noch anzumerken: Speiseabfallzerkleinerer (SAZ) sind in der Tat in praktisch allen Abwassersatzungen in Deutschland untersagt, wobei die Texte zumeist identisch sind. Eine in der Sache begründete Grundlage für dieses Verbot fehlt zumeist, da fast alle Argumente gegen den Einsatz der Geräte nicht stichhalting sind. Argument: Ratten Die hier betroffene Wanderratte "Rattus norwegicus" ernährt sich nicht von kleinen Partikeln, wie sie von SAZ erzeugt werden. D.h. das Nahrungsangebot für Rattenpopulationen wird nicht erhöht. Tatsächlich wird durch den Einsazu der SAZ das Nahrungsangebot für Ratten vermindert, sofern Nutzer des Abwassersystems, die bisher Bioabfall durch das WC entsorgt haben, diese nun vorher durch den SAZ zerkleinern lassen. Kenner der Materie wissen auch, dass gerade die Biotonnen das Nahrungsangebot für Ratten stark verbessert haben. Das gilt auch für viele Komposthaufen in Privatgärten. Aussage: Würde Bioabfall verstärkt mittels SAZ über die Kanäle entsorgt, so wäre eine drastische Reduzierung der Rattenpopulation die Folge. Argument: zusätzlicher Wasserverbrauch Studien haben ergeben, dass der zusätzliche Wasserverbrauch durh den Einsatz ca. 2-4% betragen dürfte. Diese Menge ist im Gesamtkontext zu vernachlässigen. Dies gilt um so mehr, als man sich in den Kommunen wenig Gedanken darüber macht, welche ungeheuren Mengen gedankenlos per WC-Spülung oder beim Duschen und Baden verschwendet werden. Tatsächlich ist es so, dass bei Frisch- und Abwasser nicht die Menge des in Anspruch genommenen Guts den Großteil der Kosten verursacht (mindestens 80%), sondern die Infrastruktur selbst. Im Prinzip verursachen sparsame und weniger sparsame Haushalte fast die gleichen Kosten. Nur ist es bei uns so, dass ausgechnet beim Wasser keine Grundkosten berechnet werden. Dies wohl aus politischen Gründen. Stellen, die sich gegen den Einsatz von SAZ wenden und das Wasserargument vorbringen, haben bisher keinen Feldzug gegen das direkte Entsorgen von Speiseabfällen per WC gestartet. Aussage: Der zusätzliche Wasserverbrauch ist zu vernachlässigen. Argument: Kapazitätsprobleme Die heutigen Anlagen zur Abwasserbeseitigung sind fast überall so dimensioniert, dass die zusätzliche Fracht problemlos verarbeitet werden kann. Untersuchungen in verschiedenen Ländern haben ergeben, dass es in dieser Hinsicht selbst dann keine Probleme geben würde, wenn alle Haushalte einen SAZ einsetzen würden. Aussage: Es gibt kein Kapazitätsproblem. Zudem werden ja schon heute erhebliche Mengen Bioabfall ungeniert über den Kanal entsorgt. Argument: Stromverbrauch Ein zusätzlicher Stromverbrauch ist nicht feststellbar, da die Laufzeiten kurz sind. Zusätzliche Kosten p.a. ca. 1-2 EUR. Aussage: Der Stromverbrauch ist kein Thema Argument: Leitungsverstopfung Der von einem SAZ erzeugte "Brei" verursacht keine Vertopfungen. Im Gegenteil, er vermindert die Gefahr sogar, da ein gewisser "Abrieb" von Ablagerungen erfolgt. Aussage: SAZ verursachen oder begünstigen keine Verstopfungen. Mein Fazit: Es gibt keine reellen Gründe, die einem Einsatz von SAZ entgegenstehen würden. Weshalb diese von den Behörden so vehement abgelehnt werden, darüber kann man nur spekulieren. Ein Grund mag sicher der sein, dass man mit der "Faulheit" Anwender kalkuliert und die erheblichen Mengen an Grünabfall im Restmüll beibehalten will. Im Schnitt bestehen 30-50% des Restmülls noch immer aus Bioabfall, der sich in der Müllverbrennungsanlage mit einem erheblichen Heizwert bemerkbar macht. Ohne diesen Anteil hätten Heizkraftwerke erhebliche Probleme. Fazit: Es gibt keine stichhaltigen Gründe, weshalb man SAZ nicht verwenden sollte. |
| Zeit:
02.05.2006 09:46:37 |
Hallo Robert-Peter Perlinger, mein Hauptargument gegen die SAZ ist der dann hohe Eintrag organischen Materials, gut aufbereitet, der zusammen mit dem sich verringernden Flüssigkeitspegel ( Wassersparen) dazu führt, daß die biologischen Abbauprozesse bereits im Kanal und nicht in der Kläranlage beginnen. Masive Geruchsbildung und Korrosion im Kanalnetz. Deine anderen Argumente werde ich mir mal zu Gemüte führen. Klingt aber erstmal einleuchtend. Gruß Ratzeful
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| Zeit:
02.05.2006 09:51:21 |
au backe,
schon wieder auf einen uralt-Thread reingefallen...
Ratzeful
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Verfasser: Robert-Peter Perlinger | Zeit:
02.05.2006 15:39:38 |
Hallo Ratzeful, keine Bange, jetzt ist die Diskussion ja nicht mehr ganz so alt. Zudem besteht die Problematik fort. Eine ganze Reihe Untersuchungen haben ergeben, dass der Einsatz der SAZ definitiv problemlos möglich ist. Diese Untersuchungen besagen unter anderem, dass aus dem Gesichtspunkt der stofflichen Verwertung die Sammlung des Biomülls und die anschließende Zuführung in eine Biogas-Anlage die beste Lösung wäre. Hier gibt es aber ein kleines und entscheidendes Problem: den abfallerzeugenden Bürger. Dieser macht nämlich meistens das was er will und wird dabei von zwei Dingen geleitet: 1. Der Bequemlichkeit (zu 70%) und 2. der Sparsamkeit (zu 30%) Aufgrund von Bequemlichkeit wird nach wie vor der Müll kaum getrennt. Wer das nicht glaubt, der kann sich ruhig einmal den "Spaß" machen und sich den Inhalt einer ganz normalen Abfalltonne zu Gemüte führen. Gerade in Mehrfamilienhäusern findet die Wertstofftrennung kaum statt. Alles wird zusammengemischt: Papier, Kunststoff und dazwischen der Biomüll. Als glücklicher Besitzer eines SAZ kann man nicht nur den Biomüll sehr bequem einer excellenten Verwertung zuführen, ein Nebeneffekt ist auch, dass das Restmüllaufkommen stark abnimmt, weil man z.B. den bisherigen Behälter für den Biomüll für den Verpackungsmüll nutzen kann. Bei uns ist seit der Nutzung eines SAZ das Resgtmüllaufkommen auf nur noch 20% des bisherigen Volumens gesunken. Die SAZ sind eine wirklich sinnvolle Ergänzung des Geräteparks in einer modernen und umweltfreundlichen Küche und zwar auch dann, wenn diese Idee aus den USA kommt. Ich freue mich auf alle Kommentare, zustimmend und kritisch! |
| Zeit:
02.05.2006 18:14:16 |
@ perlinger Hallo, "schön" das du nach 9 Monaten das Thema wieder aufwärmst. Verkaufts du die Dinger etwa, weil du diese schönredest? Trotz deiner Argumente, die leider auch sehr einseitige Thesen aufstellen, sind die Dinger in DE weiterhin verboten! Auf Grund geltender Satzungen der AbwasserZweckverbänder, der Kommunen und der DIN 1986. Das Hauptargument der Entsorger ist, daß alles, was die Bürger, egal in welcher Form, reinschmeissen, in der Kläranlage wieder rausgeholt werden muß. Alles was Abwasser mehr als nötig verunreinigt, muß aufwendig in der Kläranlage behandelt werden. Da es nichts bringt, wenn wir zwei jetzt das Thema ausdiskutieren, schlage ich vor, daß du dich an den Dachverband der Abwasserentsorger, an den Dachverband der Kommunen und an den Normenausschuss wendest, damit die kommunalen Mustersatzungen und die DIN auf deine Anregung hin abgeändert werden. Die freuen sich sicher auf deine Argumente. mfg Michael Springl
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Verfasser: Robert-Peter Perlinger | Zeit:
03.05.2006 09:06:06 |
@ Michael Sicher wird niemand dagegen sein, dass man dieses Thema auf rein sachlicher Ebene erläutert. >Trotz deiner Argumente, die leider auch sehr einseitige Thesen aufstellen, Welche meiner Thesen sind deiner Ansicht nach "sehr einseitig" und wie kommst du zu dieser Einschätzung? >sind die Dinger in DE weiterhin verboten! Auf Grund geltender Satzungen der AbwasserZweckverbänder, der Kommunen und der DIN 1986. >Das Hauptargument der Entsorger ist, daß alles, was die Bürger, egal in welcher Form, reinschmeissen, in der Kläranlage wieder rausgeholt werden muß. Alles was Abwasser mehr als nötig verunreinigt, muß aufwendig in der Kläranlage behandelt werden. Es trifft zu, dass SAZ lt. 99,9% aller Abwassersatzungen "verboten" sind. Ebenfalls trifft zu, dass sich der gleiche Prozentsatz der Entscheidungsträger nicht richtig überlegt hat, ob dieses Verbot überhaupt Sinn macht und ob man damit nicht mehr Schaden anrichtet als Nutzen? Wenn es so ist, "daß alles, was die Bürger, egal in welcher Form, reinschmeissen, in der Kläranlage wieder rausgeholt werden muß." und wenn das hier und heute ein Problem darstellt, dann fragt man sich, durch welche technischen Entsorgungseinrichtungen das bereits heute geschieht und warum die Kommunen dagegen noch nichts unternommen haben. Ich habe jetzt keine Zahlen darüber, welche Mengen Küchenabfälle schon heute per Toilette entsorgt werden. Was wird dagegen unternommen? Was wird gegen die großen Mengen Papier unternommen, die über die Toiletten in die Kläranlagen gelangen? Was wird gegen die sonstigen Abfälle unternommen, die über die Toilette in die Kläranlagen gelangen? Hast du schon einmal einen SAZ in Aktion gesehen und hast du dir schon einmal das angesehen, was ein SAZ nach der Verarbeitung von Küchenabfällen in das Abwassersystem hinterläßt? Worin besteht deiner Meinung nach der Unterschied zwischen übrig gebliebenen Pellkartoffeln, die einfach ins Klo gekippt werden und der gleichen Menge, die als Suspension in den gleichen Kanal kommt? Wie kann künftig verhindert werden, dass übriges Tomatenmark oder Lauchcremesuppe über die Spüle in den Kanal gelangt? >Da es nichts bringt, wenn wir zwei jetzt das Thema ausdiskutieren, schlage ich vor, daß du dich an den Dachverband der Abwasserentsorger, an den Dachverband der Kommunen und an den Normenausschuss wendest, damit die kommunalen Mustersatzungen und die DIN auf deine Anregung hin abgeändert werden. Die freuen sich sicher auf deine Argumente. Wer sagt, dass der Inhalt der kommunalen Mustersatzungen Sinn macht? Wer sich nicht bewegt, der wird eher früher als später "bewegt". Daran können auch die unbeweglichsten Entscheidungsträger nichts ändern. Weshalb soll es ein Beitrag zur Vertrauensbildung sein, wenn immer wieder und entgegen aller Tatsachen und entgegen besseres Wissens, behauptet wird der Einsatz von SAZ würde Rattenpopulationen befördern? Weshalb also stellt man diese durch absolut nichts zu bestätigende Behauptung auf? >Die Argumente sind ja alle sattsam bekannt. Worin genau besteht dein Argument in der Aufzählung, dass die Argumente "sattsam" bekannt sind? Wenn man sich nach Dienstschluß mit Leuten aus dem Abwasser- und Abfallbereich unterhält, sieht vieles oft anders aus, als man meint. Wer meint, dass es dabei stets um das Wohl des Bürgers geht oder um intelligente und pfiffige Lösungen, der irrt leider. Letztlich wird es dann so sein, dass Deutschland das letzte Land sein wird, welches das unsinnige Verbot der SAZ aufhebt. Ich bin sicher, dass die Österreicher schneller sein werden. |
Verfasser: Robert-Peter Perlinger | Zeit:
03.05.2006 11:51:19 |
Für den Fall, dass der Text oben zu lang geraten sein sollte: SAZ sind keine Müllschlucker oder dergleichen. Diese Geräte, haben lediglich die Aufgabe, das was normalerweise per Biotonne entsorgt werden soll zu zerkleinern und als eine Art "Suppe" über das Abwassersystem zu entsorgen. Die SAZ sind als "Müllschlucker" vollkommen ungeeignet. Selbst wenn man wollte, könnte man keinen Mißbrauch treiben. Plastik, Metall, Pappe sorgen stets für eine Blockierung des Geräts. Es ist wesentlich einfacher Müll ins Klo zu werfen, als es über den Ausguß loszuwerden. Die zusätzliche Fracht für das Abwasser stellt selbst bei einer 100% Ausstattung der Haushalte mit SAZ kein Problem dar. Das ist ganz einfach so. Es handelt sich um Fakten. |
| Zeit:
06.11.2006 22:10:37 |
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| Zeit:
08.01.2007 18:06:28 |
Hallo pshome,
habe deinen Hinweis wegen der Zerkleinerer gelesen. Ist es tatsächlich so, dass dir einer von der Stadt München gesagt hat, man könnte die Dinger lt. Satzung verwenden, bzw. es wäre nicht verboten zerkleinerten Biomüll einzuleiten?
Könntest du mir eventuell eine diesbezügliche Nachricht zukommen lassen?
Danke sehr!
Ansonsten: Welches Gerät hast du denn?
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| Zeit:
08.01.2007 20:05:10 |
war telefonisch, ansonsten siehe Link zur Satzung im vorherigen Beitrag.
.. letzlich: wo kein Kläger da kein Richter.. die Stadtwerke haben bestimmt besseres zu tun als Abfallzerkeinerer zu jagen.
Habe einen ECO Air, nur war der damals nur 195,- jetzt soll er 199,- kosten, evtl mal nachfragen obs denn nicht billiger geht, fragen kostet nichts:) Solides Gerät, funktioniert ohne Mucken.
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| Zeit:
08.01.2007 20:05:54 |
hoppla, der alte preis war 159,-
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| Zeit:
09.01.2007 09:52:19 |
Hallo, auch wenn das Thema von manchen aufgewärmt wird, wird es nicht besser. In der zitierten Satzung der Stadt München (gilt auch nur in München) ist zwar der Hinweis im § 16(2) unter 2., in dem auf manche zerkleinerte Gegenstände zusätzlich hingewiesen wird und in dem zerkleinerte Küchenabfälle nicht genannt werden. Gleichzeitig wird aber unter §16(2) unter 18. wieder der Bezug auf nicht zulässige Stoffe im Abwasser nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere DIN Normen (hier DIN 1986) hergestellt. Und das steht das Verbot zerkleinerter Küchenabfälle wieder drin. mfG Michael Springl
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| Zeit:
18.01.2007 15:30:53 |
Lieber Michael Springl, als vernünftige Menschen sind wir uns darin einig, dass es in einer Diskussion nicht darum gehen kann, zu versuchen das Thema oder den Beitragsschreiber abzuqualifizieren, in dem man z.B. so tut, als ob das Thema oder die Argumente ein alter Hut seien. Du hast versucht das damit zu erreichen, dass du den Komplex Speiseabfallzerkleinerer als aufgewärmtes und längst ausdiskutiertes Thema darzustellen. Da gerade in Deutschland das Thema Speiseabfallzerkleinerer alles andere als ausdiskutiert und das genaue Gegenteil eines alten Hutes ist, ziehe ich es vor, über die Fakten zu sprechen. Als jemand, der so ein Gerät seit Jahren verwendet, ist es mir komplett schleierhaft, wie man so vehement gegen diese Geräte eingestellt sein kann. Es ist definitiv nicht so, dass die zerkleinerten Speiseabfälle an irgendeiner Stelle ein Problem bedeuten würden (außer in der Biotonne und zuvor in der Küche und auch in der Restmülltonne), da sind diese Abfälle ein echtes Problem. Nicht aber im Kanal und auch nicht in der Kläranlage. Ich habe mir sagen lassen, dass es in den 60ern einen deutschen Professor gab (den selbsternannten Nestor der Kläranlagentechnik), der aus irgendwelchen Gründen geradezu fanatisch gegen die Küchenabfallzerkleinerer zu Felde zog und auch keine Gelegenheit ausließ um seiner Ansicht Geltung zu verschaffen. Und wie es eben so ist, man widerspricht doch nicht dem angeblich oder tatsächlich hellsten Kopf der Branche. Das Verbot der Einleitung zerkleinerter Küchenabfälle wurde in den Satzungen in dieser Zeit regelrecht einbetoniert. So etwas stellt man nicht in Frage. Man denkt nicht darüber nach, ob es überhaupt Sinn macht, vollkommen veraltete Regelungen zu befolgen. Wenn es nicht zum Weinen wäre, dann könnte man fast darüber lachen, mit welcher Akrebie die Paragrapeh aus dieser oder jener Verordnung zitiert werden. Gerade so, als ob es sich um die 10 Gebote handelt. Wenn eine Verordnung oder Teile davon mehr schaden als nützen, dann ist es die Pflicht eines jeden vernunftbegabten Wesens sich nicht um diese Vorschrift und anderen groben Unfug zu scheren. Ein schönes Beispiel sind hierbei auch die Vorschriften der DVGW zu den Mindesttemperaturen in Warmwasserleitungen. Es sollen ja mindestens 60 Grad sein und mehr als 60 Grad sind auch nichts. Das kann man natürlich nicht einhalten. In den allermeisen deutschen Haushalten sind tatsächlich 60 Grad Solltemperatur eingestellt. Man sagt den Leuten aber nicht, dass sich die Legionellen hauptsächlich in den Duschköpfen und Perlatoren aufhalten. Man sagt den Leuten nicht, dass sie, wenn sie die Legionellen schon niederhalten wollen, alle paar Tage so eine Viertelstunde lang das Heisse Wasser durch die Duschköpfe jagen müssen. 60 Grad heisses Wasser 365 Tage zu 24 Stunden durch Millionen Meter Leitung zu pumpen ist der Gipfel der Verschwendung. In unserem Haus hat das Wasser eine Solltemperatur von 47 Grad und wird nur alle 30 Minuten für 5 Minuten durch das Haus gepumpt. Gerade so, dass man relativ schnell warm duschen kann. Ersparnis in den Sommermonaten: 40% Öl weniger. Meine Devise ist daher: Überlege dir gut was du machst und ob du das vor deinem Gewissen vertreten kannst. Im Fall der Speiseabfallzerkleinerer kann ich das sehr sehr gut. Und auch beim Warmwasser. Hier weiß ich, dass die Vorschriften grober Unfug sind, der nicht dadurch besser wird, in dem man ihn immer wieder und immer wieder vorbetet. Wenn man den Burschen auf den Zahn fühlt und deren Behauptungen Punkt für Punkt widerlegt, dann dauert es meistens nicht lange und die machen dicht. Warum? Weil sie dann oft selber kapieren, dass sie eben nicht recht haben. Im Fall der bayerischen Großstadt ist es meiner Meinung nach schlicht so, dass die Stadt ein sehr grosses Interesse daran hat, dass die Restmüllmengen ein bestimmtes Mindestemaß nicht unterschreiten dürfen, denn die städtische Müllverbrennungsanlage braucht immer Futter, muss ausgelastet sein. Deshalb sind dort auch Müllschleusen verboten, die in aller Regel zu einer drastischen Verminderung der Restmüllmenge führen. Vernünftige und nachvollziebare Gründe gegen die Küchenabfallzerkleinerer gibt es meiner Meinung nach nicht. Lieber Michael, wenn du welche kennst (außer Paragraphenreiterei), dann nenne mir bitte welche. Bitte informiere dich vorher, ob deine Argumente auch stichhaltig sind und nicht nur übernommende Argumente wiedergeben. |
| Zeit:
18.01.2007 15:33:13 |
@@pshome Vielen Dank für deine Info!
Wie sind denn deine Erfahrungen?
Hattest du schon einmal eine Verstopfung im Küchenfallrohr, die auf den Zerkleinerer zurückzuführen ist?
Welche tatsächlichen Nachteile haben sich aus der Nutzung des Geräts ergeben?
Welche Vorteile?
Grüsse |
| Zeit:
19.01.2007 16:24:43 |
Hier gibts Interessante Gutachten zum Thema: http://www.kitchenwonder.de/kitchenwonder/information.php?info_id=18&meid=18 Ist natürlich auch eine Verkäuferseite und somit Partei, aber Fakten bleiben trotzdem Fakten. Als jahrelanger zufriedener Nutzer solcher Geräte bei meinen Aufenthalten in den USA kann ich jedoch nur positives berichten. Verbaut wurde damals ein Gerät namens "Sink-Master", funktionierte ca. 6 Jahre ohne irgendwelche Probleme und meiner Meinung nach gibt es nichts was diesen Geräten in punkto Komfort und Hygiene das Wasser reichen kann. Meine nächste neue Küche in .de wird damit ausgestattet sein, Vorschriften hin oder her. Gruss vom Zufriedenen
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| Zeit:
22.01.2007 08:02:06 |
Hallo Max Meier, Vielen Dank für die "Paragraphenreiter" und den Hinweis, das ich mich informieren soll. Die Satzung der Stadt München wurde von pshome ins Spiel gebracht, ich habe nur darauf hingewiesen, das ein nicht unwichtiger Punkt (Verbot zerkleinerter Abfälle) falsch interpretiert wurde. Auch ist mein Informationsstand in Ordnung. Ich habe aber auch keine große Lust, weiter über diese Thema zu dikutieren, da die Meinungen feststehen, gesetztliche Vorgaben für uns alle gelten und es sicher wichtigere sachen gibt. Egal, ob du diese verstehst oder ob du diese nochmal durchgekaut/durchgequirtl haben willst. Mach was du willst, du machst es ja eh wie du meinst. Abschließend noch zum Verständnis: Ein Grundsatz in .de im Vergleich zu anderen Staaten ist, daß alles, was Abwasser verschmutzt, in der Kläranlage so weit als möglich wieder ausgeholt werden muß. Und deshalb soll man halt einige Dinge vorher gar nicht reinkippen. z. B. verkleinerte Küchenabfälle. Das dieses manchen aus Gründen eigener Bequemlichkeit egal ist, das ist leider nun mal so. Michael
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