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Foren
Wärmemengenzähler - Anzahl benötigt?
Verfasser:
ThomasShmitt
Zeit: 19.11.2021 21:20:33
0
3223627
Hallo,

bei uns gibt es für zwei Mietwohnungen bisher zwei Thermen, welche jeweils Warmwasser (Im Durchlaufverfahren) und Heizung bereitstellen.

Nun hat sich eine Therme so wie es scheint verabschiedet und es würde wohl Sinn machen die Heizung zusammen zu legen um Kosten zu sparen (Kommt mich als Vermieter billiger als eine neue Heizung, aber Gaszähler und Wartung kosten auch einiges für die Mieter im Jahr).

1. Wärmemengenzähler
Wohnung 1 soll weiter Warmwasser über die Therme erhalten

2. Wärmemengenzähler
Wohnung 1 soll weiterhin Heizungswärme über die Therme erhalten

3. Wärmemengenzähler
Wohnung 2 soll nun Heizungswärme über diese Therme erhalten.

(Warmwasser wird wohl auf einen Boiler umgestellt, da sonst nicht ohne weitere dazustellen)

1. Passt das mit den Zählern?
2. Man könnte direkt am Heizungsabgang der Therme die Zähler einbauen und hätte dann wirklich zwei getrennte Kreisläufe.
3. ... allerdings wäre es von den Rohren etwas einfacher "mitten" im System abzugreifen. So wäre aber im Prinzip nur Wohnung 2 komplett gezählt und Wohnung 1 wäre die Differenz des Zählers am Heizungsabgang zu dem W2-Zähler (die Heizkörper versorgen sich ja dann aus dem System).

Danke für Anregungen.

Ich würde gerne 100% nach Verbrauch abrechnen, da die halb so große Wohnung fast genauso viel bisher verbraucht hat wie die große.

Verfasser:
egal1
Zeit: 20.11.2021 08:49:46
0
3223704
Differenzmessungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Das geht schon nicht.
100% nach Verbrauch abrechnen geht auch nicht.
Wenn es rechtsicher sein soll, gehen deine Überlegungen gar nicht.
Mit dem Warmwasser sehe ich gar keine Möglichkeit den verbrauchsabhängigen Anteil zu erfassen.

Verfasser:
ThomasShmitt
Zeit: 20.11.2021 09:13:31
0
3223709
Da es Warmwasser im Durchlaufverfahren ist, was ist dann logisch anders als wenn dies ein Dritter Heizkreis wäre?
Sind ja dann insgesamt drei Zähler.

Mit vollständig nach Verbrauch muss ich nochmal klären, da gibt es je nachdem eine Ausnahme.
Paragraph 10 HkV gibt da etwas Spielraum den Verbrauchsanteil zu erhöhen.

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