Hallo in die Runde,
ich greife diesen Beitrag noch einmal auf, um noch einen Aspekt bzw. eine Frage hinzuzufügen, die vielleicht auf für andere interessant ist.
Die Grundkonstellation ist bei mir die gleiche wie oben genannt:
- Vorhandene Dach-PV-Anlage (7,26 kWp) mit E3/DC-Speicher bzw.
Wechselrichter von 2021 (da über 7 kWp, leider nach wie vor 70%
Regelung)
- Jetzt auf dem
Garagendach
Balkonkraftwerk (2 x XXL-Module a 595 Watt / Wechselrichter 800 Watt) montiert. - Wird nächste Woche vom Elektriker abgenommen und für Einspeisung angemeldet.
Situation:
Bisher regelt meine Anlage wegen der 70%-Regelung im Sommer unter idealen Bedingungen und wenn der Speicher voll ist, bei 5082 KWp (= 70% von 7260 kWp) ab.
Dazu meine Frage:
Ist es nun so, dass die Einspeisung des Balkonkraftwerkes (sofern der Speicher voll und die Leistung des Balkonkraftwerks höher als der Hausverbrauch ist)
zusätzlich zu den 70% (= 5082 kWp) der Dach-PV Anlage eingespeist werden können. Oder ist die Höchstmenge der Einspeisung durch den Wechselrichter von E3/DC bei 5082 kWp gedeckelt (so, wie ich die vorhergehenden Beiträge verstanden habe, läuft ja die Einspeisung vom BKW durch den E3/DC (vereinfacht gesagt: Reihenschaltung statt
Parallelschaltung)).
Und wenn die Einspeisung mit dem BKW nach wie vor auf 5082 kWp beschränkt ist, müsste sich dann nicht die 70%-Regelung auf die neue Gesamtmodulleistung (inklusive des Balkonkraftwerks) beziehen und entsprechend in der Einstellung bei dem Wechselrichter vom Elektriker angehoben werden?
Herzlichen Dank für eure Infos und das Mitdenken!