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Foren
Feuerstättenschau
Verfasser:
HKHK18
Zeit: 08.06.2022 19:30:34
4
3334976
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen schon einige Beiträge zum Thema Feuerstättenschau durchgelesen, habe aber trotzdem noch Fragen zu den Gebühren. Dieses mal sind drei Punkte auf der Rechnung, die 2015 und 2019 nicht berechnet wurden.

1. Überprüfung der Außerbetriebnahme von Heizkesseln gemäß GEG

Es handelt sich um einen NT-Kessel, der seit 2001 unverändert in Betrieb ist. Seit diesem Zeitpunkt kommt der Bezirksschornsteinfeger bzw. sein Mitarbeiter regelmäßig zur Kontrolle. Warum muss da die Außerbetriebnahme geprüft werden? Ich habe was vom Stichtag 1. Januar 85 gelesen?!


2. Überprüfung der Wärmedämmung von Leitungen und Armaturen gemäß GEG

Auch daran wurde nichts geändert...

3. Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden/Pflichterfüllung

Sind das die Kosten für das Formular, das wir nach Behebung des Mangels ausgefüllt zurückschicken müssen? Ein Rohr hat ein kleines Loch und muss ausgetauscht werden ("Das Verbindungsstück der Zentralheizung ist defekt und muss erneuert werden").

Inzwischen habe ich gelesen, dass der Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers gar nicht berechtigt ist, die Feuerstättenschau durchzuführen. Aber genau dieser war schon sauer als ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er zwei Monate zu früh dran ist. Aber ganz egal wer kommt, arrogant sind sie alle. Die nötige Terminvereinbarung läuft hier auch immer gleich ab. Am Abend wird ein Zettel an die Tür geklebt, dass der Schornsteinfeger am nächsten Morgen z. B. zwischen 7 und 9 Uhr kommt. Wenn man dann dort anruft und sagt, dass das nicht passt, weil man um 7 Uhr aus dem Haus muss, heißt es "dann komme ich schon um 6.30 Uhr!". Alle weiteren Einwände werden mit "ich halte Sie ja gar nicht auf" abgebügelt.

Wenn ich hier nicht immer wieder mitlesen würde, wüsste ich nicht, dass es auch nette Schornsteinfeger gibt!

Vielen Dank schon mal und viele Grüße!

Verfasser:
Do Mestos
Zeit: 08.06.2022 19:45:41
2
3334983
Trägt nicht unbedingt zur Lösung des Problems bzw. Zur Beantwortung der Frage bei…

Aber bei uns hat der Schorni jetzt eine Kundenanlage bemängelt weil die Regelanlage fehlt… der Kessel ist aber auch erst 27 Jahre in Betrieb und läuft so seit einbau…

Ich glaub es ist echt manchmal Glückssache was da nachher auf dem Zettel steht.

Ich meine ich finds ja gut das es jemanden gibt , der solche Dinge überprüft… aber wenn ich mir da draussen so manche Kundenanlage anschaue frage ich mich ob der schwarze Mann seinen Blindenhund vergessen hat.

Anwesende und Mitlesende sind natürlich von jeglicher Kritik ausgenommen. ;)

Gruss
Dom

Verfasser:
SG03
Zeit: 08.06.2022 19:53:49
2
3334988
Es gibt eben Solche und Solche Schornsteinfeger. Meiner wollte letzte Woche kommen. Ich rief ihn an, teilte ihm mit, das ich den Termin nicht wahr nehmen kann, sagte ich das ich mich über den Termin wundere, da mir der letzte Besuch noch gar nicht so lange her vor kam. Also schaute er nach....wir sehen uns dann im Oktober.

Letzter Mangel bei mir, Dämmung der Rohre im Keller fehlt. Daneben Kellerraum, ohne Tür und 1 HK. Also beheizt. Naja, mal sehen, was der Oktober bringt.

Verfasser:
Fritz Bummel
Zeit: 08.06.2022 20:24:51
3
3335001
Was habt ihr alle mit euren Bezirkschornis?

Meiner hat aus Altersgründen gewechselt (war immer zufrieden mit ihm).

Der neue kam mit einem Angestellten (der war vorher bei dem alten Bez.Schorni) und sagte sinngemäß.: Tach, ich bin der neue, das ist mein neuer Mitarbeiter den ihr ja schon kennt. Alles läuft weiter wie gehabt. Bei Problemen ERST ANRUFEN, dann wenn noch nötig beschweren. Und lesen Sie nicht das Kleingedruckt, sie verderben sich nur die Augen. Ach ja, Feuerstätrenschau MUSS ich selber für kommen, darf der Angestelkte nicht machen. Fragen? SEPA, ja/Nein? Ach, und darf ich bitte mal die Heizung sehen, der Kollege sagt die ist immer so schön gepflegt.
Danke, schöne Heizung, und Tschüß.

Seit dem hab ich ihn nur noch als Ladtschrift gesehen.

Läuft bei uns.

Verfasser:
Frimo
Zeit: 08.06.2022 20:49:37
1
3335007
Zitat von Do Mestos Beitrag anzeigen
Trägt nicht unbedingt zur Lösung des Problems bzw. Zur Beantwortung der Frage bei…

Aber bei uns hat der Schorni jetzt eine Kundenanlage bemängelt weil die Regelanlage fehlt… der Kessel ist aber auch erst 27 Jahre in Betrieb und läuft so seit einbau…

Ich glaub es ist echt[...]


Ist doch schön, dass der endlich mal seinen Job macht... Witterungsgeführte Regelung ist ja nicht erst seit gestern Pflicht.

Dämmung der Leitungen auch nicht.

Und? Wie sieht es in den Heizungskellern aus?

Den Rest erklärt bestimmt Schorni1...

Verfasser:
schorni1
Zeit: 08.06.2022 21:38:18
7
3335020
zZt an sich nur Notdienst.... und solch Vollidioten-Zeug wie hier natürlich.... 😏

Er hat die Feuerstättenschau PERSÖNLICH durchzuführen. Hierzu hat er den Schornstein im ganzen Haus zu begehen und bei jeder Feuerstätte das Rohr zu öffnen, ggf Verriegelung des Küche Dunst Abzugs zu prüfen, genauen "im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu erfassen und und und. Denn DARAUF ist die Gebühr bezogen.
Da seht Ihr mal wieder was für BETRÜGER und Abzocker das sind!!
Er hat sich auf die Fensterflächen FÜNF WERKTAGE zuvor anzumelden, jeder Kunde hat Anspruch auf einen Wunsch Termin der IHM, dem Eigentümer passt!! ☝️ der muss halt innerhalb der nächsten zwei Wochen liegen. Denn er bekommt IMMER die gleiche volle Fährt pauschale egal ob er von Haus zu Haus kommt oder extra anfahrt. DA macht er seine Kohle indem er die Termine aufpresst!! Und das mehrtausendmal im Jahr!! Naaa klingelt was...? 🤔
Für die normale Schornsteinfeger Tätigkeit sind die Fristen im Feuerstättenbescheid einzuhalten, dazu musst DU irgendeinen Schornsteinfeger beauftragen. Der Termin Feuerstättenschau ist UNABHÄNGIG davon - KANN aber zusammen erfolgen, sofern die Zeitabstände der Feuerstättenschau passen. Frühestens 3 Jahre und ein Tag, aber spätestens 3 Jahre und 364 Tage. Man glaubt gar nicht wie wenig der schwarzen Penner sich mit dem Kalender auskennen.... mit der KASSE aber sehr wohl!!
also : den ganzen Vorgang schnell an seine Aufsichtsbehörde, am besten die Nachbarn mit einbinden. Und lasst die Tranendrüsen locker, der tut nur immer groß dumm, kennt seine Defizite sehr wohl. Er muss sich nichtmal dumm stellen, er IST ES!

Verfasser:
schorni1
Zeit: 08.06.2022 21:42:03
1
3335024
Handy Schreibprogramm Fehler :

es muss heißen "er muss sich zur FEUERSTÄTTENSCHAU 5 Werktage zuvor anmelden..."...

Verfasser:
Fritz Bummel
Zeit: 09.06.2022 08:27:03
1
3335117
Boah, hab ich Glück, der neue Bez.Schwatte ist genauso Pflegeleicht UND KORREKT wie der alte. Hab ich ja zwei mal den Joker gezogen.

Er hat sogar gesagt das er im neutralen Fahrzeug kommt und ich deshalb nicht verwundert sein brauche, das wäre Vorschrift.

Die letzte Rechnung (Jahresintervall) hat er seit 8 Monaten noch nicht abgebucht.

Aber den neuen Brenner nach dem Flutwasser von 7/2021 hat er sofort bemerkt und komplett in seine Daten Aufgenommen.

Da kenne ich Schwatte die merken nicht einmal wenn von Öl auf Gas umgestellt wurde.

Verfasser:
Reenergy_66
Zeit: 09.06.2022 10:49:35
0
3335158
Wie werden eigentlich "abgemeldete Kamine" üblicherweise bei der FSS behandelt?
Ich habe einen, den ich vor gut 20 Jahren abgemeldet habe, ehemaliger Waschküchenkamin, aus der Zeit, als Kochwäsche noch wirklich gekocht wurde, der würde anfangs noch überprüft, dann sporadisch, nun schon länger nicht mehr, da dies ja "lange nach der kostenpflichtigen Abmeldung" ja kein regulärer Rechnungsposten mehr sein kann. Das der BSF vielleicht mal schaut, ob nun nicht doch was dran hängt, kann ja durchaus sein, um illegalen Betrieb und vorallem entgangene Kehrkosten zu entdecken, aber gibts dazu auch ne Regel oder Vorschrift?

Aber ansonsten hier die FSS:
Auch hier läuft es eher entspannt ab, der BSF(-Meister) kommt mit, so wie ich vermute, schon fast fertig ausgefülltem Bögen an, lächelt, weist mich auf einen Mangel bezgl "Bodenvorlage" hin, die "...ich ja kenne, die er melden muss...", macht dann das, was schorni oben beschrieb, bemängelt offiziell wieder die in den Boden eingelassene, wenige Zentimeter zu kleine Vorlage am Holzverbrenner, verabschiedet sich nett und schickt die Rechnung. Und obwohl die Vorlage seit vielen Jahren 10cm zu schmal ist, und es jedes Mal gemeldet werden musste, habe ich außer dem "mangelhaften TÜV-Bericht" noch nie irgendwas bekommen. Und das Papier Hefte ich eben auf dem letzten mängelbericht ab....

Verfasser:
Fritz Bummel
Zeit: 09.06.2022 12:01:46
0
3335184
Wenn das Haus abbrent sagt die, prima - kost uns fast garnix. Alter bekannter Mangel der nicht abgestellt wurde.
Unsere Versicherung will übrigens IMMER den Nachweis vom Schwatten in Kopie haben.

Verfasser:
HKHK18
Zeit: 09.06.2022 12:27:20
1
3335191
Danke für Eure Antworten. Wir konnten schon einige Argumente rausziehen, vor allem von schorni1.

Was wir inzwischen gefunden haben: "Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31. Oktober 2020 der Bauantrag gestellt wurde, gilt noch das alte Energieeinsparrecht – also EnEV und EEWärmeG. Für Bauvorhaben mit Bauantragsstellung beziehungsweise Bauanzeige ab dem 01. November 2020 ist das GEG anzuwenden." (aus https://www.dabonline.de/2020/10/15/geg-gilt-ab-1-november-die-wichtigsten-fakten-aenderungen-neue-regeln/)

Wenn das stimmt, gilt das GEG für unser Haus Bj.2001 überhaupt nicht und die Posten
- Überprüfung der Außerbetriebnahme von Heizkesseln GEG
- Überprüfung der Wärmedämmung von Leitungen und Armaturen gemäß GEG
müssten komplett von der Rechnung gestrichen werden, oder?

Gilt das auch für den folgenden Posten?
-Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden/Pflichterfüllung

Wir möchten Euch nicht nerven, aber natürlich gut argumentieren können.

Viele Grüße!

Verfasser:
muscheid
Zeit: 09.06.2022 15:33:17
0
3335232
Das mit der Datumsgrenze gilt zunächst mal für die Bauten, die zu diesem Zeitpunkt errichtet wurden.
Unabhängig davon gilt das GEG aber auch für Bestandsgebäude, nämlich genau da, wo zB Nachrüstungen / Verbesserungen verordnet werden.

Den Punkt "Überprüfung Ausserbetriebnahme" halte ich für Blödsinn, wenn es nichts gab was ausser Betrieb genommen wurde.
Punkt 2 und 3 ist ähnlich. Ich wüsste gerne, auf welcher Grundlage diese Kontrolle erfolgt.
Wenn er ein defektes Abgasrohr oä bemängelt, ist das vollkommen OK. Sowas gehört repariert.

Verfasser:
HKHK18
Zeit: 09.06.2022 17:11:00
0
3335267
Hallo muscheid,

danke auch Dir für die Antwort!

Also, es wurden weder Nachrüstungen noch Verbesserungen angeordnet und es gab nichts, was außer Betrieb genommen wurde. Auch an der Wärmedämmung der Leitungen etc. wurden keine Änderungen vorgenommen.

Beim dritten Posten (Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden/Pflichterfüllung) waren wir uns nicht sicher, ob das die Kosten für das Formular sind, das wir nach Behebung des Mangels ausgefüllt zurückschicken müssen. Ein Rohr hat ein kleines Loch und muss ausgetauscht werden ("Das Verbindungsstück der Zentralheizung ist defekt und muss erneuert werden").(Siehe Beitrag vom 08.06.)

Selbstverständlich lassen wir den Mangel beheben, das steht außer Frage!

Viele Grüße

Verfasser:
Reenergy_66
Zeit: 09.06.2022 17:27:18
1
3335274
Zitat von Fritz Bummel Beitrag anzeigen
Wenn das Haus abbrent sagt die, prima - kost uns fast garnix. Alter bekannter Mangel der nicht abgestellt wurde.
Unsere Versicherung will übrigens IMMER den Nachweis vom Schwatten in Kopie haben.

Wenns dann so wäre....ja, DANN...
das letzte mal, als der besagte Ofen an war, war ungefähr Januar 2020...
Und der Boden drum herum ist nicht brennbar, bzw korrekt schwer entflammbar.
Da gibts dann maximal nen schwarzen Grat, wenn tatsächlich mal Glut drauf kommt (3 solche flecken über 20 Jahre, da passiert nix). Das seh ich locker, auch wegen der Versicherung, denn die weiß offensichtlich nicht mal, um was für n Gebäude es sich handelt, die kennen nur den Wiederaufbauwert, der auf dem Papier steht, aber DAS ist ne ganz andere Geschichte, die nicht hierher gehört...

Verfasser:
Fritz Bummel
Zeit: 09.06.2022 19:26:22
1
3335307
Aber die Vetsicherung interessiert ja nicht ob durch den Ofen der Brand entstanden ist. Nur das etwas nicht vorschriftsmäßig war. Das reicht denen um erst mal nicht zu zahlen.
Ich meine das gar nicht böse, die sind so.

Verfasser:
Frimo
Zeit: 09.06.2022 19:32:00
6
3335309
Doch, natürlich interessiert das.
Wenn der Brand durch Blitzschlag oder die Elektrik verursacht wurde, ist es völlig irrelevant, ob der Ofen einen Mangel hatte, oder nicht.

Verfasser:
Reenergy_66
Zeit: 09.06.2022 22:22:00
1
3335367
Zitat von Frimo Beitrag anzeigen
Doch, natürlich interessiert das.
Wenn der Brand durch Blitzschlag oder die Elektrik verursacht wurde, ist es völlig irrelevant, ob der Ofen einen Mangel hatte, oder nicht.

Danke, Frimo,
Das mein ich doch auch! Wenn die Bude abfakelt, weil der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz umfiel, dann ist es am Ende schnurz, ob die heizungsrohre im Keller isoliert waren oder nicht, oder ob die Brandschutztür zum heizraum offe, zu oder gar nicht vorhanden war. Ganz so simpel sind selbst die Versicherungen nicht...

Ist nun aber schon ganz schön OT

Verfasser:
muscheid
Zeit: 10.06.2022 08:50:03
1
3335426
Zitat von HKHK18 Beitrag anzeigen
Beim dritten Posten (Überprüfung der Nachrüstung von Ausstattungen von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden/Pflichterfüllung) waren wir uns nicht sicher, ob das die Kosten für das Formular sind, das wir nach Behebung des Mangels ausgefüllt zurückschicken müssen. Ein Rohr hat ein kleines Loch und muss ausgetauscht werden ("Das Verbindungsstück der Zentralheizung ist defekt und muss erneuert werden").(Siehe Beitrag vom 08.06.)
[...]


Nein, das ist eine normale Mängelmeldung des Schornsteinfegers. Das ist eine seiner Grundaufgaben, solche Defekte an der Feuerungsanlage zu bemängeln.

Verfasser:
rall123
Zeit: 10.06.2022 21:32:10
0
3335702
Ich kann auch nur gutes über unseren Schorni sagen.

Hatten 2021 als es so kalt wurde im Rohbau auf die Schnelle einen Kaminofen eingebaut.

Einen Tag angerufen, am nächsten Tag morgens um 7 stand er zur Kamerainspektion des bislang ungenutzten Kamins auf der Matte.
Ist dann noch einmal schnell aufs Dach raus um ein altes Vogelnest zu entfernen.

Punkt 7 Tage später war er zur Abnahme der Anlage da.

Gekostet hat der komplette Spaß irgendwas knapp über 90 Euro.

Nette Gespräche, auch über die damals nur geplante Eigeninstallation einer Jeisha, inklusive

Verfasser:
HKHK18
Zeit: 11.06.2022 12:36:32
0
3335842
Sodele, wir haben unseren Schornsteinfeger in einem Brief um Erläuterung der unklaren Positionen gebeten. Gerade stand der bBSF auf der Matte. Er hat uns ein Schaubild dagelassen, aus dem hervorgeht, dass diese Punkte wiederkehrend überprüft werden müssen.


Viele Grüße

Verfasser:
jaspi
Zeit: 11.06.2022 15:31:15
1
3335895
Hallo HKHK18,

da scheint wohl jemand die stark verkürzte Darstellung sehr kreaktiv zu seinem Gunsten auszulegen. Selbst die durch entsprechende Wortwahl gegebenen Hinweise auf bestimmte Nebenbedingungen scheinen ignoriert zu werden.
Drucke ihm doch einfach mal den Inhalt des §97 GEG aus, der Rest ist verstehendes Lesen.

Ansonsten wurden ja auch schon wichtige Hinweise gegeben. Wenn er nicht persönlich da war, hat auch keine Feuerstättenschau stattgefunden und die Rechnung stellt somit Betrug dar. War der Mitarbeiter in der Freizeit bei dir zu Besuch da und hat sich aus Interesse die Heizungsanlage angesehen, dann begründet das keine Rechnungslegung.

Gruß
jaspi

Verfasser:
HKHK18
Zeit: 11.06.2022 19:18:52
0
3335949
Könnt Ihr uns sagen, an wen wir uns mit unserem Widerspruch am besten wenden? An das Landratsamt oder gleich ans Regierungspräsidium?

Viele Grüße

Verfasser:
A. Schrader
Zeit: 11.06.2022 22:32:25
0
3336008
Ein Tipp von mir, im Internet nach dem Kreisobmann der betreffenden Schornsteinfegerinnung suchen und mit ihm den Fall besprechen.

Ich habe über viele Jahrzehnte mit den jeweiligen Obmännern nur gute Erfahrungen gemacht und zusammen mit ihnen evtl. unstimmigkeiten bei übereifrigen BSM’s ausräumen können.

Verfasser:
jaspi
Zeit: 12.06.2022 08:44:51
0
3336054
Hallo,

da war ich beim Kopieren des Links tatsächlich verrutscht, hier nun korrekt: Inhalt des §97 GEG

Der Hinweis auf den Obmann ist gut. Ansonsten bei der Gemeinde/Landratsamt suchen/nachfragen, die Zuordnung ist regional etwas unterschiedlich, kann z.B. beim Amt für Umwelt angesiedelt sein.

Gruß
jaspi

Verfasser:
HKHK18
Zeit: 12.06.2022 20:16:33
0
3336287
Dankeschön Euch beiden!

Bei der für unseren BSF zuständigen Innung gibt es keinen Obmann, wir haben deshalb den Obermeister angeschrieben. Mal sehen, ob das was bringt. Die Innung vertritt ja eigentlich die ihr angehörigen Handwerker...

Ansonsten ist beim LRA die Abteilung Bevölkerungsschutz/Krisenmanagement für die Schornsteinfeger zuständig. Und "das Regierungspräsidium nimmt die Aufgaben der Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen, die auf Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) und der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) ergehen, wahr und übt in diesem Bereich die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise) aus."

@jaspi, vielen Dank für den Link. Übrigens kommt man vom §96 über „weiter“ direkt auf §97 ;-)

Viele Grüße

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Feuerstättenschau
Verfasser:
HKHK18
Zeit: 12.06.2022 20:16:33
0
3336287
Dankeschön Euch beiden!

Bei der für unseren BSF zuständigen Innung gibt es keinen Obmann, wir haben deshalb den Obermeister angeschrieben. Mal sehen, ob das was bringt. Die Innung vertritt ja eigentlich die ihr angehörigen Handwerker...

Ansonsten ist beim LRA die Abteilung Bevölkerungsschutz/Krisenmanagement für die Schornsteinfeger zuständig. Und "das Regierungspräsidium nimmt die Aufgaben der Widerspruchsbehörde gegen Entscheidungen, die auf Grundlage des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) und der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) ergehen, wahr und übt in diesem Bereich die Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und Stadtkreise) aus."

@jaspi, vielen Dank für den Link. Übrigens kommt man vom §96 über „weiter“ direkt auf §97 ;-)

Viele Grüße
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