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02.08.2022 12:04:12 |
Hallo! Folgender Sachverhalt: 2 Familiehaus mit 2 separaten Gasthermen im Keller, ausschliesslich zum heizen, keine Warmwasserbereitung. Familie OG lässt jetzt in der warmen Jahreszeit vom Klempner 2 Heizkörper demontieren, um die Räume besser renovieren zu können, Heizung wird ja nicht benötigt. Der Klempner lässt dazu natürlich das komplette Wasser ab, demontiert die Heizkörper und wartet darauf, dass er diese nach der Renovierung wieder anschliessen kann. Das überschneidet sich mit einer Urlaubsreise von Familie OG. Nun meldet sich ausgerechnet in diesem Abwesenheitszeitraum der Schornsteinfeger zur CO2 Messung an und wird von Familie EG ins Haus gelassen. Familie OG wundert sich nach Rückkehr aus dem Urlaub darüber, warum das Parkett mit schwarzem Schmier gespickt ist, bekommt nur durch Zufall über die Nachbarn die Info, dass der Schornsteinfeger da war und Wasser aufgefüllt hat. :-( Dumm nur, dass das was er auffüllen wollte, oben in der Wohnung 1:1 dank demontierter Heizkörper wieder ausgelaufen ist. Laut Klempner hat der Schornsteinfeger nichts an der Heizung umzustellen oder aufzufüllen, zudem hätte er merken müssen, dass nicht nur zu wenig, sondern gar kein Wasser in der Anlage ist. Ist das korrekt? Wer haftet für den Schaden? Vielen Dank und viele Grüße Tanja
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02.08.2022 12:11:19 |
Na wer wohl, der Verursacher = Rauchfangkehrer!
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02.08.2022 12:13:41 |
Moin
1. Hat er diese Anlagen (ohne Warmwasserbereitung) NICHT ausserhalb der Heizsaison zu messen.
2. Muss er nun informiert werden,das seine Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert.
mfg
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02.08.2022 12:15:10 |
Es haften Klempner, Schorni, Hausbesitzer, Familie EG, und Familie OG.
Wer zu welchem Anteil, müssen die bzw. deren eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherungen untereinander ausmachen, was eventuell über mehrere Instanzen gehen kann.
Oliver
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02.08.2022 12:22:44 |
Moin Die Haftung sehe ich eindeutig beim Schornsteinfeger. ER hat schliesslich eine Anlage befüllt,die ausgeschaltet war. Und was fällt dem ein teueres Gas zu verbrennen,obwohl die Heizung NICHT gebraucht wird. mfg
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| Zeit:
02.08.2022 12:27:14 |
2 Familiehaus mit 2 separaten Gasthermen im Keller, ausschliesslich zum heizen, keine Warmwasserbereitung.Absolut und alleinige VOLLE Haftung Schornsteinfeger! Wie schon von anderen aufgeführt HAT er gar NICHT zu kommen, denn zwischen 1.Mai und 30.September ist "heizfreie Zeit"! So viel mal wieder zum Thema "schwarzer Umweltschützer"!! Somit auch gleich Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde, er hat den Feuerstättenbescheid (mit den Ausführungsfristen) falsch ausgestellt.
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02.08.2022 12:30:18 |
ein paar stopfen und/oder ne notiz an der therme hätten das verhindern können.
ich würds der hausrat mit obigen infos melden. die wehren gerne ab :D
vom gefühl würde ich sagen schorni und heizi teilen sich den spass.
edit: meinte nicht dich, NR1!
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02.08.2022 12:42:55 |
Zitat von cacer  ein paar stopfen und/oder ne notiz an der therme hätten das verhindern können.
ich würds der hausrat mit obigen infos melden. die wehren gerne ab :D
vom gefühl würde ich sagen schorni und heizi teilen sich den spass.
edit: meinte nicht dich, NR1! Wieso der Heizi? Der hat wie gewünscht abgeschraubt, mit allem anderen hat er doch nix zu tun. Wenn man weiß, wann der Schornsteinfeger kommt, wäre Zettel nicht schlecht. Aber die stehen halt dann einfach ohne Voranmeldung vor der Tür, zumindest hier bei uns. Ok, ich weiß, bei mir kommt er immer im August.
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02.08.2022 12:45:03 |
Deiner kann kommen wo er will, aber auch bei Dir ist der August keine Heizperiode.
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02.08.2022 12:58:09 |
Zitat von Alien45  Wieso der Heizi? Der hat wie gewünscht abgeschraubt, mit allem anderen hat er doch nix zu tun. schorni1 hats ja quasi jetzt mit argumenten erschlagen. trotzdem empfinde ich da eine gewisse mitverantwortung. wenn der elektriker ein "offenes kabel" hinterlässt, wird er auch gegen wiedereinschalten sichern, oder das kabel nicht "offen" lassen. gut, der mögliche schaden wäre ein anderer gewesen und doch einfach zu verhindern.
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| Zeit:
02.08.2022 12:58:35 |
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html§ 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen ............. (4) Die Messungen nach Absatz 2 sind während der üblichen Betriebszeit einer Feuerungsanlage nach der Anlage 2 durchzuführen.Eigentlich schon mit dem gesunden Menschenverstand eindeutig und klar.
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| Zeit:
02.08.2022 13:14:02 |
Zitat von cacer  Zitat von Alien45  [...] schorni1 hats ja quasi jetzt mit argumenten erschlagen. trotzdem empfinde ich da eine gewisse mitverantwortung. wenn der elektriker ein "offenes kabel" hinterlässt, wird er auch gegen wiedereinschalten sichern, oder das kabel nicht "offen"[...] Na der Auftrag an den Heizi war ja, wir sagen Bescheid, wenn du wieder dranschrauben kannst. Gut, Evtl. hätte er einen Stopfen drauf machen können, weiß nicht, ob das geht. Ich hatte das hier auch. 3 Heizkörper ab, nach Renovierung wieder dran. Ob da ein Stopfen drauf war, weiß ich garnicht.
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02.08.2022 13:15:09 |
Ja, Mal schauen,was er/sie sagt, wenn ich im August die Messung „verweigere“ mit dem Hinweis. Und sage, im Oktober dann gerne.
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02.08.2022 13:24:41 |
Ich bin nicht zu hause? Keiner fummelt an meiner Heizung, an meinem Wasseranschluss (außer es gibt nen Rohrbruch), an meiner Elektrik, keiner kommt Stromablesen, mir neue Fenster einbauen oder meine Blumen gießen. Vollkommen gleichgültig ob Heizsaison ist oder nicht, das ist ja nur noch Bonus...
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02.08.2022 13:28:45 |
En Kübel mit Eiswasser übern Kopf oder am besten als Eisblock AN'n Kopf wenn er/sie klingelt!
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02.08.2022 13:59:41 |
Hi, zum Glück waren nur Heizkörper abgebaut. Wäre die Therme abgebaut, hätte der womöglich den Gashahn geöffnet...
Wobei: Gas zu und Sicherung raus sind probate Mittel gegen Wiedereinschalten.
Gruß
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02.08.2022 14:07:04 |
es zieht sich quer durch alle Bereiche, ob Hausmeister, Handwerker, Putzdienste oder auch Mieter/Wohnungsbesitzer was auch immer. Offensichtlich gibt es keinen mehr, der einen einfachen Zettel schreiben will/kann. Ein einfaches "Heizung nicht in Betrieb nehmen, Heizkörper sind demontiert" würde so was verhindern.
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| Zeit:
02.08.2022 14:13:13 |
Ja, schon, "wäre wäre wäre"...
Aber WER einfach mal so ne Anlage befüllt - ohne das zu ergründen oder befragen WARUM die Anlage leer ist - hat sich wohl ZU wenig Gedanken gemacht. Das war dann allein SEINE Entscheidung, somit allein SEIN Risiko und somit ALLEIN SEINE Haftung.
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| Zeit:
02.08.2022 14:26:47 |
Sehe ich ebenso. Vor allem aber - Wenn in der Heizung kein Wasser ist, muß das einen Grund haben. Wenn ich das nicht kontrollieren kann (Wohnung zu) lasse ich die Finger davon. Der Nutzer wusste Bescheid, es gab daher auch keinen Grund zum Verschießen der Anschlüsse.
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02.08.2022 14:32:57 |
Der Nutzer wusste vielleicht Bescheid, aber wenn da ein anderer Zugang haben kann, hätte da mindestens ein Hinweiszettel hin gehört. Ich sehe eine Teilschuld beim Klempner und hoffe, dass uns die Tanja über den Ausgang informiert.
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| Zeit:
02.08.2022 14:55:17 |
Ich sehe zwar auch die Haftung beim Schorni, respektive seiner Berufshaftpflicht, aber was sein Agieren angeht, muss man schon auch ein bißchen Verständnis haben. Man wirft Schornis ja oft vor, dass sie nicht flexibel sind und stur nur ihren Stiefel durchziehen. In dem Fall wollte er mal mit denken, und dummerweise ist es schief gegangen. Ich sehe oft Heizungen, bei denen die Druckanzeige auf 1 steht. So einfach ist das also nicht mit der Wahrnehmung, dass da gar kein Wasser mehr drin ist. Er wird wohl gedacht haben, fülle ich das mal netterweise bißchen nach, und irgendwann hat er dann vermutlich gemerkt, dass nicht das Erwartete passiert. Da hätte ich dann mal nachgefragt, aber... Ja, er hätte zu diesem Zeitpunkt eine reine Heizung nicht messen dürfen. Ja, der Heizi hätte einen Zettel an den Kessel machen können. Aber unabhängig von den moralischen oder hätte/könnte/müsste, hätte der Heizi kein Wasser nachfüllen dürfen ohne Rücksprache mit den Eigentümern, und daher liegt die Haftung bei ihm.
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02.08.2022 14:59:52 |
Normalerweise hat niemand anders Zugang. Familie EG wusste dass die Heizkörper demontiert sind, hat aber in dem Moment auch nicht dran gedacht. Der Schornsteinfeger kam quasi unangemeldet und wollte im Normalfall ja auch nur messen! Verwundert ist Familie OG zudem, dass Familie EG nicht von sich aus erwähnt hat, dass sie beim Blumengießen Wasser in 2 Räumen hat stehen sehen. Ich habe den Schornsteinfeger gerade endlich telefonisch erreicht. Er weißt alle Schuld von sich. Käme immer um die Zeit und das Auffüllen wäre Service am Kunden. Soll ich mit meiner Versicherung und dem Vermieter klären. Aktuell ist kein Schaden ersichtlich. Aber weiß ich wie viel Wasser unters Parkett gelaufen ist und ob es evtl. noch hoch kommt? Ist kein geklebtes, sondern schwimmend verlegte Dielen auf Trittschall. Aber eben richtiges Dielenholz, kein Laminat. Fotos vom schwarzen Schmier hatte ich auch keine gemacht. Da wusste ich ja noch gar nicht dass der Schornsteinfeger da war. Ich habe mich gewundert und gewischt.
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02.08.2022 15:15:48 |
Hi, nur Telefonieren ist Mist!!! Nachher will keiner von irgendwas gewusst haben. Wer schreibt, der bleibt..... Also eine SCHRIFTLICHE Meldung an den Schorni und das BEWEISBAR zustellen lassen (mindestens Einwurf-Einschreiben). Und wenn ich richtig gelesen habe, ist das eine Mietwohnung?! Dann das Ganze auch dem Vermieter mitteilen. Schließlich scheint ja ein Schaden an seiner "Sache" entstanden zu sein. Grüße Snyder
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| Zeit:
02.08.2022 15:16:18 |
Wurde eigentlich der Vermieter informiert, dass da der Heizkörper abmontiert und mehr oder minder an der Heizung herumgebastelt wird?
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| Zeit:
02.08.2022 15:22:52 |
Ich habe nur die Handynummer vom Schornsteinfeger und gerade schon per SMS um postalische Adresse gebeten, um den Sachverhalt eines möglichen Wasserschadens schriftlich dokumentieren zu können. Zusätzlich habe ich die Vermieterin telefonisch in Kenntnis gesetzt und ihr erzählt, dass ich den Sachverhalt noch einmal schriftlich dokumentieren und dem Schornsteinfeger zustellen werde. Mehr würde ihr jetzt auch nicht einfallen. Ich solle mich wieder melden wenn Antwort kommt oder Schäden auftreten. Wie gesagt - aktuell keine Schäden ersichtlich, aber ich weiß eben nicht wie viel gelaufen ist. Der Schornsteinfeger meinte, er hätte vielleicht 1 Minute laufen lassen.
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