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13.07.2003 11:21:16 |
Hallo Bei der letzten Tankbefüllung meinte der Tankwagenfahrer das wir einen neuen Grenzwetgeber bräuchten, der alte sei nicht mehr zulässig. Was meint er damit. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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13.07.2003 14:08:18 |
Wg. Zulässigkeit- das müsste Dr. Kohler wissen, wenn er wieder mal reinschaut. Kann ich mir aber nicht vorstellen, meiner ist von 1973. Ich hab' nur gehört, dass sich die alten GWG öfter mal zusetzen, d.h. nicht mehr abschalteen,und deshalb ausgetauscht werden sollten. Sowas geht von außen, man muß nicht in den Tank reinsteigen.
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Verfasser: martin havenith | Zeit:
13.07.2003 16:33:33 |
Das mit dem nicht mehr zulässigen GWG hat die Tankrevisionsfirma sowohl beim Tank meiner Mutter, als auch bei meinem behauptet. Ich habe nach weiteren Gründen gefragt. Die Antwort war, das die alten GWG von einem Pilz befallen würden, der dann dazu führt, das kein Öl mehr an die Messstelle mehr gelangt/ das dadurch trotz funktionsfähiger Messzelle Überfüllungen des Tanks vorkommen könnten. Als ich nach der entsprechenden Vorschrift fragte, bekam ich keine ausreichende Antwort. Bei meiner Mutter hab ich (selbst) einen neuen GWG eingebaut, damit sie gut schlafen kann. Bei mir selbst nicht.
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| Zeit:
13.07.2003 19:35:38 |
...na dann werd ich mal auf den kleinen Unterschied zwischen *altem* und *neuem* Grenzwertgeber hinweisen. Die Grenzwertgeber *alter Bauart* haben unten am Grenzwertgeber runde Löcher, die mit der Zeit durch Schmutz oder Bakterienbefall zuwachsen können. Grenzwertgeber *neuer Bauart* haben Anstelle der runden Öffnungen einen Langschlitz, der es ermöglicht das das Öl nach der Befüllung abläüft und sich die Meßöffnungen deswegen nicht mehr zusetzen kann. Die Grenzwertgeber alter Bauart sind auszutauschen. Achim Kaiser |
| Zeit:
13.07.2003 21:58:07 |
@ Martin Havenith
...bei mir hab ich keinen eingebaut.
Wenn Dein Ölfahrer mal ne dolle Minute hat und mit vollem Druck, weil er eilig ist, Deinen Tank befüllt und Dein GWG nicht rechtzeitig funktio- niert und Dir dann die Ölscheiße aus der Lüftung an der Hauswand runter läuft, dann weiste, wie weit Du mit Deiner Klugscheißerei gekommen ist.
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| Zeit:
13.07.2003 22:11:29 |
Hallo,
der Pilz entsteht dadurch, da das Heizöl mineralischen Ursprungs ist und mit der Zeit die kleinen runden Öffnungen so verschließt, dass das Heizöl nicht mehr an die Metallkontakte gelangen kann. Damit kann der GWG auch nicht mehr abschalten, zeigt aber bei einer Kontrolle mit dem Prüfgerät die volle Funktion des GWG noch an. Daher ein Tip für Praktiker mit kleinem Geldbeutel: Den GWG ausbauen und mit einer feinen Säge vorsichtig ein Langloch aussägen. Damit sind die Forderungen des neuen GWG erfüllt.
Gruß Manfred
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13.07.2003 22:47:11 |
@seerem >Wenn Dein Ölfahrer mal ne dolle Minute hat und mit vollem Druck, weil >er >eilig ist, Deinen Tank befüllt und Dein GWG nicht rechtzeitig funktio- >niert und Dir dann die Ölscheiße aus der Lüftung an der Hauswand runter >läuft,
....na, denn weißt Du auch gleich wer für den Schaden aufkommt :-)), so weit ich weiß müssen z.B. Batterietanks drucklos befüllt werden und der Fahrer darf sich auch nicht schlafen legen.
verbessert mich, wenn ich mich verirre :-))
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| Zeit:
13.07.2003 23:25:55 |
@JBellmann, Batterietanks mit oberer Befüllung müssen mit hohem Druck befüllt werden. Denn das ist die Voraussetzung für eine gleichmäßige Befüllung der Öltankbatterie. Batterietanks mit unterer Befüllung sind nicht mehr zulässig und dürften gar nicht mehr vorhanden sein. Denn die Frist zur Öltanküberprüfung nach WHG § 19 ist längst abgelaufen. Ein Wort zur Haftung bei überlaufendem oder ausgelaufenem Heizöl: Grundsätzlich haftet für eine Behörde in erster Linie immer der Haus- und/oder Grundstückseigentümer. Sollte sonst noch Jemand (Heizöllieferant, Heizungsfirma, usw.) als Verursacher in Frage kommen, so kann der Eigentümer die Haftung an die Firmen weitergeben. Sollte aber die Öltanküberprüfung noch nicht ausgeführt worden sein, dann hat der Eigentümer schon das erste Problem. Auch die Heizungfirma kann mit im Boot sitzen, wenn diese, z.B. bei der Heizkesselwartung, nicht nachweislich den Eigentümer auf Mängel an der Öltankanlage hingewiesen hat. Leider wird das von vielen Fachfirmen viel zu lasch gehandhabt. Gruß Manfred |
| Zeit:
14.07.2003 01:12:39 |
..danke Manfred, man lernt nie aus :-))
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14.07.2003 08:36:22 |
@Manfred
>Batterietanks mit unterer Befüllung sind nicht mehr zulässig und >dürften gar nicht mehr vorhanden sein.
Wo ist festgelegt, dass die Tankanlagen ausgetauscht werden müssen ?
Achim Kaiser
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Verfasser: martin havenith | Zeit:
18.07.2003 06:42:14 |
@ Manfred danke für den Tip mit dem Langloch!!!
Solche Tips bekommt man leider niemals vom gewerblichen Fachberater. Schade eigentlich.
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| Zeit:
18.07.2003 07:20:50 |
@ Martin, nimmste die Säge in die Hand, verliert die Sicherungseinrichtung die Bauartzulassung ;-)). Willstes richtig machen, austauschen. Soooo teuer sind die Dinger doch nun wirklich nicht. Gruß Achim DvD der Firma |
Verfasser: dickes Bergschaf | Zeit:
18.07.2003 07:35:21 |
Hallo,
gestern war mein Öllieferant da (Elternhaus) und schockte gleich die Frau Mama wegen dem GWG. Zu alt schaltet nicht ab, hatte erst eine Tanküberfüllung (Schaden 30.000,--€). Resultat hecktische Telefonate seitens der Mama, aber der brave Sohn hat schon letztes Jahr 2 Neue GWG in die Tanks eingebaut ;-) Schwein gehabt.
Grüße an den Rest der Republik, vom dicken Bergschaf
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| Zeit:
22.07.2003 20:42:42 |
Hallo ~~~~ Ich baue unseren Grenzwertgeber alle 5 Jahre vor der TÜV - Überprüfung aus und reinige die Löcher. Zeitaufwand 30 Minuten. Bei der vorletzten TÜV- Überprüfung war der Prüfer so nett und hat mir ein Merkblatt mit der neuen Verordnung und dem Warum und Weshalb in die Hand gedrückt und gesagt : Bauen sie den Geber aus und Bohren die vorhanden 5 Löcher 2-3 Millimeter grösser und das " Problem " ist bei regelmässiger Kontrolle gelöst. Die Schutzhülle des Gebers kann durch vorsichtiges Abhebeln gelöst werden und somit ist ein gefahrloses Bohren möglich.Dabei kann auch der Kaltleiter vorsichtig gesäubert werden. Viel Erfolg allen "Schraubern" wünscht kater-koss.de
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| Zeit:
22.07.2003 21:11:13 |
Wie schrieb Achim Kaiser: Nimmst Du die Säge in die Hand, ist die Zulassung schon weg. Recht hat er. Dieses Teil entspricht dann nicht mehr der erteilten Zulassung nur für dieses Gerät. Ich glaube kaum, daß der Onkel vom TÜV gesagt haben soll, Du sollst die Löcher größer bohren. Damit wäre ja bewiesen, daß der vom TÜV keine Ahnung von Richtlinien und Gesetze hätte. Und wenn in 5 Jahren der nächste vom TÜV zur Abnahme kommt und Du behauptest, sein Vorgänger hätte gesagt...... Meinst Du denn, das glaubt der Dir ? Der lacht dich aus, wenn Du das nicht schriftlich hast. |
| Zeit:
31.07.2003 14:23:04 |
Nur zur Sicherheit: Wie bau' ich das Teil aus? Will am WE die Rohre im Domschacht entrosten... Hab' vorgestern mal den Stecker abgeschraubt, weil ich dachte, es gäbe ein Innenrohr im Standrohr- nix, nur das Kabel. Übrigens: 140 Ohm??? Nehme an, ich muss das kpl. Standrohr am Tankdeckel abschrauben? Jaja, man wird älter - früher hätt' ich einfach drauflos geschraubt ;-) Hoffe nur dass das Gewinde nicht so verrostet ist, dass ich es nicht mehr reinschrauben kann... |
| Zeit:
31.07.2003 16:37:52 |
Hepp!
nur damit's nicht vergessen wird... ist ja langsam eine Menge Los im Forum ;-)
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| Zeit:
01.08.2003 00:03:03 |
@sukram Du mußt Dich schon bemühen, den GWG vom Schutzrohr 1" abzuschrauben oder das Schutzrohr 1" aus dem Tankdeckel zu drehen. Dann wirst Du erkennen, das am Kabelende dieser Seite ein Schutzrohr hängt (glaube 1/4") in dem sich die Kontakte befinden, die ansprechen sollen, wenn der Tank bis zu dieser Grenze befüllt ist.
mfg
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