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Datenschutzhinweise

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Foren
Balkonkraftwerk
Verfasser:
gnika7
Zeit: 05.02.2023 19:16:34
0
3478656
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
Zitat von -lfx- Beitrag anzeigen
[...]

Ich wüsste nicht das etwas dagegen spricht.

Bei fest installierten Anlagen, ja. Bei BKW wäre ich mir nicht so sicher.

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 05.02.2023 19:25:17
0
3478665
Wer sagt das ein Balkonkraftwerk nicht festinstalliert ist?
Es ist beim VNB angemeldet und im Markstammdatenregister aufgenommen... Dann sollte automatisch eine Einspeisevergütung fließen. Wüsste nicht das etwas dagegen spricht und im EEG ausgeschlossen ist.

Verfasser:
fiete
Zeit: 05.02.2023 19:34:06
0
3478671
Zitat von -lfx- Beitrag anzeigen
So mal zur Info :

Habe heute alle Daten seit dem 1.1.2023 verglichen und ausgewertet ( 600 Wp BKW )

Erzeugt bis heute : 17, 1 kWh ( gemessen an der myStrom - Dose Einspeisung )
Davon selbst verbraucht laut Verrechnung mit Zählerstand : 11,1 kWh
In das Netz eingespeist : 6,0 kWh

Nur zum Vergleich: unsere Anlage (auch 600 W BKW mit Südausrichtung) hat in dem Zeitraum knapp 15 kWh eingespeist und alles wurde hausintern verbraucht.

Entweder arbeiten unsere baugleichen Zähler nicht saldierend (wobei wir dann auf einer "leistungshungrigeren" Phase einspeisen) oder unser Normalverbrauch (ca. 3300 kWh/Jahr) ist deutlich höher als eurer.

Verfasser:
fiete
Zeit: 05.02.2023 19:41:27
0
3478677
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
Wer sagt das ein Balkonkraftwerk nicht festinstalliert ist?
Es ist beim VNB angemeldet und im Markstammdatenregister aufgenommen... Dann sollte automatisch eine Einspeisevergütung fließen.

Nein, es gibt bei BKW keine Einspeisevergütung. Sind als Anlagen zum Eigenverbrauch ausgewiesen. Und bis auf den Passus in der angedachten Neuregelung vom VDE, nach der der Betrieb von BKW auch mit rückwärts-zählenden Stromzählern erlaubt werden soll, ist mir keine Änderung dieser Bestimmung bekannt.

Verfasser:
crink
Zeit: 05.02.2023 20:03:02
0
3478690
Moin,

so weit ich weiß bekommt ein Balkonkraftwerk nur dann EEG-Vergütung, wenn es fest angeschlossen ist (also ohne Stecker welcher Art auch immer) und durch einen Elektriker angemeldet und in Betrieb genommen wurde. Was dann locker das Doppelte kostet.

Viele Grüße
crink

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 05.02.2023 20:07:05
1
3478696
Zitat von fiete Beitrag anzeigen
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
[...]

Nein, es gibt bei BKW keine Einspeisevergütung. Sind als Anlagen zum Eigenverbrauch ausgewiesen. Und bis auf den Passus in der angedachten Neuregelung vom VDE, nach der der Betrieb von BKW auch mit rückwärts-zählenden Stromzählern erlaubt werden soll, ist mir keine Änderung dieser Bestimmung[...]


Wo steht das? Laut EEG haben alle Anlagen unter 100kW Anspruch auf Einspeisevergütung. Ich sehe da nichts von Mindestleistung oder ähnlichem.

Verfasser:
Alien45
Zeit: 05.02.2023 22:50:53
1
3478789
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
Zitat von fiete Beitrag anzeigen
[...]


Wo steht das? Laut EEG haben alle Anlagen unter 100kW Anspruch auf Einspeisevergütung. Ich sehe da nichts von Mindestleistung oder ähnlichem.

Im Normalfall verzichtet man bei Anmeldung eine BKWs auf die Einspeisevergütung.

Verfasser:
Markus Toennessen
Zeit: 05.02.2023 23:51:34
1
3478813
Nur bei Verzicht auf die EEG Vergütung ist die vereinfachte Anmeldung möglich.
Wenn das der Eli im Kasten anschließen muss kann es sein dass dann zusätzlich ein neuer Schaltschrank fällig wird....dann hat sich das BKW ja Mal richtig rentiert.

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 06.02.2023 05:38:31
0
3478827
Also ist der Verzicht auf dem vereinfachen Anmeldeformular des VNB?

Verfasser:
fiete
Zeit: 06.02.2023 08:57:57
0
3478902
Ja.

Verfasser:
Alien45
Zeit: 06.02.2023 09:46:08
0
3478939
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
Also ist der Verzicht auf dem vereinfachen Anmeldeformular des VNB?

Jepp.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 06.02.2023 10:00:23
1
3478946
Soweit ich es verstehe, wenn es nicht fest installiert ist, "kann" man es ggfs. ausarbitrieren.

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 06.02.2023 11:59:31
1
3479026
Zitat von fiete Beitrag anzeigen
Ja.


Das würde ich bei der Anmeldung direkt durchstreichen, denn im EEG ist soweit mir bekannt nichts anders geregelt, als bei größere Anlagen.
Wenn der VNB dadurch für sich Mehraufwand sieht und gerne eine Anlage außerhalb des EEG haben möchte, dann ist das erstmal sein Problem.

Verfasser:
fiete
Zeit: 06.02.2023 14:56:06
0
3479117
Wäre mal interessant, so was zu versuchen. Aber ich denke, dass würde in einen langen Rechtsstreit ausarten (wenn der Kunde das durchzieht). Wobei da der Netzbetreiber wohl den längeren Atem hätte.

Verfasser:
Alien45
Zeit: 06.02.2023 15:02:54
1
3479123
Zitat von MichaelKo Beitrag anzeigen
Zitat von fiete Beitrag anzeigen
[...]


Das würde ich bei der Anmeldung direkt durchstreichen, denn im EEG ist soweit mir bekannt nichts anders geregelt, als bei größere Anlagen.
Wenn der VNB dadurch für sich Mehraufwand sieht und gerne eine Anlage außerhalb des EEG haben möchte, dann ist das erstmal sein Problem.

Es gibt einen Netzbetreiber, weiß nicht mehr welcher, der stellt es frei. Da kannst du dann auch ankreuzen, dass du es vergütet haben willst.

Verfasser:
Veska01
Zeit: 06.02.2023 15:45:16
0
3479146
Zitat von -lfx- Beitrag anzeigen
Frage nun an euch, die ihr das lest :

Kann man sich diese Leistung jetzt vergüten lassen ? Wie ich las, gibt es hinsichtlich Einspeisung ohne Bürokratie neue Richtlinien. Ca 8,5 Cent / kWh soll es da geben.[...]


Nicht Netzbetreiber und Lieferanten verwechseln bitte. Das bisschen was da zurückgespeist wird, wie soll das erfasst oder vermarktet werden? Das landet in der Regelenergie und bilanziell in der DBA des VNB.

Verfasser:
-lfx-
Zeit: 06.02.2023 15:46:28
0
3479147
Also, ich habe jetzt mal beim Versorger angerufen.

Es hieß, daß das nur möglich sei bei Anlagen ab September 22.
Da ich Altanlage bin, gilt das nicht.

Was mache ich jetzt ? Altanlage " abbauen " und abmelden .
Zu den bestehenden Moduln noch eines dazu mit einem Wechselrichter 800 W. Dann habe ich eine Neuanlage .

Dann speise ich mehr ein, sie bekommen mehr Leistung und ich etwas mehr vergütet.

Ich verstehe es einfach nicht. Warum muß das so kompliziert sein.
Eigentlich sollte man um jede kWh froh sein. Ist eh zu wenig Strom da.

... und ja, ich solle mal eine E - Mail schreiben ...

Verfasser:
Alien45
Zeit: 06.02.2023 16:01:12
0
3479154
„ Es hieß, daß das nur möglich sei bei Anlagen ab September 22.
Da ist meines gerade an den Start gegangen.
Ich verzichte trotzdem

Verfasser:
-lfx-
Zeit: 06.02.2023 16:35:45
1
3479181
Stimmt. Wurde mir auch so gesagt.

Jetzt warte ich mal, was sie mir dazu schreiben. Mail ist weg .

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 06.02.2023 17:12:38
0
3479206
Zitat von -lfx- Beitrag anzeigen
Also, ich habe jetzt mal beim Versorger angerufen.

Es hieß, daß das nur möglich sei bei Anlagen ab September 22.
Da ich Altanlage bin, gilt das nicht.

Was mache ich jetzt ? Altanlage " abbauen " und abmelden .
Zu den bestehenden Moduln noch eines dazu mit[...]


Warte...Die Höhe der Einspeisevergütung ist natürlich an Inbetriebnahme gültig. Also du kannst nicht irgendwann ankommen und die aktuelle Vergütung verlangen.
Aber warum sollte deine Anlage keine Vergütung bekommen? Wurde dir das auch fachlich begründet?
Ab 09/22 ist die 70% Grenze entfallen.... Aber was soll das mit der Einspeisevergütung zu tun haben?

Und 800W ist noch nicht als Balkonkraftwerk erlaubt. Das war nur vom VDE vorgeschlagen.

Verfasser:
crink
Zeit: 06.02.2023 23:15:13
0
3479413
Zitat von Alien45 Beitrag anzeigen

Es gibt einen Netzbetreiber, weiß nicht mehr welcher, der stellt es frei. Da kannst du dann auch ankreuzen, dass du es vergütet haben willst.

Moin,

hier beim e-werk Sachsenwald geht die Vergütungswahl mit Ankreuzen. Steht trotzdem einiger Müll drin in deren Text.

Viele Grüße
crink

Verfasser:
-lfx-
Zeit: 07.02.2023 15:03:19
0
3479751
Wo genau ist das zu finden ?

Verfasser:
MichaelKo
Zeit: 07.02.2023 16:21:07
0
3479807
Verfasser:
FlyingPhantom
Zeit: 07.02.2023 16:49:13
1
3479831
VORSICHT !!!

Es kann sein, dass ihr mit der neuen Regelung schlechter dran seit im Vergleich zur bisherigen. Aktuell beziehen sich die 600W auf die Wechselrichterleistung. Im neuen Positionspapier gilt hier die Generatorleistung.

Also wenn ihr massiv überbelegt mit z.B. 2 Modulen nach West, 2 nach Ost und 2 nach Süd ist das im Moment mit einem 600W-Wechselrichter erlaubt. Nach den neuen Regeln dürftet ihr nur noch 2 Stück 400W Module verbauen.

Also wenn ihr vorhabt massiv über zu belegen sollte ihr das BKW jetzt noch anmelden.

Verfasser:
ET76
Zeit: 07.02.2023 16:54:15
1
3479838
Falsch, der Wechselrichter ist der Generator.
Genauso wie bei der Windanlage der angetriebene Motor und nicht die Flügel.

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Balkonkraftwerk
Verfasser:
ET76
Zeit: 07.02.2023 16:54:15
1
3479838
Falsch, der Wechselrichter ist der Generator.
Genauso wie bei der Windanlage der angetriebene Motor und nicht die Flügel.
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