Sehr geehrte Forumteilnehmer,
noch ein
Schornsteinfegerproblem! Der Bezirksschornsteinfeger
lehnt die Abnahme der
Abgasanlagen von drei Festbrennstoff-
Feuerungsanlagen (Kamine) ab. Das Gebäude geringer Höhe (3 Etagen)
hat Porotonwände und
Stahlbetondecken (F 90). Die doppelwandigen
Edelstahlschornsteine werden in F 90-abgemauerten Schächten geführt.
Die Ablehnung begründet er lt.
DIN 18160 T.1 Ausg. 8.88 Pkt. 4.14 damit, daß
die Decken die äußere
Schornsteinwange und damit den Schornstein
(die Abmauerung ist aus statischen Gründen auf den Decken abgesetzt)
unterbrechen würden. Nach meiner Entgegnung, daß dies vielleicht für
Holzbalken- aber in keinem Fall für Stahlbetondecken brandschutz-
technisch zutreffend sei, meinte er,
daß er mir zwar zustimme, aber es halt so dort stände. Ich solle doch
eine Ausnahmegenehmigung beantragen... Fällt da noch jemandem was ein?
MfG Vietor