Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise

Alle
Foren
Lärmbeschwerde vom Nachbarn wegen Wärmepumpe
Verfasser:
jonny.k
Zeit: 23.04.2023 11:11:16
1
3523980
Wir haben im Juli 2022 in unser Haus eine Wärmepumpe einbauen lassen. Wir hatten vorher eine Gasbrennwerttherme, die durch eine Überspannung komplett zerstört wurde (Blitzeinschlag). Da wir überall Fußbodenheizung haben und unser Haus relativ gut gedämmt ist (Bj 2014) haben wir uns dann zu einer Wärmepumpe entschieden:

Vaillant AroTherm Plus VWL 55/6 A

Die Wärmepumpe funktionierte in der ersten Heizperiode super. In JAZ und Gesamtverbrauch wurden unsere Überwartungen übertroffen.

Das Problem ist nun dass unsere Nachbarn seit dem ein lautes Brummen hören und nicht mehr schlafen können und uns aufgefordert haben die Wärmepumpe sofort abzuschalten.

Die Wärmepumpe steht frei im Garten (3m zum Haus) und es sind 10m bis zur Grenze. An der Grenze steht eine Hecke mit ca. 1,7m Höhe. Von der Grundstücksgrenze sind es noch 3-4m zum Nachbarhaus. Die Wärmepumpe steht auf Gummischwellen auf einem Kiesbett.
Als es im Dezember mal relativ kalt war (-13 Grad) konnten wir die Wärmepumpe im Haus ganz leicht hören. Aber nur direkt am Fenster wo die Wärmepumpe vor steht (ca. 3m Entfernung).

Die Nachbarn drehen gerade vollkommen ab. Wir haben von denen einen Brief bekommen dass wir die Wärmepumpe bis zum Winter abbauen sollen oder sie würden zum Anwalt gehen und uns verklagen.

Ich haben den Heizungsbauer angerufen und er kann sich nicht erklären dass man die Wärmepumpe in der Entfernung überhaupt noch hören kann.

Wir haben jetzt ein bisschen Panik dass wir in einen Jahre langen Rechtsstreit reingezogen werden und möglicherweise noch die Wärmepumpe auf eigene Kosten umsetzen lassen müssen.

Verfasser:
SebDob
Zeit: 23.04.2023 11:17:39
1
3523984
Gib deine Wärmepumpe in den schallrechner der Bundesregierung ein. Ist der Wert dort ok, zurücklehnen.

Alles was deine Nachbarn dann wollen, zahlen sie erstmal. Jedes Gutachten vorher würdet ihr zahlen.

Warum habt ihr kein Betonsockel drunter? Masse verhindert Schwingungen. Sockel und silentblöcke…

Eine rechtschutz ist trotzdem von Vorteil.

https://www.waermepumpe.de/schallrechner/

Reines Wohngebiet mit 10m Abstand. Gefordert 35db nachts, ihr habt 33,4db. Das aber in 10m Entfernung. Dazu kommt noch die Hecke und die 3-4m…

Verfasser:
G124X
Zeit: 23.04.2023 11:35:36
3
3523992
Auch wenn das ja mustergültige Abstände und Werte sind und das Risiko im Rechtsstreit zu unterliegen ggf. gering sind, zeigt sich doch, was selbst unter diesen Bedingungen die Dinger für Spaltpilze in der Gesellschaft sind.Vorausgesetzt hier geht es den Nachbarn wirklich um die WP.
Wie vorgeschlagen, wäre eine bessere Entkopplung vom Boden vielleicht die Lösung. Wenn die mit 19-40 Hz laufen nützen auch die 10m nix, wenn sich der Körperschall überträgt.

Man da freut man sich ja schon auf die eigene WP mit 0,5m vorm Haus und 2,5m zur Strasse.

Verfasser:
ThomasShmitt
Zeit: 23.04.2023 11:44:16
2
3523998
Ich weiß ja nicht ob man mit dem Nachbarn noch reden kann, aber:

1. Ist es denn zweifelsfrei geklärt ob es die WP ist? Also Mal eine Nacht aus (evt ohne dass der Nachbar es weiß) und wäre die Frage ob das Brummen dann weg ist?

2. Falls wirklich die WP müsste man klären warum.
Sollte aber nicht sein.

Verfasser:
Heizungshelfer
Zeit: 23.04.2023 11:55:46
1
3524001
Die Vaillant sind eigentlich sehr leise. Abstände stimmen. Es gibt die Möglichkeit Nachts den Flüstermodus einzustellen. Auf 60% stellen, dann läuft sie nur mit 40% Leistung und sollte nicht zu hören sein bis zum Nachbar.

Verfasser:
MIKA.HH
Zeit: 23.04.2023 12:18:12
2
3524015
Wenn ich deine Angaben in den Schallrechner eingebe, dann werden die Grenzwerte deutlich unterschritten.
Eine Klage dürfte scheitern und ihr könntet Euch zurücklehnen.

Wenn Ihr den Nachbarn entgegenkommen wollt, so könntet ihr im Abstand von 1m zur WP eine Gabione derart anordnen, dass man die WP vom Fenster der Nachbarn nicht direkt sieht. ( = Hindernis in Schallausbreitung Richtung)
Die Gabione sollte min. 40 cm dick sein und wie folgt gefüllt sein: 10-15cm Lavakrotzen, 10-15 cm Sand, 10-15 cm Lavakrotzen.
Die Gabione sollte ästhetisch und wirksam zugleich sein.

Eine so aufgebaute Gabioneund so aufgestellt, sollte den in Richtung der Nachbarn ausgesandten Schall deutlich absorbieren.

Ich habe so eine Gabione bei uns im Vorgarten eines RH angeordnet und bin mit der Schallabsorption zufrieden.

Ich habe unter der WP auch ein Kiesbett aus Lavamulch 8-16mm angeordnet. Auch diese zerklüftete Unterlage absorbiert den Schall.

Deine Hecke bewirkt außer Sichtschutz eher nichts.

Krieg in der Nachbarschaft braucht man nicht. Dazu gehören aber 2 und ich hoffe, dass deine Nachbarn einsehen, dass der Abbau der WP ein No-Go ist.

Beste Grüße
MIKA

Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 23.04.2023 12:43:22
8
3524024
Ich würde dem Nachbarn in sehr freundlichem Ton antworten, dass alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden und dann Datenblätter, Ergebnisse Schallrechner anhängen. Das müsste ihn und seinen potentiellen Anwalt überzeugen, dass ein Rechtsstreit nichts bringen wird.

Dann würde ich ihm entgegen komen und ihm anbieten, schalldämmende Maßnahmen, z.B. Schallschutzhaube, Kokosmattenwand, Gabione (wie oben genannt), GEMEINSAM und unter Teilung der Kosten (als Verhandlungsmasse ;-) ) umzusetzen.

Dann muss er erstmal reagieren und der Ball liegt in seiner Spielhälfte.
Hattet Ihr bisher ein gutes Verhältnis oder gibt es eine "Vorgeschichte"?

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 13:08:07
1
3524031
Oft ist das leider eine 50/50 Geschichte....

50% hört man irgendwo Geräusche die auch zur WP gehören.... 50% bildet man sich dazu aber ein.

Habt ihr die Heizgrenzen gut konfiguriert ???
Hydraulischen und thermischen Abgleich selber überprüft ??

ERR hauptsächlich aus ??

Das sind eigentlich Optinierungsthemen, aber die sorgen für einen gleichäßigeren Lauf a la 1 std an... 2 std aus.... und nicht 10 min an 20 min aus

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 13:10:00
1
3524034
Zitat von thorsten_B78 Beitrag anzeigen
Ich würde dem Nachbarn in sehr freundlichem Ton antworten, dass alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden und dann Datenblätter, Ergebnisse Schallrechner anhängen. Das müsste ihn und seinen potentiellen Anwalt überzeugen, dass ein Rechtsstreit nichts bringen wird.

Dann würde[...]


Ach wenn das mit den Anwälten so einfach wäre 😉

So oder so wird der sagen "kann man nix zu sagen.... Gutachter"

Verfasser:
SebDob
Zeit: 23.04.2023 13:13:03
1
3524035
Warum soll er was bauen, wenn es nicht ansatzweise einen Grund dazu gibt?

Den nachtbetrieb würde ich trotzdem aktivieren. Gibts weiterhin Beschwerden, liegt es nicht an der WP.,.

Verfasser:
jonny.k
Zeit: 23.04.2023 13:19:59
1
3524042
Danke für die Antworten. Das macht ein wenig Mut.

Der Nachtmodus ist schon eingeschaltet von 22:00 - 09:00.

Warmwasser wird nur Nachmittages einmal aufgeladen.

Die Wärmepumpe läuft nun im Sommerbetrieb und macht nur WW. Mal sehen ob es immer noch Beschwerden gibt.


Ich habe den Nachbarn schon die Schallemissionsrechnung des Heizungsbauers geschickt wo auch drinsteht dass die Grenzwerte mehr als 16dB unterschritten werden.
Angeblich - so der Nachbar - würden die Grenzwerte nicht gelten, weil der Lärm sie krank machen würde und da könnten sie dann verlangen dass wir 0dB(A) einhalten müssten.
Ich glaube nicht dass das Überhaupt machbar ist denn dann müssten unsere Nachbarn auch den Wind, die Vögel und Insekten verklagen.

Verfasser:
jonny.k
Zeit: 23.04.2023 13:25:48
1
3524044
Nein, wir hatten leider nie ein gutes Verhältnis mit diesen Nachbarn.

Als wir 2014 gebaut haben und eingezogen sind war der erste Kontakt gleich eine Forderung dass wir unsere Kinder nur zu bestimmten Uhrzeiten draußen spielen lassen sollten.
Die Begründung war dass die Mutter der Nachbarin damals dort wohnte und krank sei.

Verfasser:
Anbau78
Zeit: 23.04.2023 13:31:17
0
3524047
Wie ist denn das Verhältnis? Hast Du dir selbst das schon mal von seiner Seite aus anhören können? Ggf. könnt ihr das ja gemeinsam „testen“. Entweder er sagt bescheid, wenn es ihm grad laut vorkommt, oder Du sagst, jetzt sollte es grad laut(er) sein, z.B. wenn grad die WW Bereitung läuft…

Grad bei so „gefühlten“ Geräuschen ist ja der Der-ist-ja-nur-neidisch Verdacht nicht fern. Echt blöde Situation. Wenn die Papierwerte stimmen - wovon ich jetzt auch mal ausgehen würde - besteht ja kein Grund zur Panik. Und freundlich bleiben.

Sofern möglich, und einschätzbar, ggf. drauf hinweisen, dass sein Haus doch ebenfalls WP-tauglich sein sollte. 😉

Verfasser:
Oetzi_Oetztaler
Zeit: 23.04.2023 13:32:21
3
3524049
Entweder einfach ignorieren, oder die Wärmepumpe in einer Nacht einmal komplett ausschalten und dann dem Nachbarn sagen, du hättest letzte Nacht aus Versehen den Turbomodus angehabt, dass es dir leid tut, und ob es dann arg laut war in dieser Nacht.

Verfasser:
Anbau78
Zeit: 23.04.2023 13:33:50
0
3524050
Sorry, hab deine vorherige Antwort zu spät gesehen. Da erübrigt sich mein Kommentar ja fast schon… der will wohl nicht.

Kann mir aber nicht vorstellen, dass er da auf dem Rechtswege einen Stich sieht. Gerade in der aktuellen politischen Lage.

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 13:43:35
0
3524055
Zitat von jonny.k Beitrag anzeigen
Angeblich - so der Nachbar - würden die Grenzwerte nicht gelten, weil der Lärm sie krank machen würde und da könnten sie dann verlangen dass wir 0dB(A) einhalten müssten.
Ich glaube nicht dass das Überhaupt machbar ist denn dann müssten unsere Nachbarn auch den Wind, die Vögel und Insekten verklagen.


So sieht es aus.... Quatsch, was die da wollen

Verfasser:
Ich_habe_Feuer_gemacht
Zeit: 23.04.2023 13:44:53
1
3524057
Es kommt auch öfter vor, das sie die WP sehen, dann angepißt sind (Stichwort: "Sichtschall"), extra darauf achten und dann zwar etwas hören, aber das ist dann irgendetwas. Manchmal ist es sogar die eigene Umwälzpumpe. Das ist kein Scherz!

Ich habe schon öfter erlebt, auch in völlig anderem Umfeld, daß Kunden nach einem Termin mit Reklamationen ankamen, die sich dann Ursächlich als etwas völlig anderes herausstellten. Sie haben nur vorher nicht darauf geachtet.

Entscheidend ist der Abstand von WP zum Fenster des Nachbarn und nicht die Grzundstücksgrenze oder Hauswand.

Mein Vorschlag wäre:
Wir nähern und dem Ende der Heizsaison. Ich würde die WP mal bewust nachts einschalten und mal bewußt nachts ausschalten, mal so und mal so. Wichtig ist, daß es der Nachbar nicht weiß! Und dann würde ich hier und da mal nachfassen, wie sie geschlafen haben. Da kommen dann sicher auch mal Rückfragen. Dann kan man auch ehrlich sagen, daß man was verändert um Abhilfe zu schaffen. Nur sollte man eben nicht zuviel verraten.

Vor allem jetzt, wo wegen der kühlen Nächte noch geheizt werden muß und der Nachbar daher davon ausgeht, daß die WP läuft, würde ich sie Nachts abschalten und testen. Das vorübergehende Abschalten über einige Stunden sollte bei dir kein Problem sein.

Wenn sie dann etwas hören, obwohl das Gerät aus ist, dann ist es Einbildung oder sie hören tatsächlich etwas völlig anderes.
Wenn sie nichts hören, weil sie davon ausgehen, daß die WP im Sommer Nachts aus ist und du sie gezielt eingeschaltet hast, dann ist auch klar was Sache ist.

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 23.04.2023 13:46:22
10
3524059
Wenn ich schon lese wie schräg die Nachbarn drauf sind, ist eh alles tun für die Katz. Jeder versuch wird scheitern.
0db wollen die verlangen? Lächerlich.

Wenn deinerseits alles in Ordnung ist, dann ignoriere die Leute und fertig.
Solange auch nichts vom Gericht kommt, musst du nichts tun. Anwaltschreiben, wenn denn welche kommen, wegheften und fertig. Da musst du nicht drauf reagieren.

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 13:47:20
1
3524060
Zitat von jonny.k Beitrag anzeigen
Nein, wir hatten leider nie ein gutes Verhältnis mit diesen Nachbarn.

Als wir 2014 gebaut haben und eingezogen sind war der erste Kontakt gleich eine Forderung dass wir unsere Kinder nur zu bestimmten Uhrzeiten draußen spielen lassen sollten.
Die Begründung war dass die Mutter[...]


Dann also nett antworten, dass du auf Herrn Habecks Aufforderung umgebaut hast und sie sich an Herrn Habeck wenden können. Er hat extra für sowas eine Mail Adresse eingerichtet:

https://www.robert-habeck.de/kontakt/

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 23.04.2023 13:50:08
6
3524062
Ohne das Problem real live vor Ort zu erleben, nützen alle theoretischen Beileidsbekundungen aus einem Forum nix.

Die Dinger können durchaus schon Krach und Infraschall verursachen, selbst wenn etwaige Abstände eingehalten werden. Falsche Aufstellung, oder Ausführungsmängel bei selbiger, reichen da bereits.

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 13:59:37
0
3524067
Daher muss der erste Gutachter eben kommen.... Auf Nachbars Kosten... Und darauf muss man eben der Threadersteller antworten.

Vorher ist das nur "Sabbelei"....

Verfasser:
WilliHH
Zeit: 23.04.2023 14:03:02
5
3524069
Zitat von MIKA.HH Beitrag anzeigen
Wenn ich deine Angaben in den Schallrechner eingebe, dann werden die Grenzwerte deutlich unterschritten.
Eine Klage dürfte scheitern und ihr könntet Euch zurücklehnen.
[...]


Der Schallrechner ersetzt kein Gutachten. Jedes Haus, Grundstück und Wohngebiet ist einzeln zu betrachten. Die Verantwortung liegt beim Errichter oder Bauherren.



"Der Schallrechner ermöglicht die Beurteilung der Lärmimmissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen nach TA Lärm im Tagbetrieb zu Zeiten erhöhter Empfindlichkeit und während der Nacht. Mit der Berechnung ist eine Abschätzung der Lärmimmissionen an schutzbedürftigen Räumen (maßgebliche Immissionsorte) auf angrenzenden Grundstücken bzw. die Ermittlung des notwendigen Abstands der Wärmepumpe möglich. Die Ergebnisse resultieren aus dem überschlägigen Prognoseverfahren der TA Lärm vom 26. August 1998 und können daher im Falle eines Nachbarschaftsstreits kein individuelles Schallgutachten ersetzen.

Bei sämtlichen Gerätedaten handelt es sich um Herstellerangaben. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim jeweiligen Unternehmen.

Der schallreduzierte Betrieb kann zu einer Leistungsreduzierung der Wärmepumpe führen."

Verfasser:
Ich_habe_Feuer_gemacht
Zeit: 23.04.2023 14:05:14
0
3524071
Ja, möglich ist es. Das kann ein Fachmann prüfen.
Man kann aber trotzdem vorher selber Testen und teilweise selber Schlüsse ziehen.

Wenn es dann mit unwissentlich eingeschalteter Anlage plötzlich alles ok ist oder die abgeschaltete Anlage einen "Höllenlärm" macht, dann ist klar, daß man hier an der falschen Stelle sucht.

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 23.04.2023 14:11:16
1
3524076
Zitat:

Der Schallrechner ersetzt kein Gutachten. Jedes Haus, Grundstück und Wohngebiet ist einzeln zu betrachten. Die Verantwortung liegt beim Errichter oder Bauherren.


Die verantwortung, wenn was ist. Aber nicht die Beweispflicht, dass allesbei Nachbarn i.O. ist.

Und bei diesen Nachbarn, wird die nette Frage "ich hole einen Gutachter der misst bei Ihnen" nur für noch mehr Probleme sorgen. Wahrscheinlich darf der TE dann Anfahrt und Abfahrt bezahlen und sich einen blöden Spruch holen "Wir haben uns das überlegt, wir brauchen keinen Gutachter die Lärmstörung ist doch offensichtlich wir lassen sie nicht rein"

Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 23.04.2023 14:14:11
2
3524077
Wenn ich lese, dass die Nachbarn schon von Anfang an Stress wegen spielenden Kindern gemacht haben, sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
1. Vorbeugend einen guten Anwalt suchen, abwarten, ob sie wirklich klagen, und falls ja, "die Sache professionell mit voller Breitseite durchziehen" - sonst lernen die da nie! - oder
2. neues Haus suchen.

Mit hatte auch mal ein Nachbar per Anwalt gedroht, dass er klagen und auf meine Kosten Äste meines 30 m hohe Baumes stutzen würde, die sein Dach beschädigen würden durch Harz und Dreck. Ich habe das Umweltamt eingeschaltet, die ihm Strafen bis von zu 50.000 Euro angedroht haben, wenn er auch nur ein Ästchen meines Baumes ohne Genehmigung abschneidet. Seid dem ist Ruhe!

Aktuelle Forenbeiträge
ajokr schrieb: ist leider ein Bug im Heizreport. Für Altbauten setzt der...
flo222 schrieb: @Thomas: danke Dir schon mal von ganzem Herzen! Die paar erklärenden...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
 
ENERGIE- UND SANITÄRSYSTEME
Website-Statistik

Lärmbeschwerde vom Nachbarn wegen Wärmepumpe
Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 23.04.2023 14:14:11
2
3524077
Wenn ich lese, dass die Nachbarn schon von Anfang an Stress wegen spielenden Kindern gemacht haben, sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
1. Vorbeugend einen guten Anwalt suchen, abwarten, ob sie wirklich klagen, und falls ja, "die Sache professionell mit voller Breitseite durchziehen" - sonst lernen die da nie! - oder
2. neues Haus suchen.

Mit hatte auch mal ein Nachbar per Anwalt gedroht, dass er klagen und auf meine Kosten Äste meines 30 m hohe Baumes stutzen würde, die sein Dach beschädigen würden durch Harz und Dreck. Ich habe das Umweltamt eingeschaltet, die ihm Strafen bis von zu 50.000 Euro angedroht haben, wenn er auch nur ein Ästchen meines Baumes ohne Genehmigung abschneidet. Seid dem ist Ruhe!
Weiter zur
Seite 2