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Foren
Split-Klima mit R290
Verfasser:
pinot
Zeit: 14.06.2024 07:39:20
0
3716528
Zitat von lowenergy Beitrag anzeigen
Steht zwar auf der Seite eines niederländischen Unternehmens (Link 👉[...]
Hoffentlich wissen alle die ein R290-Splitklimagerät in DIY installieren, dass besser eine funkenfreie Vakuumpumpe zum evakuieren benutzt werden sollte! 🍀



Hää???

Verfasser:
lowenergy
Zeit: 14.06.2024 06:44:39
0
3716516
Steht zwar auf der Seite eines niederländischen Unternehmens (Link 👉 https://www.aircozonderstek.nl/de/kennisbank/how-to-installatie-instructies/how-to-airconditioning-installeren/), aber dürfte so auch in Deutschland gelten ...
Zitat:
... Seit März 2024 unterliegt das Kältemittel Propan R290 der F-Gase-Verordnung. Das bedeutet, dass Split-Geräte nur von einem STEK F-Gas-zertifizierten Installateur installiert werden dürfen. Wärmepumpen-Monoblöcke sind hier nicht enthalten, da sie rein wasserseitig angeschlossen werden müssen, ohne dass kältetechnische Maßnahmen erforderlich sind.
Die Propan-R290-Monoblock-Wärmepumpen können daher weiterhin von jedem installiert werden ...


Hoffentlich wissen alle die ein R290-Splitklimagerät in DIY installieren, dass besser eine funkenfreie Vakuumpumpe zum evakuieren benutzt werden sollte! 🍀

Verfasser:
MitohneHeizung
Zeit: 13.06.2024 20:44:46
1
3716470
Zitat von micha_el Beitrag anzeigen
habe noch etwas genauer gesucht....

Artikel 10

Natürliche Personen verfügen zumindest über eine Ausbildungsbescheinigung für die Durchführung der folgenden
Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne des Artikel 4 Absatz 7, des Artikels 5[...]


Ich lese den Absatz so das die Ausbildung und Zertifizierung Fluorierte UND natürliche Kältemittel erfasst.

Also es geht darum das im Rahmen der Ausbildung AUCH die natürlichen Kältemittel gelehrt werden.

Darum heißt der Artikel 10 auch Zertifizierung und Ausbildung.

Aber eigentlich müsste das wirklich ein Jurist mal komplett lesen und verstehen und es dann in 3 Absätzen hier reinschreiben.

Verfasser:
SayonaraZetsubo
Zeit: 13.06.2024 14:12:46
0
3716380
Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist jedoch klar begrenzt auf fluorierte Kältemittel bzw. Geräte, die solche benutzen. Entweder ist das Gesetz handwerklich schlecht geändert worden (in der vorherigen Version stand nämlich von natürlichen Kältemitteln meiner Erinnerung nach gar nix) oder es ist in diesem Fall wirklich einfach nicht anwendbar.

Im übrigen muss das erst national umgesetzt werden und hat ansonsten mWn. keine rechtliche Gültigkeit in Deutschland.

Verfasser:
micha_el
Zeit: 13.06.2024 10:40:24
0
3716318
habe noch etwas genauer gesucht....

Artikel 10

Natürliche Personen verfügen zumindest über eine Ausbildungsbescheinigung für die Durchführung der folgenden
Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne des Artikel 4 Absatz 7, des Artikels 5 Absatz 1
und des Artikels 8 Absatz 3 unter Einschluss der dort bestimmten fluorierten Treibhausgase und im Zusammenhang mit
gegebenenfalls mit relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich natürlicher Kältemittel:

Verfasser:
pinot
Zeit: 13.06.2024 09:33:29
0
3716303
Das muss ordnungsgemäß von einem Rechtsgelehrten geprüft werden.

Verfasser:
micha_el
Zeit: 13.06.2024 09:16:04
0
3716293
@lowenergy,

das ist er org. Gesetzestext 2024/573
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573

da finde ich auf den 1. Blick nichts, dass R290 darunter fällt.

Verfasser:
SayonaraZetsubo
Zeit: 13.06.2024 08:32:42
0
3716283
Zitat von lowenergy Beitrag anzeigen
Also ist Deiner Ansicht nach gesetzeskonform ein mit R290 vorgefülltes Splitklimagerät gänzlich in Eigenleistung zu installieren und dieses dann auch selbst in Betrieb zu nehmen, falls das z.b. durch einen Besitzer eines freistehend erbauten Einfamilienhauses in DIY ausgeführt wird, da theoretisch[...]

Ich denke er wollte schon einen Gesetzestext sehen.

Verfasser:
lowenergy
Zeit: 13.06.2024 07:40:43
0
3716273
Also ist Deiner Ansicht nach gesetzeskonform ein mit R290 vorgefülltes Splitklimagerät gänzlich in Eigenleistung zu installieren und dieses dann auch selbst in Betrieb zu nehmen, falls das z.b. durch einen Besitzer eines freistehend erbauten Einfamilienhauses in DIY ausgeführt wird, da theoretisch keine Gefahr für entfernt genug wohnende andere Personen besteht?

Das im folgenden Screenshot stehende, das ich im durch den BWP publizierten Leitfaden (👈 Link zu PDF Download) gefunden habe, ist demnach ausschließlich für gewerbliche Tätige Personen bindend?


Verfasser:
MitohneHeizung
Zeit: 12.06.2024 19:35:05
5
3716201
Stand jetzt ist es meiner Meinung nach völlig legal eine R290 Klimaanlage selber zu installieren.

Wenn jemand ein Gesetz findet welches den Einbau unter Strafandrohung verbietet möge er es einfach hier verlinken damit ich was lernen kann.

Die ganze Diskussion dreht sich im Kreis und es wird immer von Privat auf Firma geschlossen.
Natürlich muss die Firma einen Lehrgang für den Mitarbeiter machen damit der Kunde perfekte Qualität erhält und alle Garantien erfüllt werden.

Der Private Mensch darf auch eine Steckdose straffrei selber einbauen, aber der Mitarbeiter einer Elektrofirma darf es ohne Lehrgang eben nicht.
Ich denke das ist der beste Vergleich.

Verfasser:
A. Schrader
Zeit: 12.06.2024 17:52:25
2
3716176
Ich habe vor zwei Jahren den sog, großen Kälteschein Kat. 1 gemacht, zu diesem Zeitpunkt war R290 noch kein Thema.

Um eine rechtliche ( und Versicherungstechnische ) Befähigung für die Montage von R32 sowie R290 Anlagen zu erlangen, habe ich im Januar diesen Jahres ergänzend in einem drei Tägigen Kurs ( Theoretisch - Praktische sowie anschließende schriftliche Prüfung) einen gesonderten Befähigungs Nachweis dafür abgelegt.

Um an diesem gesonderten Kurs teilzunehmen, ist vorab der Nachweis einer Kat1 Zertifizierung der ausübenden Person notwendig.

Beide Befähigungen müssen ab sofort alle 7 Jahre in Tageskurse aufgefrischt und dann in den jeweiligen Zulassungsregistern hinterlegt werden.

Wer dachte jeder könne jetzt R290 Anlagen ohne Befähigungsnachweiß montieren liegt absolut falsch und begibt sich bei evtl. Unfällen auf ganz dünnes Eis.

Grüße
Schrader

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 17:21:46
0
3716167
Zitat von SayonaraZetsubo Beitrag anzeigen
"Sie sollten dies nur mit Kälteschein montieren. Schon geringe Montagefehler können zu tödlichen Explosionen führen. Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie keine Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen? Dann setzen Sie ihr Kreuz bitte hier" oder so.

Mich würde das jedenfalls[...]

und welcher Hersteller / Gesetzgeber möchte dafür gerade stehen bzw. in der Presse stehen, solche Produkte / Vorschriften zugelassen zu haben?
(Ja, es werden auch Alkohol, Zigaretten und Benzin verkauft)....

Der Kälteschein soll doch gerade für R290 abgeschafft werden, warum soll er denn jetzt wieder (besser) erforderlich sein?

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 12.06.2024 16:49:11
1
3716155
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
Soll ich das dann auch gewerblich/privat beim Nachbarn montieren dürfen und in der Annahme, dass ein Druckluftschlauch / Gartenschlauch auch ausreichen könnte, bei jedem montieren dürfen?
20 m Gardenaschlauch, bischen Teflonband, paar Schlauchschellen drum und fertig?
Das wird mir jetzt zu dumm.

Verfasser:
SayonaraZetsubo
Zeit: 12.06.2024 16:45:35
0
3716152
"Sie sollten dies nur mit Kälteschein montieren. Schon geringe Montagefehler können zu tödlichen Explosionen führen. Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie keine Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollen? Dann setzen Sie ihr Kreuz bitte hier" oder so.

Mich würde das jedenfalls abschrecken, wenn ich mich nicht informiert und nicht damit gerechnet habe. Wer es dann wider besseren Wissens trotzdem macht...

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 16:42:57
0
3716151
Zitat von SayonaraZetsubo Beitrag anzeigen

Genau. Große Warnschilder überall und im Notfall auch eine verpflichtende kurze Zwangsbelehrung durch den Verkäufer muss reichen.


Warnschilder für was? Explosionsgefahr? Mit welcher Konsequenz?

(Zwangs)-Belehrung: Montieren sie es nur, wenn sie sich wirklich sicher sind, dass sie wissen, was sie tun? Woher weiß ich, ob ich alles ausreichend weiß und berücksichtigt habe?

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 16:39:26
0
3716150
Also ist der Vorschlag: einfach Freigabe für alle, jedes kann es montieren.

Soll ich das dann auch gewerblich/privat beim Nachbarn montieren dürfen und in der Annahme, dass ein Druckluftschlauch / Gartenschlauch auch ausreichen könnte, bei jedem montieren dürfen?
20 m Gardenaschlauch, bischen Teflonband, paar Schlauchschellen drum und fertig?

Es ist schwierig, da Abgrenzungen zu finden zu Personen, die das können sollten / ausgebildet sind und Personen, die das besser nicht machen sollten, zum Wohle aller Beteiligten.

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 12.06.2024 16:26:43
1
3716148
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
[...]


Die "alten" Kältescheine bringen auch nichts mehr, weil man die Nachschulungen für die anderen Kältemittel bei Bedarf nachholen muss.
siehe Gesetzestexte/Entwürfe.
Ja, aber bei R290 sollte das eben kein Thema sein - darum geht's ;-)

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 12.06.2024 16:16:53
3
3716144
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
[...]


also auch keine Lösung, wie man es besser gestalten könnte?
Nein - ich habe auch keine Lösung für die, die keinen Duschvorhang aufhängen können.
Muss ich echt eine liefern?

Sowieso: Wenn ich etwas verbieten will, dann sollte es dafür einen Grund geben. Umgang mit FKW blöd für die Umwelt, daher nicht für Jedermann. Ok, Benzin auch blöd, aber irgendwie muss ja Geld verdient und das Wahlvieh glücklich gemacht werden. Kann man trotzdem gelten lassen.

Aaaaber unter dem selben Deckmantel, aus dem selben vorgeschobenen Grund dann etwas mit reinzunehmen, was da gar nicht passt? Zu auffällig, zu auffällig... Nur doof, dass eine ehrliche Bezeichnung für den Handwerkerzwang irgendwie... blöd käme.

Verfasser:
SayonaraZetsubo
Zeit: 12.06.2024 15:52:56
0
3716142
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
[...]


also auch keine Lösung, wie man es besser gestalten könnte?

Vor dem Hintergrund, dass man fast beliebige Mengen Benzin kaufen kann, sollte man sowieso einfach alles in allen Bereichen freigeben. Produziert bei Bedarf jede Menge CO2, brandgefährlich dazu.

Genau. Große Warnschilder überall und im Notfall auch eine verpflichtende kurze Zwangsbelehrung durch den Verkäufer muss reichen. Der Rest muss bei so geringem Umweltschadenpotenzial wie R290 nun wirklich egal sein. Und Personenschäden etc. gelten dann als dumm-gelaufen, wenn man trotzdem all der Warnungen Mist baut. Kann auch bei Kettensägen, diversen Chemikalien oder auch beim Wiederaufwärmen von Fischgerichten passieren...

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 14:30:06
0
3716120
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
Ist das mein Problem?


also auch keine Lösung, wie man es besser gestalten könnte?

Vor dem Hintergrund, dass man fast beliebige Mengen Benzin kaufen kann, sollte man sowieso einfach alles in allen Bereichen freigeben. Produziert bei Bedarf jede Menge CO2, brandgefährlich dazu.

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 14:26:15
0
3716118
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
Ist das mein Problem?
Muss man jetzt Jedem alles verbieten, bloß weil es Leute gibt, die sich beim Aufhängen eines Duschvorhanges strangulieren könnten?

Nene.

PS: Ich habe den im Volksmund sog. kleinen Kälteschein, aber streng genommen nutzt mir der nix,[...]


Die "alten" Kältescheine bringen auch nichts mehr, weil man die Nachschulungen für die anderen Kältemittel bei Bedarf nachholen muss.
siehe Gesetzestexte/Entwürfe.

Verfasser:
Oliver S.
Zeit: 12.06.2024 14:12:56
0
3716115
Zitat von lowenergy Beitrag anzeigen
Zitat von Oliver S. Beitrag anzeigen
[...]
Und? Jeder darf z.b. auch die Propanflasche am Gasherd in der Küche im Haus tauschen (habe ich schon früher als Jugendlicher bei uns Zuhause machen müssen) oder beim Wohnmobil die beiden mitgeführten Propanflaschen umklemmen, trotzdessen hätte ich gern gewusst wo steht, dass nicht verboten ist mit[...]


ich meinte ja auch, das wenn es so ein Verbot wirklich geben sollte, wie man das den Leuten beibringen sollte.... eine 11kg Gasflasche am Grill darf man selber anschließen, aber ein Klima mit R290 nicht

Verfasser:
lowenergy
Zeit: 12.06.2024 13:43:41
0
3716112
Zitat von Oliver S. Beitrag anzeigen
... mein Gas-Grill habe ich auch selber zusammenbauen dürfen und auch selber die Gasflasche anschließen ;-)
Und? Jeder darf z.b. auch die Propanflasche am Gasherd in der Küche im Haus tauschen (habe ich schon früher als Jugendlicher bei uns Zuhause machen müssen) oder beim Wohnmobil die beiden mitgeführten Propanflaschen umklemmen, trotzdessen hätte ich gern gewusst wo steht, dass nicht verboten ist mit R290 gefüllte Splitklimageräte in Betrieb zu nehmen ohne entsprechenden Qualifizierungsnachweis zu besitzen.

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 12.06.2024 13:11:36
8
3716101
Ist das mein Problem?
Muss man jetzt Jedem alles verbieten, bloß weil es Leute gibt, die sich beim Aufhängen eines Duschvorhanges strangulieren könnten?

Nene.

PS: Ich habe den im Volksmund sog. kleinen Kälteschein, aber streng genommen nutzt mir der nix, weil's dann eben einer Firma keine Kohle bringen würde.

Verfasser:
thaistatos
Zeit: 12.06.2024 12:59:07
1
3716098
Zitat von Phil a.H. Beitrag anzeigen
Zitat von thaistatos Beitrag anzeigen
[...]
Na um die Umwelt, rein um die Umwelt...

Es geht natürlich darum, dass die Handwerkerlobby da stark eingewirkt hat, um sich ihre Umsätze zu sichern.


Aber im Ernst: wie stellt man sich eine laienbedienbare Installation von R290 Kälteanlagen genau vor?
Das ein mit entsprechendem Know How und Werkzeug ausgestatteter DYI Profi das hinbekommt, ist klar.
Aber was macht der Benutzer, der es im Baumarkt kauft? Wie schließt der das Teil an?

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Split-Klima mit R290
Verfasser:
pinot
Zeit: 14.06.2024 07:39:20
0
3716528
Zitat:
...
Steht zwar auf der Seite eines niederländischen Unternehmens (Link 👉[...]
Hoffentlich wissen alle die ein R290-Splitklimagerät in DIY installieren, dass besser eine funkenfreie Vakuumpumpe zum evakuieren benutzt werden sollte! 🍀


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