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14.06.2024 08:17:45 |
Bei der Erstinstallation ist kein R290 in den zu evakuierenden Leitungen, nur Luft und Luftfeuchtigkeit. Aber ja, für später braucht man A3 geeignete Pumpen.
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14.06.2024 08:53:57 |
Zitat von lowenergy  Steht zwar auf der Seite eines niederländischen Unternehmens (Link 👉[...] Ich habe die Verordnung durchsucht. An keiner einzigen Stelle konnte ich lesen das R290 jetzt dieser Verordnung unterliegt solange es nicht mit einem Fluorierten Kältemittel im Gemisch vorliegt. Der einzige Treffer mit R290 ist die Mischungstabelle wenn R290 mit FLUORIERTEN anderen Kältemitteln gemischt wird. F-Gase VerordnungANHANG VI METHODE ZUR BERECHNUNG DES GWP EINES GEMISCHS GEMÄẞ ARTIKEL 3 NUMMER 1 Das GWP der folgenden nicht fluorierten Stoffe wird zur Berechnung des GWP von Gemischen verwendet. Bei sonstigen Stoffen, die nicht in diesem Anhang aufgeführt werden, wird der Standardwert 0 angewandt. Für die Berechnung des GWP sind nur Emissionen verursachende Teile von Gemischen relevant, die ungefähr dieselbe Funktion erfüllen. Stoff Gebräuchliche Bezeichnung Industrielle Bezeichnung Chemische Formel Propan R-290 CH3CH2CH3 GWP 0,02 PS: Wer es nicht weiß. Solche Dokumente kann man am PC im Internetbrowser einfach durchsuchen indem man die STRG Taste gedrückt hält und dann die F Taste drückt. Dann geht unten links ein Suchfeld auf und man kann nach Schlagwörtern suchen.
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14.06.2024 09:05:59 |
Zitat von MitohneHeizung  Zitat von lowenergy  [...] Ich habe die Verordnung durchsucht. An keiner einzigen Stelle konnte ich lesen das R290 jetzt dieser Verordnung unterliegt solange es nicht mit einem Fluorierten Kältemittel im Gemisch vorliegt. Der einzige Treffer mit R290 ist die Mischungstabelle wenn R290[...] einschließlich natürlicher Kältemittel
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14.06.2024 10:34:37 |
Zitat von micha_el  habe noch etwas genauer gesucht....
Artikel 10
Natürliche Personen verfügen zumindest über eine Ausbildungsbescheinigung für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen im Sinne des Artikel 4 Absatz 7, des Artikels 5[...] Der Satz macht Grammattikalisch keinen Sinn, es ist völlig unklar was er bezüglich natürlicher Kältemittel aussagen soll. Könnte man so lesen das man mit der Zertifizierung auch mit natürlichen Kältemitteln arbeiten darf, um klar zu stellen dass das den Kältetechnikern nicht verboten ist. Jedenfalls ist das in einer Weise an den Satz geklebt die sprachlich nicht funktioniert.
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14.06.2024 12:08:09 |
Am Ende gilt "Wo kein Kläger da kein Richter". In diesem Sinne wer wäre der Kläger?
Angenommen ich bau das Ding als Laie selber ein, wem bin ich Rechenschaft schuldig und wer kontrolliert es? An wen würde sich der interessierte Denunziant wenden? Ordnungsamt?
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14.06.2024 12:28:49 |
Zitat von thaistatos  Bei der Erstinstallation ist kein R290 in den zu evakuierenden Leitungen, nur Luft und Luftfeuchtigkeit. Aber ja, für später braucht man A3 geeignete Pumpen.Kannst auch ein Feuerzeug an den Pumpenausgang halten. Mehr als ein Teelichtflämmchen wirst nicht sehen.
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14.06.2024 12:31:44 |
Zitat von Donjupo  Am Ende gilt "Wo kein Kläger da kein Richter". In diesem Sinne wer wäre der Kläger?
Angenommen ich bau das Ding als Laie selber ein, wem bin ich Rechenschaft schuldig und wer kontrolliert es? An wen würde sich der interessierte Denunziant wenden? Ordnungsamt? Kältefuzziverband? Zertifizierungsmafia?
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14.06.2024 13:04:18 |
Zitat von pinot  Zitat von thaistatos  [...] Kannst auch ein Feuerzeug an den Pumpenausgang halten. Mehr als ein Teelichtflämmchen wirst nicht sehen. Kommt auf die Größe des Teelichts an: https://www.youtube.com/watch?v=6MPk6nqW-x0 ab 20:00 Die Anlage war schon mit Stickstoff gespült (wenn ich mich recht erinnere)...
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14.06.2024 13:36:28 |
Zitat von pinot  Zitat von Donjupo  [...] Kältefuzziverband? Zertifizierungsmafia? Die müssten sich ja auch wieder an jemanden wenden die sind doch keine Exekutive.
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14.06.2024 14:09:36 |
Zitat von Donjupo  Zitat von pinot  [...] Die müssten sich ja auch wieder an jemanden wenden die sind doch keine Exekutive. Die schicken dir dann bald den Schornsteinfeger vorbei :)
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27.06.2024 11:22:02 |
Ich habe gestern die Kältemittelleitungen meiner neuen Midea All Easy Blue evakuiert. Die Leitungen sind 7m lang, ich müßte also nach Anleitung 20g R-290 nachfüllen. Das sind über den Daumen nur 5% zu wenig R-290 im System, wenn ich nicht nachfülle. Lohnt sich der Aufwand eine Kartusche für 21,-Euro an zu brechen nur um 20g nach zu füllen? Ach ja, in Deutschland gilt zur Zeit immer noch die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG. Es ist also im Prinzip alles Erlaubt was nicht verboten ist, solange man nicht die Rechte Dritter einschränkt.
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17.07.2024 12:51:06 |
Moin, bei heise gibts einen Artikel hinter Bezahlschranke zum Thema dieses Threads. Hat jemand ein Abo und kann zusammenfassen, was drin steht? Danke und viele Grüße crink
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17.07.2024 13:01:01 |
Den heise-Artikel findet man hier im Volltext. Das Fazit ist: R290 fällt nicht unter F-Gase- Verordnung, daher ist es grundsätzlich erlaubt. Aber es gibt weitere Vorschriften einzuhalten. Daher soll man es nur selbst machen, wenn man sich umfassend informiert.
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17.07.2024 13:16:06 |
Die F-Gase Verordnung wird aber gerade revidiert, damit u.a. auch HC Kältemittel enthalten sind.
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17.07.2024 13:23:58 |
Dann sollte man sie aber Lobbyarbeit*- Verordnung und nicht mehr F-Gase-Verordnung nennen. Ich meine; nicht dass es vorher was anderes war, aber halt weniger offensichtlich. * Wäre ja schon blöd für Handerwerker UND KM-Hersteller/-Händler, ZwischenXY, ... wenn sowas wie R290 zu attraktiv und gar etwas für Jedermann würde.
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17.07.2024 15:08:43 |
Zitat von Stormy99  Ich habe gestern die Kältemittelleitungen meiner neuen Midea All Easy Blue evakuiert. Die Leitungen sind 7m lang, ich müßte also nach Anleitung 20g R-290 nachfüllen. Das sind über den Daumen nur 5% zu wenig R-290 im System, wenn ich nicht nachfülle. Lohnt sich der Aufwand eine Kartusche für[...] ` Wie würdest du überhaupt befüllen?
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17.07.2024 15:11:36 |
Ist da nicht schon R290 im AG enthalten. Also wie immer: Druckprüfung, Evakuieren, aufdrehen?
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17.07.2024 15:28:53 |
Zitat von thaistatos  Ist da nicht schon R290 im AG enthalten. Also wie immer: Druckprüfung, Evakuieren, aufdrehen? Das schon - aber es reicht hier ja scheinbar aufgrund der Leitungslänge nicht ganz aus.
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17.07.2024 19:45:06 |
Dann nach dem Evakuieren was einströmen lassen. Der Rest ist ja schon drin.
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05.02.2025 12:46:05 |
Hallo, ich habe heute eine Aussage zur "R290 Problematik" bekommen, was meint ihr dazu... "R-290 ist ein brennbares Kältemittel, welches nur durch sachkundiges Personal installiert werden sollte. Dies ist in verschiedenen Normen (z.B. der DIN EN ISO 22712) festgehalten. Außerdem gibt es Anforderungen an den Aufstellungsort (EN 378). Die Verordnung (EU) 2024/573 sieht zukünftig auch Zertifizierungspflichten für Kohlenwasserstoffe, wie R290, vor. Die Durchführungsverordnung (Durchführungsverordnung - EU - 2024/2215 - EN - EUR-Lex) ist bereits veröffentlicht (September 2024) und tritt 1 Jahr nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie bedarf allerdings noch nationaler Konkretisierungen, die aufgrund der Neuwahlen in Deutschland nicht zeitnah in Kraft treten können. Für weitere Informa?onen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder. Eine Liste dieser Behörden in der sie unter dem Stichwort Chemikalien-Klimaschutz Verordnung auf den Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) https:// www.blac.de/Publikationen.html%20-%20collapse1- . Ich weise darauf hin, dass Ausführungen des Umweltbundesamtes nicht rechtsverbindlich sind. Zuständig für den Vollzug der Verordnung (EU) 2024/573 und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind, wie gesagt, die Behörden der Bundesländer." MfG Heinz
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11.04.2025 12:30:49 |
Zitat von Mastermind1  Zitat von Stormy99  [...] ` Wie würdest du überhaupt befüllen? Ich habe etwa 20g flüssiges R290 in die evakuierten Leitungen einfließen lassen. Hat ohne weitere Probleme funktioniert. Habe dazu die R290 Kartusche kopfüber an einer 10kg Kofferwaage aufgehängt.
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13.04.2025 14:37:26 |
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13.04.2025 15:18:44 |
Der Satz steht vermutlich auch bei den R32 Anlagen, nicht nur bei R290 Ein bisschen kann ich die Hersteller auch verstehen, es gibt viele mit zwei linken Händen die meinen alles zu können...aber um die Gesetzliche Gewährleistung können die sich halt nicht raus schreiben was auch immer da im Handbuch steht
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15.04.2025 08:41:51 |
Hallo
was ich bisher vermisse sind Verweise auf die geltenden Regeln für Gasinstalltionen. Z.B. - TRF 2021 - DVGW-TRGI 2018
(Flüssig-) Gasanlagen von Wohnmobilen müssen übrigens regelmäßig geprüft werden.
ciao Peter
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16.04.2025 08:20:01 |
Ob man eine Gasanlage mit über Gummischläuchen (von absoluten Laien) angekoppelten zig kg Gas, welche bald ein Dutzend "Entnahmestellen" hat und damit über jedes Schlagloch der Welt gebrettert wird, mit einer fest installierten Klimaanlage vergleichen mag?
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