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24.07.2023 22:56:54 |
Zitat von Keen  Ich habe nur ein Forumsbeitrag gelesen das Kunden von Vattenfall wegen dem Einbau einer Wärmepumpe aus dem Vertrag geschmissen wurden. Wo ?
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24.07.2023 17:47:00 |
Die Existenz dieser Klausel war mir bis vor kurzem auch nicht bewusst. Ich habe nur ein Forumsbeitrag gelesen das Kunden von Vattenfall wegen dem Einbau einer Wärmepumpe aus dem Vertrag geschmissen wurden.
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23.07.2023 11:32:39 |
Zitat von Zwickel  Ich empfehle dem TO mal diese Seite sorgfältig durchzulesen. Danach weiß er Bescheid... oder auch nicht[...] Eher nicht .. "Das Berufungsgericht .. hat vielmehr im Kern nur beanstandet, die Beklagte habe durch eine eher versteckte Verwendung der Belieferungsausschlüsse im sogenannten Kleingedruckten den Kunden, statt ihn darüber in klarer und verständlicher Weise zu informieren, über ihr auf den ersten Blick uneingeschränktes Angebot getäuscht. Damit geht es aber bei dem ausgesprochenen Klauselverbot nicht um die formularmäßige Zulässigkeit der vertraglichen Regelung in ihrem materiellen Gehalt schlechthin."Diese AGB Klausel ist also in der Sache weiterhin rechtskräftig, aber für den Kunden "unverständlich formuliert", zu "versteckt", und täuscht damit den Kunden.
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23.07.2023 11:25:43 |
Zitat von Zwickel  Unter anderem geht es um die folgenden beiden Klauseln:[...] Wo ist Klausel 2 ? Ah, hier: "Künftige Neueinführungen oder Änderungen von staatlich veranlassten Preiskomponenten kann der Energieversorger frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens vollständig an den Kunden weitergeben, solange keine oder nur eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart wurde ( ... ). Über Anpassungen des Strompreises aufgrund der Neueinführung, Erhöhung, Abschaffung, Senkung oder Aussetzung von staatlich veranlassten Preiskomponenten wird der Energieversorger den Kunden in Textform informieren [ Ziffer 8 Abs. 9 AGB - Klausel 2]
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23.07.2023 10:18:44 |
Ich empfehle dem TO mal diese Seite sorgfältig durchzulesen. Danach weiß er Bescheid... oder auch nicht :-) https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BGH/Bemessung-des-Streitwerts-in-Verfahren-nach-dem-Unterlassungsklagegesetz-UKlaG-Beruecksichtigung-des-Interesses-der-Allgemeinheit-an-der-Beseitigung-der-gesetzwidrigen-AGB-Bestimmung-Tranparenz-bei-der-Verwendung-Allgemeiner-Geschaeftsbedingungen-AGB In Kurzfassung geht es im Wesentlichen darum, Zitat: " bei Stromlieferungsverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung zu unterlassen, sieben näher bezeichnete Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden und sich darauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen. Unter anderem geht es um die folgenden beiden Klauseln: "Die Belieferung [von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken)], von Entnahmestellen mit [ Notstromaggregaten und/oder] Photovoltaikanlagen, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen wird standardmäßig durch den Energieversorger nicht angeboten ( ... ). Der Kunde kann diese beim Lieferanten jederzeit anfragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Energieversorger im Rahmen der". Zitat Ende
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23.07.2023 09:03:38 |
Die WP oder der Nachtspeicherofen sind keine Reservestromanlagen. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, sind das z.B. BHKW, die üblicherweise den eigenen Verbrauch decken - bei Ausfall aber vom Netz ersetzt werden müssen. Haben Privatpersonen in der relevanten Größe üblicherweise eh nicht?
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23.07.2023 06:21:57 |
Zitat von matsches  Zitat von TimoB  [...] Das in den Klammern ist ein Beispiel und bezieht sich auf die Reservestromanlagen. Das außerhalb der Klammern ist eine Aufzählung was alles nicht beliefert wird. Ausgegschlossen von der Belieferung sind also Reservestromanlagen, Elektrospeicherheizungen und[...] Aber erklären, was eine Reservestromanlage nun ist, kann niemand? Fallen da alle WP grundsätzlich drunter? Klimaanlagen? WP-Wäschetrockner? Luftentfeuchter? Für mich ist das nämlich nicht eindeutig. Dafür stört mich der Ausdruck "beim Beitrieb". Wenn ich WP verbieten wollte, würde ich schreiben: "Der Anschluss / der Betrieb von WP ist ausgeschlossen". Aber was sind denn in diesem Zusammenhang "Reservestromanlagen"?
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22.07.2023 20:13:50 |
Zitat von Keen  Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt. Nach Rückfrage meinte sie das ich in diesen problemlos wechseln könnte, der Strom wird nicht unterbrochen und ich kann den Haushaltsstrom auch drüber laufen lassen.[...] So lange der Strom nicht für 3x 2 Stunden pro Tag abgeschaltet wird .. ;-) Oh je, die Frau glänzte ja nicht gerade mit Wissen ..
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22.07.2023 19:02:25 |
Ja und nein. Ich lese das so/positiv... ### Die Belieferung von Wärmepumpen ist ausgeschlossen. ### Meint, meiner Meinung nach, in diesem Vertrag wird eine Wärmepumpe nicht mit Strom beliefert. Gleichzeitig kann einem niemand den Einbau einer Wärmepumpe verbieten. Dieser Vertrag verbietet das sicherlich nicht. In Summe kommt raus, dass wenn man eine eingebaut hat, man sich an seinen Vertragspartner wendet und sagt, das Ding ist drin, was machen wir mit dem Vertrag. Der alte ist ja nicht mehr anwendbar. Dann macht der Vertragspartner ein Angebot für einen neuen Vertrag und gut ist. Kann teurer werden aber auch billiger... Viele Grüße PIDRegler
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22.07.2023 16:32:51 |
Zitat von TimoB  Jetzt steinigt mich nicht gleich, aber ich - als Laie - lese nicht, dass der Betrieb von WPs ausgeschlossen wird.
"Die Belieferung von Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen"
Das in den Klammern ist ein Beispiel und bezieht sich auf die Reservestromanlagen. Das außerhalb der Klammern ist eine Aufzählung was alles nicht beliefert wird. Ausgegschlossen von der Belieferung sind also Reservestromanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen. Ziemlich eindeutig. Grüße matsches
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22.07.2023 16:30:21 |
Zitat: Zahlungsunfähigkeit oder fristlose Kündigung nicht weiter vom Vertragspartner beliefert wird, dann wird er vom grundständigen Versorger in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung!!!) eingegliedert. Typischerweise für zunächst 6 Monate. Ob das günstiger kommt? Ehr nicht.
Und das wurd eja schon geklärt. Wer in der Ersatzversorgung ist, ist dort weil er keinem Vertrag zugeordnet werden kann. Entschließt er sich sofort auf die Grundversorgung zu wechseln, hat der grundversorger die Pflicht das sofort auszuführen.
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22.07.2023 16:23:51 |
Ich lese aus Deinem Eingangspost, dass Du nach Deiner Auffassung vertragswidrig eine WP angeschlossen hast. Damit lieferst Du Deinem Stromlieferanten einen Grund für eine (möglicherweise sogar fristlose) Kündigung. Aber der Stromlieferant toleriert Dein "Fehlverhalten" und setzt den Vertrag fort. Ein fristloses Kündigungsrecht Deinerseits besteht in diesem Fall nicht.
Vielleicht ist das auch besser so, denn immer dann, wenn ein Stromkunde durch eine "Unregelmäßigkeit" wie z. B. Zahlungsunfähigkeit oder fristlose Kündigung nicht weiter vom Vertragspartner beliefert wird, dann wird er vom grundständigen Versorger in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung!!!) eingegliedert. Typischerweise für zunächst 6 Monate. Ob das günstiger kommt? Ehr nicht.
Also gestehe Dir ein, dass Du mit dem Vertrag falsch gepokert hast und wechsel dann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Oder beantrage einen 2. Zähler mit WP-Tarif und klemme die WP um.
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22.07.2023 16:19:39 |
Handschriftlicher Vermerk auf dem Vertrag und dann auf Papier zurück. Abwarten, ob die das in der Verarbeitung spannen.
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22.07.2023 16:05:13 |
Das wird mir sicher nicht bestätigt. Ich hatte nicht den Eindruck das die Hotliner sehr kompetent sind. Da muss man vermutlich alles anzweifeln.
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22.07.2023 14:17:37 |
Zitat von Keen  Ich kann eure Meinung natürlich verstehen, was ich aber nicht verstehen kann wenn eine identische Sachlage einmal so entschieden wird und das andere Mal um 180° anders herum. Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt. Nach Rückfrage[...] Im Grunde müsstest du dir diese Aussage bestätigen lassen. Mündlich, aus irgendeinem Call-Center, reicht nicht.
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22.07.2023 14:10:10 |
Zitat von Stefan2601  Er hatte die Hoffnung, dass er gekündigt wird. Die Fälle gab es nämlich, als Vattenfall mitbekommen hat das eine WP verbaut war. Der Vertrag wurde dann von Vattenfall gekündigt aufgrund der WP.
Ja genau das habe ich gemeint! Hier noch mal der gekürzte Teil von der AGB die ich meine: Die Belieferung von Reservestromanlagen, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist jeweils ausgeschlossen. Ist für mich eindeutig.
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22.07.2023 13:59:54 |
Jetzt steinigt mich nicht gleich, aber ich - als Laie - lese nicht, dass der Betrieb von WPs ausgeschlossen wird.
"Die Belieferung von Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen"
Nun weiß ich nicht, was eine Reservestromanlage ist und konnte das auch nicht auf die schnelle ergooglen, aber der Formulierung "Reservestromanlagen wie zB BEIM Betrieb von WP" deutet für mich darauf hin, dass das eine bestimmte Konstellation ist und sich nicht um WP generell handelt.
Nun bin ich, wie gesagt Laie, und lasse mich gern über Reservestromanlagen aufklären.
Beim Googlen habe ich diesen Passus öfter gefunden, das scheint also kein Exot zu sein. Da es sich bei den meisten Anbietern dabei auch nicht um Netzbetreiber handelt, schließe ich einen technischen Grund eher aus und vermute einen betriebswirtschaftlichen / steuerlichen Grund ...
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22.07.2023 13:51:49 |
Zitat von AnMa  Du darfst die Wärmepumpe nicht anschließen steht dort. Wenn du nun eine anschließt daraus zu folgern, dass du dann kündigen darfst, finde ich ne klasse Idee. Wenn dir die nächste Urlaubsreise zu zweit plötzlich zu teuer ist, steht’s du mit dem Kind auf dem Flughafen und behauptest, sie würden[...] Wo steht das, dass du hier so ein Käse schreibst? Mal richtig lesen und nicht gleich rumposaunen. Er hatte die Hoffnung, dass er gekündigt wird. Die Fälle gab es nämlich, als Vattenfall mitbekommen hat das eine WP verbaut war. Der Vertrag wurde dann von Vattenfall gekündigt aufgrund der WP.
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22.07.2023 13:30:33 |
Wenn dir Vattenfall als dein Vertragspartner anbietet in einen anderen Tarif zu wechseln, dann kannst du das bedenkenlos annehmen, denn die AGBs stammen ja von deinem Vertragspartner. Wo ist das Problem?
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22.07.2023 12:31:29 |
Ich kann eure Meinung natürlich verstehen, was ich aber nicht verstehen kann wenn eine identische Sachlage einmal so entschieden wird und das andere Mal um 180° anders herum. Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt. Nach Rückfrage meinte sie das ich in diesen problemlos wechseln könnte, der Strom wird nicht unterbrochen und ich kann den Haushaltsstrom auch drüber laufen lassen. Ich denke das ist natürlich Quatsch, in den AGBs steht für diesen Vertrag das die Wärmepumpe einen seperaten Zähler braucht. Aber wie genau die AGBs angewendet werden sieht man ja weiter oben. Was passiert wenn ich das Angebot annehme?
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22.07.2023 12:02:46 |
Du darfst die Wärmepumpe nicht anschließen steht dort. Wenn du nun eine anschließt daraus zu folgern, dass du dann kündigen darfst, finde ich ne klasse Idee. Wenn dir die nächste Urlaubsreise zu zweit plötzlich zu teuer ist, steht’s du mit dem Kind auf dem Flughafen und behauptest, sie würden dich nicht mitnehmen, und du könntest kostenfrei kündigen. Leute gibt es.
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22.07.2023 11:55:16 |
Ich kann mich an Forumsbeiträge erinnern wo geschildert wurde das Vattenfall Verträge genau aus diesem Grund kündigte. Sind AGBs also nur für eine Seite bindend?
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22.07.2023 11:27:50 |
Wozu werden wohl Verträge geschlossen?
Du hast Sauermilch bestellt und jetzt musst du sie auch schlürfen.
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22.07.2023 11:01:25 |
Der Link zur PDF ist leider nicht lesbar, bzw. mir ist es nicht möglich einen Link zu den PDFs zu generieren. Deswegen Hier der Auszug mit der Wärmepumpenklausel: (3) Voraussetzung für die Belieferung von Privat- und Gewerbekunden ist ein Jahresstromverbrauch des Kunden unter 100.000 Kilowattstunden (kWh) pro Lieferstelle. Die Belieferung von Reservestromanlagen (z. B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist jeweils ausgeschlossen. Für Gewerbekunden ist darüber hinaus die Belieferung von Lieferstellen mit registrierender Lastgangmessung unabhängig vom Jahresstromverbrauch ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Lieferstellen, auf die § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) (= individuelle Netzentgelte), § 19 Abs. 3 StromNEV (= singuläre Betriebsmittel) oder die besonderen Ausgleichsregelungen der §§ 63 bis 69 des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) Anwendung finden.
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22.07.2023 10:14:03 |
Hallo, vielleicht kann kann mir jemand helfen? Wir sind gerade, mindestens noch ein Jahr, in einem überteuerten Stromtarif bei Verunfall gefangen. Wir hatten einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen gerade in der Zeit als die Tarife so richtig überteuert waren. Dieser war eben die günstigste Alternative. Dieses Jahr haben wir eine PV Anlage installiert, da unser Netzbetreiber (Mitnetz) keine Kaskadenschaltung akzeptiert, haben wir unsere 2 Zähler (wir heizen mit Wärmepumpe) zu einem fusioniert. Wir möchten schon den PV Strom auch für unsere Heizung nutzen, bei 2 einzelnen Zählern wäre dies nicht möglich. Jetzt steht in den AGBs bei Vattenfall das in unseren Tarif keine Wärmepumpe erlaubt sei, da dachte ich prima, kündigt mich doch. Nach einigen Telefonaten kam nun heraus das sie das nicht möchten, ich darf auch nicht in einen jetzt günstigen Tarif wechseln. Das Fazit, es bleibt so wie es ist. Jetzt meine Frage, kann ich auf die Einhaltung der AGBs bestehen? AGBs Natur24 StromDanke Keen
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