Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise

Alle
Foren
Kündigung Stromvertrag möglich?
Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 24.07.2023 22:56:54
0
3565268
Zitat von Keen Beitrag anzeigen
Ich habe nur ein Forumsbeitrag gelesen das Kunden von Vattenfall wegen dem Einbau einer Wärmepumpe aus dem Vertrag geschmissen wurden.

Wo ?

Verfasser:
Keen
Zeit: 24.07.2023 17:47:00
0
3565159
Die Existenz dieser Klausel war mir bis vor kurzem auch nicht bewusst. Ich habe nur ein Forumsbeitrag gelesen das Kunden von Vattenfall wegen dem Einbau einer Wärmepumpe aus dem Vertrag geschmissen wurden.

Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 23.07.2023 11:32:39
0
3564513
Zitat von Zwickel Beitrag anzeigen
Ich empfehle dem TO mal diese Seite sorgfältig durchzulesen. Danach weiß er Bescheid... oder auch nicht[...]

Eher nicht ..

"Das Berufungsgericht .. hat vielmehr im Kern nur beanstandet, die Beklagte habe durch eine eher versteckte Verwendung der Belieferungsausschlüsse im sogenannten Kleingedruckten den Kunden, statt ihn darüber in klarer und verständlicher Weise zu informieren, über ihr auf den ersten Blick uneingeschränktes Angebot getäuscht. Damit geht es aber bei dem ausgesprochenen Klauselverbot nicht um die formularmäßige Zulässigkeit der vertraglichen Regelung in ihrem materiellen Gehalt schlechthin."

Diese AGB Klausel ist also in der Sache weiterhin rechtskräftig, aber für den Kunden "unverständlich formuliert", zu "versteckt", und täuscht damit den Kunden.

Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 23.07.2023 11:25:43
0
3564507
Zitat von Zwickel Beitrag anzeigen
Unter anderem geht es um die folgenden beiden Klauseln:[...]

Wo ist Klausel 2 ? Ah, hier:

"Künftige Neueinführungen oder Änderungen von staatlich veranlassten Preiskomponenten kann der Energieversorger frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens vollständig an den Kunden weitergeben, solange keine oder nur eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart wurde ( ... ). Über Anpassungen des Strompreises aufgrund der Neueinführung, Erhöhung, Abschaffung, Senkung oder Aussetzung von staatlich veranlassten Preiskomponenten wird der Energieversorger den Kunden in Textform informieren [Ziffer 8 Abs. 9 AGB - Klausel 2]

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 23.07.2023 10:18:44
0
3564473
Ich empfehle dem TO mal diese Seite sorgfältig durchzulesen. Danach weiß er Bescheid... oder auch nicht :-)

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BGH/Bemessung-des-Streitwerts-in-Verfahren-nach-dem-Unterlassungsklagegesetz-UKlaG-Beruecksichtigung-des-Interesses-der-Allgemeinheit-an-der-Beseitigung-der-gesetzwidrigen-AGB-Bestimmung-Tranparenz-bei-der-Verwendung-Allgemeiner-Geschaeftsbedingungen-AGB

In Kurzfassung geht es im Wesentlichen darum, Zitat: " bei Stromlieferungsverträgen mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung zu unterlassen, sieben näher bezeichnete Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden und sich darauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen. Unter anderem geht es um die folgenden beiden Klauseln:

"Die Belieferung [von Reservestromanlagen (z.B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken)], von Entnahmestellen mit [Notstromaggregaten und/oder] Photovoltaikanlagen, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen wird standardmäßig durch den Energieversorger nicht angeboten ( ... ). Der Kunde kann diese beim Lieferanten jederzeit anfragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Energieversorger im Rahmen der".
Zitat Ende

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 23.07.2023 09:03:38
0
3564439
Die WP oder der Nachtspeicherofen sind keine Reservestromanlagen.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, sind das z.B. BHKW, die üblicherweise den eigenen Verbrauch decken - bei Ausfall aber vom Netz ersetzt werden müssen.

Haben Privatpersonen in der relevanten Größe üblicherweise eh nicht?

Verfasser:
TimoB
Zeit: 23.07.2023 06:21:57
0
3564415
Zitat von matsches Beitrag anzeigen
Zitat von TimoB Beitrag anzeigen
[...]


Das in den Klammern ist ein Beispiel und bezieht sich auf die Reservestromanlagen. Das außerhalb der Klammern ist eine Aufzählung was alles nicht beliefert wird.

Ausgegschlossen von der Belieferung sind also Reservestromanlagen, Elektrospeicherheizungen und[...]


Aber erklären, was eine Reservestromanlage nun ist, kann niemand?

Fallen da alle WP grundsätzlich drunter? Klimaanlagen? WP-Wäschetrockner? Luftentfeuchter?

Für mich ist das nämlich nicht eindeutig. Dafür stört mich der Ausdruck "beim Beitrieb".

Wenn ich WP verbieten wollte, würde ich schreiben: "Der Anschluss / der Betrieb von WP ist ausgeschlossen".

Aber was sind denn in diesem Zusammenhang "Reservestromanlagen"?

Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 22.07.2023 20:13:50
0
3564366
Zitat von Keen Beitrag anzeigen
Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt.
Nach Rückfrage meinte sie das ich in diesen problemlos wechseln könnte, der Strom wird nicht unterbrochen und ich kann den Haushaltsstrom auch drüber laufen lassen.[...]

So lange der Strom nicht für 3x 2 Stunden pro Tag abgeschaltet wird .. ;-)

Oh je, die Frau glänzte ja nicht gerade mit Wissen ..

Verfasser:
PIDRegler
Zeit: 22.07.2023 19:02:25
1
3564349
Ja und nein. Ich lese das so/positiv...

###
Die Belieferung von Wärmepumpen ist ausgeschlossen.
###

Meint, meiner Meinung nach, in diesem Vertrag wird eine Wärmepumpe nicht mit Strom beliefert.
Gleichzeitig kann einem niemand den Einbau einer Wärmepumpe verbieten. Dieser Vertrag verbietet das sicherlich nicht.

In Summe kommt raus, dass wenn man eine eingebaut hat, man sich an seinen Vertragspartner wendet und sagt, das Ding ist drin, was machen wir mit dem Vertrag. Der alte ist ja nicht mehr anwendbar.

Dann macht der Vertragspartner ein Angebot für einen neuen Vertrag und gut ist. Kann teurer werden aber auch billiger...

Viele Grüße
PIDRegler

Verfasser:
matsches
Zeit: 22.07.2023 16:32:51
0
3564300
Zitat von TimoB Beitrag anzeigen
Jetzt steinigt mich nicht gleich, aber ich - als Laie - lese nicht, dass der Betrieb von WPs ausgeschlossen wird.

"Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.
B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen"



Das in den Klammern ist ein Beispiel und bezieht sich auf die Reservestromanlagen. Das außerhalb der Klammern ist eine Aufzählung was alles nicht beliefert wird.

Ausgegschlossen von der Belieferung sind also Reservestromanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen.
Ziemlich eindeutig.

Grüße
matsches

Verfasser:
Peter_Kle
Zeit: 22.07.2023 16:30:21
1
3564297
Zitat:

Zahlungsunfähigkeit oder fristlose Kündigung nicht weiter vom Vertragspartner beliefert wird, dann wird er vom grundständigen Versorger in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung!!!) eingegliedert. Typischerweise für zunächst 6 Monate.
Ob das günstiger kommt? Ehr nicht.


Und das wurd eja schon geklärt.

Wer in der Ersatzversorgung ist, ist dort weil er keinem Vertrag zugeordnet werden kann.

Entschließt er sich sofort auf die Grundversorgung zu wechseln, hat der grundversorger die Pflicht das sofort auszuführen.

Verfasser:
KleinTheta
Zeit: 22.07.2023 16:23:51
2
3564295
Ich lese aus Deinem Eingangspost, dass Du nach Deiner Auffassung vertragswidrig eine WP angeschlossen hast. Damit lieferst Du Deinem Stromlieferanten einen Grund für eine (möglicherweise sogar fristlose) Kündigung. Aber der Stromlieferant toleriert Dein "Fehlverhalten" und setzt den Vertrag fort.
Ein fristloses Kündigungsrecht Deinerseits besteht in diesem Fall nicht.

Vielleicht ist das auch besser so, denn immer dann, wenn ein Stromkunde durch eine "Unregelmäßigkeit" wie z. B. Zahlungsunfähigkeit oder fristlose Kündigung nicht weiter vom Vertragspartner beliefert wird, dann wird er vom grundständigen Versorger in die Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung!!!) eingegliedert. Typischerweise für zunächst 6 Monate.
Ob das günstiger kommt? Ehr nicht.

Also gestehe Dir ein, dass Du mit dem Vertrag falsch gepokert hast und wechsel dann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Oder beantrage einen 2. Zähler mit WP-Tarif und klemme die WP um.

Verfasser:
Frimo
Zeit: 22.07.2023 16:19:39
0
3564290
Handschriftlicher Vermerk auf dem Vertrag und dann auf Papier zurück.
Abwarten, ob die das in der Verarbeitung spannen.

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 16:05:13
0
3564284
Das wird mir sicher nicht bestätigt. Ich hatte nicht den Eindruck das die Hotliner sehr kompetent sind. Da muss man vermutlich alles anzweifeln.

Verfasser:
Frimo
Zeit: 22.07.2023 14:17:37
0
3564254
Zitat von Keen Beitrag anzeigen
Ich kann eure Meinung natürlich verstehen, was ich aber nicht verstehen kann wenn eine identische Sachlage einmal so entschieden wird und das andere Mal um 180° anders herum.

Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt.
Nach Rückfrage[...]


Im Grunde müsstest du dir diese Aussage bestätigen lassen.
Mündlich, aus irgendeinem Call-Center, reicht nicht.

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 14:10:10
0
3564253
Zitat von Stefan2601 Beitrag anzeigen

Er hatte die Hoffnung, dass er gekündigt wird.
Die Fälle gab es nämlich, als Vattenfall mitbekommen hat das eine WP verbaut war. Der Vertrag wurde dann von Vattenfall gekündigt aufgrund der WP.

Ja genau das habe ich gemeint!

Hier noch mal der gekürzte Teil von der AGB die ich meine:

Die Belieferung von Reservestromanlagen, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist jeweils ausgeschlossen.

Ist für mich eindeutig.

Verfasser:
TimoB
Zeit: 22.07.2023 13:59:54
1
3564250
Jetzt steinigt mich nicht gleich, aber ich - als Laie - lese nicht, dass der Betrieb von WPs ausgeschlossen wird.

"Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.
B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen"

Nun weiß ich nicht, was eine Reservestromanlage ist und konnte das auch nicht auf die schnelle ergooglen, aber der Formulierung "Reservestromanlagen wie zB BEIM Betrieb von WP" deutet für mich darauf hin, dass das eine bestimmte Konstellation ist und sich nicht um WP generell handelt.

Nun bin ich, wie gesagt Laie, und lasse mich gern über Reservestromanlagen aufklären.

Beim Googlen habe ich diesen Passus öfter gefunden, das scheint also kein Exot zu sein. Da es sich bei den meisten Anbietern dabei auch nicht um Netzbetreiber handelt, schließe ich einen technischen Grund eher aus und vermute einen betriebswirtschaftlichen / steuerlichen Grund ...

Verfasser:
Stefan2601
Zeit: 22.07.2023 13:51:49
4
3564247
Zitat von AnMa Beitrag anzeigen
Du darfst die Wärmepumpe nicht anschließen steht dort. Wenn du nun eine anschließt daraus zu folgern, dass du dann kündigen darfst, finde ich ne klasse Idee.
Wenn dir die nächste Urlaubsreise zu zweit plötzlich zu teuer ist, steht’s du mit dem Kind auf dem Flughafen und behauptest, sie würden[...]


Wo steht das, dass du hier so ein Käse schreibst?
Mal richtig lesen und nicht gleich rumposaunen.

Er hatte die Hoffnung, dass er gekündigt wird.
Die Fälle gab es nämlich, als Vattenfall mitbekommen hat das eine WP verbaut war. Der Vertrag wurde dann von Vattenfall gekündigt aufgrund der WP.

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 22.07.2023 13:30:33
1
3564243
Wenn dir Vattenfall als dein Vertragspartner anbietet in einen anderen Tarif zu wechseln, dann kannst du das bedenkenlos annehmen, denn die AGBs stammen ja von deinem Vertragspartner.
Wo ist das Problem?

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 12:31:29
0
3564227
Ich kann eure Meinung natürlich verstehen, was ich aber nicht verstehen kann wenn eine identische Sachlage einmal so entschieden wird und das andere Mal um 180° anders herum.

Eine Vattenfall Mitarbeiterin hat mir ein Angebot für einen Wärmepumpentarif zugeschickt.
Nach Rückfrage meinte sie das ich in diesen problemlos wechseln könnte, der Strom wird nicht unterbrochen und ich kann den Haushaltsstrom auch drüber laufen lassen.

Ich denke das ist natürlich Quatsch, in den AGBs steht für diesen Vertrag das die Wärmepumpe einen seperaten Zähler braucht.

Aber wie genau die AGBs angewendet werden sieht man ja weiter oben.

Was passiert wenn ich das Angebot annehme?

Verfasser:
AnMa
Zeit: 22.07.2023 12:02:46
1
3564217
Du darfst die Wärmepumpe nicht anschließen steht dort. Wenn du nun eine anschließt daraus zu folgern, dass du dann kündigen darfst, finde ich ne klasse Idee.
Wenn dir die nächste Urlaubsreise zu zweit plötzlich zu teuer ist, steht’s du mit dem Kind auf dem Flughafen und behauptest, sie würden dich nicht mitnehmen, und du könntest kostenfrei kündigen.
Leute gibt es.

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 11:55:16
0
3564216
Ich kann mich an Forumsbeiträge erinnern wo geschildert wurde das Vattenfall Verträge genau aus diesem Grund kündigte. Sind AGBs also nur für eine Seite bindend?

Verfasser:
Zwickel
Zeit: 22.07.2023 11:27:50
2
3564208
Wozu werden wohl Verträge geschlossen?

Du hast Sauermilch bestellt und jetzt musst du sie auch schlürfen.

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 11:01:25
0
3564202
Der Link zur PDF ist leider nicht lesbar, bzw. mir ist es nicht möglich einen Link zu den PDFs zu generieren.
Deswegen Hier der Auszug mit der Wärmepumpenklausel:

(3) Voraussetzung für die Belieferung von Privat- und Gewerbekunden
ist ein Jahresstromverbrauch des Kunden unter 100.000 Kilowattstunden (kWh) pro Lieferstelle. Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.
B. beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen ist jeweils ausgeschlossen.
Für Gewerbekunden ist darüber hinaus die Belieferung von Lieferstellen mit registrierender Lastgangmessung unabhängig vom Jahresstromverbrauch ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Lieferstellen,
auf die § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) (=
individuelle Netzentgelte), § 19 Abs. 3 StromNEV (= singuläre Betriebsmittel) oder die besonderen Ausgleichsregelungen der §§ 63 bis 69
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Anwendung finden.

Verfasser:
Keen
Zeit: 22.07.2023 10:14:03
0
3564180
Hallo,
vielleicht kann kann mir jemand helfen?

Wir sind gerade, mindestens noch ein Jahr, in einem überteuerten Stromtarif bei Verunfall gefangen. Wir hatten einen 2 Jahresvertrag abgeschlossen gerade in der Zeit als die Tarife so richtig überteuert waren. Dieser war eben die günstigste Alternative.

Dieses Jahr haben wir eine PV Anlage installiert, da unser Netzbetreiber (Mitnetz) keine Kaskadenschaltung akzeptiert, haben wir unsere 2 Zähler (wir heizen mit Wärmepumpe) zu einem fusioniert. Wir möchten schon den PV Strom auch für unsere Heizung nutzen, bei 2 einzelnen Zählern wäre dies nicht möglich.

Jetzt steht in den AGBs bei Vattenfall das in unseren Tarif keine Wärmepumpe erlaubt sei, da dachte ich prima, kündigt mich doch.
Nach einigen Telefonaten kam nun heraus das sie das nicht möchten, ich darf auch nicht in einen jetzt günstigen Tarif wechseln. Das Fazit, es bleibt so wie es ist.

Jetzt meine Frage, kann ich auf die Einhaltung der AGBs bestehen?

AGBs Natur24 Strom

Danke
Keen

Aktuelle Forenbeiträge
xrto schrieb: Hallo zusammen, ich lese hier schon seit einiger Zeit mit...
HondaBiker schrieb: Seit 11.04.25 läuft nun unsere WP in unserem Einfamilienhaus....
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Website-Statistik

Kündigung Stromvertrag möglich?
Verfasser:
PeterAlles
Zeit: 24.07.2023 22:56:54
0
3565268
Zitat:
...
Ich habe nur ein Forumsbeitrag gelesen das Kunden von Vattenfall wegen dem Einbau einer Wärmepumpe aus dem Vertrag geschmissen wurden.
Wo ?
Weiter zur
Seite 2