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28.10.2023 07:46:13 |
Kommt das nicht auf die Vertragsbedingungen des Netzbetreibers an, ob und was das kostet? So kann der eine Geld verlangen und ein anderer macht es eben kostenlos? Hier das Formular zur Stilllegung in unserer Region: Stilllegung 1445€ netto Will man den Anschluss als Reserve behalten bezahlt man eine jährliche Vorhaltegebühr. Es klingt sogar so, als wäre in dem Fall auch die Stilllegung zu berappen. StilllegungOder ist der Tipp, beim EVU zu kündigen und das Stilllegungsformular einfach nicht zu benutzen?
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28.10.2023 10:56:42 |
Das war mglw. in einem anderen Thread, ja, da bin ich auch mal drüber gestolpert. Damals (ist jetzt ~5 Jahre her) habe ich das auch beim Netzbetreiber angefragt. Da kam nur sowas wie: "Geht nicht, sonst haben die anderen Häuser kein Gas mehr" oder so ein Blödsinn. War mir dann zu doof und geriet in Vergessenheit. Gibt's da keine eindeutigen Rechtssprüche oder sowas? Wird ja kein soooo seltenes Thema sein. Zitat von nevs77  Zitat von Neusischer  [...] Ich meine, dass ich es irgendwo andersherum gelesen habe (weiß aber nicht mehr genau wo, evtl. hier in einem anderen Faden): Wenn man es sofort getrennt haben möchte, muss man löhnen. Wenn man aber das nicht aktiv beantragt, sind sie nach 3 (?) Jahren verpflichtet, auf ihre Kosten zu[...] |
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29.10.2023 15:35:10 |
Habe bei meinem Versorger NetzeBW angerufen. Der HB meldet ab und der Versorger schickt jemand zum Zählerabbau vorbei. Der Gasanschluss bleibt, wird nur verplomt. Zusätzliche Kosten sollen keine anfallen.
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17.11.2023 11:47:38 |
Ich habe bei Netze Südwest den Hausanschluss gekündigt und vorübergehende Außerbetriebnahme beantragt. Zwei Wochen später km der Trupp und hat den Zähler ausgebaut und den Hausanschluss abgedichtet und verplombt. Kosten: keine. Eine Woche später kam die Schlussabrechnung. Inzwischen läuft alles mit Luft/ Wasser WP und PV Anlage.
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14.07.2024 14:15:16 |
Das dachte ich auch, dass es mit der Ausserbetriebsetzung vor einem Jahr getan war und wurde mir auch so von den Netze Südwest bestätigt. Gestern aber die schriftliche Aufforderung zur jährlichen Bezahlung einer Vorhaltepauschale über 80 Euro oder Stillegung über 2950 Euro. Danke dafür. Wie geht ihr damit um?
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14.07.2024 14:48:39 |
Zitat von Nisprim  Das dachte ich auch, dass es mit der Ausserbetriebsetzung vor einem Jahr getan war und wurde mir auch so von den Netze Südwest bestätigt. Gestern aber die schriftliche Aufforderung zur jährlichen Bezahlung einer Vorhaltepauschale über 80 Euro oder Stillegung über 2950 Euro. Danke dafür. Wie[...] Wenn sie dir nach einem Jahr noch schreiben, dann besteht dein Netzanschlussvertrag noch und es gelten vereinbarte Konditionen, die auch von Zeit zu Zeit angepasst werden. Bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer sind zwei Parteien beteiligt. Wenn Du den Netzanschlussvertrag kündigen möchtest, dann musst du deinen Vertragspartner nicht fragen. Du kannst das einseitig in Textform erledigen und die Kündigungsfrist einhalten, die in der NDAV §25 festgelegt ist. Die Frist ist kurz: 1Monat zu Ende eines Monats. Nach Kündigungsdatum gibt es keinen Vertrag mehr. Vor Kündigungsablauf gelten die Vertragsbedingungen und wenn das Trennen des Gasanschlusses im Gehweg oder in der Straße preislich wirksam vereinbart ist musst du vllt. zahlen. Ob du nun kündigen möchtest oder den Anschlussvertrag aufrecht erhalten möchtest musst Du selbst entscheiden. Und wenn du dich lösen möchtest dann kündigst du den Vertrag schriftlich mit Bezug auf §25 NDAV und redesr nicht über Zählerausbau und Netztrennung und Preise, sondern überlässt das Vorgehen dem Netzbetreiber der für all seine Aktionen 4-8 W Zeit hat. Übrigens. In Hamburg gab es bisher keinen vereinbarten Preis für die Trennung. Ich denke schon, dass die Netzbetreiber dieses "Versehen" bald korrigieren und die Verträge einseitig anpassen. Beste Grüße MIKA
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14.07.2024 14:54:04 |
Zitat von hacki11  Kommt das nicht auf die Vertragsbedingungen des Netzbetreibers an, ob und was das kostet? So kann der eine Geld verlangen und ein anderer macht es eben kostenlos? Hier das Formular zur Stilllegung in unserer Region:
Stilllegung 1445€ netto Will man den Anschluss als[...] Ja, so habe ich es gemacht: Formular ignorieren Kündigung Netzanschlussvertrag als Zweizeiler in Textform ( E- Mail oder Einschreiben mit Rückschein) zum Ablauf des Folgemonats. Um Bestätigung bitten. Warten und nichts tun ... Beste Grüße MIKA
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15.07.2024 05:43:29 |
Zitat von MIKA.HH  Zitat von hacki11  [...] Ja, so habe ich es gemacht: Formular ignorieren Kündigung Netzanschlussvertrag als Zweizeiler in Textform ( E- Mail oder Einschreiben mit Rückschein) zum Ablauf des Folgemonats. Um Bestätigung bitten. Warten und nichts tun ... Beste Grüße MIKA Einzugsermächtigung, falls eine besteht, widerrufen. Als ich den Gasanschluss gekündigt hatte, habe ich gleichzeitig allen für mich kostenfreien Maßnahmen zugestimmt, die der Netzbetreiber ggf. durchführen will, nach Absprache. Einen Tag später kam Rückruf, Termin für die Folgewoche, Zähler wurde ausgebaut und Anschluss verblombt. Ich denke, man hat gute Chancen, sowohl die Vorhalte- als auch die Rückbaukosten als unsachgemäß und dich als Verbraucher benachteiligend abzulehnen. Ggf Verbraucherzentrale einschalten. Gruß
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19.07.2024 10:55:39 |
Ich finde es halt unverschämt von der Netze Südwest. Vor einem Jahr hat der Rückbau noch 950 Euro gekostet und es gab keine Vorhaltepauschale. Und nun kann man wählen zwischen jährlicher Vorhaltepauschale (72 Euro, Tendenz steigend?) oder 2950 Euro Rückbaukosten. Damals war die Aussage der Netze Südwest: Legen Sie still, zahlen einmalig 70 Euro und gut ist (ein Rückbau würde 950 Euro verursachen und keinen Nutzen bringen, haha, hätte ich das bloß mal gemacht). Meint ihr da kann man über Verbraucherschutz oder rechtlich was machen?
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19.07.2024 11:23:43 |
@Nisprim: Du könntest mal nach der vertraglichen Grundlage für diese Stilllegungsprämie fragen. Wenn es keine gibt, hast Du vielleicht Chancen, drum herum zu kommen.
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19.07.2024 13:13:53 |
Geh zum Verbraucherschutz in deiner Region. Evtl. sind da bereits andere Fälle ansässig, gegen die der Verbraucherschutz vorgeht. Auch ne etwaige Erst Rechtsberatung ist da "kostenfrei" so viel ich weiss. Auch die Abschätzung wie erfolgversprechend man da evtl. rauskommt...
Der Verein hat bei uns dank Gemeinde, nachträglich in einem Neubaugebiet, nachdem der FEINBELAG aufgebracht wurde, die Strasse aufgeschnitten um Gas zu legen.
Ich hab denen direkt im Anschluss darauf schriftlich mitgeteilt, dass ich kein Gas bestellt habe. Ich in der Bauordnung keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich Gas eingegangen bin, und ich von jeglichen Kosten welcher Art auch immer nicht betroffen bin. *Mag übetrieben klingen, aber bei uns weiss man ja nie....*
Sonst fällt dem Verein noch ein, nach x Jahren ne Gebühr - für nichts - zu verlangen.
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21.07.2024 20:02:33 |
Hallo. Bei der Bundesnetzagentur sind die Vorgänge beschrieben. In der NDAV steht etwas mehr.
Die Chancen stehen schlecht das man hier was erreicht. In den Texten der BNA steht nur das die Kosten angemessen sein müssen. Wahrscheinlich müssen erst wieder Gerichte feststellen was angemessen ist. 3000 Euro ist schon ziemlich happig aber ich befürchte das es noch als angemessen gilt. 800 Euro wird eher der Mindestpreis für eine Netzstilliegung sein. 4 Stunden 2 Mann Tiefbau mit Bagger plus Material. Solche Kollonen haben einen Tagessatz von 1200 bis 1500 Euro. In Innenstädten ist es teurer wie in Dörfern.
Die Herstellungskosten waren auch durch den Netzbetreiber subventioniert. Keiner konnte so einen Neuanschluss für 900 Euro herstellen. Auch 1990 nicht.
Jetzt beim Rückbau entstehen halt nur noch Kosten und nicht mehr. Von daher ist nur normal das die "echten" Kosten jetzt zu Tage kommen.
Grüße
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21.07.2024 22:51:34 |
Für einen Rückbau sind die Kosten nachvollziehbar und sicherlich auch verhältnismäßig. Aber ist der Rückbau sonst verpflichtend - oder tut es nicht auch Zitat von joe115  Zähler wurde ausgebaut und Anschluss verblombt. die mildere Maßnahme, wenn es mir egal ist, ob die Gasleitung und der Anschluss im Boden / Haus verbleiben? Letztlich ist entscheidend, was du bei Vertragsschluss zugestimmt hast. Wenn das nicht dort steht, auch nicht zahlen. Irgendeine Klausel in den AGB schmettert jedes Gericht ab. Gruß
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22.07.2024 07:03:17 |
Dein Vertrag ist die TAB des VNB und die NDAV für dich und den VNB. Wenn diese angepasst wird ist das Pech. Es gilt immer die aktuellste Fassung. So ist das mit allen technischen Sachen wo neue Erkenntnisse kommen können. Eine Stilllegung des HA ohne Kappung der Leitung kostet weiterhin Geld in der Unterhaltung der Leitung, da diese noch mit Gas gefüllt ist. Der VNB hat die Verantwortung für diese Leitung und die BNA gibt Intervalle vor in diesen die HA-Leitung regelmäßig und wiederkehrend geprüft werden müssen. Auch muss regelmäßig geprüft werden das die Leiting zB nicht überbaut, überpflanzt wird usw. Das ist alle Vorgeschrieben und der VNB muss diese Tätigkeiten nachweisen. Es besteht weiterhin ein öffentliches Interesse an einer sicheren Gas Infrastruktur. Die Kosten dazu mit 70 Euro im Jahr für die Bereitsstellung eines Gas HA ist auch wieder eine Mischkalkulatoln und in wrklichkeit viel teurer. Es müssen aber auch nicht 100% jedes Jahr geprüft werden. Im Grunde laufen ganzjährig Menschen durch das Versorgungsgebiet des VNB und prüfen ob alle Leitung dicht sind und das von den Leitungen keine Gefahr ausgeht. Und es wird auch Regelmäßig was gefunden. Wir habe in vielen Ortschaften und Städten ein 60 bis 80 Jahre altes Gasnetz. (Nach und Vorkriegsnetze) Teilweise Stahl, teilweise schon PE. (Wer böse ist würde sagen, wir bräuchten mal wieder einen Krieg um beim Wiederaufbau alles auf Stand zu bringen....) Da ist immer irgendwo was undicht was gefunden werden muss. Oder es müssen Bäume weg weil die Integrität der Leitung gefährdet ist. Im übrigen ist der VNB auch verpflichtet seine Leckrate nachzuweisen. Wenn zu viel Gas in die Atmosphäre gelangt kostet das unangenehme Strafen. Ein weiterer Grund die Leitungen immer im Blick zu haben. Das ganze Thema Kündigung/Stilllegung, ist für alle VNB neu. Viele haben dafür keinen Prozess gehabt weil es nur Zubau gab. Das wird sich in den nächsten Jahren sicher ändern und auch die Kosten werden irgendwann mal verbindlicher. Bis dahin hilft nur Verbraucherschutz, oder Klagen. Bzw Kostennachweis anfragen usw. Stellt unangenehme Fragen. Nervt die VNB. Holt Preise von den Nachbarstadtwerken usw. Die VNB haben hier Spielraum bei der Preisgestaltung. Aber alles was unter 2000 ist halte ich persönlich für angemessen. Grüße
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| Zeit:
22.07.2024 08:49:54 |
In unserem Wohngebiet sind Kunststoff- Gasleitungen verlegt und es gibt je Haus einen Abzweig. Anders als bei der Wasserversorgung findet man aber keine von aussen zugänglichen Absperrorgane im öffentlichen Weg. MFH in unserer Nachbarschaft verfügen im Gegensatz dazu über eine zugängliche Absperrarmatur. Als mein Anschluss stillgelegt wurde habe ich mir vom Konzept ein Bild gemacht. Die Gasleitung liegt im Fußweg, etwa 80 cm tief und jeder Abzweig ist sehr wohl mit einem Absperrorgan versehen, dessen Antrieb man erst nach einigem Buddeln erreicht. Bei der Stilllegung wurde dieses Organ geschlossen und aus der Zuleitung zum Haus wurde ein 10 cm langes Stück entfernt und auf beide Enden wurde eine KST Kappe aufgeschoben und verschweißt. Im Haus wurde der Zähler entfernt und das Ende der Zuleitung wurde mit einer Endkappe verschlossen. Der Trupp Bestand aus 2 Mann, die 2-3 h zu tun hatten. Wird das Gas wg fehlender Zahlung gesperrt, so sind die Kosten hierfür aufgelistet. Die dauerhafte Sperre ist technisch nicht so weit hiervon entfernt. Ich habe für die Unterbrechung keine Rechnung erhalten beobachte es aber, wie der VNB seine Preise zukünftig gestaltet. Die MA des VNB merkten an, dass sie derzeit eher neue Anschlüsse errichten, bei Störungen ausrücken und Anschlüsse zurückbauen die " auf Vorrat" errichtet wurden, um diese nicht turnusmässig prüfen zu müssen. Ich halte es für grenzwertig, Preise bei Neuanschluss "optisch" niedrig zu halten und bei einer Netztrennung dann verursachungsgerecht abzurechnen. Das sollte eine VZ Mal beäugen, wenn es denn bei einem VNB so gehandhabt wird. Gasnetz Hamburg ist hier hanseatisch fair! Beste Grüße MIKA
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| Zeit:
22.07.2024 11:46:52 |
Das war früher bei den Hamburger >Hein -Gas dort wurde das Stadtgas noch mit Kohle von der Kokerei dort geliefert über die Alster bis zum Gaswerk...kam die Kohle. |
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22.07.2024 13:36:00 |
Hallo Mika. Warum findest du das unfair das neue Anschlüsse subventioniert werden und stillegungen nicht? Die Preise werden nicht optisch niedrig gehalten sonder sehr Transparent. Kann man alles Nachlesen. Der VNB ist verpflichtet die Preise aufzuschlüsseln damit kein Schmu gemacht wird. Im Netzgebiet der Ewe Netz zum Beispiel kostet ein Neuanschluss für ein EFH aktuell fast 2600 Euro, eine Stilllegung aber nur knapp 1000. Der Versorger möchte hiermit sicher ein Zeichen setzen das er keine neuen Gasanschlüsse haben möchte. (Meine Meinung) Und das nach dem alten Recht der BNA. Immerhin wird der Netzbetreiber durch einen neuen Anschluss ja auch Netzentgelte einnehmen. Somit steht es ihm frei hierfür eine eigene Kalkulation zu machen was er dafür verlangt. Und bei einer Stilllegung (nicht Unterbrechung) wird voraussichtlich kein Geschäft mehr zu erwarten sein. Somit kann man doch auch die Kosten die anfallen und nach gültigem Recht abzurechnen sind auch in Rechnung stellen. Ist doch beim Autokauf nichts anderes wenn du bei einem Neuwagen noch die erste Inspektion dazu bekommst oder einen Sonderrabatt erhälst. Mit dem Unterschied das du den Netzanschluss nur vei einem Betreiber kaufen kannst. Deshalb ist dieser Markt auch reguliert und nicht frei. Was im übrigen eine der Sinnvollsten Agentur ist die wir haben. Man bedenke nur die Eigenkapitalverzinsung die die Bundesnetzagentur stehts im Auge hat und die vor 4 Jahren als die Zinsen gefallen sind ebenfalls reduziert worden sind. Die Netzbetreiber hatten plötzlich 3 stellige Millionen weniger Einnahmen. Und das ist auch gut so gewesen. Denn im Geld ausgeben waren die meisten sehr gut. Plötzlich hatte die Kuh nur noch ein halbes Euter und man musste sich Gedanken machen über seine Prozesse. Und siehe da.... es wurden Inspektionsintervalle gestreckt. Personal reduziert für bestimmte Arbeiten und vor allem Prozesse optimiert weil man plötzlich wirtschaftlicher arbeiten musste. Von daher hat die BNA einen sehr guten Dienst gemacht für die Allgemeinheit. Gleiches gilt für Strom. Grüße
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22.07.2024 13:43:24 |
1000€ kann man evtl. noch schlucken. Nur wie mag die Kostenaufschlüsselung für 3000€ aussehen (speziell, wenn andere VNB es wohl für 1000€ hinbekommen?).
Wenn man an Verschwörung glaubt, packen sie einfach die wegfallenden Einnahmen der nächsten Jahrzehnte schon in die Stilllegung rein.
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| Zeit:
22.07.2024 15:16:03 |
Es ist ja auch ein Unterschied ob es ein Flächennetzbezreiber wie zB Westnetz macht oder ein kleines Stadwerk. Außerdem ist es ein Unterschied wo wie welche Preise am Markt herrschen. In Bandenvurg bekommt man evtl. Die Monteurstunde noch für 45 Euro. In München evtl. für 105 Euro, ohne das ich die Preise kenne. Ich weiß nur das die Netzbetreiber nicht die höchsten Lohne haben in dem Sektor. Die Dienstleister die für VNB tätig sind verdienen oft das Geld.
Geld weg packen ist auch nicht. Zuviel dürfen die nämlich auch nicht erwirtschaften ohne Grund. Netzbetreiber haben einen öffentlichen Auftrag. Die dürfen sich ihre Preise nicht aussuchen. Die Preise müssen von der BNA genehmigt werden.
Welche wegfallenden Einnahmen. Ohne Netze gibt es keine Arbeit mehr. Das heißt es wird auch kein Geld mehr benötigt. Du hast das System eines Netzbetreibers nicht verstanden.
Das Gegenteil ist eher der Fall. Es müssen nämlich auch Netze betrieben werden die nicht wirtschaftlich sind. Zum Beispiel in abgelegenen Außenbezirken. Und das müssen dann eben auch alle bezahlen.
Wie gesagt es handelt sich um Netzbetreiber ! Netzbetreiber verkaufen kein Gas und kein Strom.
Grüße
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| Zeit:
22.07.2024 16:56:00 |
Ein Netzbetreiber wird schon damit kalkulieren, dass ihm jeder Netzanschluss in den nächsten Jahrzehnten einen gewissen Ertrag liefert (ob zur persönlichen Bereicherung oder Deckung der Kosten ist irrelevant). Damit finanziert er sein Netz (und seinen Luxus ;-)). Wenn das nicht gezahlt wird, weil der Anschluss abgemeldet wird, entfällt dieser Teil.
Es gab meine ich schon Beschlüsse der Politik, dass Gasnetzbetreiber ihre Netze schneller abschreiben dürfen. D.h. die dürfen ihre zukünftigen Kosten schneller auf die Kunden verteilen --> erhöhte Netzgebühren (weil es eben kein Ewigkeits Arbeitsmodell mehr sein wird).
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| Zeit:
22.07.2024 22:36:00 |
Also persönliche Bereicherung gibt es bei Netzbetreibern nicht. Die Netze sind das Kapital und Umlaufvermögen zugleich. Wenn diese nicht mehr benötigt werden sinkt das Kapital und es kommt auch kein Geld mehr nach. Mehr haben die nicht. Theoretisch haben die nicht mal kalkulatorisch Geld über am Ende des Jahres wenn man kleimere Instandhaltungs Rückstellung fürs Folgejahr mal außen vor lässt. Bei den Sonderabschreibungen ist genau das Gegenteil das Ziel. Die Kunden sollen eben nicht am Ende die immer höheren Netzkostem tragen. Den Netzbetreibern wurde erlaubt ihre Gasnetze bis 2045 anstatt bis 20xx abzuschreiben damit die Netzentgelte zum Ende 2045 nicht exorbitant steigen. Das ist der Grund dafür. Nix Abzocke. Du brauchst nur mal einen Artikel dazu ganz lesen. Google einfach mal Kanu 2.0 zu dem Thema. Mit dieser Maßnahme soll der Rückzug aus dem Gasgeschäft geordnet von statten gehen laut BNA. Im übrigen haben die Verbraucherschützer das sehr begrüßt. Kann man bei der BNA alles Nachlesen.
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| Zeit:
17.08.2024 15:05:15 |
Hat jemand hier jüngere Erfahrungen aus dem Einzugsgebiet von Avacon? 1.) Veranschlagen sie Kosten für den Zählerausbau und wenn ja in welcher Höhe? 2.) Muss neben dem Zählerausbau ist neben dem Zählerausbau auch eine Demontage der Gasleitung verpflichtend? Wenn ja, was kostet das? 3.) Wäre alternativ auch die Möglichkeit, Gas bei Komplettumstellung auf WP nicht abzumelden und die Jahresgebühr für den Zähler zu bezahlen? Mit der Hoffnung, dass die Politik hier künftig eher die Abbaukosten subventionieren oder den VNB aufschultern wird, wenn jemand von Gas auf erneuerbare umsteigt?
Bei PV haben die VNB ja auch jahrelang illegale Kosten beansprucht für den Anschluss, bis sich hier über das PV-Forum Widerstand gebildet hat und inzwischen fast alle VNB von dieser Praxis abgerückt sind.
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| Zeit:
17.08.2024 19:28:44 |
Zitat von nevs77  3.) Wäre alternativ auch die Möglichkeit, Gas bei Komplettumstellung auf WP nicht abzumelden und die Jahresgebühr für den Zähler zu bezahlen? Klar. Du wirst dann aber mehr zahlen als wenn du den Anschluss vom Netzbetreiber "ruhend stellen" läßt, also Zähler weg aber Leitung noch ans Versorgungsnetz angeklemmt, verbunden mit der jährlichen " Wartungspauschale". Denn wenn die höher wäre als die Grundgebühr, dann gäbe es einen Grund dagegen zu klagen. Zitat von nevs77  Mit der Hoffnung, dass die Politik hier künftig eher die Abbaukosten subventionieren oder den VNB aufschultern wird, wenn jemand von Gas auf erneuerbare umsteigt? Hoffen kannst du auf vieles. Hier musst du allerdings ein hoffnungsloser Optimist sein. Die nächsten 5 Jahre wird es da sicherlich keine Verbesserung geben, denn die aktuelle Regierung bekommt mit ihren Streitigkeiten eh nichts mehr auf die Kette, und die folgende Regierung hält nichts von der Abschaffung von Gas, sondern ist je nachdem wer es genau wird entweder für eine größere Abhängigkeit von Russland oder für Förderung der Wirtschaft incl. Netzbetreiber. Prinzipiell ist es ja auch richtig das man für den Rückbau des Anschlusses zahlt. Fraglicher ist ob der Rückbau erforderlich ist. Aber auch da sehe ich keine Änderung kommen. Aktuell hast du immerhin die Chance, die Rückbaukosten gefördert zu bekommen im Rahmen vom Heizungstausch. Ist der durch wirst du auf den Kosten zu 100% selbst sitzen bleiben. Und billiger wirds in Zukunft auch nicht werden. Zitat von nevs77  Bei PV haben die VNB ja auch jahrelang illegale Kosten beansprucht für den Anschluss, bis sich hier über das PV-Forum Widerstand gebildet hat und inzwischen fast alle VNB von dieser Praxis abgerückt sind.
Wenn die Kosten illegal waren, dann brauchte es keine Gesetzesänderung oder Eingriffe der Politik. Die wären nur nötig wenn die Kosten legal aber unerwünscht waren. So Sachen wie Kosten für Zählertausch waren z.B. nicht illegal, solange du ein entsprechendes Auftragsformular unterschrieben hast, was du ja nicht musstest... du musstest nur wissen das du es nicht musstest, und das kann man von einem Unternehmer ruhig verlangen.
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| Zeit:
18.08.2024 20:53:17 |
Bei mir wurde letztendlich von einem Mitarbeiter der Netze BW der Druckregler ausgebaut und durch ein Stück Vollmaterial ersetzt. Der Absperrhahn wurde verplombt. Auf meine Frage ob die Hauszuleitung am Abzweig in der Strasse noch abgeklemmt wird gabs zur Antwort: "Nein, das bleibt alles so wie es jetzt ist". Das war Mitte Juni, Rechnung habe ich bis jetzt von der Netze BW keine bekommen.
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| Zeit:
05.10.2024 22:29:21 |
So, da ich mein WP Projekt so gut wie abgeschlossen habe, hatte ich mit meinem GAS-Netzbetreiber gesprochen. das Nehmen knapp 1000 € um den Anschluss unter dem Bürgersteig dichtzumachen! letztes Jahr haben die noch die Option gemacht, einfach im Haus den Hahn zuzumachen und es zu verplomben, dieses Jahr sind aber so viele Anträge eingegangen, dass die das anscheinend nicht mehr dürfen. warum weiß der Kuckuck … ich denke, ich werde einfach die 1000 € schlucken müssen und fertig. besser als jedes Jahr 80euro zu zahlen und wer weiß, was aus den 80 € noch wird (Inflation)
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