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26.09.2025 11:57:18 |
Ich stehe vor der selben Frage. Ich habe nur die Leitung von der Therme demontiert und am Ende einen Stopfen drauf. Mein Gas Kochfeld ist noch in Betrieb. Besser ganz auf Strom umsteigen oder im Jahr ca. 150€ für Kochen Zahlen? Ich warte mal bis sich der Gasanbieter beschwert das es sich nicht Lohnt. Wenn man Glück hat wird ja das Netz vielleicht in ein paar Jahren stillgelegt und die Leitungen bleiben im Boden. Stört ja nicht. Ausbaggern und abschneiden wäre von meiner Sicht die schlechteste Option. Da sind die Preise die vom Netzbetreiber Abgerufen werden schon im Rahmen. 1K€ ist da noch zu wenig. Bevor der Bagger kommt würde ich stilllegen und die 80€ Zahlen. Auch besser für die Umwelt wenn man nicht immer alles aufreist.
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26.09.2025 11:58:27 |
Einnahmen nimmt man über Jahrzehnte gerne, Kosten werden aber verallgemeinert...
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26.09.2025 14:42:35 |
zu den Argumenten von Gnampf! Ich bin in Österreich im Versorgungsbereich der EVN ( Energievernichtung Niederösterreichs), abgesehen von Deinen teilweise durchaus nachvollziehbaren Argumenten hat sich dieses Unternehmen nie gescheut für alle Dienstleistungen und Lieferungen einfach exorbitante Preise anzuschlagen. Auch war (ist) ein Gasanschluss nicht kostenlos sondern recht üppig verrechnet worden, selbst mit allen Nebenleistungen welche damit verbunden waren (Straße aufgraben und wieder zu asphaltieren etc) war dieser Kostenanteil wirklich überaus üppig, da ja monopoliger einziger Anbieter! Was die Preisgestaltung des Energie und Nutzentgeltes betrifft ebenso immer am obersten Ende der Fahnenstange und jetzt wollen Sie nochmals die vollen üppigen Kosten für das "Röhrl abzwicken"! Ich für meine Person sehe darin einfach nur eine weitere Abzocke des einfachen Konsumenten der sich dagegen nicht einmal wehren kann! Dies ist ja nicht das einzige Problemfeld mit diesen Versorger, auch bei der Einspeisung für PV Strom ist man sehr erfinderisch, für Anlagen >15 kWp ist neben der geplanten Fernabschaltung auch für den gelieferten (rest) Anteil an Strom dann Netzabgabe zu bezahlen und das bei einem erst kürzlich gesenkten Einspeisepreis von 6 auf 4 cent/kWh sowie einem zuzsätzlichen Netznutzungsentgelt von 52,32 € pro kW Bezugsleistung pro Jahr wenn man die 15 kW überschreitet. Das ist mit weitem Abstand die niedrigste Maximalschwelle für derartige zusätzliche Nutzungsentgelte in ganz Österreich!
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26.09.2025 16:02:45 |
Ich kann jetzt nicht beurteilen, wie es in Österreich ist. In Deutschland sind der Preisgestaltung der Netzbetreiber grundsätzlich schon gewisse Grenzen gesetzt, gerade aufgrund ihres Monopolstatus. Wenn sie natürlich Misswirtschaft betreiben, dann können die auch recht hoch sein, denn vorrangig gehts drum das da eben nicht riesige Gewinne abfallen und nachdem alles kaputtgewirtschaftet ist das Netz abgestossen wird. Gerade im Bereich von Stadtwerken und ehemaligen Behördenbereichen wird ja nicht unbedingt immer wirtschaftlich gearbeitet. Aber das ist eben ein anderes Problem und hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass bei der Trennung halt Kosten entstehen die der Verursacher (=der ehemalige Verbraucher) tragen sollte, genauso wie bei einer weiteren Vorhaltung. Der Rest ist dann, wie ich schon geschrieben hab: die Preise müssen realistisch sein. 1kEUR ist das sicher eher als 4kEUR. Ein Preis deutlich unter den Kosten eines Neuanschlusses ist es sicher eher, als einer der mehr als der Neuanschluss kostet.
Und was PV angeht: in Deutschland macht da der Staat die meisten Vorgaben, nicht die VNB. Ist das bei euch so anders?
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26.09.2025 17:50:44 |
Wie es in anderen Bundesländern bei uns ist weiß ich nicht, aber mit den Netzgebühren bist Du egal welcher Stromlieferant grundssätzlich an den Netzbetreiber gebunden und da ist die EVN eines der brutalsten Unternehmen, mit wirklichen Riesengewinnen!
Und da die Aktienmehrheit (51%) dem schwerst verschuldeten Bundesland NÖ gehört hat die liebe Politik kaum was dagegen einzuwenden da der größte Teil des Gewinnes in das Landesbudget fließt!
So ganz nebenbei ist die EVN über ihre Tochtergesellschaften der größte Windparkbetreiber in A und auch der größte PV Betreiber und somit sind die vielen kleinen PV Betreiber eine echte Konkurenz für das Unternehmen, denn wo käme man da hin wenn sich jeder den großteil seines benötigten Stromes selbst erzeugt!
Dass dann in der öffentlichen Diskussion jedes nur erdenkliche fadenscheinige Argument medial sehr gut ausgeschlachtet wird ist da nur verständlich
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| | Zeit:
09.10.2025 14:15:33 |
Hab ich heute gefunden: Gasnetzanschluss stillgelegt und plötzlich mehrere Tausend Euro zahlen? Ziehen Sie mit uns vor Gericht – gemeinsam gegen ungerechte Gebühren! Klage gegen Stilllegungsgebühren |
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09.10.2025 14:29:52 |
puh, das ist aber auch unterste Schublade. Zum einen schreiben sie selbst, dass es dazu keine Regelung gibt, somit auch kein Verbot und erstmal Vertragsfreiheit. Da wird es schon spannen die Klage zu begründen. Und was sind dann "überzogene Stilllegungsgebühren"? 1 EUro? 100 Euro? 1000 Euro? 10000 Euro? Und wer legt das fest, so ganz pauschal? Dann noch die Abenden-Buttons unten, die einem gleich noch den Newsletter aufzwingen wollen in übelster Manier. Seriös ist sowas nicht. Und am Ende möchte nicht die DUH klagen, sondern nur die Einsender bei ihrer Klage unterstützen. Also wohl bisschen Publicity machen und die Lorbeeren einheimsen, während Kosten und Risiko beim Einzelnen bleiben. Also gut überlegen wem ihr da eure Daten gebt, und wofür.
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10.11.2025 11:13:48 |
Hallo in die Runde,
als Information dazu wie unterschiedlich die Kosten für eine Abtrennung vom Gasnetz gehandhabt werden, hier meine Erfahrungen mit den Stadtwerken Bremen (Wesernetz).
Eine Abtrennung (mit Tiefbauarbeiten) wie auch die reine Losnahme der Gaszähler von der Zählerbrücke sind hier tatsächlich für den Endkunden in beiden Fällen Kostenlos.
Grüße!
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10.11.2025 15:07:40 |
Zitat von bremer_bremer  Hallo in die Runde,
als Information dazu wie unterschiedlich die Kosten für eine Abtrennung vom Gasnetz gehandhabt werden, hier meine Erfahrungen mit den Stadtwerken Bremen (Wesernetz).
Eine Abtrennung (mit Tiefbauarbeiten) wie auch die reine Losnahme der Gaszähler von der[...] In Duisburg auch
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| | Zeit:
11.12.2025 10:45:22 |
Moin, inzwischen wurde das Thema vor Gericht verhandelt: "Soll ein Gasnetzanschluss stillgelegt werden, darf die EWE Netz GmbH die Kosten nicht direkt auf Verbraucher umlegen. So hat es nun das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden."Viele Grüße crink
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| | Zeit:
11.12.2025 16:31:08 |
Ich habe den Eindruck, dass sich der DUH hier nur mal aus dem Fenster hängt und abwartet, dass sich ein anderer Kläger findet. Nun hat das die Verbraucherzentrale gemacht. Mal gespannt, ob der Netzbetreiber in Revision gehen wird. Ich habe hier eine (unbezahlte) Rechnung von GW- Energienetze über 965€ für Zählerabbau liegen. Die Begründung für die Erstellung dieser Rechnung war identisch mit der Begründung aus dem Gerichtsurteil. Ich hatte mehrfach angemahnt, das es keine Rechtsgrundlage für solche Fälle gibt. rudi
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| | Zeit:
14.12.2025 22:11:38 |
Hier das Urteil geschwärzt von der Homepage der Verbraucherzentrale. Vermutlich wird EWE in Revision gehen. Es macht wegen der bei vielen Netzbetreibern in ähnlicher Form verwendeten Klauseln (nur unterschiedliche Höhe) vermutlich Sinn, bis zu einer höchstinstanzlichen Klärung einer Rechnung für Stilllegung mit Verweis auf das Urteil zu widersprechen und nach der Rechtsgrundlage zu fragen. https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2025-12/bavonurschrifturteilleer_39d6309e-7baa-40b3-8c65-c7938f742f22_geschwarzt.pdf
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27.02.2026 13:42:33 |
Muss das Thema mal wieder hoch holen, da eventuell auch für andere wichtig. Nach dem Urteil habe ich Widerspruch bei meinem Netzbetreiber eingelegt und die Kosten für die Stilllegung nachträglich zurück gefordert. Bezahlt hatte ich längst. Heute habe ich doch tatsächlich folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.01.2026 , in dem Sie die Erstattung der Kosten für die Stilllegung Ihres Gasnetzanschlusses fordern. Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand: Die Rechtslage hinsichtlich der Rückzahlung von Stilllegungskosten ist mittlerweile geklärt. Wir können Ihnen bestätigen, dass wir den Betrag in Höhe von 429,83 € an Sie erstatten werden.
(...) .
Es scheint also gute Chancen auf Erfolg zu geben! Die Stilllegung war bei mir allerdings förderfähig. Muss ich nun die KFW über die Rückzahlung informieren oder melden die sich wohl von selbst?
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| | Zeit:
27.02.2026 13:50:19 |
die KfW meldet sich nicht von selbst bei dir, wie sollten die das auch mitbekommen? Es besteht ja keine Pflicht zur Rückforderung, davon ab das die meist wohl gar nicht wissen ob sie den Rückbau gefördert haben. Rechtlich wirst du sie aber wohl informieren müssen.
Ansonsten: Glück gehabt, denn abschließend geklärt ist die Lage keineswegs. Die EWE erstattet dementsprechend aktuell auch noch nicht, da sie Revision eingelegt hat. Man nimmt halt den Rückzahlungswunsch auf und meldet sich angeblich nach endgültiger Klärung der Rechtslage. Was durchaus noch dauern kann.
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| | Zeit:
28.02.2026 04:19:27 |
Zitat von Gnampf  die KfW meldet sich nicht von selbst bei dir, wie sollten die das auch mitbekommen? Es besteht ja keine Pflicht zur Rückforderung, davon ab das die meist wohl gar nicht wissen ob sie den Rückbau gefördert haben. Rechtlich wirst du sie aber wohl informieren müssen.
Ansonsten:[...] Ich habe auch letztes Jahr im Sommer meinen Gasanschluss von der EWE rückbauen lassen. Hat stolze 965€ gekostet (wurde aber mit gefördert). Nun habe ich von der EWE Bescheid bekommen das sie ja gegen das Urteil Revision eingelegt haben und das man automatisch Bescheid bekommt wenn das Urteil durch den Bundesgerichtshof bestätigt wird.
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