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Foren
Förderung / Steuerbonus § 35c Einkommensteuergesetz (EStG)
Verfasser:
peter_fischmac
Zeit: 16.11.2023 13:38:42
0
3617466
Wenn ich dieses Jahr den Auftrag für den Austausch der Fenster / Eingangstür in unserem EFH erteile und zum Teil anzahle, die Maßnahme aber erst in 2024 umgesetzt / abgeschlossen wird, welcher Steuervorteil zählt dann ?

2023 20 % Steuerbonus oder 30 % (voraussichtlich, noch nicht beschlossen) von 2024.

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 16.11.2023 13:55:36
0
3617477
Die aktuelle Regelung, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten ist, enthält den Passus

"mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind".

Da ist zu erwarten, daß sinngemäß ähnliches auch in der neuen Regelung stehen wird.

Ob das aber so ist, oder nicht, wirst du wissen, wenn die neue Regelung verbindlich in Kraft getreten sein wird.

Oliver

Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 16.11.2023 14:02:11
0
3617483
Ist für die Anrechnung im jeweiligen Steuerjahr nicht das Datum der Rechnung entscheidend?

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 16.11.2023 14:33:57
0
3617500
In der aktuelle Regelung zählt das Datum des Abschlusses der Maßnahme, was in der neuen stehen wird, siehe oben.

Die aktuelle Regelung kann man tatsächlich nachlesen...

Oliver

Verfasser:
peter_fischmac
Zeit: 16.11.2023 17:59:46
0
3617654
Danke für die bisherigen Antworten.

Dann werde ich doch mit der Bestellung warten (und wenn es erst Januar 2024 ist),
ist doch ein nicht unerheblicher Unterschied, ob. z.B. 30 statt 20 % Förderung / Steuerbonus

Verfasser:
TimoB
Zeit: 17.11.2023 06:04:05
1
3617852
Aufgrund des aktuellen BVerG-Urteil würde ich nicht von steigenden Förderungen in 2024 ausgehen.

Verfasser:
peter_fischmac
Zeit: 17.11.2023 17:48:17
0
3618204
Wenn die ersten Details stimmen, ist die Förderung nächstes Jahr für mein Projekt (neue Fenster, Eingangstür, Rollladen, iSFP liegt vor) wesentlich günstiger:


20 % (inkl. 5 % iSFP Bonus) + 10 % Konjunktur-Bonus
Fördergrenze bei iSFP 60.000 statt 30.000
und zusätzlich bei einen Einkommen bis 90.000 Euro Zinsverbilligung bis zu 2,5 Prozentpunkte

das ist schon ein großer Unterschied zu 2023, auch wenn zuerst für 2024 statt 30 % 35 % geplant waren

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