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30.11.2023 14:45:24 |
Hallo zusammen, unser alter Schornsteinfeger ist vor gut einem Jahr in Rente gegangen. Der neue war jetzt zur Feuerstättenschau da und hat uns darüber informiert, dass unser Kamineinsatz Ende 2024 rausfliegen muss, da keine Messwerte für Feinstaub und CO vorliegen. :-( Der Einsatz ist lt. Typschild Bj. 2008, die Abnahme vom alten Schorni erfolgte am 18.10.2010. Der Kamin war wohl bisher fälschlicherweise als Heizung hinterlegt und wäre damit nicht unter die Verordnung gefallen. In den bisherigen Feuerstättenbescheiden gab es keine Hinweise zu dem Thema. Vor kurzem haben wir unser Wohnzimmer renoviert, daher habe ich keine Lust jetzt große Umbauten wegen des Kamins zu machen. Der Einsatz wiegt 270kg! So was baut man ja nicht ein, um es nach paar Jahren wieder zu entfernen. Ich suche nun also nach Möglichkeiten, was wir an Optionen haben. Lt. Schornsteinfeger müssen entweder die Werte vom Hersteller kommen (leider Sackgasse), oder er muss raus. :-( Ich dachte er könnte einfach eine Messung machen, aber das muss nach seiner Aussage alles unter Laborbedingungen passieren und das machen in Hessen nur 2 Firmen, dauert 8-9h und kostet entsprechend. Hat noch jemand irgendeine Idee? Gibt es Filter, die man nachrüsten kann und nicht ein Vermögen kosten? Bin ziemlich frustriert wegen der Situation. Aus meiner Sicht hätte der alte Schorni uns direkt bei Planung der Anlage darauf hinweisen müssen, dann hätten wir ja gleich was anderes gesucht. Gruß Jürgen
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30.11.2023 15:54:57 |
Ich hab zwar keine Lösung, aber ich hab das gleiche Problem. Finde das auch sehr ärgerlich... Mein hersteller ist bereits insolvent und da gibt's keine zertifikate mehr.
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30.11.2023 16:48:04 |
Hallo, habt ihr hier schon mal geschaut ob euer Typ dabei ist. Sonnige Grüße Reiner
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30.11.2023 16:49:32 |
Ja, aber leider nicht dabei. :-(
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30.11.2023 19:58:05 |
Zitat von jugi  Bin ziemlich frustriert wegen der Situation. Aus meiner Sicht hätte der alte Schorni uns direkt bei Planung der Anlage darauf hinweisen müssen, dann hätten wir ja gleich was anderes gesucht.
Die Verordnung trat im März 2010 in Kraft. Wann habt ihr denn die Anlage geplant? Oliver
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30.11.2023 20:08:26 |
Um welchen Hersteller und welche Modellbezeichnung handelt es sich?
Für unseren Ofen (BJ 2001, Kago, ebenfalls insolvent) gibt es beispielsweise katalytische Keramikfilter mit Zulassung.
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30.11.2023 20:08:31 |
Ich hab den hersteller kago. Da findet er nichteinmal den hersteller in der Liste.
Hättest du bitte einen link für den Filter Einsatz? Meiner ist von Baujahr 2003. Welches Modell hast du?
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30.11.2023 20:36:19 |
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01.12.2023 06:47:36 |
Danke. Bei meinem Model gibt's einen umbausatz (1290 €) mit Zertifikat für die Blmsch 2.
Filter ist gar nicht notwendig...
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01.12.2023 13:52:05 |
Zitat von OliverSo  Zitat von jugi  [...] Die Verordnung trat im März 2010 in Kraft. Wann habt ihr denn die Anlage geplant? Oliver Geplant wurde sie in 2009. Aber auch da war das ja absehbar, da hätte er ja durchaus darauf hinweisen können, dass das für die Zukunft problematisch ist. Mein Einsatz ist von Membro Energietechnik, aber die haben den wohl auch nur vertrieben und der Hersteller ist in Polen. Gibt es irgendwelche Universalfilter? Das Problem hat doch in den letzten Jahren viele betroffen, ich wundere mich, dass man dazu so wenig findet. Gruß Jürgen
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01.12.2023 14:11:01 |
Mein Kaminofen erfüllt BImSch1. Heißt das, er hat Bestandsschutz über 2024 hinaus?
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01.12.2023 19:44:23 |
Zitat von jugi  Zitat von OliverSo  [...] Geplant wurde sie in 2009. Aber auch da war das ja absehbar, da hätte er ja durchaus darauf hinweisen können, dass das für die Zukunft problematisch ist. Mein Einsatz ist von Membro Energietechnik, aber die haben den wohl auch nur vertrieben und der Hersteller ist in[...] https://www.kesselheld.de/feinstaubmessung/
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02.12.2023 09:10:14 |
@jugi
Wenn die verbaute Kaminkassette nicht nur Bauart 1 sondern auch Bauart 2 ist UND alleine am entsprechenden Kaminzug hängt sollte eigentlich ein gelegentlicher Betrieb, dann quasi als sogenannter offener Kamin, weiterhin möglich sein.
Stichwort BImSchV Sonderregelung gelegentliche Nutzung über den 01.01.2025 hinaus.
Wenn das so ist den Schornie mal darauf aufmerksam machen.
https://www.ofenseite.com/kaminofen-bauart-1-und-2-im-vergleich
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02.12.2023 09:29:36 |
Zitat von OliverSo  Zitat von jugi  [...] Die Verordnung trat im März 2010 in Kraft. Wann habt ihr denn die Anlage geplant? Oliver Oben steht " die Abnahme vom alten Schorni erfolgte am 18.10.2010".
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02.12.2023 10:55:32 |
Was passiert eigentlich nach Ablauf der Frist? Wird der Ofen dann verplomt oder kann man den zumindest bei Ausfall der Heizung weiter nutzen?
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02.12.2023 22:08:33 |
Zitat von SebDob  Zitat von jugi  [...] https://www.kesselheld.de/feinstaubmessung/ Danke für den Link. Das liest sich ja schon so, dass das eine "einfache" Messung durch den Schornsteinfeger ist. So hatte ich das an anderer Stelle auch verstanden. Wird mir aber vermutlich nichts nutzen, wenn meiner sagt, dass er das nicht macht...
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02.12.2023 22:12:00 |
Zitat von der ted  @jugi
Wenn die verbaute Kaminkassette nicht nur Bauart 1 sondern auch Bauart 2 ist UND alleine am entsprechenden Kaminzug hängt sollte eigentlich ein gelegentlicher Betrieb, dann quasi als sogenannter offener Kamin, weiterhin möglich sein.
Stichwort BImSchV Sonderregelung[...] Unserer ist definitv Bauart 2. Weder ist er luftdicht, noch hat er eine Feder, die automatisch schließt. Zusätzlich ist er alleine am Schornstein. Hast du weitere Infos zum Thema "BImSchV Sonderregelung gelegentliche Nutzung über den 01.01.2025 hinaus"?
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02.12.2023 22:16:32 |
Zitat von OldBo  Zitat von OliverSo  [...] Oben steht " die Abnahme vom alten Schorni erfolgte am 18.10.2010". Eben, deswegen hätte der Schorni das doch schon damals (er)klären müssen. In der BImSchV steht auch was mit "Information mindestens 2 Jahre vor dem Termin". Das war hier nun auch nicht der Fall... Am meisten ärgert mich, dass wir gerade vor 2 Jahren das ganze Stockwerk renoviert haben und quasi im Rohbau waren. Hätte ich das damals gewusst wäre der Austausch kein so großes Drama gewesen. Aber jetzt habe ich wenig Lust wieder anzufangen. :-(
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02.12.2023 22:24:39 |
Das ist ja immerhin 13 Jahre her, für die Zukunft klingt das erstmal nach einer kleinen Ewigkeit. Zudem hatten das viele Schornis entweder selbst nicht so ganz auf dem Schirm ("ist was Neues") oder hätten später so oder so drauf gepfiffen - wenn man sieht, was teilweise noch alles geduldet vor sich hinkokelt, was schon längst nimmer dürfte (man will die Kundschaft doch nicht verjagen)... Und der Neue hält sich halt scheinbar an Regeln.
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07.12.2023 18:41:06 |
Zitat von Phil a.H.  Das ist ja immerhin 13 Jahre her, für die Zukunft klingt das erstmal nach einer kleinen Ewigkeit. Zudem hatten das viele Schornis entweder selbst nicht so ganz auf dem Schirm ("ist was Neues") oder hätten später so oder so drauf gepfiffen - wenn man sieht, was teilweise noch alles geduldet[...] Also 13 Jahre finde ich bei einer Heizung keine Ewigkeit. Alle 13 Jahre eine Heizung zu wechseln hätte mit Nachhaltigkeit ja auch wenig zu tun. Der Schorni sollte das schon auf dem Schirm gehabt haben, wenn nicht der, wer dann? Auf jeden Fall sehe ich nicht ein, warum ich jetzt der Leidtragende der Versäumnisse sein soll...
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07.12.2023 20:35:24 |
Vorhin habe ich mit meinem Schorni telefoniert. Er meint die Sonderregelung für gelegentliche Nutzung bei offenen Kaminen gilt nicht für wasserführende Kamine. Kann das jemand bestätigen? Ansonsten meint er soll ich mich an den Immissionsschutz wenden, da die dies letztlich bewerten müssen. Sieht irgendwie so aus als geht es in Richtung Stilllegung. :-(
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13.12.2024 12:05:30 |
Hallo zusammen, ich hole das Thema noch mal hoch. Vielleicht gibt es ja neue Ideen. Gerade aktuell im Artikel hier auf HTD ist wieder von einer Einstufungsmessung die Rede. Lese ich immer wieder, nur mein Schorni sagt, dass es das nicht gibt. Es muss eine prüfstandähnliche Messung durchgeführt werden, die bei uns in Hessen nur 2 Firmen machen. Dauert einen ganzen Tag mit entsprechenden Kosten... In der Zwischenzeit bin ich noch auf den Kaminfilterkat gestoßen. Liest sich gut, leider steht aber nur in der DiBt Zulassung, dass der nur für Kamine bis 10KW geht. Ein größeres Modell soll kommen, aber noch kein Termin in Sicht. Von den vorgesehenen Lösungen passt bei mir bisher leider keine, oder der Schorni will sie nicht oder akzeptiert es nicht. Er meinte ich soll warten, bis sich das Amt für Immissionsschutz bei mir meldet, die seien verantwortlich dafür. Hat sonst noch jemand eine Idee? Ich lese immer wieder, wie viele Millionen Kamine davon betroffen sind, aber dafür finde ich werden wenig Lösungen angeboten. Gruß Jürgen
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
13.12.2024 12:40:50 |
Interessehalber: Läuft die Anfrage jetzt seit einem Jahr oder was ist in der Zwischenzeit passiert außer deinen Recherchen? (Verstehe selbst leider nichts von der Thematik.)
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13.12.2024 12:48:01 |
Außer erfolgloser Suche nach Lösungen ist seit 1 Jahr nichts weiter passiert.
Gruß Jürgen
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22.02.2025 20:37:09 |
Hallo Leute..., ich habe sehr viel in entsprechenden Foren über das Thema Stilllegungs-Androhung nach der BImSchVO 2. Stufe gelesen und möchte hier einmal meine Erfahrungen, verbunden mit einem Lösungsansatz, zum Besten geben: Ich betreibe seit 2001 einen KAGO-Kamineinsatz "Goliath" (Vers. 3 ohne Dom) nebst Ummauerung als schickes Möbelstück und Heizungsunterstützung, wenn es wirklich bitterkalt ist. Dieses Teil heizt mein gesamtes Haus (dank eines Mauerdurchbruchs) nebst Hausflur und den Zimmern im OG binnen 30min auf wohlige Wärme. Ein Gerät zur Überwachung der Raumluftqualität wies durchgängig aus, dass der Betrieb der Kaminkassette keinerlei Einfluss auf die Raumluftqualität (CO-, Feinstaubwerte usw.) hatte. Insofern waren keine Zweifel vorhanden, dass die Anlage ihre Umgebung (Ausstoß aus dem Schornstein) über Gebühr belasten würde. Trotzdem flatterte durch die zuständige Behörde nun ausgerechnet vor der bevorstehenden Heizperiode eine "halbgare" Stilllegungsandrohung in den Briefkasten. Eine vollkommene Willkür-Maßnahme! Geboren aus Klientelpolitik und Lobbyismus aus Kreisen der Schornsteinfeger und etablierter Ofenbauer, da die Immissionen der Anlage überhaupt keine Rolle spielen, sondern lediglich das Jahr der Errichtung. Was also tun? Die einschlägigen Foren wiesen aus, dass der Betrieb der KAGO-Kamineinsätze mangels gültigen Zertifikats nur noch bis zum 31.12.2024 zulässig sei. Das ist jedoch nur Teil der Wahrheit, denn es mangelt bei diesen Aussagen an dem entscheidenden zweiten Halbsatz: "...sofern die Voraussetzungen der BImSchVO, Stufe II" (Immissions-Werte) nicht eingehalten werden. Leider ist KAGO (als nach meiner Meinung einer der innovativsten Kaminofen-Hersteller überhaupt) leider kurz vor Erlass der BImSchVO 2. Stufe pleite gegangen und hatte damit nicht mehr die Gelegenheit, entsprechende Zertifikate für ihre Anlagen auf den Weg zu bringen. In der Überzeugung dessen, dass meine KAGO-Anlage einem neuen Kamineinsatz in Sachen Immissionswert in nichts nachsteht, wollte ich beim Schornsteinfeger eine sogenannte "Einstufungs-Messung" (Einzelabnahme) in Auftrag geben. Zunächst weigerte sich der Schornsteinfeger mit dem Argument, die Anlage sei nicht mehr zulässig, die Messung überhaupt durchzuführen. Er wies darauf hin, dass eine solche Einzelabnahme ca. 800,-€ kosten würde und dieses Geld im Falle der Nichteinhaltung der Grenzwerte im wahrsten Sinne des Wortes "durch den Schornstein" verfeuert werde. Die Alternative wäre also gewesen, die gesamte Anlage abzureißen, den Heizkamin dem südosteuropäischen "Schrotti" meines Vertrauens auf seinen Lkw zu laden (der ihn dann verkauft, in seiner Heimat nach wie vor weiterbetreibt und damit dazu beiträgt, dass Deutschland seine Klimaziele erfüllt!!!) und einen Heizkamin einzurüsten, der über dieses beschissene BImSchVO-Zertifikat verfügt. Anbieter (und Nutznießer dieses Irrsinns) gibt es genug auf dem Markt. Hätte 5000 bis 7000 € gekostet. Lange Rede, kurzer Sinn...: Irgendwann hat der Schornsteinfeger diese Einstufungsmessung durchgeführt. Diese dauert ca. 2 Stunden, und es wurden verschiedene Betriebszustände (anfeuern, Vollbetrieb, ausbrennen) simuliert. Ergebnis: -Anlage steht (wie von Beginn an erwartet) einer Neu-Anlage in nichts nach -Zertifikat (Messprotokoll) nach der BImSchVO erstellt und erhalten -angedrohte Stilllegungsverfügung der Behörde damit hinfällig -Weiterbetrieb möglich -800,-€ "in den Wind geschossen" und eine 6000,-€-Investition vermieden!
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