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12.02.2024 08:45:48 |
Guten Morgen zusammen, ich plane den Einbau einer Panasonic Monoblock Wärmepumpe in Eigenleistung. Im Zuge dessen soll im EG des Einfamilienhauses eine FBH verlegt werden. Dies soll bis auf das Verlegen des Estrichs ebenfalls in Eigenleistung erfolgen. Darüber hinaus kann ich die alte Ölheizung und Tanks nicht selbstständig entfernen, weshalb auch dafür ein Fachunternehmen beauftragt werden soll. Ziel: Förderung auf alle Maßnahmen entsprechend der neuen KFW Einzelmaßnahme Heizung. Nun meine Frage: Auf der Homepage der KFW wird klar darauf hingewiesen, dass bei Eigenleistung lediglich Materialkosten förderfähig sind. Auch die Förderung für Flächenheizungen ganz allgemein wird genannt. Soweit so gut. Die Beauftragung des Estrichlegers und der Firma für die Entsorung der Ölheizung erfolgt im Rahmen des Heizungstauschs und wäre somit prinzipiell förderfähig. Wie sieht es aber mit dem Arbeitslohn für diese Tätigkeiten in einer solchen Konstellation aus Eigenleistung und Beauftragung gewisser Arbeiten hinsichtlich Förderung aus? Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen sammeln können? Gruß kazabra
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18.10.2024 22:40:25 |
Hallo Kazabra und alle anderen
Bist du weiter gekommen? Ich würde auch gerne wissen, ob ich evtl. bei einer beantragten Anlage z.B. die Heizungsventile selber tauschen, das Fundament selber machen und die Elektroinstallationen durch einen Nachbar machen lassen kann kann? Bekomme ich dann das Material für diese Arbeiten auch gefördert? Danke und Gruß Edgar
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19.10.2024 21:01:31 |
Hallo, Förderung bei Eigenleistung (Materialkosten) ist möglich, aber der Fachhandwerker muss dann bescheinigen, dass das fachmännisch ausgeführt wurde. Das könnte evtl. problematisch werden. Aber wenn der das macht, dann geht das. https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Energie/beg_formular_beg_eigenleistung.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Das googlen dazu dauert übrigens 1,57s :-) Viele Grüße, Achim
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19.10.2024 21:35:56 |
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19.10.2024 21:43:28 |
Hallo Achim Ich danke dir. Alles in Eigenleistung war von mir nicht gemeint. Es gibt einen Leistungsvertrag vom Heizungsbauer, Beantragung ist auch genehmigt. WP + BWWP und Heizungsventile usw. Würde ich die Heizungssventile und die Brauchwasserpumpe auch bezuschußt bekommen, wenn ich sie vorher selber besorge und einbauen würde? Danke Edgar
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19.10.2024 21:58:18 |
Hallo wegi,
vorher extra beantragen muss man das nicht. Du solltest das nur in der beantragten Summe schon berücksichtigen.
Hallo Edgar,
genauso hab ich es auch verstanden. Antwort ist "ja", wenn der Fachhandwerker die fachmännische Ausführung bescheinigt. Und wie bei wegi- in der max Fördersumme vorher berücksichtigen und einplanen.
Viele Grüße, Achim
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20.10.2024 09:50:00 |
Guten Morgen
Vielen lieben Dank.
Schönen Sonntag euch allen
Edgar
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12.11.2024 16:31:56 |
KfW Förderung "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" - Ausführung in EigenleistungEinen solchen Antrag habe ich heute auch gestellt, und umgehend (innerhalb von Minuten !!! ) genehmigt bekommen. Vorausgegangen war die Beauftragung eines "EEE", also eines zertifizierten " Energieeffizienzexperten", welcher online bei der KfW die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) eingereicht hat mit den folgenden rudimentären Angaben zu: -Anzahl Wohneinheiten -Wohnfläche -Angaben zur Heizungsanlage: elektr. Wärmepumpe, Wärmequelle Wasser-Nennleistung Wärmepumpe -Geplante Förderfähige Kosten -Antrag zur Gewährung Klimageschwindigkeitsbonus wg. Austausch der Ölheizung -Angabe erwartete THG-Minderung [kgCO2e/a] woraufhin die KfW umgehend eine sog. BzA-ID übermittelt hat. Damit konnte ich im KfW Portal den Antrag stellen auf https://meine.kfw.de/zuschuss/458/1 Orientiert habe ich mich dabei an folgenden Hinweisen (Stand 9.2.2024) von energie-fachberater.de Stand 9.2.2024 >>>Fortsetzung sh. nächster Beitrag
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12.11.2024 17:04:16 |
Fortsetzung: KfW Förderung "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" - Ausführung in Eigenleistung- Nur Materialeinsatz förderfähig oder auch "Leistungen" ?siehe "Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen Heizungstausch" aus dem o.g. Beitrag der energie-experten.de Danach reicht bei der Antragstellung die Erklärung, dass die Maßnahme in "Eigenleistung" erfolgt und deshalb kein Liefer-und Leistungsvertrag vorliegt. Diese Erklärung habe ich im Antrag anstatt des Auftrags hochgeladen. Meine Erklärung enthält auch eine rudimentäre, ganz allgemein gehaltene Aufzählung der Einzelmaßnahmen und der geschätzten Kosten. Was mich total verblüfft hat: Innerhalb von Minuten (!!!) wurde dieser Antrag genehmigt, offenbar in einem automatisierten Prozess ohne inhaltliche Bewertung meiner Erklärung. Die zum Download bereitgestellten Anlagen lassen aber darauf schließen, dass der Antrag vollumfänglich genehmigt ist, d.h. eine rechtsverbindliche Förderzusage darstellt. Vorher hatte ich noch einen KfW-Berater zum Thema "Förderung Eigenleistung" telefonisch kontaktiert ( 0800 5399013 ). Aus dem Gespräch hatte ich den Eindruck, des es hinsichtlich von "Leistungen" im Gegensatz zur Darstellung in den o.g. Tipps, bei der nur von einer Förderung des Materialaufwands die Rede ist, einen Ermessensspielraum gibt. In dem Telefongespräch wurde mir das so erläutert: "Sie müssen sich eine Rechnung schreiben". Deshalb die entscheidende Frage in die Runde: Wer hat Erfahrungen bei der Abrechnung von "Leistungen" ?
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12.05.2025 16:04:07 |
Zitat von alfonsis  Fortsetzung: KfW Förderung "BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)" - Ausführung in Eigenleistung- Nur Materialeinsatz förderfähig oder auch "Leistungen" ?siehe "Tipps der KfW für die Antragstellung bei Eigenleistungen[...] Gibts hierzu was Neues? Habe gerade mit der KFW telefoniert und die haben mir gesagt, dass auch Estrich, Fußbodenheizung in Eigenleistung gefördert wird, allerdings nicht meine Arbeitszeit.
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13.05.2025 08:54:21 |
ja, nicht DEINE Arbeitszeit, denn du darfst dir nicht selbst eine Rechnung schreiben, nichtmals wenn du eine Firma hast. Alles was du vergibst und dafür eine ordnungsgemäße Rechnung erhältst kann natürlich voll mit berücksichtigt werden. Es muss in der Fördersumme beim Antrag berücksichtigt sein, und es muss vom Energieberater / Fachhanderwerker am Ende mit abgesegnet werden. Aber nur weil ein Teil in Eigenleistung erfolgt heißt es nicht das man gar keinen Arbeitslohn mehr absetzen kann, sondern nur das deine eigene Arbeitsleistung für die KfW nichts wert ist.
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