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Datenschutzhinweise

Energieberater - Kosten
Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 19.02.2024 19:51:00
0
3675804
Hi,
ich schäftige mich gerade mit den Kosten für einen Energieberater.
Was ich soweit verstanden habe, ist, dass die Kosten für die Beratung zu 80% gefördert werden.
Ist es da Standard, dass der EB einem auch sagt, welchen Dämmstoff in welcher Dicke empfiehlt oder kosten solche Sachen wiederrum extra?

Wenn eine Maßnahme mit Förderung durchgeführt wird, muss ja vom Energieberater ein TPB und TPN erstellt werden.
Wird dies dann im Stundenlohn abgerechnet?
Mit was muss ich dabei rechnen?
Kann ich für diese EB-Kosten auch eine Förderung bekommen?

Danke

Verfasser:
Reenergy_66
Zeit: 20.02.2024 07:00:32
0
3675952
Der EB erstellt dir erstmal einen iSFP (mit den genannten 80%).
Der dient dir dann dazu, die Richtung zu weisen. Ob du nun „handgepflückte Bioschafwolle“ dazu nimmst oder das billigste industrielle Material ist zunächst wumpe. Die Materialauswahl entscheidet dein Konto und die baulichen Gegebenheiten, ggf. noch deine individuelle Weltanschauung.
Und KLAR, weitere Aktionen deines EB kosten weiteres Extra, denn für die 2.000...3.000€ des iSFP‘s bekommst nicht „All-In“. Ob als Pauschale oder individuell abgerechnet wird, bestimmt sicherlich wieder dein gewählter EB.
Auch diese Extras werden gefördert, aber nicht mehr mit 80%, das kannste gleich vergessen.

In deiner zweiten, anderen Frage stellst jedoch schon zur Schau, das du ggf garnicht auf die geforderten werte gehen willst, dann wäre der „Richtungsweisende“ iSFP eigentlich alles, was bei deiner Hütte kosten produzieren würde. Der Rest ist dann Hobby....

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 20.02.2024 20:46:00
0
3676369
Danke dir.
In meiner zweiten Fragen schreibe ich nicht, dass ich die Förderung nicht in Anspruch nehmen will.

Viel mehr frage ich, ob ich für die Beratungskosten durch den EB beim beantragen einer Förderung auch eine Förderung bekomme.

Verfasser:
thorsten_B78
Zeit: 20.02.2024 21:15:57
0
3676390
Über den iSFP hinausgehende Beratungsleistungen fallen dann unter "Fachplanung und Baubegleitung". Diese werden mit 50% von max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert.

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