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25.04.2024 08:27:49 |
Hallo in die Runde, zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG gehören ja auch Klimaanlagen. Zum Kühlen meines EFH möchte ich auch eine Split-Klima installieren, die aber - da dann sowieso vorhanden- im tiefen Winter zu der eher knapp bemessenen LWWP auch durchaus unterstützend etwas zuheizen könnte, falls notwendig. Kann mir jemand sagen, ob es mittlerweile auch Split-Klimas gibt, deren elektrische Leistung von außen via Bus oder Schaltkontakt steuerbar, dh begrenzbar ist? Es werden ja die elektrischen Leistungen von WP und Klima zusammengezählt und bei Summe > 11kW die Anschlussleistung mal 0,4 genommen, was dann die maximal zu begrenzende elektrische Leistung ergibt - so mein Wissen. Wenn sich der Heizstab der WP nun aber nur ganz abschalten lässt und der Kompressor auf 100% läuft, wäre es blöd, wenn sich die gewünscht unterstützende Klima auch nur komplett wegschalten ließe, weil man sonst über die max. zu begrenzende Gesamt-Leistung käme. Deshalb die Frage nach den Möglichkeiten der Steuerbarkeit von Split-Klimaanlagen bzw ob dieses Feature zukünftig zumindest in den Startlöchern steht.
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26.04.2024 07:28:51 |
Ich habe nochmal im Beschluss BK6-22-300 nachgeschaut: Ja, lt. Punkt 2.4.7. Zusammenfassung von Anlagen werden einzelne, durchaus getrennt arbeitende Heizungen, zu einer zusammengefasst. In dem genannten Punkt steht, dass für mehrere Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) hinter einem Netzanschluss die 4,2kW-Schwelle sich aus der Summe der Leistungen der Einzelanlagen ergibt. Hintergrund ist - so steht es in dem Absatz - , die künstliche Aufteilung auf mehrere Einzelanlagen zu verhindern, um mehrmals die 4,2kW-Schwelle zu erreichen. Bitte korrigiert mich, falls dem nicht so sein sollte. Also wäre die gezielte Dimmbarkeit auch von Klimaanlagen als Zuheizanlage wohl von Interesse.
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30.04.2024 16:55:41 |
Ich verstehe alle Übersichten zu dem Thema bisher aber so, daß Klima-Anlagen und Heizungen NICHT zusammengefaßt werden. Ja, Du kannst mit der Klima auch heizen - aber die werden wohl trotzdem als getrennte Gruppen betrachtet (so wie die Gruppe Wallbox ja auch separat ist).
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30.04.2024 17:41:58 |
Es lässt sich nicht klar sagen, ob Split Klimaanlagen als Heizungen behandelt werden und damit in die Kategorie Heizung fallen. Die Formulierung ist zu schwammig und oder der Sachverhalt wurde gar nicht betrachtet.
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30.04.2024 21:20:26 |
Ja, man kann es auch so lesen, dass mehrere WP oder mehrere Klimas zusammengefasst werden ("Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen", - nicht "und", aber auch nicht "oder"). Der Text gibt es nicht her, dass Geräte beider Gruppen definitiv zusammengefasst werden. Auch wenn sich das beim flüchtigen Lesen erstmal so darstellen mag,
Aber - so steht es auch im gleichen Absatz: die physikalische Wirkung dieser Einzelanlagen in Summe entspricht der Wirkung einer Großanlage beim Heizen - das führt beide Techniken eher wieder logisch zusammen. Bliebe wirklich interessant, wie's genau in der Praxis ausgelegt wird.
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28.01.2025 08:21:15 |
Ich hole den alten thread mal wieder hoch, da ich jetzt genau vor dem Problem stehe.
ich habe eine Wärmepumpe die über den EVU Kontakt in der Leistung gedrosselt werden kann.
Nun habe ich noch ein Klimagerät von Daikin mit zwei Inneneinheiten von 2020, die in der Summe 5KW haben. Diese Klimagerät könnte auch heizen, demnach müsste ich es beim Netzbetreiber anmelden.
Das Klimagerät lässt sich allerdings weder über Modbus in der Leistung steuern, noch ist es für eine netzdienliche Abschaltung vorgesehen. Was mache ich mit solchen Geräten, die inkompatibel erscheinen? Ist das nun Pech des Kunden, und sie müssen ausgetauscht werden wenn man Modul 1 und 3 nach ENBW 14a beantragen möchte?
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28.01.2025 08:51:55 |
Alle Geräte WP+Klima+ Wallbox! werden im EnWG erfasst, inkl. WP mit Heizstab, damit kommt man dann auch über die 4,2kW max. Leistung, darf also mehr verbrauchen Bsp 9kW WP mit 8kW Heizstab und 3,5 kW max elektrisch ergibt 3,5+8=11,5 Darf dann 11,5*0,4=4,6, darf also ohne Heizstab ungebremst laufen....Heizstab weggeschaltet und safe... Man muss selber dafür sorgen, das die errechnete Leistung in dem Fall nicht überschritten wird, wie man das erreicht ist dem Gesetz egal. Wird man erwischt, das kann per Smart Meter belegt werden, soll es Strafe kosten...
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28.01.2025 09:14:38 |
und stellt man dann eine Klima mit zB 1,5kW el. noch dazu, hat man (3,5+8+1,5)*0,4=5,2 erlaubte el. Leistung. Die Klima mit einer el. Nennleistung von 1,5kW könnte man also ohne Abschaltung zusätzlich betreiben, auch im Dimmfall. Dann würde nur der Heizstab weggeschaltet werden müssen, den man aber möglicherweise sowieso nicht bräuchte.
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28.01.2025 09:19:43 |
Zitat von Effizient  Wird man erwischt, das kann per Smart Meter belegt werden, soll es Strafe kosten... ] Wie soll damit unterschieden werden, ob ich einen erlaubten Heizlüfer oder eine unerlaubte Klimaanlage laufen habe?
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28.01.2025 09:19:54 |
Deshalb ist auch mein Tipp, den (nicht benötigten) abschaltbaren Heizstab möglichst groß zu wählen, so man bei seiner WP eine Wahl hat. Das schiebt die erlaubte elektrische Leistung im Falle des Dimmens nach oben.
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28.01.2025 09:46:34 |
Zitat von Effizient  Alle Geräte WP+Klima+ Wallbox! werden im EnWG erfasst, inkl. WP mit Heizstab, damit kommt man dann auch über die 4,2kW max. Leistung, darf also mehr verbrauchen Bsp 9kW WP mit 8kW Heizstab und 3,5 kW max elektrisch ergibt 3,5+8=11,5 Darf dann 11,5*0,4=4,6, darf also ohne Heizstab[...] Würde das dann im Umkehrschluss heißen: - Wallbox mit 11 kW - Klimanlagen (alleinige Heizung) mit insgesamt 6,4 kW elektrisch werden zusammengerechnet, d.h. 17,4 kW * 0,4 = 6,96 kW. Folglich müsste ich nur die Wallbox schaltbar machen (auf 0, was anderes kann unsere laut Elektriker stand heute eh nicht) und dürfte die Klimageräte weiterbetreiben bzw. müsste sie erst gar nicht steuerbar machen? Dann wäre das für uns einfach.
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28.01.2025 10:13:54 |
Ich würde dies beziehen auf Geräte, die ich beim VNB registrieren und genehmigen lassen muss, also Geräte mit einer elektrischen Leistung von über 4.2 kW. Eine "normale" Split-Klima ist mit einer maximalen elektrischen Leistung von 1-1.5 kW kein anmeldepflichtiges elektrisches Gerät. Es ist ein Haushaltsgerät. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden auch getrennt gedrosselt, sollte es einmal dazu kommen, also Wallbox auf 4.2 kW und die WP auch auf 4.2 kW, und zwar parallel. Heizlüfter im Bad sowie der Teekocher und Backofen sind dazu parallel ebenfalls legal zu betreiben. Installiere ich 4 Split-Klimaanlagen als Heizanlage und melde sie als solche beim VNB als eine einzige Anlage an, würde es zu einer "gemeinsamen" Drosselung auf 4.2 kW kommen, da die 4 als eine Anlage gelten. Installiere ich 4 Split-Klimanlagen einfach so, z.B. weil man keine Förderung benötigt, weiß der VNB nichts davon. Man muss sie nicht melden. Ein "Gute-Klimanlagen-Melde-und-zeige-deinen-Nachbarn-an- Gesetz" haben wir ja zum Glück noch nicht. Jeder E-Herd zieht mehr, wenn man 2 Platten und den Backofen an hat. Dieses Zusammenzählen bezieht sich meiner Meinung nach auf Anlagen, die aus mehreren Geräten bestehen, also z.B. kaskadierte Wärmepumpen inkl. deren Heizstäbe einer größeren Gebäudeheizung. Die beiden gekoppelten WPs gelten dann u.U. eine Anlage mit einer Drosselung. Diese Drosselungen werden eh kaum bzw. selten kommen, da 1. der Nachweis des Bedürfnisses für den VNB sehr hoch ist über Messungen an einzelnen Ortstrafos und 2. er binnen 2 Jahren nach der Erlaubnis einer Drosselmaßnahme das Netz soweit ertüchtigt haben muss, dass die Drosselung entfällt.
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28.01.2025 10:30:43 |
Hier im Beschluss BK6-22-330 steht alles drin, was man dazu wissen muss. Ich habe keine Wallbox, aber meines Wissens kann man die WP zuungunsten der Wallbox bevorzugen. Und WP und alle Klimas zählen als eine Heizanlage und sind in Gänze anzumelden.
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28.01.2025 10:42:41 |
Was ich so explizit noch nicht gefunden habe, ist, was bei gleichartigen Altanlagen passiert. Wir haben z.B. zwei Klimanlagen mit max. 1,6 kW jeweils elektrisch, die vor 01.01.2024 installiert wurden. Logischerweise ohne jegliche Steuerbarkeit, weil das damals noch nicht einmal für BAFA-Förderung vorgeschrieben war. Dass neue Anlagen zusammengefasst werden, ist klar, aber ich finde nichts explizites bzgl. Altanlagen. Zählen die dann mit rein und die neuen müssen "weiter runter" (was defacto nicht geht bei Klimageräten) oder werden die ignoriert? Ich habe damals explizit beim Netzbetreiber nachgefragt (schriftlich und telefonisch), der wollte keine Anmeldung der Klimageräte.
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28.01.2025 10:51:35 |
Hängt die Splitklima < 4.2 kW elektrischer Leistung am Haushaltszähler und die WP an einem separaten Zähler und reduziertem Netzentgeld, dann gibt es auch keine gemeinsame Drosselung. Ausser natürlich mal meldet es nach. Dann muss bzw. kann die Klima an den gleichen Zähler wie die WP und muss steuerbar gemacht werden. Würde ich das streng auslegen, würde eine kleine Wärmepumpe mit < 4.2 kW Anschlussleistung drosselpflichtig, sollte der Haushalt zusätzlich eine Klimaanlage installieren und damit die Gesamtanschlussleistung beider Geräte die 4.2 kW überschreiten. Beide Geräte müssten dann gemeinsam steuerbar werden. So wie das lese war die Intention keine Fehlanreize zum Anlagensplit zu erzeugen. Dafür gibt es jetzt ein Bürokratiemonster entstanden. Lambda hat Modbus im Angebot auf Registerebene und potentialfreien Schaltkontakt um Abschalten. Kann die Einrichtung nicht gedrosselt werden, muss man abschalten. Ein Lichtblick: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/Beschluss/BK6-22-300_Beschluss_20231127.pdf?__blob=publicationFile&v=1 10.6. Auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen, a. die nachweislich technisch nicht gesteuert werden können, b. deren Steuerungsfähigkeit auch nicht mit vertretbarem technischem Aufwand hergestellt werden kann und c. die bis zum Ablauf des 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, finden die Ziffern 3. - 5. dieser Festlegung keine Anwendung. Sprich, installiere die "dumme" Klima bis Ende 2026.
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28.01.2025 11:02:37 |
Zitat von Martin24  Zitat von Effizient  [...] Wie soll damit unterschieden werden, ob ich einen erlaubten Heizlüfer oder eine unerlaubte Klimaanlage laufen habe? Naja, der Heizlüfter steckt in der Steckdose und läuft über den Haushaltszähler. Die Heizgeräte über den dafür notwendigen Smartmeter - getrennt also
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28.01.2025 11:09:14 |
Zitat von Oelwechsler  Ich habe keine Wallbox, aber meines Wissens kann[...] Wallbox ist getrennt steuerbar, bekommt die doch einen eigenen JA SmartMeter. Das muss alles getrennt gesteuert, abgerechnet und geregelt werden... So einen Bullshit kriegen nur EVM/VNB hin, die davon profitieren, können sie sich doch noch ein wenig Zeit lassen mit dem Netzausbau, lässt sich doch unerwünschtes Abregeln/Abschalten
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28.01.2025 11:26:21 |
Zitat von Effizient  Zitat von Martin24  [...] Die Heizgeräte über den dafür notwendigen Smartmeter - getrennt also Na eben nicht. Ich kann Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen, ... alle an den gleichen Zähler hängen wie den Haushaltsstrom. Ist bei uns auch so, wir haben keinen getrennten Zähler.
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28.01.2025 12:31:57 |
Ich denke auch, dass es keine Rolle spielt, ob die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an einem separaten Zähler hängen oder nicht. §14 gibt dem Netzbetreiber das Recht zu drosseln und zwar separat für die verschiedenen Anlagen. Bei uns sind das ganz schön viele: a) Wallbox wird gedimmt auf 4,2kW (oder abgeschaltet) b) PV-Speicher wird gedimmt auf 4,2 kW (oder abgeschaltet), denn der könnte ja theoretisch aus dem Netz laden. c) WP (inkl. Heizstab) wird gedimmt auf 4,2kW (oder abgeschaltet). Hier würden auch noch Klimaanlagen reinzählen. Hat man mehrere Geräte aus einer Kategorie, dann greifen evtl. höhere Grenzen (Faktor 0,4* Anschlussleistung) Das heißt aber, dass die Kategorien a, b, c separat auf das ankommende Steuersignal reagieren müssen. Es ist Aufgabe der Betreiber (=Hausbesitzer) das technisch so einzurichten. Aus meiner Sicht ist das technisch kaum umsetzbar, außer man sieht für nicht steuerbare Geräte eine harte Abschaltung vor (z.B. per Schütz). Bei uns ist der Netzbetreiber aber noch hintendran mit dem Einbau der ImSys. Ich hoffe, dass man bis dann die Steuerbarkeit über ein EMS umsetzen kann. Anders ist das ja kaum lösbar. Ich vertraue auch drauf, dass der Netzbetreiber die Steuerbarkeit nicht umsetzen will, weil dann ja die Uhr für den verbindlichen Netzausbau zu ticken beginnt. Grüße Oliver
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28.01.2025 19:23:06 |
Zitat von Hundefan88  Zitat von Effizient  [...] Würde das dann im Umkehrschluss heißen: - Wallbox mit 11 kW - Klimanlagen (alleinige Heizung) mit insgesamt 6,4 kW elektrisch nein, wallbox und wo nennt man einfach steuerbare verbrauchseinrichtung Die werden jedoch getrennt betrachtet, die Formel für die Wallbox müsste man nachschlagen für Pp14a
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28.01.2025 20:17:09 |
Zitat von Hundefan88  Zitat von Effizient  [...] Na eben nicht. Ich kann Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen, ... alle an den gleichen Zähler hängen wie den Haushaltsstrom. Ist bei uns auch so, wir haben keinen getrennten Zähler. Gilt nicht für künftige Anlegen ab in Kraft treten ENWG.... Aber es haben noch längst nicht alle geschnallt was da passiert...
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28.01.2025 20:37:42 |
Wozu sollen die Stromverbräuche getrennt ermittelt werden, solange man für alle Verbraucher, einschließlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen, denselben Tarif hat? Das läuft dann weiterhin über einen Zähler. Und dieser kann auch ein moderner smart Meter sein.
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28.01.2025 21:58:03 |
Zitat von Effizient  Zitat von Hundefan88  [...] Gilt nicht für künftige Anlegen ab in Kraft treten ENWG..... Bitte Referenz zu entsprechender Gesetzesstelle. Ansonsten gilt, mehrere sVE können hinter einem Zähler betrieben werden. Bei Abregelung gilt dann die Summe der Grenzwerte für diese sVE. Ggfs. unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigskeitsfaktors. Das heißt bei einer WP und WB muss dann ggfs. in Summe die Grenze von 8,4kW eingehalten werden. Im ENWG steht nichts davon, dass es separat erfasst werden muss. Es ist sogar explizi geregelt, dass man auch EMS verwenden kann, statt einzelne Geräte getrennt von FNN Box anzusteuern.
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28.01.2025 23:47:02 |
Wie zählt denn eine Backup-Anlage in kalter Redundanz (z. B. 2 x WP oder WP + Split-Klima)? Als maximale Leistung müsste dann eigentlich die Anlage mit dem höheren Anschlusswert gelten, oder? WP und Klima ausschließlich zum Kühlen werden ja auch nicht gleichzeitig (dauerhaft) laufen, wenn ich für die WW-Bereitung mit der WP nur wenige Minuten ansetze, wie beim Kochen oder Backen.
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29.01.2025 00:30:51 |
für zwei WP zählen beide, egal, ob die genutzt werden oder nicht. Wenn sie Reserve ist, darf sie eben nicht am Netz angeschlossen sein.
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