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30.01.2025 11:15:16 |
Zitat von Effizient  Zitat von gnika7  [...] Lass doch einfach die persönlichen Attacken und diskutiere sachlich.Der SR Modus der Nibe ist eine Konfiguration auf maximale Stromaufnahme, das ist KEINE auf Signal arbeitende Leistungsregelung, geht aber in diese Richtung. Das mit Kindergarten hast du gebracht und hast offensichtlich immer noch nicht einfach mal gegoogelt. Und ich rede nich vom SR Modus sondern von Zitat: Im Fall einer netzbetreiberseitig ausgelösten elektrischen Leistungsbegrenzung senkt die NIBE Wärmepumpe die elektrische Aufnahmeleistung entsprechend der vorgenommenen Parametereinstellungen ab. Dabei wird zuerst die Leistungsaufnahme der elektrischen Ergänzungsheizung gemindert.
BTW: man kann auch den Wert ggfs. auf 4.5kW einstellen. Der VNB wird es 1. nicht merken und 2. nicht vorbeikommen, um es zu prüfen ;-)
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30.01.2025 17:25:32 |
Zitat von Baller  Viele, auch aktuell vermarkte Geräte, bieten die Drosselung z.Z. nicht. Ein Beispiel sind die aktuellen Lambda Wärmepumpen. Dann bleibt nur die Abschaltung. Vielleicht kommt ja mal ein Update der Software. Das wäre dann dafür egal. Das Gesetz sieht eindeutig vor das keine unverhältnismäßig Maßnahme teuer nachgerüstet werden muss wenn das Gerät das noch nicht her gibt. Aber sind wir mal ehrlich. Da kommen zwei Drähte aus der Steuerbox. Wer kontrolliert ob die Steurbox auch die entsprechende Wirkung hat. Wie will man eine Wärmepumpe in den Physischem Betriebszustand bringen das sie regelt? Eventuell gibt es dann einen Relaistest den man schalten kann damit der VNB Mitarbeiter das vor Ort überprüfen kann. Ich denke in 80% wird der Elwktriker sas irgendwie anschließen das es evtl. Funktioniert und vei allen anderen... So eine dünne Telefonleitung kann auch mal brechen oder kurzschließen bei festschrauben der Klemme... Ich mache mir da überhaupt keinen Kopf. Sollen die doch kommen und einbauen was sie wollen. Bin gespannt wann die hier aufschlagen. Bei Sauna, Wallbox, PV und Wärmepumpe musste ich meinen Hausanachluss auf 40Kw erhöhen lassen. Hat 380 Euro gekostet. Ich sollte unbedingt ein Kabel zur Wallbox ziehen damit die Schalten können. Das Kabel hängt jetzt im Keller. Als dann ein Mitarbeiter zum verplomben vorbei kam fragte er was das für ein Kabel ist. Ich habe es ihm erklärt. Er wusste von nichts 😆 Mal sehen wann jemand mit so einer Schaltbox vorbei kommt und was die dann anrichten soll. Obwohl meine Jeisha das könnte habe ich gesagt das die das nicht kann. Das war soweit für die in Ordnung. Wer weiß, vielleicht muss ich die PV Einspeisung auch bald noch Tageszeitabhängig drosseln können. Es lebe die Digitalrepublik Deutschland mit ihren Analogen Schaltboxen. 😜 Grüße
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30.01.2025 22:32:55 |
Zitat von Ruediger1931  Zitat von Baller  [...] Das wäre dann dafür egal. Das Gesetz sieht eindeutig vor das keine unverhältnismäßig Maßnahme teuer nachgerüstet werden muss wenn das Gerät das noch nicht her gibt. Aber sind wir mal ehrlich. Da kommen zwei Drähte aus der Steuerbox. Wer kontrolliert ob die[...] Eine Möglichkeit zur Abschaltung kennt die Panasonic wohl, und die kostet auch nicht viel. Wer es nicht verstehen möchte, die Geräte, die eine Begrenzung der elektrische Leistung nicht können, werden abgeschaltet, das steht in dem Gesetz.
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31.01.2025 19:47:41 |
Nein das steht dort eben nicht drin. Es wird nicht abgeschaltet. Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist. Und wenn es nicht geht geht es nicht. Es gibt definitiv keine Abschaltung. Das ist ja der Grund des ganzen. Sonst hätte man ja alles so lassen können wie es war.
Steht im Anhnag 1 BK6-22-300 in Absatz 4.6 Beschluss zum 14a
Am besten mal alles lesen damit der Zusammenhang passt.
Grüße
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01.02.2025 01:17:31 |
Zitat von Tuborger  Ich hole den alten thread mal wieder hoch, da ich jetzt genau vor dem Problem stehe.
ich habe eine Wärmepumpe die über den EVU Kontakt in der Leistung gedrosselt werden kann.
Nun habe ich noch ein Klimagerät von Daikin mit zwei Inneneinheiten von 2020, die in der Summe[...] Alte Geräte sind doch überhauot betroffen? Anlagen ab 01.01.2024 sind vom 14 EnWG gemeint...
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04.02.2025 10:55:22 |
Zitat von Ruediger1931  Nein das steht dort eben nicht drin. Es wird nicht abgeschaltet. Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist. Und wenn es nicht geht geht es nicht. [...] Dort steht nicht, das Mindestleistung überschritten werden darf. Wenn unterhalb von Mindestleistung Stillstand folgt, dann ist die Steuerbarkeit auch erfüllt. Da das Ganze hoffentlich nicht vorkommt schauen wir mal....
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04.02.2025 21:22:24 |
Pfalzwerke interpretiert es z.B. so: aus der FAQ: https://www.photovoltaikforum.com/thread/241895-neues-eeg-2025-inkl-imsys-steuerbox-bestandsanlagen-verg%C3%BCtung-und-abregelung/?postID=4149774#post4149774 F: Die meisten Wallboxen können gar nicht auf 4.2 kW reduziert werden. Sprich die Wallboxen müssen dann immer über ein Schütz auf 0 geschaltet werden oder sehe ich das falsch? A: Falls eine SteuVE nicht auf den Wert 4,2 kW reduziert werden kann, muss der nächstkleinereWert gewählt werden. Dieser kann auch 0 kW (bspw. über ein Leistungsschütz sein).
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06.02.2025 11:19:32 |
Zitat von Crash0r  Zitat von Tuborger  [...] Alte Geräte sind doch überhauot betroffen? Anlagen ab 01.01.2024 sind vom 14 EnWG gemeint... Die Klimaanlage ist älter, das stimmt. Nun möchte ich mit Wärmepumpe freiwillig in Modul 1 + 3 wechseln, das bedeutet doch dass ich dann alle Verbraucher über 4.2kW anmelden muss, und nicht nur die ab 2024, oder?
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06.02.2025 12:26:57 |
Zitat von Ruediger1931  Nein das steht dort eben nicht drin. Es wird nicht abgeschaltet. Da steht drin wenn man den Wert 4,2 nicht erreichen kann dann soll man den nächst möglichen Wert nehmen sofern es technisch nicht möglich ist. Und wenn es nicht geht geht es nicht. Es gibt definitiv keine[...] Da steht aber Zitat: Sofern es einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung aus technischen Gründen nicht möglich ist, den netzwirksamen Leistungsbezug auf den vom Netzbetreiber vorgegebenen Wert zu reduzieren, muss eine Reduzierung auf den nächstgeringeren Wert, der technisch möglich ist, erfolgen.
Das heißt, falls die sVE es nicht kann, ist der nächstgeringere Wert nun mal blöderweise 0. Das geht eigentlich immer. Da aber eine kritische Netzsituation beim VNB eigentlich nicht mehr als 6h andauern kann, ist sogar eine Abschaltung i.A. unproblematisch. Wenn man nach dem 1.1.24 trotzdem eine nicht regelbare WP installiert hat, dann hatte man immer noch die Möglichkeit einen Heizstab mit 4kW weiterlaufen lassen, wenn man die WP abschalten musste. Grundsätzlich gilt, wer nach dem 1.1.24 das Gesetz in seine Planung nicht einbezogen hat, kann auch nicht jammern, dass seine WP abgeschaltet wird. Man hat es wohl darauf angelegt.
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06.02.2025 12:30:39 |
Zitat von Tuborger  dann alle Verbraucher über 4.2kW anmelden muss, und nicht nur die ab 2024, oder? Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge.
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06.02.2025 13:07:32 |
Zitat von gnika7  Zitat von Tuborger  [...] Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge. Die betroffenen Geräte sind im Gesetz UND vom TE doch genannt.
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06.02.2025 13:18:27 |
Zitat von gnika7  Zitat von Tuborger  [...] Nach meinem Verständnis nein. Außerdem, nicht jeder Verbraucher über 4,2kW ist auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung. Beispiele: Herd oder Kreissäge. Ich hab mich missverständlich ausgedrückt: Alle steuerbaren Verbraucher über 4.2kW die im EnWG genannt sind, auch wenn sie vor 2024 eingebaut sind.
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27.04.2025 11:44:54 |
Moin Ich heize mein Haus Baujahr 1962 mit Kerndämmung , mit Klimaanlagen. Habe gerade nachgeschaut im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen. Max wahr mal 3,5 kw/h. Verbrauch ist über shellys dokumentiert. Somit dürfte nichts passieren. Habe die Lüftung auf 20% stehen. Wer alle Anlagen auf 100% stellt könnte über 4,2 kw/h sein.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
01.05.2025 17:57:08 |
Zitat von Theile  Habe gerade nachgeschaut im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen. Das wären nach 10 h aber auch schon 42 kw, wofür auch immer das kleine w steht. Bitte ein wenig mehr über physikalische Einheiten sinnieren, sonst kommt da Unmögliches heraus!
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| | Zeit:
02.05.2025 10:11:40 |
Zitat von Theile  im Januar bin ich nicht mal annähernd an 4,2 kw/h gekommen. Max wahr mal 3,5 kw/h. Verbrauch ist über shellys dokumentiert.[...]
Es geht nicht um die von Dir real genutzte Leistung (kW). Es geht um die technisch mögliche elektrische Maximal-Leistung der Anlage(n).
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| | Zeit:
02.05.2025 10:21:45 |
Ihr macht euch Gedanken... Das kann doch eh keiner kontrollieren...
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| | Zeit:
03.05.2025 14:29:32 |
Da, wo das von Belang ist, da ist ja auch ein Zähler installiert, der das sehr wohl per Datenübermittlung dokumentiert. Es wird dann (irgendwann) auch prüfbar sein Und da das alles digital passiert, kommt der dududu Hinweis auch automatisch...
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20.10.2025 22:25:43 |
Hallo zusammen, ich hol den Thread nochmal hoch, bzgl. einer Frage zu dieser 14a EnWG Sache. Ich möchte in meiner Eigentumswohnung eine Multi-Klimasplittanlage installieren. Genehmigung dafür liegt auch vor. Nun hat diese eine maximale Leistungsaufnahme von 3,5 kW. Somit fällt diese ja nicht unter 14a. In unserem Mehrfamilienhaus mit 6 in sich geschlossenen Wohneinheiten gibt es auch 6 separate Stromzähler im Keller. Jede Wohnung hat dann einen eigenen Kleinverteiler. Kann man davon ausgehen, dass die 4,2 kW Grenze somit pro Wohnung/Zähler gilt? Somit dürfte dann auch der darunter wohnende Nachbar für seine Wohnung/Zähler eine Splittanlage mit z.B. 3 kW installieren ohne unter 14a zu fallen?
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21.10.2025 12:13:14 |
Das gilt pro Anschluss = Zähler
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25.03.2026 09:04:33 |
Älteres Thema mit bis dato vielen Unsicherheiten - aber möglicherweise hat jemand mittlerweile genauere Informationen zum Thema Ermittlung der Anschlussleistung von Klimaanlagen bzgl §14 EnWG. Hier in diesem Thread und auch im benachbarten Thread zum 14a für Klimaanlagen im Forum des Akkudoktors wurde das Thema intensiv diskutiert, aber am Ende hinterließen beide für mich doch eine ganze Reihe an Unsicherheiten. In den Datenblättern der Klimas findet man (wohl meist) nicht diesen Wert der max. Anschlussleistung, wie sie bei Wärmepumpen ausgewiesen sind, sondern max. Amperezahlen. Insbesondere beim Akkudoktor ging die Diskussion in Richtung der Angaben des MCA (Minimum Circuit Amps) und des MSA/MFA (Maximum Fuse Amps), ob man daraus die Anschlussleistung für den 14a ableiten kann oder ob diese Werte nur der Auslegung des Stromkreises dienen, da die dann daraus berechneten Leistungswerte nicht mit den Betriebs-Leistungen korrelieren und um einiges höher ausfallen würden. Hat da jemand mittlerweile Erfahrungen im Austausch mit seinem Netzbetreiber, welche Angaben dieser haben will, um die Klima als steuerbare und damit dimmbare Verbrauchseinrichtung zu bewerten?
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| | Zeit:
04.04.2026 02:54:31 |
Daikin sagt hier es ist MCA.
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| | Zeit:
04.04.2026 11:02:23 |
@FabZim vielen Dank! Klare Aussage seitens Daikin. Bliebe nur noch zu wissen, ob bei einer Multi-und auch SingleSplit nicht nur die Außen-, sondern auch die Innengeräte diese MCA/MSA-Werte auf dem Typenschild haben bzw diese Werte verfügbar sind. Dann müsste man die Werte aller Innengeräte zu denen der Außengeräte addieren. Unter den 4,2kW zu bleiben dürfte dann mglw schwierig werden.
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04.04.2026 16:25:39 |
Klimaanlagen und Wärmepumpen fallen in eine Gerätegruppe pp14a, Satz3, deren el. Leistungen sind zu addieren. Damit kann die max. zulässige el. Leistungsaufnahme für die Gruppe ermittelt werden. Für den Notfall darf die zulässige max. Leistung aus der Berechnung nicht überschritten werden, wird sanktioniert (nachträglich). Da alle Geräte gemeldet wurden sind mehr Geräte in der aktuellen Fassung auch mehr zulässige Leistung. Wie diese Leistung als zulässige Dauerleistung von einem zulässigen anderen Verbraucher z.B. DLE unterschieden wird? vielleicht, weil sie als Heizleistung im Winter dauerhaft 24h läuft. Dieser Unfug (wir machen das ja nur vorauseilend, damit wir schonmal was haben, wenn es denn so käme) wurde von Politikern unter starkem Lobbyisten Einfluss gestrickt. Woher ich dass weiß? Es wurde begründet, das 4,2kWel bei COP 3 ein EFH im Bestand mit 12kW thermisch bis 0°C problemlos zu beheizen sei. Der technische Einwand, dass das bei einem Hausanschschluß für ein 2FH bereits nicht mehr aufgeht oder bei -15°C wurde mit kommt ja kaum noch vor oder es gilt ja auch die Berechnungsformel zur Abmilderung darüber. Und dann nach der ersten Empörung wurde das "Dimmen" erfunden, denn man wollte die Wärmepumpe ja nicht abwürgen. Das das nicht der Zweck des Gerätes ist auf el. Leistungsaufnahme zu regeln, sondern zu Heizen ist den Lobbyisten vollständig egal. Wie werden EVU/VNB für fehlenden Netzausbau sanktioniert? vermutlich genauso lächerlich wie Preisabsprachen von Wettbewerbern
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04.04.2026 17:45:11 |
Der Vollständigkeit halber, das Gesetz gilt für alle Geräte, nicht erst ab 4,2kW, nur dass man die Auswirkung erst ab mehr als 4,2kW el. max. Leistungsaufnahme in der Gerätegruppe zu spüren bekommt. Ja dieser Wert kann jederzeit geändert werden...
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