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25.05.2024 20:46:09 |
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Rückbau meiner alten Gasheizung. Ich habe eine temporäre Stilllegung bei der NetzeBW beantragt. Leider steht der Sachbearbeiter bei der NetzeBW entweder quer im Stall, schafft es mir nicht zu erklären, warum das nicht funktioniert, oder ich habe einfach eine geistige Fehlschaltung. Laut ihm muss die Heizungsanlage vom Heizungsbauer rückgebaut werden bis zur Hauptabsperrarmatur, und nach TRGI und NDAF eine TAF der NetzeBW über die ordnungsgemäße "Verwahrung" zusenden. Ich habe ihm geantwortet, dass ich die Gasanlage gerne selbst demontieren möchte, daher soll bitte bevor ich irgendwelche Demontagearbeiten beginne, die Leitung von der NetzeBW ordnungsgemäß getrennt und verplombt werden. Die stillgelegte Gasleitung von der Hauptarmatur zur Therme ist dann doch einfach nur noch ein Rohr. Er schreibt zwar sehr freundlich jedes Mal zurück, wirft aber mit irgendwelchen Abkürzungen um sich und erklärt mir nur, dass Arbeiten an der Gasanlage oder die Demontage eines Zählers nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden dürften. Das ist mir ja auch alles klar, ich will ja gar nicht an der aktiven Gasleitung herumpfuschen. Ich will einfach nur, dass jemand die Leitung fachgerecht trennt, sodass ich den Metallschrott selbst entfernen kann. Kann doch nicht so schwer sein? Mir erschließt sich überhaupt nicht, wieso ich hier unbedingt einen Installateur brauche? Vielen Dank für die Aufklärung. VG Fabian
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25.05.2024 21:35:43 |
vermutlich weil NetzeBW das generell nicht macht
Kenne mich bei Gas / NetzeBW nicht aus - aber wenn Du z.B. ein Haus baust muss Dein Elektriker auf Deine Kosten auch die ganzen Kabel zum Übergabepunkt verlegen - obwohl das alles im verplombten Bereich liegt
Vermutlich müsste Dein Gasinstallateur bei Neubau auch die Leitungen auf Deine Kosten verlegen
Jetzt brauchst halt jemand der die Leitung vor / nach dem Zähler abklemmt und verschließt - auf Deine Kosten
Ich habe hier 2 Stromzähler ausbauen lassen - durch 2 verschiedene Elektriker
beim ersten hat der Elektriker alles ausgebaut - den Zähler auf den Boden gelegt - dann kam jemand von NetzeBW, hat ihn mitgenommen und die Vorsicherungen wieder verplombt
Beim 2. Zähler - der Elektriker hat wohl eine Sondervereinbarung - er hat den Zähler ausgebaut, selbst verplombt, den Zähler mitgenommen und der NetzeBW zugeschickt
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25.05.2024 21:48:31 |
Ich habe bei der Mainova den Zähler und den Gasanschluss gekündigt. Es kam ein paar Tage später ein Monteur, der den Gaszähler demontiert und den Anschluss abgesperrt und plombiert hat. Fertig. Rest war meine Sache.
Schau einfach mal in deine Vertragsbedingungen bzw. such mal online bei deinem Gasnetzbetreiber, wie die Anschlusskündigung von Statten geht.
Gruß
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25.05.2024 22:04:16 |
Bei mir war es auch kein Problem. Ich habe den Gasanschluss gekündigt und den Rückbau des Zählers beantragt. Es hat sich keiner dafür interessiert ob ich vom Fach bin oder die Heizung noch hängt. Der Zähler wurde ausgebaut und im Anschluss habe ich dann die Gasheizung und Leitungen abgebaut.
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25.05.2024 22:24:09 |
Zitat von Fabian_123  Mir erschließt sich überhaupt nicht, wieso ich hier unbedingt einen Installateur brauche?[...] Der Versorger wird keine bestehenden Leitung von Therme zum Zähler trennen. Bei uns muss der Heizungsbauer die Gasleitung zum Zähler abbauen und mit Blindstopfen versehen. Danach kannst du mit deiner Therma machen was du willst.
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25.05.2024 22:36:21 |
Doch, genau das hat mein Versorger (hiesige Stadtwerke) gemacht. Ablauf war denkbar simpel: Montags morgens per Mail gekündigt mit der Bitte um Zählerrückbau. Am gleichen Tag kam ein Anruf: "Wir würden gerne morgen 8:30 kommen, passt das?". Ja, hat gepasst :-) Die kamen dann zu zweit und haben den Zähler demontiert und den Hausanschluss mit einem Blindstopfen verschlossen und verplombt.
Die Therme habe ich danach selbst abgebaut und für kleines Geld per kleinanzeigen vertickt, Laut Käufer geht die jetzt nach Polen.
Grüße Oliver
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25.05.2024 22:38:33 |
Habe die Therme auch selber rückgebaut. Der Monteur von SWKA war sogar so Nett und hat mir geholfen die Leitung am Eingang zu trennen und hat die anschließend mit Blindstopfen verplombt, obwohl am Tel. der "Berater" nur am Bügel verplomben wollte, weil meine Leitung, mein Problem, mein Rückbau. Hebel meiner Wasserpumpenzange war zu klein. Es war erst mit seiner 580mm mit viel Kraftaufwand lösbar. Monteure sehen alles etwas lockerer bei uns, als die, die am Telefon sitzen. Nicht zum ersten Mal. Auch die Zählerschrankabnahme und Zählereinbau war stressfrei, obwohl einiges drumherum nicht ideal war. Zähler getauscht, Häckhän gesetzt und weg waren Sie.
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26.05.2024 10:35:35 |
Ich hatte wie Du einen Gasanschluss und hatte auch einen Gasanschluss Vertrag und in den TAB beschrieb mein Vertragspartner die Bedingungen und er hat die auch von Zeit zu Zeit angepasst. Was Schriftliches hatte ich nie. Ich bin in den Vertrag durch Kauf des Hauses eingestiegen. Ich brauchte den Gasanschluss nicht mehr, mein Gaskessel war aber noch installiert. Ich habe dann meinen Gasanschlussvertag ( nicht den Liefervertrag!) gekündigt und habe dann abgewartet. Eine Kündigung konnte ich eigenständig und einseitig aussprechen. Danach war der Netzbetreiber am Zug. Der hat sich dann bei mir gemeldet und am letztmöglichen Tag den Zähler ausgebaut, die Gasleitung unterbrochen und Stopfen montiert. Dem Schornsteinfeger habe ich dann die Ausserbetriebnahme der Feuerstätte gemeldet. Der hat sich das angeguckt. Den Schorni hat nicht gestört, dass der Kessel noch dastand. Der Gasanschluss war ja unterbrochen. Und mein Gaslieferant hat ohne mein Zutun nach wenigen Wochen die Schlussrechnung gestellt. Ich wollte mit dem Gasnetzbetreiber über die Folgen der Kündigung nicht diskutieren. Und nach Kündigungstermin geht den Anschlussbetreiber gar nicht an wer und wie ich den Kessel ausbaue. Hier der Bezug und die Fristen: Und da lese ich nichts von Bedingungen.uvm. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) § 25 Kündigung des Netzanschlussverhältnisses (1) Das Netzanschlussverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Kündigung durch den Netzbetreiber ist nur möglich, soweit eine Pflicht zum Netzanschluss nach § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht. (2) Tritt an Stelle des bisherigen Netzbetreibers ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Der Wechsel des Netzbetreibers ist öffentlich bekannt zu machen und den Anschlussnehmern mitzuteilen. (3) Die Kündigung bedarf der Textform. Beste Grüße MIKA
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26.05.2024 11:13:45 |
Also ich hab's bei uns in Österreich auch so gemacht dass ich einfach schriftlich den Anschluss gekündigt habe.
Es hat sich dann jemand gemeldet und einen Termin gemacht. Zähler wurde demontiert und Anschluss mit Blindstopfen zugemacht.
Rest war meine Sache.
LG flotschi
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26.05.2024 20:56:04 |
Ok, dann bin ich ja grundsätzlich beruhigt, dass mein Wunsch nicht komplett weltfremd ist. Ich werde morgen mal versuchen telefonischen Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufzunehmen. Vielleicht klappt das ja besser.
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27.05.2024 08:33:43 |
Das musst anders herum machen :-) Einfach den großen Hebel am Haupteingang umlegen - dann ist schon mal kein Gas mehr da. Dann baust alles ab und erst dann lässt den Zähler abbauen. So hab ich das zumindest gemacht. Da kamen auch keine blöden Fragen.
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27.05.2024 09:20:30 |
Zitat von rainerstadler  Das musst anders herum machen :-) Einfach den großen Hebel am Haupteingang umlegen - dann ist schon mal kein Gas mehr da. Dann baust alles ab und erst dann lässt den Zähler abbauen. So hab ich das zumindest gemacht. Da kamen auch keine blöden Fragen. So hat mein HB das auch gemacht. Haupthahn zu und Heizung demontiert. Ich hab dann die Stadtwerke angerufen, den Anschluss gekündigt. 3 Tage später haben die 1 Monteur des Messtellenbetreibers geschickt, der nur den Zähler abgeschraubt hat, ein Demontageprotokoll ausgefüllt und mir mit letztem Zählerstand übergeben hat. Auf die Frage, wer den Kram hinter dem Haupthahn nun abbaut, sagte er nur "Sie". Gruß Eddi
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27.05.2024 10:20:08 |
Ich habe dem Netzbetrieber (bei mir iNetz) eine email geschickt, dass ich eine WP eingebaut habe und meinen Gasanschluss stilllegen lassen möchte. Ha etwa 2 Wochen gedauert da hat sich ein Monteur gemeldet ob er in ner Stunde kommen kann, hat den Gaszähler abgebaut und an Stelle des Druckminderers einen Stück Massivstahl "Rohr ohne Loch :)" eingesetzt, auf Dichtigkeit geprüft, ich hab unterschrieben und das wars. Die Leitung geht noch bis ins Haus zum Hauptabsperrhahn und könnte jederzeit reaktiviert werden. Was hinter dem Zähler ist hat niemand interessiert. Hat nix gekostet.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
27.05.2024 10:35:18 |
Zitat von Don Quijote  ... haben den Zähler demontiert und den Hausanschluss mit einem Blindstopfen verschlossen und verplombt. Interessant, dass das zulässig ist. Bei mir wurde der Gasanschluss in den 80er-Jahren stillgelegt. Blindstopfen waren seinerzeit keine Option, daher hatte man neben dem Zähler auch die gesamte Zuleitung bis zur Hauptabzweigung in Straßenmitte entfernt.
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27.05.2024 11:44:00 |
So, nach einem Telefonat mit NetzeBW ist das Thema nun aufgeklärt. Es geht um die ordnungsgemäße Entleerung des Restgases in der Leitungsinstallation im Haus. Bei mir zwar vermutlich irrelevant, weil 2m Aufputzleitung, aber formal korrekt. Die NetzeBW stellt dies nicht selbst sicher, sondern überlässt das und den Ausbau des Zählers dem Installateur. Die NetzeBW holt dann im Anschluss lediglich den Zähler ab. Wem ich letztlich das Geld für die Demontage des Zählers überweise ist ja irrelevant.
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27.05.2024 11:49:09 |
Solange die Leitung mit dem Gasnetz verbunden ist, Ist ein zugelassener Installateur notwendig. Geschlossene Absperrungen zählen hier nicht! auch nicht ein demontierter Zähler, denn die Leitung vor dem Zähler führt auch Gas. Interessant wird es genau dann, wenn eine Stilllegungsbescheinigung der Heizung oder Gasleitung verlangt wird (ggf für Förderungen). Das wird dir keiner bescheinigen, wenn du selbst Hand angelegt hast.
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27.05.2024 13:01:20 |
Gut dass ich das nicht gewusst hab :-) Hat aber auch nie jemand danach gefragt. Selbst wenn - was soll dann passieren? Der Anschluß im Haus wurde dann verplombt. Kompletter Rückbau hätte 5k€ gekostet. Das macht dann weniger Sinn. Zitat von muscheid  Solange die Leitung mit dem Gasnetz verbunden ist, Ist ein zugelassener Installateur notwendig. Geschlossene Absperrungen zählen hier nicht! auch nicht ein demontierter Zähler, denn die Leitung vor dem Zähler führt auch Gas. Interessant wird es genau dann, wenn eine[...] |
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27.05.2024 13:03:57 |
Zitat von muscheid  Das wird dir keiner bescheinigen, wenn du selbst Hand angelegt hast. Und da ist es wieder: Das Fachhandwerk mit den besten Bestrebungen zur Sicherung der eigenen Pfründe. Mit der Konzession geht auch die Verpflichtung einher, die Infrastruktur der Gesellschaft zu erhalten und damit verbundene Pflichten wahrzunehmen.
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27.05.2024 13:36:06 |
An Gas besteht nunmal FachbetriebsPFLICHT! Denn hier besteht Gefahr. Wenn die Leitung sicher getrennt und der Anschluß verschlossen ist, kannst du machen was du willst. Und mich kann keiner zwingen etwas zu bescheinigen, was ich nicht selbst gemacht habe. Die Anrufer, die ne Bescheinigung für ihern selbst eingebauten Kessel, Wasserleitung usw haben wollen, gibts immer wieder - aber die bekommen bei mir 0,0. Wozu auch? Bauen ggf Mist und ich stehe dafür gerade? - Sicher nicht!
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27.05.2024 14:49:41 |
Ich denke dass man die Rolle des HB bei Netzanschluss und Kündigung unterscheiden muss. Bei einem Neuanschluss besteht nach Inbetriebnahme ein Vertragsverhältnis mit dem Netzbetreiber und in den TAB sind Nebenbedingungen ausgeführt, die den Kunden in der Vertragslaufzeit binden. Der Netzbetreiber kann fachliche Erklärungen von Sachkundigen verlangen und ein Nutzer ist selten fachkundig. Zahle ich meine Gasrechnung während der Vertragslaufzeit nicht, so kann der Netzbetreiber um Auftrag des Gaslieferanten meinen Gasanschluss sperren. Dazu bedarf es nicht meiner Hilfe. Also kann der Netzbetreiber selber für die Absperrung sorgen und Zähler tauscht der Netzbetreiber nach Ablauf der Eichfrist auch selbstständig. Kündige ich den Gasanschluss, so besteht bis zum Kündugungstermin ein Vertragsverhältnis und der Netzbetreiber kann vertragsgemäss handeln, mir z.B Tätigkeiten in Rechnung stellen. Meiner Mithilfe bedarf es nicht. Nach Ablauf des Kündigungstermins besteht kein Vertragsverhältnis mehr und es geht den Netzbetreibern dann nicht an, was ich mit meiner Gasinstallation mache. Es mag gleichwohl meinen Versicherer interessieren. Als mündiger Vertragspartner muss ich nicht über jedes Stöckchen springen. Deshalb hatte ich gekündigt und dann einfach abgewartet. Und die Formulare auf der Website des Gasnetzbetreibers haben mich gleich gar nicht interessiert und ich hatte auch keine Lust mich mit einem SB per Telefon zu unterhalten. Und es war alles zu meiner Zufriedenheit! Professionell, termingerecht und kostenlos. Und der Netzbetreiber hat den Zähler ausgebaut, einen Stopfen im Haus montiert und draussen ein 10cm Stück aus der Gasleitung herausgeschnitten und die Enden verschweißt. Und der Hinweis war, dass so der Anschluss leicht wieder hergestellt werden könnte... Und jetzt kümmere ich mich irgendwann um des Ausbau des Gaskessels. Beste Grüße MIKA.
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08.04.2026 22:57:12 |
Ich muss diesen Thread noch einmal hochholen. Wohnort ist HH. Da wir auf eine WP umrüsten, wollte ich eine Trennung beantragen. Das ist so einfach nicht möglich, da wir in eine DHH wohnen und nur eine Leitung für beide Haushälften existiert. Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber (Hamburg Energienetze) ist eine Trennung dann nicht möglich und ich muss _privat_ den Ausbau des Zählers bei einem zertifizierten Unternehmen beauftragen und dann auch zahlen. Ist das so korrekt (in HH??) und wenn ja wie hoch sind überschlägig die Kosten für das Abschrauben des Zählers und die Verblombung ("zertifiziert" klingt schon fasst nach Oligopol und teuer ...) VG Thomas
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