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20.06.2024 15:56:19 |
Hallo, vlcht. kann ja jemand dazu was sagen, wir haben eine zentrale Pelletsheizung ETA PE15, Nennleistung 11,2 kW, Errichtung/Betrieb 03/2019. Ab dem Feuerstättenbescheid aus 2019 wird dann (zusätzlich zur Reinigung) alle 2 Jahre (2020, 2022, 2024 (letztere noch anstehend)) eine Messung gem. 1. BImSchV § 15 Abs. 1 dort angezeigt. So haben wir dann "brav" die Messung (für gutes Geld :-/ ) vom gleichen BSSF durchführen lassen. Aufgrund des recht hohen Preises (subjektiv beurteilt, ja) bei meinem BSSF habe ich dann jetzt für die bevorstehende 2024 Messung ein alternatives Ag. eingeholt und vorliegen, Ergebnis: etwas mehr als die Hälfte. Soweit so gut. Dieser potenzielle neue SSF wies mich darauf hin, das ich im Grunde mit meiner Anlage aber eine erste Messung in 2025 durchführen müsse. Das bestätigt mir telefonisch auch die SSF- Innung. Dann Telefonat mit meinem BSSF, Aussage: was er als Bevollmächtigter einmal ausgestellt hat, gilt. Meine Anlage musste und muss laut seinen Bescheiden gemessen werden. Da kann man auch nichts mehr dran ändern... Ich sehe das so, dass er mit dem ersten FSB 2019 falsch und nicht Gesetzes-konform entschieden hat. Ich habe das leider aber als Laie nicht als falsch beurteilt und dann damals ja auch kein Einspruch innerhalb der 4-Wochen-Frist eingelegt. Und so schleppte sich das dann die Jahre halt durch. Frage jetzt, was kann ich tun? Ich fühle mich falsch (und kostspielig) behandelt. Der BSSF stellt sich auf stur... Bitte mal um Hilfe, Danke, bauwolf
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20.06.2024 16:18:43 |
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20.06.2024 17:25:37 |
Landratsamt und Innung informieren. Es kann nicht sein, dass ein vom Amt dir zwangsweise zugeteilter Schorni so unfähig/geldgierig ist. Und fragen, wie Du wieder an dein Geld kommst. Der Bescheid ist ja falsch und kann deshalb auch nicht bezahlt werden.
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20.06.2024 18:18:43 |
Ja, werde am Montag (diese Innung ist Freitags zu) erst mal konkret mit der Innung sprechen, was man da machen kann. Bin immer erst mal ein Freund von Kompromissen... Mal angenommen ich geh da aber auf (berechtigtes) Rechte bestehen, die "Quittung" präsentiert mir dann ja der Herr Hoheitliche bei der nächsten Feuerstättenschau, Marke "Oh oh, so darf das aber nicht...". Nein ich habe da technisch nichts zu befürchten, aber nervlich ist das schon echt übel. Frage am Rande, kann man den hoheitlichen BSSF in ja begründeten und nachgewiesenen Fällen dann ablehnen und jemand anderes führt diese hoheitlichen Aufgaben durch?
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21.06.2024 16:30:08 |
2019 Erstinbetriebnahme und als "zentrale" Heizquelle (keine Einzelraum... Kamin usw) ? Also ich war der Meinung dass zentrale Heizquellen (Pellet, Holzvergaser) immer alle 2 Jahre gemessen werden MÜSSEN! Was ist das für ein GA? Kannst Du das hier mal einstellen? Zitat: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *) (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) § 15 Wiederkehrende Überwachung (1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und 13 genannten Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, hat die Einhaltung der Anforderungen nach § 5 Absatz 1 und § 25 Absatz 1 Satz 1 ab den in diesen Vorschriften genannten Zeitpunkten einmal in jedem zweiten Kalenderjahr von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen. Im Rahmen der Überwachung nach Satz 1 ist die Einhaltung der Anforderungen an die Brennstoffe nach § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 2 und 3 überprüfen zu lassen.
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21.06.2024 19:50:30 |
Staubmessung bei Pelletheizungen ist alle 2 Jahre: es wird unterschieden zwischen geradem und ungeradem Jahr. War 2019 wirklich eine Erstmessung? Oder war die Erstmessung 2020?
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23.06.2024 22:24:33 |
Oh, Ich sehe gerade, ich habe 2019 statt richtigerweise 2009 zum Datum der Inbetriebnahme der Anlage geschrieben. Deshalb ja auch mein Unmut, da dies vor 03/2010 ist, und so erst dann 2025 zum ersten Mal gemessen werden müsste...
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09.12.2024 23:10:34 |
So, mal n schnelles Update zu der Sache. Die Innung sowie die Bezirksregierung mussten sich erst alle Beide in das Thema einarbeiten... Zig Telefonate, Emails später dann das Ergebnis, ich lag v9llig richtig! Der Herr Hoheitliche wurde angepfiffen, und musste so dann einen neuen gültigen FSBescheid zustellen. Messung erstmalig ab 2025 notwendig. Habe nach dem "Etappensieg" dann unter Androhung rechtlicher Schritte die Rückforderung der durch ihn auch durchgeführten Messkosten gefordert, nach Unterstützung auch durch die Kammer welche dem schwarzen Mann offensichtlich auch noch mal den Kopf gewaschen hatte, verzeichnete ich den vollständigen Geldeingang auf meinem Konto, 3x Messung knapp 600 €. Fazit, Hochmut kommt stets vor dem Fall, hat sich hier wieder mal bestätigt.
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09.12.2024 23:20:04 |
Danke für die Rückmeldung. Hat man viel zu selten.
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09.12.2024 23:24:22 |
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10.12.2024 06:53:05 |
Top. Halt uns auf dem Laufenden bzgl des Ergebnisses der nächsten Feuerstättenschau.
Gruß
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