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23.07.2024 12:18:06 |
Liebe Mitglieder, Wir haben von einer Montagefirma oberhalb unserer Waschmaschine einen schweren, massiven Hängeschrankverbau bekommen. Nach dem Montagetag haben wir festgestellt, dass links, seitlich hinten, der Metallrahmen gequetscht ist. Während der Montage hat meine Frau beobachtet, dass der Monteur den massiven Hängeschrank alleine über die Waschmaschine hinweg nach oben gehoben hat, Sekunden später hat es ein lautes "Herunterkrachen"-Geräusch aus dem Hauswirtschaftsraum gegeben. Die Montagefirma bestreitet nun, dass sie den Schaden verursacht hat, und ihre Versicherung will somit nicht zahlen. Wir müssten nun die Kosten für einen Sachverständigen bezahlen. Wie schätzt ihr diesen Fall ein. Kann eine Waschmaschine (in unserem Fall Bosch Series 8) mit ausreichend, punktueller Krafteinwirkung mit Fall eines massiven Hängeschranks (evt. 30kg+, 30-40 cm Fallhöhe) von oben ein solches Schadensmuster aufweisen. Die Kunststoffoberseite ist nicht beschädigt. Bitte um euren Rat, falls jemand Erfahrung in diesem Bereich hat. Danke & LG, Michael Bild 2Bild 1 |
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23.07.2024 16:39:21 |
Sicher kann das davon kommen - aber lohnt sich der Aufwand mit SV, Versicherung und später noch Klage usw? So eine Seitenverkleidung kostet (Vermutung!!) <50€. Da braucht der Handwerker keine Versicherung und du keinen SV. Selbst wenn du es so lassen würdest: Sieht man den Schaden überhaupt? Die Maschine steht doch an der Wand. Kein Trinkgeld für den Schrauber und fertig.
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23.07.2024 22:38:07 |
Hallo, Grundsätzlich kann so ein Schaden schon von einem Anprall in der geschilderten Form kommen. Wenn die Maschine vorher ohne Delle war dann müssen die ja was Gezaubert haben. Einzige Möglichkeit sehe ich wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Ich würde denen mitteilen das du den Schaden auf Summe X bezifferst und dies gleich von der Rechnung abziehen und fertig. Alles andere wird langwirig und bringt mehr Frust als Ertrag. Vermutlich hat der Handwerker bei seiner Haftpflicht eine Selbstbeteiligung, und die wird höher, als dein Schaden sein. Deshalb versucht er dich abzuwimmeln. Also Abzug von der Montagerechnug in moderaten Ramen u fertig.
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25.07.2024 14:23:59 |
Also damit eine Seite so aussieht, müsste schon was schweres von oben kommen - und das würde man auch an der Dekorplatte oben sehen. Wenn da nichts ist und die Platte ist fest, dann kann der Schaden nicht vom Schrank kommen.
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25.07.2024 16:25:04 |
Bei so einer Delle kann ich mir schon vorstellen, dass das Ding nicht mehr rund läuft.
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25.07.2024 16:37:24 |
das sind keine 30bis 40 cm Falllhöhe bitte Zollstock dranhalten Bild neu machen. glaub ich nicht. Gutefrage
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25.07.2024 16:44:22 |
Imho ist das kein Schaden sondern allenfalls ein Schönheitsfehler. Da die Maschine wohl in einer Nische zu stehen kommt wäre mir das egal. Zitat von muscheid Also damit eine Seite so aussieht, müsste schon was schweres von oben kommen - und das würde man auch an der Dekorplatte oben sehen. Wenn da nichts ist und die Platte ist fest, dann kann der Schaden nicht vom Schrank kommen. So sehe ich das auch!
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26.07.2024 10:54:45 |
Das ist der typische Schaden, wenn man die Wama mit dem Knie verrückt. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Von oben: never Natürlich ist das ein reiner Schönheitsfehler, der keinerlei Einfluss auf die Funktion hat. Natürlich kann man die "Seitenwand" nicht tauschen, da die fest zum Grundgehäuse gehört und verschweißt ist, wie man an der Explosionszeichnung sieht. Man kann das aber evtl. nach Abnahme der Rückwand rausdrücken. 30 - 40 cm sind das sicher nicht :-) Die Wama ist 84 cm hoch ...
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26.07.2024 11:41:47 |
Vorsicht mit der Aussage "Schönheitsfehler": Eben weil die Seitenwand bei vielen Maschinen Teil des Rahmens ist, muss diese Rahmenkonstruktion die Kräfte beim Schleudern aufnehmen. Ob hier bereits ein kritischer Schaden eingetreten ist, würde ich aus der Distanz nicht beurteilen. Grundsätzlich ist die Höhe des Schadens zu prüfen: Was kostet eine gute Gebrauchte (Zeitwert) vom gleichen Typ im Vergleich zu einer Reparatur? Bevor ich Kosten lostrete, die schnell den Wert einer neuen Maschine überschreiten, würde ich evtl. mal nen Techniker (aus dem Freundeskreis) holen, der ggfs. das Seitenteil für kleines Geld tauscht oder den Knick wieder nach außen drückt, falls das überhaupt möglich ist. Aber immer mit einer Fachfirma, die auch dafür geradesteht. Im Nachgang kann man immernoch versuchen, das Geld vom Verursacher zurückzuholen, wenn man dafür Zeit vergeuden will.
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26.07.2024 12:11:23 |
na ja, das Original war da ja nicht so zaudernd und einfallsreicher :-) Da wurde ja auch mal ein gebrochenes Pleuel mit einem Geldstück als Elektrode und einem Autoaccu elektrisch geschweißt. Nein, jetzt im Ernst: gerade bei dieser Maschine ist der Schleudergang mit sehr wenig Maschinenbewegungen verbunden und die zwei Federn in Verbindung mit den Stoßdämpfern sorgt dafür, dass der Bottich sich zwar bewegt aber das Gehäuse kaum Vibrationen abbekommt. Ich wiederhole mich: Seitenteil bildet mit die Rahmenkonstruktion eine Einheit und ist nicht zu tauschen. Testweise ein halbvolles Wasserglas auf die Maschine stellen und sich wundern, wie ruhig DIESE Maschine beim Schleudern ist. Zum Schaden: der kann nicht von einem flachen Gegenstand von einigen kg von oben kommen, der vielleicht 15 cm "abgestürzt" ist. Wenn dann müsste der Schaden auf der rechten Seite sein.
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26.07.2024 15:07:03 |
Zitat von maxpower4_4_4 Wie schätzt ihr diesen Fall ein. Kann eine Waschmaschine (in unserem Fall Bosch Series 8) mit ausreichend, punktueller Krafteinwirkung mit Fall eines massiven Hängeschranks (evt. 30kg+, 30-40 cm Fallhöhe) von oben ein solches Schadensmuster aufweisen. Die Kunststoffoberseite ist nicht beschädigt. Kunststoffoberseite ist nicht beschädigt und der Schrank ist unten auch nicht beschädigt? Fallhöhe sind auch keine 30 bis 40cm. Wer soll da einen Sachverständigen beauftragen? Ihr selbst oder welche Versicherung? Wünsche viel Erfolg! Zitat von WP Schlumpf Einzige Möglichkeit sehe ich wenn die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Ich würde denen mitteilen das du den Schaden auf Summe X bezifferst und dies gleich von der Rechnung abziehen und fertig. Ah ja und du denkst, der Handwerker lässt sich das einfach so gefallen? Auf Grund welcher Beweise erfolgt der Einbehalt? Unser Anwalt hätte die reinste Freude mit dir.
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