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Foren
Zählerfrage an PV Anlage
Verfasser:
Rico1977
Zeit: 01.08.2024 13:51:12
0
3729878
Hallo...
Bitte steinigt mich nicht, es ist mein erster Beitrag hier. Wahrscheinlich eher für die Elektriker unter euch. Eventuell hat ja auch jemand eine Lösung?
Ich frage auch nur rein informativ, hole dann unbedingt einen Fachmann ins Haus.

Zum Stand in meinen Stromkreisen / Zählerkasten:
3 Zähler nebeneinander - noch 1Platz frei
Zähler 1 - Hauptanschluss Wohnhaus (Zweirichtungszähler)
Zähler 2 - Wärmepumpenzähler mit Haupt und Nebentarif (digital)
Zähler 3 - Photovoltaik Einspeisezähler der 4,7kwp Anlage (bis vor 2 Mon. 1-Richtung Ferraris Zähler)

Mein Problem, Vor 2 Monaten wurde Zähler 3 laut neuer Bestimmungen in einen digitalen Zweirichtungszähler getauscht. Im gleichen Zug wurde auch Zähler 1 in selbigen Zweirichtungszähler gewechselt.
Nun ist es evtl. bekanntlich so, das der Energieversorger für Zähler 3, die zusätzliche Verbrauchsrichtung nun einen Anbieter benötigt. Dieser soll im günstigsten Fall 60 Euro Grundgebühr, sowie anfallende Stromkosten geltend machen.
Ehrlich gesagt stelle ich das ganze in Frage, da es sich ja um einen Nullverbrauch bzw. einen extrem geringen Verbrauch handelt, welcher angeblich jetzt von meinem Wechselrichter verbraucht wird. Aber gut... 5 Euro/ Monat nehme ich noch in Kauf.

Meine Frage zielt eher auf die Machbarkeit einer Eigennutzung ab, um weitestgehend den Strom selbst zu nutzen.
Derzeit bekomme ich eine richtig hohe Vergütung bis Ende 2025. Diese möchte ich auch noch bis zum Ende ausreizen.
Mein Gedanke ist einerseits - hätte man nicht an Zählerplatz 1 die Einspeiserichtung nutzen können und somit Zähler 3 gar entfernen können? Ist das technisch machbar?
Und wenn ja, muss ich in dieser Variante dann meinen erzeugten Strom auch selbst nutzen oder könnte ich diesen bis Ende 2025 noch Voll einspeisen, wenn Zähler 3 eventuell weg fiele?
Weiterer Gedanke - da der erzeugte Strom ja im Sommer bedeutend mehr als der tägliche Verbrauch ist, könnte man den erzeugten Strom auch auf den Stromkreisen 1 und 2 zusammen nutzen, sowie zusätzlich mit einem Speicher arbeiten? Somit Warmwasser der Wärmepumpe erzeugen.
Ich wäre um Gedanken Eurerseits sehr dankbar :)

Wie gesagt, ich bin nur Heimwerker, kein Fachmann.
Ich werde trotzdem einen Fachmann hinzuziehen.

vielen Dank vorab,
Rico

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 01.08.2024 15:07:58
0
3729901
Die Anlage ist ein Volleinspeiser aus 2005.
Vorweg: Bis zum Auslaufend der EEG Vergütung fallen 2 Jahre lang ca. 60 € Grundgebühr für die Verbrauchsrichtung an. Für 120€ kann man die Anlage nicht umbauen lassen.

Theoretisch könnte mit geeignetem Messkonzept der Zähler 3 kaufmännisch bilanziell hinter Zähler 1 geschaltet werden. Dann entfällt die Grundgebühr für den zweiten Verbrauchszählpunkt, die Einspeisung wird durch den Haushaltszähler durchgeleitet.

Das Risiko, dass dein VNB bzw. grundzuständiger Messstellenbetreiber das Konzept in seiner Buchhaltung nicht eingestellt bekommt, ist hoch. Gängig sind heute Zählerkaskaden zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, exemplarisch MK8 der Westnetz


Jetzt kennen wir deinen VNB nicht, aber wenn wir mal bei Westnetz bleiben...
Messkonzepte Westnetz vom Juni 2024
Deine aktuelle Zählerkonfiguration ist ein MK1.
Du wünscht MK5 mit kaufmännisch bilanzieller Weitergabe. Da besteht die Einschränkung, "Messkonzept 5 wird nur im Ausnahmefall angewendet, wenn ein Aufbau im Messkonzept 1 nachweislich nicht möglich ist."


Sobald die Einspeisevergütung Ende 2025 ausgelaufen ist, macht ein Umbau auf MK8 bzw. funktionsgleich bei deinem VNB Sinn. Stromspeicher sind hier und heute immer noch zu teuer. Auf die anzunehmende Lebensdauer gängiger Hochvoltspeicher gerechnet kostet der Speicherdurchlauf 25-40 ct/kWh. Da ist der Netzbezug noch preiswerter.
Ebenso sollte man den Umbau auf iMSys erwägen, um an einer Direktvermarktung der Überschusseinspeisung teilnehmen zu können.

Verfasser:
Rico1977
Zeit: 01.08.2024 15:56:16
0
3729909
Vielen Dank schon einmal...
Das hört sich soweit ganz gut an...
wie du auch schon schreibst, die 120 Euro bis Ende 2025 sind mir egal...
Klar, wenn es geht wäre es mir lieber, der dritte Zähle wäre am Hausanschluss dran.
Ich weiss aber nicht, ob ich dann voll einspeisen, oder auch einen gewissen Eigenverbrauch habe. BZW. noch die volle Förderung bekomme.
Deshalb suche ich auch jetzt schon vorab Inspiration, wie es nach den 20 Jahren weitergehen könnte.
Und das ohne den Extra Zähler für PV. Am liebsten alles selbst verbrauche oder den Überschuss dann weiter verkaufe.
Kann ich in der Variante MK8 dann auch beide Stromkreise von Zähler 1 und 2 (WP) versorgen?

Wie gesagt, vorab herzlichsten Dank.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 01.08.2024 18:01:36
0
3729971
Wie sind denn so die HH- und WP-Verbräuche? BEV vorhanden oder geplant? Je nach Werten und Strompreis könnte man auf einen einzigen Stromzähler umsteigen. Ggfs. mit einem variablen Stromtarif.

Verfasser:
Taunusheizer
Zeit: 01.08.2024 20:56:07
0
3730025
Zitat von Rico1977 Beitrag anzeigen
Zähler 3 - Photovoltaik Einspeisezähler der 4,7kwp Anlage (bis vor 2 Mon. 1-Richtung Ferraris Zähler)

Mein Problem, Vor 2 Monaten wurde Zähler 3 laut neuer Bestimmungen in einen digitalen Zweirichtungszähler getauscht. Im gleichen Zug wurde auch Zähler 1 in selbigen Zweirichtungszähler gewechselt.
Nun ist es evtl. bekanntlich so, das der Energieversorger für Zähler 3, die zusätzliche Verbrauchsrichtung nun einen Anbieter benötigt. Dieser soll im günstigsten Fall 60 Euro Grundgebühr, sowie anfallende Stromkosten geltend machen.[...]

Hast du denn nun Standby-Verbrauch oder nicht?
Ohne kommt kein Vertrag zustande, mit wird es schwieriger.
Siehe hierzu was der SFV zu Marginalverbrauch bei PV-Anlagen schreibt

Verfasser:
Rico1977
Zeit: 01.08.2024 22:14:58
0
3730049
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Wie sind denn so die HH- und WP-Verbräuche? BEV vorhanden oder geplant? Je nach Werten und Strompreis könnte man auf einen einzigen Stromzähler umsteigen. Ggfs. mit einem variablen Stromtarif.


Beides jeweils ca. 300kwh/Jahr.
BEV ist nicht auf keinem Fall geplant.
Wir sind auch tagsüber nicht zu 'Hause. Deshalb der Stromspeicher Gedanke.
WP hat heute 6kwh verbraucht. HH ca. 2kwh.

Verfasser:
Rico1977
Zeit: 01.08.2024 22:23:06
0
3730051
Zitat von Taunusheizer Beitrag anzeigen
Zitat von Rico1977 Beitrag anzeigen
[...]

Hast du denn nun Standby-Verbrauch oder nicht?
Ohne kommt kein Vertrag zustande, mit wird es schwieriger.
Siehe hierzu was der SFV zu Marginalverbrauch bei PV-Anlagen schreibt


Tja... nach dem Zählereinbau war 2 Monate kein Verbrauch.
Nach Wiederspruch kam komischerweise letzte Woche ein Techniker zur "Qualitätskontrolle des Subunternehmens". Plötzlich steht 1 kw auf der Uhr.
die letzten 18 Jahre hatte der Wechselrichter keinen Standby. Ging an, wenn die Sonne schien und schaltete ab, als sie nicht mehr genug schien.
Ich zweifle sehr...
Kann der Zähler an sich nicht auch Strom verbrauchen, da er ja digital funktioniert?
Selbst wenn, ist es wirklich ein Marginalverbrauch. wegen hochgerechneten 5kw/Jahr muss man einen Grundversorger mit Gebühr an dem Anschluss vorhalten.
Das muss doch auch über den Hausanschluss zu speisen sein.

Bei einem Ertrag von 3000kwh /jahr rechnet sich die gesamte DAchanlage nicht mehr.

Verfasser:
Taunusheizer
Zeit: 01.08.2024 23:09:17
0
3730064
Zitat von Rico1977 Beitrag anzeigen
[Selbst wenn, ist es wirklich ein Marginalverbrauch. wegen hochgerechneten 5kw/Jahr muss man einen Grundversorger mit Gebühr an dem Anschluss vorhalten.
Das muss doch auch über den Hausanschluss zu speisen sein.

Bei einem Ertrag von 3000kwh /jahr rechnet sich die gesamte DAchanlage nicht mehr.[...]

Selbst wenn, musst du nicht beim Grundversorger bleiben.

Hinter dem Hausanschluß verliert du die restliche Förderung.

54,53 und ca. 4000kWh noch bis zum Ende ?!

2.000€ Einnahmen rechne ich.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 02.08.2024 07:21:34
0
3730086
Zitat von Rico1977 Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Beides jeweils ca. 300kwh/Jahr.
BEV ist nicht auf keinem Fall geplant.
.

Du meinst wohl eher 3000kWh/a. Bei dem Verbrauch würdest du wahrscheinlich >30% PV-Deckung erreichen. Dann noch die ca. 100€ Prämie von NB für die steuerbare WPs im Modul 1. Daher solltest du mal mit deinen Strompreisen durchrechnen, ob ein Zähler nicht günstiger wäre.

Was BEV angeht... Du wirst überrascht sein, wie viele PV-Besitzer ihre Meinung dazu geändert haben, nachdem die gesehen haben, dass man mehr als 50% des Mobilitätsbedarfs mit eigener PV decken kann. Bei deiner mickrigen Anlage wird es aber nicht so viel sein. Deshalb ist auch ein PV-Akku bei dir unwirtschaftlich, da Anlage eher zu klein. Aber wenn ein WR die Grätsche macht, kann man es gegen einen Hybrid-WR tauschen und dann selbst kostengünstig einen Akku dran hängen.

Verfasser:
DMS20
Zeit: 02.08.2024 10:47:58
0
3730140
Zitat von Rico1977 Beitrag anzeigen
... Tja... nach dem Zählereinbau war 2 Monate kein Verbrauch.
Nach Wiederspruch kam komischerweise letzte Woche ein Techniker zur "Qualitätskontrolle des Subunternehmens". Plötzlich steht 1 kw auf der Uhr.
die letzten 18 Jahre hatte der Wechselrichter keinen Standby. Ging an, wenn die Sonne schien und schaltete ab, als sie nicht mehr genug schien.
Ich zweifle sehr...
Kann der Zähler an sich nicht auch Strom verbrauchen, da er ja digital funktioniert?
Selbst wenn, ist es wirklich ein Marginalverbrauch. wegen hochgerechneten 5kw/Jahr muss man einen Grundversorger mit Gebühr an dem Anschluss vorhalten.
Das muss doch auch über den Hausanschluss zu speisen sein.

Bei einem Ertrag von 3000kwh/jahr rechnet sich die gesamte DAchanlage nicht mehr ...
Sei froh, dass die Dir erst jetzt den Zweirichtungszähler eingebaut haben.
Bei mir war das schon vor Jahren der Fall,
Zuerst war es ein Zähler, der auch eine Stelle hinter dem Komma anzeigte, also 100Wh-weise zählen konnte. Ca. alle fünf Wochen 0,1kWh. Jahresverbrauch dann gerundet 2kWh. Dafür Grundgebühr, Zählergebühr und ca. 0,60€ Energiepreis. Das war sogar ein Zähler mit SIM-Karte und entsprechender Zählerstandsübermittlung an die entsprechende Stelle.
Im Mai 2023 Jahr musste dann der Zähler bereits wieder gewechselt werden. Jetzt ohne SIM-Karte und ohne "Komma".
Erst nach über einem Jahr änderte sich die Verbrauchsanzeige von "0000" auf "0001"!
Ich hatte vor einem Jahr einen Stromhändler aufgetan, der ohne Grundgebühr und dafür einem hohen Verbrauchspreis (ca. 1€/kWh) anbietet, leider gibt es den Tarif aber nicht mehr. Daher kostet mich derzeit der WR-Eigenverbrauch eben diese ca. 1€ pro Jahr zuzüglich Zähler-/Ablesegebühr. Vorher hat die eine Kilowattstunde ungefähr 60€ pro Jahr gekostet.

Dass das nach wie vor gesetzlich nicht anders geregelt ist, ist ein Armutszeugnis.
Jeder WR-Hersteller weiß doch genau, was das Gerät pro Jahr als Eigenverbrauch aus dem Netz bezieht. Daher könnte ganz einfach die Abrechnung pauschalisiert werden: WR-Daten heranziehen und die z.B. 1 kWh mit dem Haushaltsstromtarif berechnen. Damit entfiele der Zweirichtungszähler und die zweite Zählergebühr und der ganze Abrechungsaufwand.

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 02.08.2024 11:28:38
0
3730160
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Dann noch die ca. 100€ Prämie von NB für die steuerbare WPs im Modul 1.


Da du offenbar gut im Thema bist.

Was soll eigentlich dieser Etikettenschwindel?
Messstellenbetrieb kostet für die meisten Menschen 20€.

Messstellenbetrieb steuerbare Verbrauchseinrichtung kostet 50€.
Zusatzleitung Steuerung nach § 14a EnWG kostet weitere 30€.

Nachzulesen im Messstellenbetriebsgesetz § 34 und § 35.

Von den ~150€ Reduzierung des Netzentgeltes kann man in vielen Fällen erstmal 60€ Zusatzkosten abziehen, wenn man mit seiner WP am Haushaltszähler zur Steuerbarkeit optiert.

Oder anders gesagt: Das Modul 1 setzt sich aus Bereitstellungsprämie (80 € = 50 € + 30 € Zählerkosten) und verbrauchsabhängiger Stabilitätsprämie zusammen.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 02.08.2024 13:00:37
0
3730180
Zitat von hanssanitaer Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Da du offenbar gut im Thema bist.

Was soll eigentlich dieser Etikettenschwindel?
Messstellenbetrieb kostet für die meisten Menschen 20€.
[...]

Ich weiß nicht worauf du hinaus willst. Die höheren Kosten für Messstellenbetrieb ergeben sich aufgrund des Vorhandensein der WP/PV (von Vorgängerregierungen beschlossen). Die aktuelle Regierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass man sich mit den reduzierten Netzentgelten wieder was zurück holen kann.

Da im vorliegenden Fall bei nur einem Zähler der Bezug unter 5000kWh liegen wird und die PV weniger als 7kWp hat, könnte man vielleicht der Smartmeterpflicht entkommen und bei 20€ bleiben. Müsste dann wohl auf reduzierte Netzentgelte verzichten.

Verfasser:
Daikin_WP_2023
Zeit: 02.08.2024 14:36:32
1
3730206
@Rico1977

Meine Anlage ist 2023 aus der Förderung gelaufen und ich habe dann die Volleinspeisung die ich hatte in eine Teileinspeisung geändert. Alles läuft nun über den Zweirichtungshauptzähler. Den extra WP Zähler habe ich nicht, da sich der meist nicht lohnt, schon garnicht angesichts der nun vorhandenen dynamischen Strompreise.

Abseits der Frage ob es nicht Sinn ergibt die Anlage zu Repowern, kann man auch durch Teilumbau noch was rausholen.
Den WR würde ich gegen einen Hybrid WR tauschen (z.B. von Deye), da der sowieso irgendwann fällig ist und die heute nicht mehr die Welt kosten. Da kann man wahlweise (abhängig vom WR Modell) etwas teurere HV oder günstigere LV Batterien dranhängen. Bei mir kostet der Durchlauf vielleicht 6 Cent, keine 40. Die Preise sind in den letzten Jahren massiv gesunken und man bekommt heute Speicher z.B. Felicity Solar LiFePo4 12,5 kWh LV für 1599 Euro. Da macht man nichts verkehrt und spart nachts den Bezug. Die WP würde ich aber da nicht drüber laufen lassen, denn da ist die Batterie schneller leer als Du gucken kannst.

Verfasser:
hanssanitaer
Zeit: 02.08.2024 15:04:35
0
3730211
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht worauf du hinaus willst.


Die reduzierten Netzentgelte haben ein bisschen Beigeschmack, insbesondere, wenn man das Opt-In für vor dem 01.01.2024 installierte, potentiell steuerbare Verbrauchseinrichtungen anspricht.

Der Köder ist "gibt 110-190 €/anno zurück, wenn du deinen Kram steuerbar machst und bei uns meldest". Hintenrum erhöhen sich deine Zählerkosten um mindestens 60€/anno.

Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Die höheren Kosten für Messstellenbetrieb ergeben sich aufgrund des Vorhandensein der WP/PV (von Vorgängerregierungen beschlossen).


PV/WP allein erhöhen die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht.
Derzeit zahlen alle Erzeuger bis 15 kWp und Haushalte bis 10.000 kWh Jahresenergiebedarf jährlich 20€. Unabhängig davon, ob der Zähler bereits online angebunden ist (Smartmeter/iMSys) oder es sich bloß um ein offline elektronischen Zähler (mME) handelt.

Mit einer Steuerbaren Verbrauchseinrichtung - egal ob hinter Haushaltszähler oder separatem Zähler - springen die höchstzulässigen Zählerkosten auf 50€.

Diese erhöhten Zählerkosten finden Anwendung, sobald seit dem 01.01.2024 jemand eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a zubaut. Z.B. eine Wärmepumpe. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob die WP auf dem Haushaltszähler oder einem separaten Zähler läuft. Für den weiteren Zähler dürfen nochmal zusätzlich 20€ berechnet werden.

Sobald ab dem 01.01.2025 die technische Umsetzung der Drosselung (4,2 kW) eingeführt wird, kommen weitere 30€ für die Zusatzleistungen Drosselung oben drauf. Findet man derzeit noch nicht in den Preisblättern.

Quellen:Zählerkosten BNetzA
Westnetz Umsetzung § 14a
§ 35 Abs.1 Nr.3 MsbG

Zitat:

Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für seine Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 [...] ein zusätzliches angemessenes Entgelt erheben [...] für [folgende] Leistungen [...] nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich
[...]die zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen[...]
zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
die für die Vorgabe eines minimalen oder maximalen Wirkleistungsbezugs am Netzanschluss oder an steuerbaren Verbrauchseinrichtungen[...]

Stark gekürzt und zusammengeführt, damit Intention der Gesetzgebung klar wird.

Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen

Da im vorliegenden Fall bei nur einem Zähler der Bezug unter 5000kWh liegen wird und die PV weniger als 7kWp hat, könnte man vielleicht der Smartmeterpflicht entkommen und bei 20€ bleiben. Müsste dann wohl auf reduzierte Netzentgelte verzichten.


Der Smartmeterrollout (nicht bloß mME, sondern iMSys mit Online-Anbindung) ist nur in der ersten Ausbaustufe nicht für genannte Haushalte relevant. Bis 2032 sollen ausnahmslos alle Haushalte mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein.

Aber selbst da sind die Kosten für das iMSys auf 20€/anno gedeckelt. Das ist unabhängig von der Art des Zählers.


Mir geht einfach nicht so ganz in den Kopf, woher Zusatzkosten in Höhe von 60€/anno kommen, wenn bloß die HAN Schnittstelle des SmartMeterGateWay (SMGW) mit einem Controllable Local System (CLS) verbunden wird. Das Energiemanagement oder die Schaltbarkeit muss sowieso der Kunde auf eigene Kosten einrichten.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 03.08.2024 19:20:23
0
3730568
Zitat von hanssanitaer Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Der Köder ist "gibt 110-190 €/anno zurück, wenn du deinen Kram steuerbar machst Haushalte relevant. [...]

Da konstruierst dir was zusammen. Die WP muss eh steuerbar sein. Zum Teil haben die NBs bis jetzt den Anschluss einer WP entweder ganz verweigert oder mindestens einen zum RSE verpflichtet. Das heißt, die Kosten hatte man bis jetzt zum Teil eh, bzw. sind sowieso Kosten. Das heißt, jetzt kann der NB erstens nicht raus und zweitens der Anschlussnehmer spart geld, da in den meisten WP-Fällen der sowieso mehr an den MSB hätte zahlen müssen. BTW die Werte sind gesetzliche Obergrenzen. Du darfst auch einen MSB aussuchen, der weniger verlangt.

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