| | Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
20.08.2024 21:30:00 |
Hi, ich hab mal ne Frage zu Handwerkerrechnungen. Standardmäßig kann man bei der Steuererklärung die Arbeitsstunden von z. B. Kaminfeger, Heizungswartung usw. steuerlich absetzen. Wie sieht es mit den Arbeitsstunden für eine Dachsanierung (Dämmung + Eindeckung) aus (Diese wird nicht gefördert, da Dämmwert nicht erreicht wird). Können diese Arbeitsstunden auch abgesetzt werden? Wenn ja gibt es eine Grenze?
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20.08.2024 21:39:09 |
Absetzen kannst du alle Handwerker-Arbeitsstunden, und ja, es gibt eine Grenze. Google-Suchwort „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Da werden sie geholfen… Oliver
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21.08.2024 08:33:36 |
Zitat von OliverSo  Absetzen kannst du alle Handwerker-Arbeitsstunden, und ja, es gibt eine Grenze. Google-Suchwort „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Da werden sie geholfen… Oliver Nicht ganz. Dachdeckerarbeiten sind sicher keine "Haushaltsnahen Dienstleistungen“. Das sind nur Arbeiten, die Haushaltsmitglieder üblicherweise selbst erledigen könnten. Putzen, Rasenmähen, Fensterputzen usw. Aber man kann Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen jeweils von der Steuer absetzen. Natürlich gelten weitere Regeln und Höchstbeträge. Grüße Martin
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21.08.2024 08:43:16 |
Man kann 20% von bis zu 6000€ an Handwerkerlohnkosten (und Verbrauchsmaterial) absetzen und kann so bis zu 1200€ an Steuern sparen. Bei einer Dachsanierung fällt im allgemeinen jedoch kein Verbrauchsmaterial an (wie z.B. Abdeckfolie beim Malern). Aber vielleicht lässt Finanzamt Gerüst als "Verbrauchsmaterial" durchgehen. In jedem Fall sollte man die Arbeitskosten für Gerüst angeben. Üblicherweise wird Gerüst von einer anderen Firma aufgebaut. Da könnte es sich lohnen eine eigene Rechnung mit getrennter Aufstellung der Arbeitskosten für Aufbau zu haben.
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21.08.2024 09:03:13 |
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21.08.2024 09:25:37 |
Im Idealfall. Wird der Anteil der Stunden maximal hoch angesetzt, die ausgewiesen werden, und der Materialanteil dafür niedriger. Es bleiben die bereits genannten maximal Fördergrenzen. Bei größeren arbeiten, kann es Sinn machen, das auf zwei Jahre zu verteilen. Und wenn es nur mittels Abschlagsrechnung verteilt wird. Die endsumme für den Handwerker ist die selbe :-) Ganz böse, sorry.
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21.08.2024 09:38:33 |
Bei einer Dachsanierung wird man ja ohne Probleme auf die 6k€ an Arbeitskosten kommen. Gerüst sollte sich auch absetzen lassen. Wir haben auch immer generell Maschinenmieten/Leihmieten abgesetzt.
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21.08.2024 09:45:32 |
Zitat von Mastermind1  Im Idealfall.
Wird der Anteil der Stunden maximal hoch angesetzt, die ausgewiesen werden, und der Materialanteil dafür niedriger. Den Part haben halt viele Handwerker bis heute nicht verstanden, und schlagen lieber stark was auf das Material auf und/oder zieren sich überhaupt den Arbeitslohn auszuweisen. Und das obwohl der Kunde so mehr absetzen könnte, und dazu nicht nölen würde das er die Sachen doch im Netz alle billiger bekommt. Nölen würden dann nur noch die Monteure, weil sie vom Stundenlohn selbst so wenig abbekommen.
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21.08.2024 11:18:12 |
Zitat von Mastermind1  Ganz böse, sorry[...]
Wieso böse? Habe so bei PV gemacht (für Umsatzsteuer). Nennt sich Steuergestaltung. Wieso sollte es plötzlich bei Privatpersonen böse sein, wenn Unternehmen da deutlich mehr gestalten und es dort ganz normal ist?
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21.08.2024 20:05:39 |
Zitat von gnika7  Zitat von Mastermind1  [...] Wieso böse? Habe so bei PV gemacht (für Umsatzsteuer). Nennt sich Steuergestaltung. Wieso sollte es plötzlich bei Privatpersonen böse sein, wenn Unternehmen da deutlich mehr gestalten und es dort ganz normal ist? Ich sag es mal konkret. Summe 10.000€ Tatsächlich: 8.000€ Material 2.000€ Dienstleistunggestellte RechnungSumme 10.000€ enthalten sind lt. ...... 4.000€ dienstleistung :-)
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22.08.2024 11:16:47 |
Zitat von Mastermind1  Zitat von gnika7  [...] Ich sag es mal konkret. Summe 10.000€ Tatsächlich: 8.000€ Material 2.000€ Dienstleistunggestellte RechnungSumme 10.000€ enthalten sind lt. ...... 4.000€ dienstleistung :-) Dann wurde die Marge/Arbeitskosten mal ausnahmsweise nicht auf Materialpreis aufgeschlagen 😉. Aber es ging mir eher darum das zeitlich auf zwei Steuerperioden aufzuteilen.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
03.09.2024 11:16:54 |
Kann man Handwerkerrechnungen auch erst 1 Jahr später absetzen, wenn man über den Max-Jahresbetrag kommt?
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03.09.2024 13:41:51 |
Im Jahr der Zahlung wird abgesetzt.
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03.09.2024 13:57:53 |
Handwerkerleistungen am/im privaten Wohnhaus/Wohnung können generell bis zu einer Höhe von Netto 6k€ abgesetzt werden. Übersteigt jedoch die Leistung diese 6k€, kann man den Überhang auf bis zu 3 Jahre verteilen. Bei der energetischen Sanierung, kann man sogar 20% der gesamten Leistung absetzen und auf 3 Jahre verteilen.
https://www.schwaebische.de/ratgeber/bauen-und-wohnen/hausbau/recht/handwerkerleistung-auf-drei-jahre-verteilen-und-steuern-sparen-2071522
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03.09.2024 14:20:51 |
Zitat von rokra  Im Jahr der Zahlung wird abgesetzt. Umfangreiche Handwerkerarbeiten, bei denen die Rechnungsbeträge besonders hoch sind, können unter bestimmten Vorausetungen über drei Jahre aufgeteilt werden. Hier sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Wichtig ist, dass die Lohnkosten in der Handwerkerrechnung genau ausgewiesen werden.
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| | Zeit:
03.09.2024 15:54:00 |
Wenn es um die Dachsanierung geht und du gewisse Standards einhältst, kannst du 20 % der Kosten von deiner Steuerschuld abziehen. Insgesamt kann man bis zu 200.000 € gelten machen und so 40.000 € zurückbekommen. https://www.finanztip.de/sanierungskosten-absetzen/Das haben wir die letzten Jahre so gemacht. Das ist sehr einfach, da man keinen Energieberater benötigt.
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
03.09.2024 17:33:20 |
Stand jetzt beim Dach nur mit dem Mindestdämmwert (wird also nicht gefördert). Kann ich Rechnungen dann trotzdem auf 3 Jahre verteilen?
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03.09.2024 18:57:10 |
Die Lohnkosten haben nichts mit der Förderung zu tun.
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| | Zeit:
03.09.2024 19:44:06 |
Zitat von OldBo  Die Lohnkosten haben nichts mit der Förderung zu tun. So ist es! Man sollte aber anmerken, daß es diese Streckung auf 3 Jahre erst seit kurzem gibt. Zur Förderung gilt noch zu sagen: 3. Die Maßnahme darf nicht öffentlich gefördert werden: Für verschiedene Arbeiten am Haus gibt es Fördermaßnahmen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Doch der Steuerbonus und die KfW-Förderung sind nicht miteinander kombinierbar, egal wie hoch die Förderung ist. Das heißt: Entweder die Maßnahme wird (egal wie hoch) öffentlich gefördert – durch Zuschuss oder verbilligten Kredit – oder man kann sie steuerlich geltend machen. Sie müssen sich daher vorab entscheiden und genau kalkulieren. Denn bekommen Sie auch nur einen Euro als Zuschuss, ist die gesamte Maßnahme nicht mehr absetzbar. Ergo ist es genau so, daß eine geförderte Maßnahme nicht abgesetzt werden kann. Klar, einen Bonus gibt es nur einmal.
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