Hallo,
ich hatte hier zuletzt viele interessante und sachliche Beiträge gelesen, die auch mit
Schornsteinfegern zu tun hatten. Aus diesem Grund hoffe ich, dass mir weitergeholfen werden kann.
In diesem Jahr war der
Schornsteinfeger mit seinem Mitarbeiter hier, da Feuerstättenschau durchgeführt werden musste und es gab neue Bescheide.
Der Schornsteinfeger hat mich bereits vorgewarnt, dass die
Rechnungen deshalb viel höher ausfallen würden, daher wäre ich dankbar, wenn man uns hier helfen könnte, ob das so passt.
Außerdem soll ja auch eine Anhörung stattfinden. Es wurden mir Fragen gestellt zum Baujahr des Hauses, wie viele Wohneinheiten es gibt und wann das Haus gekauft wurde. Diese Fragen konnte ich nur durch Schätzen beantworten, weil das Haus meiner Lebensgefährtin gehört. War das die sogenannte Anhörung?
Außerdem waren beide Schornsteinfeger insgesamt maximal 20 Minuten da, also so wie sonst auch, daher bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt eine ordnungsgemäße Feuerstättenschau durchgeführt wurde, da diese wohl aufwendiger sein soll.
Wir haben zwei Gas-Thermen in einem Zweifamilienhaus, wo wir nur eine Wohnung selbst bewohnen und die andere derzeit frei ist.
Die Rechnungen sehen wie folgt aus:
1. Jahresrechnung Schornsteinfegerarbeiten 2024:
Im Kundenauftrag ausgeführte, gem. KÜO Anlage 1 u. 1 BlmSchV gesetzlich vorgeschriebene und weitere Tätigkeiten.
Erdgeschoss (Therme im Keller):
- Grundwert Kehr- und Überprüfungsarbeiten je Gebäude 1x pro Jahr:
12 AW, Faktor 1,50, 18,- € (2023 lag der Faktor bei 1,40)
Davon Anteilig 50%: 9,- €
- Überprüfungsarbeiten
Abgasanlage (gasförmige
Brennstoffe jährlich):
11 m/min, AW Einzel 0,60, Gesamt 7,2, Faktor 1,5, 10,80 €
Davon Anteilig 50%: 5,40 €
- Abgaswegeüberprüfung für Raumluftabhängige Gasfeuerstätten für die erste Prüfstelle jährlich (einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale):
27 AW, Faktor 1,50, 40,50 €
- Gasfeuerstätte
Emissionsmessung/alle zwei Jahre:
7 AW, Faktor 1,50, 10,50 €
Gesamt: 65,40 €1. OG:
- Grundwert Kehr- und Überprüfungsarbeiten je Gebäude 1x pro Jahr:
12 AW, Faktor 1,50, 18,- € (2023 lag der Faktor bei 1,40)
Davon Anteilig 50%: 9,- €
- Überprüfungsarbeiten Abgasanlage (gasförmige Brennstoffe jährlich):
11 m/min, AW Einzel 0,60, Gesamt 7,2, Faktor 1,5, 10,80 €
Davon Anteilig 50%: 5,40 €
- Abgaswegeüberprüfung für Raumluftabhängige Gasfeuerstätten für die erste Prüfstelle jährlich (einschl. anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale):
27 AW, Faktor 1,50 40,50 €
- Gasfeuerstätte Emissionsmessung/alle drei Jahre:
7 AW, Faktor 1,50, 10,50 €
Gesamt: 65,40 €Gesamtrechnung: 155,65 €Rechnung Feuerstättenschau u. Bescheid 2024:
Gebühren entsprechend § 6 i.V.m. Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16.06.2009 (BGBL. I.S. 1292), zuletzt geändert durch Artikel 1 der
Verordnung vom 26.10.2021 (BGBL. I. S.4740).
Feuerstättenbescheid für bis zu drei Feuerungsanlagen:
10 AW, Faktor 1,20, 12,- €
Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum stehender Anlage nach §20 Absatz 2 SchfHwG einschließlich der ersten Nutzungseinheit:
11,7 AW´, Faktor 1,20, 14,04 €
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit:
4 AW, Faktor 1,20, 4,80 €
Feuerstättenschau an senkrechten Teilen von Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen:
12 AW, Faktor 1,20, 14,40 €
Überprüfung, ob der Eigentümer zur Nachrüstung der Ausstattung von Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 4 GEG):
14 AW, Faktor 1,20, 16,80 €
Gesamtbetrag: 90,96Es gab dann noch Bescheinigungen und den Feuerstättenbescheid.
Wir gehen davon aus, dass die Rechnungen so passen, aber eine zweite Meinung von erfahrenen Personen kann ja dennoch nicht schaden.
Vielen Dank im Voraus.