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17.02.2025 10:12:34 |
Wie sieht’s denn aus, dass du dich mal selbst informierst, statt alles hier zu fragen? Zusätzliche Bildung hat noch niemanden geschadet, zumal es dich ja interessiert. Zitat: Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat. Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht. Paragraphen dazu: 66 BayBO, 29 BayVwVfG. Gilt natürlich für Bayern, aber dort steht auch die WP. Grüße
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17.02.2025 10:43:13 |
Moin, Wärmepumpe Laut was für ein Thema. Und die Trittbrettfahrer. Mein Rat für Dich. Schreibe nix mehr. Die Suche nach einem Sachverständigen der Nachts die Lautstärke misst..... Stell dir vor dein Nachbar list mit und hat paar Jungs die mit dem Moped hin und herfahren und du streckst das Geld vor..... Mach dein Ding und lass es uns wissen wenn du Erfolg hattest.
Gutefrage
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17.02.2025 11:13:32 |
Zitat von gutefrage  Moin, Wärmepumpe Laut was für ein Thema. Und die Trittbrettfahrer. Mein Rat für Dich. Schreibe nix mehr. Die Suche nach einem Sachverständigen der Nachts die Lautstärke misst..... Stell dir vor dein Nachbar list mit und hat paar Jungs die mit dem Moped hin und herfahren und du streckst das[...] Da kann ich nur zustimmen! Der Neuforist "Plattfuß" z.B. könnte der Nachbar oder ein Strohmann von ihm oder anderen Beteiligten der Gegenseite sein. @Wärmepumpe...: Du kommst jetzt in die kritische und heiße Phase Deiner Gegenwehr. Gib hier keine relevanten Daten oder Einschätzungen mehr preis, aus dem Forum wird nichts brauchbar Neues mehr kommen, nach fast 65 Seiten ist alles gesagt, was aus einem solchen Forum erwartet werden kann. Wenn das Verfahren zu einem wie auch immer gearteten Abschluss gekommen ist, wäre es selbstredend sehr erfreulich, hier die relevanten Ergebnisse und Entscheidungswege und -gründe zu erfahren. Du kannst ja immer am 7. eines Monats ein kleines Lebenszeichen hier hinein schreiben - dann bleibt das Thema auf kleinster Flamme am Köcheln. ;-) Viel Erfolg!
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17.02.2025 11:34:01 |
Zitat von Fertig  Wie sieht’s denn aus, dass du dich mal selbst informierst, statt alles hier zu fragen? Zusätzliche Bildung hat noch niemanden geschadet, zumal es dich ja interessiert. Paragraphen dazu: 66 BayBO, 29 BayVwVfG. Gilt natürlich für Bayern, aber dort steht auch die WP. Grüße Wegen dir ziehe ich nicht nach Bayern. Auf keinen Fall. Bleibt trotzdem offen, wo DEIN Anspruch auf MEIN Bauvorhaben herrührt.
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17.02.2025 11:59:56 |
Man hat als Nachbar sehr wohl einen Anspruch auf die Akteneinsicht bei der Baubehörde, das steht sogar so im Gesetz, ist nur befristet, und wenn das Haus schon steht, geht es nur über den Anwalt, dazu habe ich mich doch schon lange informiert. Gut für uns ist schon mal, dass wir nichts unterschrieben haben, das hat mich nämlich der Anwalt auch gefragt, aber sowas würde ich auch niemals unterschreiben, wenn ich doch von Beginn an schon Bedenken habe. Das hat der Nachbar sicher auch so gesehen, deswegen kam auch niemand, bei anderen Nachbarn haben wir allerdings unterschrieben, weil dort aus unserer Sicht alles gepasst hat. Allerdings steht es ja in einem der verlinkten Urteile der Verwaltungsgerichte bereits so drin, dass Nachbars Unterschrift in so einem Fall keine Bedeutung hat, weil man von vornherein nicht wissen kann, wie schlimm später die Lärmbelästigung tatsächlich ausfallen würde.
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17.02.2025 12:49:11 |
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17.02.2025 13:31:38 |
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17.02.2025 19:53:37 |
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
18.02.2025 08:22:32 |
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18.02.2025 09:08:14 |
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18.02.2025 09:14:55 |
Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus. Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da. Das ist in dem Gesetz so verankert. Da du dem Nachbarn deine Bedenken einst mitgeteilt hast (hoffentlich schriftlich) und er sie ignoriert hat, hat er jetzt die A-Karte gezogen. Schlage ihm doch als Lösung des Problems vor, dass er dir die Fenster mit mehr Schalldämmung auf eigene Kosten einbauen lassen soll. Sobald er das Angebot des Fensterbauers zu Gesicht bekommt, wird er lieber seine WP umpositionieren wollen - wirst sehen. Grüße
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| Zeit:
18.02.2025 10:07:06 |
Stell dir vor "Wärmepumpe Laut" würde uns alle Einladen zu einer Hörprobe. Naja sagen wir mal 20 Personen. Abends 18:00 bis 22.00 Uhr. 50 km würde ich fahren, da müsste man aber die Plz wissen. Der Lärmverursacher darf aber keinen Wind davon bekommen, sonst stellt er womöglich den DZB Verschmutzer aus.Dann könnte sich jeder Gegner/ Befürworter ein eigenes Urteil bilden.
Gutefrage
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18.02.2025 10:09:44 |
Und was genau brächte ihm das?
Grüße
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Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
18.02.2025 10:33:59 |
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18.02.2025 11:26:57 |
Zitat von Fertig  Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus. Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da. Das ist in dem Gesetz so verankert. Da du dem Nachbarn deine Bedenken einst mitgeteilt[...] Wozu? Es ist nicht bewiesen, dass es vom Nachbarn kommt. Da gibt es gar keinen Grund, auch nur einen Cent auszugeben oder sonst für Märchen.
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| Zeit:
18.02.2025 12:15:10 |
Zitat von SebDob  Zitat von Fertig  [...] Wozu? Es ist nicht bewiesen, dass es vom Nachbarn kommt. Da gibt es gar keinen Grund, auch nur einen Cent auszugeben oder sonst für Märchen. Was genau kommt nicht vom Nachbarn? Grüße
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18.02.2025 12:32:03 |
Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus. Ich glaube nicht dass das erste Haus besondere Rechte genießt bzw. Maßstäbe setzt. Das regelt das Baurecht. Fertig: was es Ihm bringt ,Nix. Aber für die Jünger die im nicht glauben, Für die bringt es was. Gutefrage
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18.02.2025 13:24:19 |
Doch. Wenn da bereits ein Haus steht, dann gilt das Rücksichtnahmegebot den Nachbarn gegenüber. Denn gibt es keine Nachbarn, dann gibt es auch kein Rücksichtsnahmegebot. Zumindest nicht in dem gleichen Ausmaß. Wer zuerst gebaut hat, hat später etwas mehr Rechte.
Oder anders ausgedrückt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Grüße
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18.02.2025 13:56:53 |
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18.02.2025 14:04:07 |
Zitat von Fertig  Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da. Das ist in dem Gesetz so verankert. In welchem eigentlich?
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18.02.2025 14:40:41 |
Zitat von Technikbegeisteter  Ihr merkt aber schon, dass es einigen Usern nur um eines geht: jegliche Kritik an WP unterbinden! Aus welchem Grund auch immer (Aktivist, Influencer, Troll, WP-Verkäufer, Langeweile...).
Da geht es nur darum, dass man die unliebsamen Beiträge als erfunden deklariert oder der User hat[...] Wenn Lärm erzeugt wird, muss dies bewiesen sein. Hat er bis heute nicht. Aber in der linken Ecke im Kinderzimmer ist es besonders laut…
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| Zeit:
18.02.2025 15:35:14 |
Zitat von t_aus_h  Zitat von Fertig  [...] In welchem eigentlich? § 242 BGB. Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.Dieser Paragraph ist auch auf das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis anzuwenden. Dadurch wird festgelegt, dass Nachbarn untereinander zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis basiert auf der Vorschrift von Treu und Glauben, die in § 242 BGB formuliert ist. Diese Vorschrift regelte zwar zunächst nur die Art und Weise einer geschuldeten Leistung im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses. Es ist aber seit langem anerkannt, dass diese Vorschrift eine weit über das Schuldverhältnis hinausgehende Bedeutung hat. Die Rechtsprechung hat deshalb aus dieser Vorschrift einen Grundsatz abgeleitet, der das gesamte Rechtsleben beherrscht.
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
Grüße
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| Zeit:
18.02.2025 15:38:32 |
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag | Zeit:
18.02.2025 15:50:43 |