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Foren
Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
Fertig
Zeit: 17.02.2025 10:12:34
3
3821358
Wie sieht’s denn aus, dass du dich mal selbst informierst, statt alles hier zu fragen? Zusätzliche Bildung hat noch niemanden geschadet, zumal es dich ja interessiert.
Zitat:
Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat. Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht.

Paragraphen dazu: 66 BayBO, 29 BayVwVfG.
Gilt natürlich für Bayern, aber dort steht auch die WP.

Grüße

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 17.02.2025 10:43:13
3
3821380
Moin, Wärmepumpe Laut was für ein Thema. Und die Trittbrettfahrer.
Mein Rat für Dich. Schreibe nix mehr. Die Suche nach einem Sachverständigen der Nachts die Lautstärke misst..... Stell dir vor dein Nachbar list mit und hat paar Jungs die mit dem Moped hin und herfahren und du streckst das Geld vor..... Mach dein Ding und lass es uns wissen wenn du Erfolg hattest.

Gutefrage

Verfasser:
DMS20
Zeit: 17.02.2025 11:13:32
1
3821398
Zitat von gutefrage Beitrag anzeigen
Moin, Wärmepumpe Laut was für ein Thema. Und die Trittbrettfahrer.
Mein Rat für Dich. Schreibe nix mehr. Die Suche nach einem Sachverständigen der Nachts die Lautstärke misst..... Stell dir vor dein Nachbar list mit und hat paar Jungs die mit dem Moped hin und herfahren und du streckst das[...]
Da kann ich nur zustimmen!

Der Neuforist "Plattfuß" z.B. könnte der Nachbar oder ein Strohmann von ihm oder anderen Beteiligten der Gegenseite sein.

@Wärmepumpe...:

Du kommst jetzt in die kritische und heiße Phase Deiner Gegenwehr.
Gib hier keine relevanten Daten oder Einschätzungen mehr preis, aus dem Forum wird nichts brauchbar Neues mehr kommen, nach fast 65 Seiten ist alles gesagt, was aus einem solchen Forum erwartet werden kann.

Wenn das Verfahren zu einem wie auch immer gearteten Abschluss gekommen ist, wäre es selbstredend sehr erfreulich, hier die relevanten Ergebnisse und Entscheidungswege und -gründe zu erfahren.

Du kannst ja immer am 7. eines Monats ein kleines Lebenszeichen hier hinein schreiben - dann bleibt das Thema auf kleinster Flamme am Köcheln.

;-)

Viel Erfolg!

Verfasser:
SebDob
Zeit: 17.02.2025 11:34:01
1
3821406
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Wie sieht’s denn aus, dass du dich mal selbst informierst, statt alles hier zu fragen? Zusätzliche Bildung hat noch niemanden geschadet, zumal es dich ja interessiert.
Zitat:
[...]

Paragraphen dazu: 66 BayBO, 29 BayVwVfG.
Gilt natürlich für Bayern, aber dort steht auch die WP.

Grüße


Wegen dir ziehe ich nicht nach Bayern. Auf keinen Fall.

Bleibt trotzdem offen, wo DEIN Anspruch auf MEIN Bauvorhaben herrührt.

Verfasser:
Waermepumpe Laut
Zeit: 17.02.2025 11:59:56
2
3821420
Man hat als Nachbar sehr wohl einen Anspruch auf die Akteneinsicht bei der Baubehörde, das steht sogar so im Gesetz, ist nur befristet, und wenn das Haus schon steht, geht es nur über den Anwalt, dazu habe ich mich doch schon lange informiert.
Gut für uns ist schon mal, dass wir nichts unterschrieben haben, das hat mich nämlich der Anwalt auch gefragt, aber sowas würde ich auch niemals unterschreiben, wenn ich doch von Beginn an schon Bedenken habe. Das hat der Nachbar sicher auch so gesehen, deswegen kam auch niemand, bei anderen Nachbarn haben wir allerdings unterschrieben, weil dort aus unserer Sicht alles gepasst hat. Allerdings steht es ja in einem der verlinkten Urteile der Verwaltungsgerichte bereits so drin, dass Nachbars Unterschrift in so einem Fall keine Bedeutung hat, weil man von vornherein nicht wissen kann, wie schlimm später die Lärmbelästigung tatsächlich ausfallen würde.

Verfasser: SebDob
Beitrag entfernt. Grund: Unsachlich (siehe Forumsregeln)
Verfasser: totto
Beitrag entfernt. Grund: Verletzung der Netiquette (siehe Forumsregeln)
Verfasser: Fertig
Beitrag entfernt. Grund: Unsachlich (siehe Forumsregeln)
Verfasser: Waermepumpe Laut
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
Verfasser: SebDob
Beitrag entfernt. Grund: Nicht zum eigentlichen Thema gehörig (siehe Forumsregeln)
Verfasser:
Fertig
Zeit: 18.02.2025 09:14:55
0
3821857
Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus.

Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da.
Das ist in dem Gesetz so verankert. Da du dem Nachbarn deine Bedenken einst mitgeteilt hast (hoffentlich schriftlich) und er sie ignoriert hat, hat er jetzt die A-Karte gezogen.

Schlage ihm doch als Lösung des Problems vor, dass er dir die Fenster mit mehr Schalldämmung auf eigene Kosten einbauen lassen soll. Sobald er das Angebot des Fensterbauers zu Gesicht bekommt, wird er lieber seine WP umpositionieren wollen - wirst sehen.

Grüße

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 18.02.2025 10:07:06
0
3821897
Stell dir vor "Wärmepumpe Laut" würde uns alle Einladen zu einer Hörprobe.
Naja sagen wir mal 20 Personen. Abends 18:00 bis 22.00 Uhr. 50 km würde ich fahren, da müsste man aber die Plz wissen. Der Lärmverursacher darf aber keinen Wind davon bekommen, sonst stellt er womöglich den DZB Verschmutzer aus.Dann könnte sich jeder Gegner/ Befürworter ein eigenes Urteil bilden.

Gutefrage

Verfasser:
Fertig
Zeit: 18.02.2025 10:09:44
1
3821900
Und was genau brächte ihm das?

Grüße

Verfasser: totto
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
Verfasser:
SebDob
Zeit: 18.02.2025 11:26:57
1
3821950
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus.

Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da.
Das ist in dem Gesetz so verankert. Da du dem Nachbarn deine Bedenken einst mitgeteilt[...]



Wozu? Es ist nicht bewiesen, dass es vom Nachbarn kommt. Da gibt es gar keinen Grund, auch nur einen Cent auszugeben oder sonst für Märchen.

Verfasser:
Fertig
Zeit: 18.02.2025 12:15:10
1
3821974
Zitat von SebDob Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]



Wozu? Es ist nicht bewiesen, dass es vom Nachbarn kommt. Da gibt es gar keinen Grund, auch nur einen Cent auszugeben oder sonst für Märchen.

Was genau kommt nicht vom Nachbarn?

Grüße

Verfasser:
gutefrage
Zeit: 18.02.2025 12:32:03
0
3821984
Dein Haus stand zuerst da. Punkt. Er hätte sein Haus an die Gegebenheiten anpassen müssen und nicht du dein Haus.

Ich glaube nicht dass das erste Haus besondere Rechte genießt bzw. Maßstäbe
setzt. Das regelt das Baurecht.

Fertig: was es Ihm bringt ,Nix. Aber für die Jünger die im nicht glauben, Für die bringt es was.

Gutefrage

Verfasser:
Fertig
Zeit: 18.02.2025 13:24:19
0
3822008
Doch. Wenn da bereits ein Haus steht, dann gilt das Rücksichtnahmegebot den Nachbarn gegenüber. Denn gibt es keine Nachbarn, dann gibt es auch kein Rücksichtsnahmegebot. Zumindest nicht in dem gleichen Ausmaß.
Wer zuerst gebaut hat, hat später etwas mehr Rechte.

Oder anders ausgedrückt: wo kein Kläger, da kein Richter.

Grüße

Verfasser: Technikbegeisteter
Beitrag entfernt. Grund: Nicht zum eigentlichen Thema gehörig (siehe Forumsregeln)
Verfasser:
t_aus_h
Zeit: 18.02.2025 14:04:07
3
3822027
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
Du als Nachbar hast ein Recht auf Rücksichtnahme. Dein Haus stand zuerst da. Das ist in dem Gesetz so verankert.


In welchem eigentlich?

Verfasser:
SebDob
Zeit: 18.02.2025 14:40:41
1
3822047
Zitat von Technikbegeisteter Beitrag anzeigen
Ihr merkt aber schon, dass es einigen Usern nur um eines geht: jegliche Kritik an WP unterbinden! Aus welchem Grund auch immer (Aktivist, Influencer, Troll, WP-Verkäufer, Langeweile...).

Da geht es nur darum, dass man die unliebsamen Beiträge als erfunden deklariert oder der User hat[...]



Wenn Lärm erzeugt wird, muss dies bewiesen sein. Hat er bis heute nicht. Aber in der linken Ecke im Kinderzimmer ist es besonders laut…

Verfasser:
Fertig
Zeit: 18.02.2025 15:35:14
1
3822075
Zitat von t_aus_h Beitrag anzeigen
Zitat von Fertig Beitrag anzeigen
[...]


In welchem eigentlich?

§ 242 BGB.
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Dieser Paragraph ist auch auf das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis anzuwenden. Dadurch wird festgelegt, dass Nachbarn untereinander zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind.

Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis basiert auf der Vorschrift von
Treu und Glauben, die in § 242 BGB formuliert ist. Diese Vorschrift regelte
zwar zunächst nur die Art und Weise einer geschuldeten Leistung im
Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses. Es ist aber seit langem
anerkannt, dass diese Vorschrift eine weit über das Schuldverhältnis hinausgehende Bedeutung hat. Die Rechtsprechung hat deshalb aus dieser
Vorschrift einen Grundsatz abgeleitet, der das gesamte Rechtsleben beherrscht.

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte
und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das
nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur
gegenseitigen Rücksichtnahme.

Grüße

Verfasser: Fertig
Beitrag entfernt. Grund: Unsachlich (siehe Forumsregeln)
Verfasser: totto
Beitrag entfernt. Grund: Bezug auf gelöschten Beitrag
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Nachbars Luft-Wärmepumpe inakzeptabel laut
Verfasser:
SebDob
Zeit: 18.02.2025 16:26:09
2
3822107
Zitat:
...
Zitat:
...
[...]
Ok.
Und die vielen Messungen und Vergleiche mit WP an/aus reichen dir nicht aus? Du denkst immer noch, dass der Lärm von den im Himmel kreisenden Flugzeugen kommt oder wie?
Und diese landen nur schnell, wenn WP aus ist und steigen wieder, wenn sie wieder[...]


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