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12.10.2024 18:27:11 |
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12.10.2024 18:38:57 |
Meinung: Danach wird es Beschwerden über nicht mehr warm/heiß werdende Heizkörper geben. Vom hydr. Abgleich werden Wunderdinge erwartet, die er nie halten kann. Die Bewohner müssten ihr gewohntes und erlerntes Heizverhalten gänzlich öndern, damit ein HA auch wirklich funktioniert. Vor allem auf das On/Offheizen verzichten. Die aller meisten HA mussten später wieder entdrosselt werden, weil die Nutzer sich nicht an die theoretischen Grundlagen des berechneten HA halten. Vielleicht werden in Zukunft gute automatisierte Heizungsverteilungen Standard, dann könnte es besser werden. Vielleicht .
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12.10.2024 19:20:43 |
Zitat von interessierter65  Meinung: Danach wird es Beschwerden über nicht mehr warm/heiß werdende Heizkörper geben. Vom hydr. Abgleich werden Wunderdinge erwartet, die er nie halten kann. Die Bewohner müssten ihr gewohntes und erlerntes Heizverhalten gänzlich öndern, damit ein HA auch wirklich funktioniert.[...] Moin, für den Beitrag hätte ich gerne mehr als nur einen grünen Daumen gegeben...👍 Grüssle von Thomas
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12.10.2024 19:53:33 |
Und wie kann man das Thema formell jetzt erfüllen ohne extreme Kosten und Ärger?
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12.10.2024 20:04:53 |
Wer hat den verpflichtenden HA bisher kontrolliert ? Wer hat überhaupt die Qualifikation zu prüfen, ob dieser und auch noch korrekt durchgeführt wurde ?
Es wird in vielen Fällen wie auch bisher beim Formular ausfüllen bleiben.
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12.10.2024 20:28:41 |
Zitat von Michael Merz  (1) Meine bisherigen Erkenntnisse dazu: Kosten hierfür sind sehr hoch Einsparung je nach Zustand vor dem Abgleich wenig bis gering Das ist doch auch logisch. Wo sollen denn die Einsparungen herkommen, wenn man die Heizkurve optimal eingestellt hat und die Heizkörper mit guten Thermostatregelventilen betreibt?
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12.10.2024 22:29:21 |
Hallo, es gilt für neue Heizungsanlagen. Da soll ein Raum beheizt werden, also muss irgendwer ausrechen wie hoch der Wärmebedarf ist. Dann die passende Heizfächengröße auswählen unter Berücksichtigung der geplanten Temperaturen (Spreizung). Daraus ergibt sich der nötige Massenstrom. Dazu müssen die Widerstände im Leitungsnetz betrachtet werden und dann die Pumpe entsprechend eingestellt werden. Also ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Das konnten schon die alten Römer bei ihren HypokaustenheizungenEben nur mit Gasen. Wahrscheinlich ist der hydraulische Abgleich deutlich älter, sonst hätten nicht die alten Bewässerungssysteme funktioniert. Diese uralten Techniken gingen zwischenzeitlich bei einigen Fachleuten verloren, Hauptsache warm und das Hirn geschont. Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt per Verordnung den Fachleuten Nachhilfe verordnet. Bei kleinen Anlagen ist das Nachdenken (Stundensatz) so teuer, dass die Ersparnis nicht im Verhältnis zur ersparten Energie steht. Also kann man nach wie vor bei kleinen Anlagen rumpfuschen. Es gilt; "...habe ich schon immer so gemacht und das damals von meinem Lehrmeister abgeschaut...." Doof nur, dass das bei Wärmepumpen nicht mehr funktioniert. Deshalb dort die Pflicht zum HA. MfG uwe
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12.10.2024 22:33:27 |
Zitat von interessierter65  Wer hat den verpflichtenden HA bisher kontrolliert ? Wer hat überhaupt die Qualifikation zu prüfen, ob dieser und auch noch korrekt durchgeführt wurde ?
Der Kunde. Jeder Heizungsbaugeselle der seine Abschlussprüfung mit ausreichend bestanden hat. MfG uwe
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12.10.2024 22:43:02 |
Es erscheind mir ratsam das Original zu lesen und nicht die 5 Abschrift Aus dem GEG 14. „Heizkessel“ ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der dazu dient, die durch die Verbrennung freigesetzte Wärme an einen Wärmeträger zu übertragen, 14a. „Heizungsanlage“ eine Anlage zur Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser oder einer Kombination davon einschließlich Hausübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz und Wärmeüberträger von unvermeidbarer Abwärme, mit Ausnahme von handbeschickten Einzelraumfeuerungsanlagen im Sinne des § 2 Nummer 3, offenen Kaminen nach § 2 Nummer 12 und Badeöfen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26. Januar 2010 (BGBl. I S. 38) in der jeweils geltenden Fassung,
(1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.
MfG uwe
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13.10.2024 07:19:42 |
Zitat von kreitmayr  Es erscheind mir ratsam das Original zu lesen und nicht die 5 Abschrift Aus dem GEG [i]14. „ Heizkessel“ ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der dazu dient, die durch die Verbrennung freigesetzte Wärme an einen Wärmeträger zu[...] Hallo, danke. Verstehe ich es richtig dass die Frist 2027 für die Heizungsoptimierung gilt; und die Pflicht zum hydr. Abgleich nur für NEUE Heizungsanlage?
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13.10.2024 08:37:57 |
Zitat von kreitmayr  Zitat von interessierter65  [...] Der Kunde. Jeder Heizungsbaugeselle der seine Abschlussprüfung mit ausreichend bestanden hat. MfG uwe Wunschdenken fern jeder Realität. Die die das können sind auf Kunden- und Installateursseite im nicht messbaren Anteil .
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13.10.2024 09:56:05 |
Zitat von Michael Merz  Zitat von kreitmayr  [...] Hallo, danke. Verstehe ich es richtig dass die Frist 2027 für die Heizungsoptimierung gilt; und die Pflicht zum hydr. Abgleich nur für NEUE Heizungsanlage? Ja, so lese ich das Gesetz. Aber nicht nur ich. Gugst duAuch in NWB Nr. 40 vom 05.10.2024 Seite 2793 da kommt nur nicht jeder dran. MfG uwe
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13.10.2024 09:59:14 |
Zitat von interessierter65  Zitat von kreitmayr  [...] Wunschdenken fern jeder Realität. Die die das können sind auf Kunden- und Installateursseite im nicht messbaren Anteil . Was will man von einer Branche erwarten die Anlagen mit Wirkungsgraden über 100% verkauft. Nepper, Schlepper, Bauernfänger sind dort auch zu finden. MfG uwe
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13.10.2024 10:15:18 |
Zitat von Michael Merz  (1) (1) Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.[...] Ich verstehe das ganze Geschreibsel nicht. Ein Hydraulischer Abgleich ist schon seit Jahrzehnten ein Teil der Leistungen. Anfang der 60er des letzten Jahrhunderts habe ich das während meiner Ausbildung gelernt. Für die Voreinstellung der Ventile gab es spezielle Einstellwerkzeuge. Am einfachsten war die Durchflussbegrenzung an den Handventilen..
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13.10.2024 10:27:49 |
Schon 1960 wurde in der DIN 18380 – Zentralheizungs-, Lüftungs- und zentrale Warmwasserbereitungsanlagen - im Rahmen des Probeheizens ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.
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13.10.2024 10:55:12 |
Zitat von OldBo  Zitat von Michael Merz  [...] Ich verstehe das ganze Geschreibsel nicht...[...] Bisher konnte man nur über das Zivilrecht eine fehlenden oder mangelhaften HA beklagen. Jetzt drohen auch Ordnungsgelder. MfG uwe
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13.10.2024 11:03:31 |
Das setzt aber eine Überprüfung voraus. Und wer soll das machen? Die Förderbehörde?
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13.10.2024 11:25:45 |
Ich find das toll, das die "GRAUEN" das "Hat doch bisher auch ohne funktioniert" hier in den Raum stellen. Sonst werden die "Grünsterne" gerne mit "haben wir schon immer so gemacht" diffamiert.
Entscheidet doch mal was ihr wollt. Eigentlich woltl ihr ja Fortschritt und effizienz, darf aber nix kosten. Nun, Blöd, wenn die Heizkreispumpe mit 800W laufen muss um lettzen Heizkörper im Komplex zu versorgen. Blöd, das die Stromkosten alle Bewohner dafür bezahlen. sowie auch die ineffizienz der Heizanlage.
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13.10.2024 11:46:43 |
Zitat von OldBo  Das setzt aber eine Überprüfung voraus. Und wer soll das machen? Die Förderbehörde? Zwei unterschiedliche Forderungen. Zum einen das GEG zum anderen BEG. Letzteres beinhaltet den Vorbehalt einer stichprobenartigen Prüfung der Ausführung. Also die "Förderbehörde". Ersteres die Unternehmerbescheinigung. Kein HA trotz Bescheinigung wird man als Betrug auslegen können. Also nicht nur Nachbesserung oder/und Schadensersatz sondern auch Strafzahlungen. Ansonsten, wo kein Kläger da kein Richter. Da kann man nur hoffen, dass er sein Geschäftsfeld erweitert. Ansonsten, meine Ansicht, wer Regeln aufstellt ohne den Willen deren Einhaltung zu prüfen, macht sich unglaubwürdig. MfG uwe
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13.10.2024 12:02:34 |
Zitat von chieff  ..Eigentlich woltl ihr ja Fortschritt und effizienz, darf aber nix kosten. Nun, Blöd, wenn die Heizkreispumpe mit 800W laufen muss um lettzen Heizkörper im Komplex zu versorgen... Steile These: Eigentlich woltl ihr ja Fortschritt und effizienz, darf aber nix kosten.
Auch wenn ich Vergleiche mit dem KFZ-Bereich nicht mag trifft das zumindest dort nicht zu. Und wer war der Depp der das gebaut hat, selten ein "GRAUER" Nun, Blöd, wenn die Heizkreispumpe mit 800W laufen muss um lettzen Heizkörper im Komplex zu versorgen.MfG uwe Mal so ein Gedanke. 800 statt 100 macht 700W x 8760h/a = 6132kWh/a x 0,35 €/kWh = 2.146€/a / 100 WE = 21€/a so what?
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13.10.2024 12:12:00 |
Noch ein Gedanke. Woher wussten die Politiker, dass 90% aller Heizungsanlagen angeblich nicht abgeglichen sind und Handlungsbedarf besteht? Kann ja nur von den GRÜNEN (Sternen) gekommen sein, denn nur die wußten ja um ihren Pfusch in der Vergangenheit. Wir haben rund 350 Heizkörper. Da wurden in der Vergangenheit sicher schon so um die 100 Ventile erneuert. Und ca. 50 neue Heizkörper eingebaut. Jetzt kann man ja mal spekulieren wie oft die Heizlast des Raumes nachgerechnet, HK und Ventil ausgelegt und eingestellt wurden. Also mich hat in den letzten 25 a noch nie einer nach den Werten der Pumpe oder Heizkurve gefragt. MfG uwe
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13.10.2024 12:58:18 |
Na, ich bin jemand :>)) Wie waren denn die Werte der Pumpe und Heizkurve?
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13.10.2024 13:28:15 |
Danke Uwe. Damit ist das Thema für erledigt. §60c Hydr. Abgleich = keine Pflicht , auch kein bekannter Bedarf §60b Heizungscheck : PFLICHT aber Zeit bis 30.09.27. In REalität wurden viele Sachen des Checks andauernd gemacht aber es fehlt halt der Zettel ==> Nä Frage: Wie geht ihr mit dem Heizungscheck um?
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13.10.2024 13:29:29 |
Die Pumpe steht auf konstant 1,8 mWs, der WMZ im Rücklauf bringt es auf 0,2mWs Widerstand. Heizkurve ist eine Herausforderung. Da ich die Werte der HK nicht kenne, werden die alten auf 55/70 oder höher ausgelegt sein. Vor vielen Jahren habe ich diese mal ermittelt. Liegt zur Zeit deutlich niedriger, habe schließlich den Heizungscheck hinter mir und optimiere nun ;-) Frau ist jetzt am jammern, früher war es wärmer, im Bad. Ich: ...du bist inzwischen einfach älter. Bäder liegen überwiegend innen, wissen also nicht ob es Sommer oder Winter ist. Dann gibt es Bäder mit einer Außenwand. Unsere Außenwände haben alle eine Innendämmung, nur diese Bäder nicht. In der Handwerkerhölle mögen die Täter schmoren. Dann gibt es auch Bäder mit ungedämmter Außenwand und Lichtkuppel im Flachdach. Die Außenwände unserer Wohnzimmer bestehen im Wesentlichen aus Fenster. Da gibt es welche noch mit u-wert 3 oder mit 1,1 und auch welche mit drei Scheiben. MfG uwe
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13.10.2024 13:47:51 |
Zitat von Michael Merz  ....Wie geht ihr mit dem Heizungscheck um?... Zu EnSimiMaV Zeiten habe ich von Gas auf Öl umgeschaltet. Also nicht erforderlich. Der Geselle des schwarzen Mannes wollte ihn auch nicht machen," ... macht Cheffe selber". Nun habe ich ihn mir (uns) gegönnt. ....Mammi, Mammi er hat überhaupt nicht gebohrt.....;-) Zum Üben. OderIst wohl die gleiche Software. Oder aber bei Bruno mal nach der DIN 18irgendwas schauen. Die ist aber eine Herausforderung. MfG uwe
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