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30.10.2024 22:25:42 |
Hallo guten Tag,
ich habe mal das Forum durchsucht, jedoch nichts zum Thema DV-Verkabelung im Baudenkmal. Ich würde mich freuen, wenn ich einen Rat bekommen könnte, wie ich die Verkabelung so gestalten kann, dass die untere Denkmalbehörde ihren Segen gibt. Kabelkanäle aufputz vielleicht?
Schon jetzt vielen Dann für Eure Mühe!
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30.10.2024 23:13:11 |
Das wird man so pauschal ohne Infos zum Objekt nicht sagen können. Letztlich möglichst oder ganz "unsichtbar".
Ansonsten warum nicht den Architekten fragen? Oder evtl direkt beim Denkmalschutz Amt... (Wobei ich das nicht einordnen kann ob hilfsbereit, oder am Ende nur ein Showstopper)
Je nach Gegebenheiten und genereller Renovierung. Kabel in den Fußbodenleisten (gibt spezielle mit Aussparungen)? Oder unter Putz ?
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30.10.2024 23:34:33 |
Zitat von Suppenkueche Hallo guten Tag,
ich habe mal das Forum durchsucht, jedoch nichts zum Thema DV-Verkabelung im Baudenkmal. Ich würde mich freuen, wenn ich einen Rat bekommen könnte, wie ich die Verkabelung so gestalten kann, dass die untere Denkmalbehörde ihren Segen gibt. Kabelkanäle aufputz[...] Schon mal über Powerline nachgedacht? Mag ich eigentlich nicht, aber in so einem speziellen Fall.... Grüße
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30.10.2024 23:35:24 |
Frage ist, privat oder gewerblich. Privat würde ich mir zutrauen, das ganze im Putz zu versenken. Gewerblich eine andere Hausnummer…
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31.10.2024 02:38:29 |
Den Putz muss ich erstmal in Ruhe lassen.
Ich wollte - bevor ich die untere Denkmalbehörde kontaktiere - vielleicht schon eine Lösung präsentieren können. Natürlich wäre mir unsichtbar lieber. Ich weiß.nur nicht, ob man das darf….
Das Ganze ist für ein freiberufliches Büro.
Schon jetzt vielen Dank für eure Gedanken, Meinungen und Beiträge.
Viele Grüße
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31.10.2024 03:21:06 |
Hallo,
Denkmalsschutz IM Haus.... Glaube mal Denkmalschutz in D (?) ist zu 99% die Außenansicht....
Oder ist da ein adliges Schloß...? Dann wird da auch innen "Denkmal-geschützt".
Ich weiß leider auch nicht was der Unterschied zwischen "unterer" und obererer (höhere) Denkmalbehörde ist...?
Die "untere" für das Untergeschoß und die "höhere" dann für die Aufbauten.....??
Sorry, Spass muss halt sein.
Liebe Grüße
Musil
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| Zeit:
31.10.2024 04:50:00 |
Zitat von Musil [...] Ich weiß leider auch nicht was der Unterschied zwischen "unterer" und obererer (höhere) Denkmalbehörde ist...? [...]
@Musil Unter / Oberputz (Aufputz) => untere / obere Zuständigkeit (Behörde) Kabel und Leitungen gehören üblicherweise unter Putz, untere Behörde... 😏 Büro hört sich aber nach anderem Nutzerverhalten an als privat, da wird es vermutlich (auch aus Wartungsgründen) in Kabelkanälen „rings um“ enden, wie eben auch in vielen nicht denkmalgeschützten Büros üblich, wenn „Unterboden“ nicht geht. Einfach gemacht, jederzeit zugänglich, erweiter- und veränderbar. Außer, wie oben schon erwähnt, wenn es wirklich Innendenkmal sein sollte. Büro, egal ob freiberuflich oder sonst iwie gewerblich, muss ja auch manchen anderen Vorschriften entsprechen, denke da ggf. an weitere stromzuführungen für IT-Equipment. Die „roten Dosen“ zum Beispiel (in welcher Farbe letztendlich auch)...
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31.10.2024 07:44:56 |
Zitat von Suppenkueche Das Ganze ist für ein freiberufliches Büro.[...] Brüstungskanal wäre da wohl das einfachste/sinnvollsten so auch schon von Reenergy angemerkt. Sollte auch die Behörde damit kein Problem haben. Habe das in einigen denkmalgeschützten Büros gesehen. Ansonsten, wenn Raumhöhe das her gibt, einen doppelten Boden.
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| Zeit:
31.10.2024 09:57:51 |
Wir wissen so ziehmlich nix. Weder um das Gebäude, deren Schutzstufe.
Denkmalschutz gliedert sich in Stufen von "nur öffenliche Fassadenansicht" bis hin zu "inkl. Inneneinrichtung". Da Denkmalschutz Kultur ist, kocht da jedes Bundesland seine eigene Suppe, auch bei der Aufgabenverteilung. Die Länder organisieren sich selbst. Pauschalaussagen sind somit unmöglich.
Mein Erfahrung sagt mir:
Ist da wirklich ein Schutzbedürfnis welches die technische Gebäudeausstattung oder gar die Innenausstattung als Ziel hat? Hast du das vom Hörensagen oder ist das amtlich verbrieft?
Wenn da wirklich zur tech. Gebäudeausstattung verbrieft ist, hilft Dialog, Dialog Dialog. Folgendes hilft mir bei einer positiven Bewertung: Mache deutlich, wie das genutzt werden soll und dass die Nutzung in Übereinstimmung mit den Schutzzielen ist. Mache deutlich, dass es sich um eine reversible Massnahme handelt. Ein paar ø10 Löcher um einen Brüstungskanal aufzuhängen kann man wieder zuputzen - das fällt unter "reversibel" (Wenn du z.B. die Verwalterbüros auf Burg Eltz gesehen hast, verstehtst du was ich meine)
Irgendwas Unterputz zu "verstecken" kann sehr sehr aufwendig sein und ein weitaus tieferer Eingriff sein als da einen neutralweisser Alukanal, Wenn du die alten Putzrezepte treffen musst, und gar irgendwelche mittelalterlichen Spanntapeten und Gobiline oder sonstwas hast, dann machst du mehr kaputt als du versteckst.
Besuche Bauten der öffentlichen Hand gleichen Schutzbedürfnis und fotografiere. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Was sich das Land selber erlaubt, können sie anderen nicht verbieten.
p.s. ich habe Überwachungsanlagen in Schlösser in denen das Landeskulturamt die Errichtung elektrischer Anlagen verboten hatte und in denen es somit keine 230V gab und geben sollte, planen können. Alles ist möglich!
pps. Denkmalschutzbehörden wissen auch, dass wenn sie zu unflexibel sind, dann passiert entweder: "ups, das war ein Unfall, dass ist jetzt nicht mehr" oder "bewusster Schandfleck des Verfall, bis nix schützenswerte mehr da ist"
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| Zeit:
31.10.2024 12:02:48 |
Zitat von Thorfinn Hansen Schlösser in denen das Landeskulturamt die Errichtung elektrischer Anlagen verboten hatte und in denen es somit keine 230V gab und geben sollte Ernsthaft? Also, dass man keine sichtbaren Lichtschalter und überall verteilte Steckdosen will, okay. Aber eine dezente Installation für eine gewisse Grundbeleuchtung und eben derlei Technik verbieten ist schon.... Seltsam.
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| Zeit:
31.10.2024 15:17:05 |
Zitat von Didi-MCR52 Zitat von Thorfinn Hansen [...] Ernsthaft? Also, dass man keine sichtbaren Lichtschalter und überall verteilte Steckdosen will, okay. Aber eine dezente Installation für eine gewisse Grundbeleuchtung und eben derlei Technik verbieten ist schon.... Seltsam. Nein nix, gar nix. Da ist Fensterbeleuchtung - sonst nix. Die Schlossverwaltung will das "original 17. Jh." haben. Die Besuchszeiten sind im Winter auch sehr eingeschränkt. Da es auch keine Heizung gibt, würden zu viele Besucher auch ein Feuchteproblem bedeuten.
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01.11.2024 19:15:34 |
Hi;
vorab vielen vielen Dank für die verschiedenen Ideen zur Herangehensweise. Da sind einige Ratschläge dabei, auf die ich nicht gekommen wäre. Herzlichen Dank dafür.
Und weil der Schutzstatus des Hauses ja ein Thema war, hab ich mal den einschlägigen Text rausgesucht:
das Gebäude ist Einzel-Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz- gesetz (HDSchG). Somit bedürfen alle Maßnahmen an und in diesem Gebäude sowie in seiner Umgebung der Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Hierzu gehören auch Maßnahmen wie die Erneuerung des Farbanstrichs oder sonstige Änderungen der Gestaltung.
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