| | | | Zeit:
30.11.2024 13:44:24 |
Hallo, ich habe Probleme mit meinem Bezirksschornsteinfeger und bräuchte einmal euren Rat. Seit 2020 erhöht er jährlich immer zwischen 10-15% seine Kehrgebühr. Ich hatte ihn vor 2 Jahren bei einer Erhöhung angesprochen und er argumentiere damit, es wird ja alles teurer „er müsste sein Haus das er für halbe mio gekauft hat auch abzahlen.“ Sein Geselle kam die letzten Jahre immer und sagte, hatten sie den Kamin überhaupt an. Da war nichts zu kehren. Wir nutzen ihn tatsächlich nur selten, meistens wenn es sehr eisig kalt ist heizen wir mit ihm zusätzlich den Wohnbereich. Ich unterhielt mich mit anderen aus dem Ort, die einen anderen bezirksschornsteinfeger haben und ähnlich heizen. Bei denen erfolgt die kehrung 1x im Jahr. Letzte Woche sprach ich unseren darauf an, dass wir ja auch selten heizen und von seinem Gesellen gesagt wurde „da war nichts zu kehren - hatten sie den Kamin überhaupt an“. Da sagte er, auf solche Diskussion lässt er sich generell nicht und kehre immer mindestens 2x im Jahr, bei manchen sogar 3x. Würde er nur 1x kehren, gehen ihn Einnahmen von 50.000€ pro Jahr verloren. Wir sprachen vor Ort und er sagte seine kehrung liegt bei 42€ (so wie letztes Jahr auch). Ich könnte mit ja einen freien suchen der nur 1x kommt, der verlangt dann aber 80-90€. Also bringt das alles nichts, so seine Worte. An Nächsten Tag kam die Rechnung mit 46€, wieder -wie die letzten Jahre auch - eine weitere Preiserhöhung. Ich rief ihn an und er sagte, ja die kehrgebühr ist bei jedem anders - die 42€ hätte er pauschal - gesagt. Letztes Jahr waren es noch 42€ bei uns und bauartlich gab es keine Veränderungen, dass wieder erhöht wurde. Vom Jahr 2020 bis 2024 hatten wir eine kehrgebühr Erhöhung von 54%. Jedes Jahr gab es eine Erhöhung ohne Ankündigung. Wie seht ihr den Fall? Da er hoheitliche Tätigkeiten ausführt - finde ich es eine Unverschämtheit diese so ausnutzen.
|
| | Zeit:
30.11.2024 13:52:59 |
Hallo matzepe87 hast Du nur den einen Zug oder kommen noch andere Leistungen ( Züge, Küche, Lüftungsanlage etc.) MfG. der Sonnenfreund
|
| | Zeit:
30.11.2024 13:55:19 |
Hallo,
Kehren ist doch nix hoheitliches, oder?
Da kannst du dir jemanden suchen
Mit der Festlegung des Intervalls weiß ich aber nicht
MfG
|
| | Zeit:
30.11.2024 14:19:28 |
Soweit ich weiß reicht bei "nur gelegentlich" genutzten Feuerstellen 1x im Jahr. Das Argument, es musss 2x gekehrt werden, damit er mehr verdient, ist natürlich für die Tonne ... Wir haben zeitweise 4-5 Raummeter im Jahr durch einen Ofen durchgesetzt und der wurde nur 1x im Jahr gekehrt. Auch fast ohne Ruß. Ruß hatten wir nur in dem Winter, als ich im Krankenhaus war und meine Frau das falsche (zu feuchte) Holz genommen hat ... Grüße Martin
|
| | Zeit:
30.11.2024 14:50:35 |
Habe nur einen Zug für den Kamin. Genau, Kehren ist nicht hoheitliches, aber er legt das Intervall fest. Habe mit einem anderen Schornsteinfeger gesprochen der immer 35€ nimmt. Nur er sagt zurecht, er muss das kehren was der Bezirks schorni nimmt.
|
| | Zeit:
30.11.2024 15:04:42 |
Hallo matzepe87 und wenn Du Dir für 2 Jahre einen Abdeckstein kaufst, vielleicht überredet Dich Dein Schorni wieder mit einem vernünftigen Preis, bevor die Nachbarn sich Dir anschließen. AbdecksteinMfG. Sonnenfreund
|
| | Zeit:
30.11.2024 15:16:39 |
Meine Nachbarn haben einen anderen Bezirksschornsteinfeger. In unserem Dorf ist das nach Straßen aufgeteilt. Die anderen wohnen 1-2 Straßen weiter mit einem Kamin.
Was bringt der Abdeckstein? Soll ich den stilllegen lassen?
|
| | Zeit:
30.11.2024 15:26:19 |
Zitat von matzepe87  „er müsste sein Haus das er für halbe mio gekauft hat auch abzahlen.“ an dreister Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten. Der würde bei mir aus Prinzip nicht mehr kehren, selbst wenn ich den Alternativ-Kehrer aus Spanien einfliegen lassen müsste.
|
| | Zeit:
01.12.2024 22:06:28 |
Ich glaube bei der feuerstättenschau wird der Intervall nach der Nutzung festgelegt.
Diese müsstest du dann neu Machen und auch bezahlen. Seine Entscheidung muss er natürlich auch begründen.
Im Anschluss suchst du dir einen anderen. Dann siehst du deinen nur noch zur feuerstättenschau.
|
| | Zeit:
09.12.2024 17:53:34 |
Du kannst dir für die Kehrarbeiten einen anderen Schornsteinfeger suchen. Einfach mal Angebote reinholen. Die Arbeiten müssen natürlich in den Zeitraum durchgeführt werden, die im Feuerstättenbescheid vermerkt sind.
|
| | Zeit:
09.12.2024 22:13:33 |
Zitat von SebDob  Ich glaube bei der feuerstättenschau wird der Intervall nach der Nutzung festgelegt.
Diese müsstest du dann neu Machen und auch bezahlen. Seine Entscheidung muss er natürlich auch begründen.
r[...] Hat er doch begründet...Haus für 500000 das muss bezahlt werden ! Man muss auch gönnen können...
|
| | Zeit:
10.12.2024 08:53:03 |
Mündlich bringt - nix :-) formloser Antrag an deinen Bezirksschornsteinfeger stellen.... "Die Herabsetzung der Anzahl der Kehrungen zieht eine gebührenpflichtige Änderung des Feuerstättenbescheides nach sich" Vermutlich wird das erst zur nächsten Feuerstättenbeschau (alle 4 Jahre) gemacht. ----------------------------------------------------- Antrag auf Herabsetzung der Anzahl der KehrungenHiermit beantrage ich/beantragen wir die Herabsetzung der Anzahl der Kehrung im Kalenderjahr gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) § 1 (5a) auf eine Kehrung. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie folgt sind gegeben: •Feststellung einer erkennbar rückstandsarmen Verbrennung, •Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit auch bei einer Herabsetzung der Anzahl der Kehrungen, •Feuerstätte, die mindestens die Anforderungen der Stufe 2 nach § 5 Absatz 1 oder Anlage4 Nummer 1 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)einhält und •der für die Feuerstätte benutzte Schornstein ist nur einfach belegt ----------------------------------------------------- So hab ich es gemacht, da unser Spassofen keine 10x im Jahr an ist. Unser Schornsteinfeger hat die 2x Kehrungen pro Jahr auch lange mitgenommen - bis ich schriftlich darauf hingewiesen habe. Aktiv wird dir kein Schornsteinfeger das anbieten.
|
| | Zeit:
10.12.2024 10:19:50 |
Da irrst du dich 😉 Ich schlage das entsprechenden Kunden vor. Ich habe schließlich auch keine Lust, Zeit zu vergeuden und die Luft im Schornstein hin und her zu schubsen. So ehrlich bin ich, auch wenn das Einbußen sind. Klar müssen die Voraussetzungen gegeben sein und auch ein Kunde der erfahrungsgemäß nicht viel heizt. Wenn es partiell nur ein oder zwei Jahre weniger ist, weil er kein Holz hatte, dann natürlich nicht. Man kennt ja eigentlich das Heizverhalten seiner Kunden 😉
|
| | Zeit:
22.12.2024 19:06:38 |
Was wäre denn, wenn der Lehrling zum kehren kommt? Entspricht das dem Gesetz? Lehrling im Alleingang??
|
Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
22.12.2024 22:34:52 |
Zitat von SebDob  Was wäre denn, wenn der Lehrling zum kehren kommt? Entspricht das dem Gesetz? Lehrling im Alleingang?? Ist das Kehren nicht inzwischen EU-weites, frei zu beauftragendes Handwerk und nur die hoheitlichen Aufgaben verbleiben beim BSM?
|
| | Zeit:
23.12.2024 09:21:04 |
| |