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Foren
Wie lange Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung
Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 17:00:05
0
3793760
Gibt es einen Paragraphen der besagt wie lange der Zeitraum zwischen einer Auftragsbestätigung und der Leistungserbringung sein darf?

Verfasser:
Sockenralf
Zeit: 26.12.2024 17:14:41
0
3793766
Hallo,

in welchem Zusammenhang?

Reparatur einer Heizung?
Austausch einer Treppenstufe?
Erstellen eines Rohbaus für ein 12-Familien-Haus
etc.


Was steht im Angebot / Auftragsbestätigung / Vertrag?



MfG

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 18:23:30
0
3793798
Das war eigentlich allgemein gefragt.
Im speziellen geht es um Deutsche Glasfaser. Nirgends wurde geschrieben wann eine Aktivierung der Anschlüsse geplant sei.

Bei uns im Dorf sind sie rumgegangen um zu erfragen wer einen GF-Anschluss möchte. Wenn eine Mindestmenge an Zusagen gekommen sind das verlegen sie GF.

Unser Ablauf war wie folgt:

15.02.2022: Unterschrift für einen GF-Anschluss

16.02.2022: Auftragseingangsbestätigung

07.02.2023: Auftragsbestätigung

Die GF-Kabel wurden im Dorf verlegt.
Mittlerweile wurden die Hausanschlüsse Hardwareseitig fertiggestellt (HÜP, Modem, etc).
Aktiviert werden können die Anschlüsse nicht weil DG keine Genehmigung von der Bahn bekommt deren Trasse zu kreuzen. Aller Voraussicht nach wird es da auch nicht vorangehen aber ich möchte aus dem "Vertrag" raus.
Seit meiner Unterschrift sind fast 3 Jahre vergangen, seit der Auftragsbestätigung sind fast 2 Jahre vergangen.
Die AGBs waren nur Online verfügbar, die hab ich aber nicht zum damaligen Zeitpunkt runtergeladen und gespeichert.
Im Internet habe ich was gelesen das in alten AGBs etwas davon stand das beide Parteien vom Vertrag zurücktreten können wenn nicht innerhalb von 20 Monaten ab Auftragsbestätigung die Leistung erbracht wird.
Der Passus ist glaube mittlerweile raus. Aber es muss doch irgendein Recht (BGB?) geben wonach man dann da vorgewann rauskommt?! Kann ja nicht sein das DGF nach 10 Jahren kommt und dann sagt wir aktivieren jetzt ihren Anschluss.

Verfasser:
Michael472
Zeit: 26.12.2024 18:28:27
0
3793800
Es ist doch erstmal nicht relevant was im BGB oder so geregelt ist. Es gilt zu allererst das, was du individuell vereinbart hast (Vertrag). Wenn da z.B. steht, es kann 5 Jahre nach Auftrag geleistet werden, dann müsstest du auch solange warten. Was ist denn zu Thema Kündigung geregelt? Du musst bei Vertragsschluss zwingend alle Bedingungen (z.B. AGB) bekommen haben. Das hast du im Zweifel per Unterschrift bestätigt.

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 18:52:21
0
3793804
Wenn dazu was im Vertrag gestanden hätte dann würde ich jetzt nicht fragen. Und ich bin auch nicht der erste Fall wo sowas aufkommt.

Da im Vertrag nichts dazu steht war meine Hoffnung das dazu etwas im BGB oder so geregelt ist. Gibt es ja bei anderen Sachen auch: wenn in Verträgen etwas nicht drin steht dann gilt BGB o. Ä.

Hab eben nochmal meine Unterlagen gecheckt: AGBs waren dabei. Allerdings steht dazu nichts drin.
Nur das übliche: Widerruf 14 Tage und 24 Monate Vertragslaufzeit. Diese gelten allerdings erst ab Aktivierung. Und die kann natürlich nicht erfolgen.

Verfasser:
Musil
Zeit: 26.12.2024 19:03:47
0
3793809
Hallo,

kündige den Vertrag doch einfach mal schriftlich (Du möchtest ja da raus) - mit Begründung: > 2 Jahre keine Leistung.

DG wird ja dann reagieren und Dir auf Anfrage die AGB von damals (!!) zur Verfügung stellen.

Wenn nicht, dann hilft ein Anwalt Deines Vertrauens.

PS: Eine Eisenbahntrasse zu tunneln ist heute auch keine Raketentechnik mehr.

Viel Glück!

Gruß Musil

Verfasser:
Musil
Zeit: 26.12.2024 19:10:12
0
3793812
PS:

Hab gerade gelesen, die AGB von damals hast Du gefunden - 24 Monate Vertragslaufzeit. Das würde ich da mal "anziehen" - auch wenn es keine Fertigstellung bisher gab - aber der Vertrag läuft da schon 24 Monate... auf dem Papier (für Dich und DG), aber nicht mit einer Leistung (!!) von Seiten DG.

Also Du hast Deinen Vertrag 24 Monate erfüllt und DG halt nicht.

Ist natürlich nur eine "Interpretation" von mir - es hilft der Anwalt weiter.

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 19:32:00
0
3793821
Einen Kündigungsversuch hatte ich schon.

Sinngemäß hab ich geschrieben das ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache weil seit mehr als 2 Jahren keine Leistung erbracht wurde.

Das wurde erstmal nicht akzeptiert weil (mein spezieller Fall wird natürlich ignoriert):
- das 14-tägige Widerrufsrecht abgelaufen sei
- die 24 Monate Vertragslaufzeit noch nicht umseien

Ja, sehr tolle Antwort von DG.

Das Problem mit der Bahn besteht seit deutlich über einem Jahr. Soweit ich informiert bin hat DG sich nicht an die vorschriftsmäßige Verlegetiefe für die Kabel gehalten. Daher blockiert die Bahn.

Einen Anwalt wollte ich vermeiden da dies dann wieder mehrere 100€ kostet.

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 19:32:52
0
3793823
P. S.: Mein nächster Versuch wäre eine Fristsetzung zur Fertigstellung. Ansonsten Kündigung.

Verfasser:
Musil
Zeit: 26.12.2024 19:40:39
0
3793827
Sehr guter Ansatz - Frist auf 4 Wochen setzen und mal vorsichtig mit dem "befreundeten" Anwalt "zart drohen"...

Verfasser:
Sockenralf
Zeit: 26.12.2024 19:54:27
2
3793835
Hallo,

jetzt atme mal tief durch, mach eine Halbe auf und denke nach:

der Glasfaservertrag verursacht doch noch keine Kosten, oder?
Dein alter TK-Vertrag (bei wem auch immer) läuft doch noch

Warum also das Gezeter?
Wenn du jetzt kündigst, kriegst du vermutl. die nächsten Jahrzehnte keinen neuen Glasfaservertrag mit (ich unterstelle jetzt mal) 0€ Anschlußkosten

Warum also ein Faß aufmachen?


MfG

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 20:11:50
3
3793838
Hintergrund bei uns ist das Telekom jetzt in unserem Dorf GF verlegen will. Ebenfalls kostenfrei.

Richtig, der DG-Vertrag verursacht momentan noch keine Kosten und ich bin nach wie vor über meinen bisherigen Anbieter versorgt.
Wenn der Vertrag bei meinem bisherigen Anbieter ausläuft möchte ich eben nicht parallel in 2 GF-Verträgen drin hängen.

Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen das ich mein Leben lang da jetzt drin hänge. Demnach könnte DG ja auch in 30 Jahren kommen.

Verfasser:
KleinTheta
Zeit: 26.12.2024 20:25:10
0
3793842
Heute ist es doch üblich, dass man einen neuen Provider für <Platzhalter> beauftragt und diesen gleichzeitig ermächtigt, dass dieser in Deinem Namen bei dem vorhergehenden Provider kündigt.

Kann man das nicht so versuchen, dass Du die Telekom beauftragst und diese gleichzeitig ermächtigst (unter der Bedingung!) den bestehenden Vertrag mit DG zu kündigen?

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 20:33:07
0
3793846
Das Kündigen beim bisherigen Anbieter würde auch so abgewickelt werden.
Aber für DG würden die das höchst wahrscheinlich nicht übernehmen. Ihr seht ja was für eine unklare Lage das ist.
Der eine von der Telekom hat mir auch einen Kündigungstext geschrieben den ich hinschicken soll aber inhaltsreicher als mein erster Text war der auch nicht.

Nun gut, dann wird es eine Frist mit Hinweis auf einen Anwalt geben. Danke Musil, für den Hinweis!

Verfasser:
KleinTheta
Zeit: 26.12.2024 20:42:47
0
3793849
Du bist doch wahrscheinlich kein Einzelfall in eurem "Dorf". Da gibt es doch sicher andere, die auch von DG zur Telekom umgschwenkt sind. Kannst Du die mal fragen?

Z. B. über eure StraßenWhatsApp-Gruppe, die DorfFacebook-Gruppe oder einfach mal zum Schräggegenübernachbarn gehen?

Verfasser:
Musil
Zeit: 26.12.2024 21:13:08
2
3793855
Als privater braucht man kein GF Kabel...

Ich habe Kupfer und die niedrigste Geschwindigkeit (bin aber kein Gamer).

Normalerweise reicht die Geschwindigkeit da immer - nur Updates (von MS) dauern halt etwas länger... Gedeuld ist halt auch eine Tugend (die Kosten spart).

Verfasser:
WaveX
Zeit: 26.12.2024 22:07:41
2
3793875
Ich brauch auch kein GF. Wir haben ne 60.000er Kupfer DSL Leitung und kommen damit ohne Probleme hin.
Meine für GF Argumente sind:
- kostenloser Anschluss
- man weiß nicht was zukünftig noch kommt wo man richtig schnelles Internet benötigt
- positives "Feature" für das Haus (sollte es mal zum Verkauf stehen)

Später kann ich immernoch auf günstiges Kupfer zurückwechseln.

Das wird zwar noch Jahre dauern aber Kupfer wird irgendwann abgeschaltet. Dann kann es gut sein das man für den Anschluss zahlen muss.

Verfasser:
Mastermind1
Zeit: 26.12.2024 22:52:38
6
3793900
Zitat von Musil Beitrag anzeigen
Als privater braucht man kein GF Kabel...

Ich habe Kupfer und die niedrigste Geschwindigkeit (bin aber kein Gamer).

Normalerweise reicht die Geschwindigkeit da immer - nur Updates (von MS) dauern halt etwas länger... Gedeuld ist halt auch eine Tugend (die Kosten spart).


Diese Aussage ist doch Quatsch.

Wer einmal im Jahr sein Laptop anwirft, der kein Smartphone hat, der kein streaming TV schaut, der ist natürlich los gelöst von schnellem Internet, da kein Bedarf.

Aber das moderne leben ist ein ganz anderes.
Jetzt kann man heute natürlich streiten ob 100/250/500Mbit benötigt werden.

Die Diskussion sollte aber lauten, mit welcher Technik fährt man langfristig besser. Es geht um die langfristigkeit. Und da ist Glasfaser alternativlos.
Und genau das hat Deutschland die letzten 10-15 Jahre völlig verschlafen. Alles was mit Infrastruktur zu tun hatte wurde von altmodischen Entscheidern auf die lange Bank geschoben.. Man könnte es naiv oder dumm nennen.


Zurück zum Thema.
Ich würde einfach mal zum Verbraucherschutz gehen. Das Problem dürfte dem Verbraucherschutz bereits bekannt sein, da es solche Verzögerungen von DG häufiger gibt.
Die erstberatung ist zudem kostenfrei

Verfasser:
Musil
Zeit: 26.12.2024 23:45:53
3
3793920
Hallo Mastermind,

richtig - nur ich streame kein TV - an und ab mal Amazon Video (wenn mir wirklich fad ist) - und da reicht meine Geschwindigkeit locker aus. Einen Laptop habe ich auch nicht - nur einen recht schnellen, großen Stand-PC (ist aber auch wurscht - hinsichtlich Geschwindigkeit - ein Laptop ist eher langsamer als ein guter PC).

Der rennt auch recht oft - sieht man an meiner "Mitarbeit" hier, in fast Echtzeit.

Normales TV nutze ich schon seit Jahren nicht mehr - nur halt, wenn Besuch kommt und dann über Kupferkabel.

Erklär mir mal, wo ein Privater, eine 10 fache oder 100 fache Geschwindigkeit braucht..

Höchstens, er ist ein Gamer-Junkie und muss da in Nano Sekunden reagieren können...

Bei mir, als Pensionist, sowieso, keine Chance...

Ja, was ist das "moderne" Leben... Ich definiere das halt anders.

Humor wieder aus.

Gruß Musil

PS: Sorry, sorry - und ein weiterer Game Junkie hat noch einen grünen Daumen dafür vergeben... bitte dann auch noch die Kommentare hier dazu (halt, nicht anonym bleiben und nur grünen Daumen "drücken"). - sorry - meine Glaskugel hat heimlich wieder auf "Humor" geschaltet - ich bin da unschuldig!

Verfasser:
Musil
Zeit: 27.12.2024 00:00:57
0
3793924
PS: Smartphone habe ich natürlich auch - schaue da aber auch keine Hochgeschwindigkeits-Pornos (meine natürlich Games, Bitcoin Zocking, etc.).

Wetter Vorhersage geht da eh langsamer und WhatApp (über lahmes Internet) funktioniert auch zeitnah.

Verfasser:
WaveX
Zeit: 27.12.2024 07:44:25
0
3793951
Wie gesagt die 60.000er Leitung ist zur Zeit kein Problem. Ich kann parallel Netflix HD, Youtube irgendwas mit HD und Internetradio streamen und dann noch normal surfen.
Zukünftig laufen aber auch immer mehr Geräte über Internet wie Wärmepumpe, PV, Wallbox, etc.
Meine Frau hatte eine Phase wo sie im Homeoffice viel über Internet gemacht hat. Bislang alles kein Thema. Aber alle wollen das Deutschland digitaler wird aber andererseits werden Dinge wie ein kostenloser GF-Anschluss abgelehnt weil es momentan nicht gebraucht wird.
Muss ja auch nicht jeder mitgehen, soll ja auch nicht hier Thema werden.

Danke für den Hinweis zum Verbraucherschutz! Hatte noch nie da irgendwas angefragt, scheint ja hier gut zu passen!

Verfasser:
ajokr
Zeit: 27.12.2024 07:53:09
1
3793953
Zitat von WaveX Beitrag anzeigen
Ich brauch auch kein GF. Wir haben ne 60.000er Kupfer DSL Leitung und kommen damit ohne Probleme hin.
Meine für GF Argumente sind:
- kostenloser Anschluss


"Kostenlos" wurde mir von GF und deren Lieblingsprovider Vodafone auch versprochen.
Als ob die Drückerkolonnen und später der Tiefbautrupp unbezahlt arbeiten würden. Man wird halt zum Providerwechsel genötigt, und zahlt dann mindestens 2 Jahre lang mehr als bisher.

Als Druckmittel wurde mir noch damit gedroht, die alten Kupferkabel der Telekom gleich rauszureißen, weil die ja nicht mehr gebraucht würden. Und dann würde ich ohne Telefon und internet dastehen. Wenigstens will man die Mobilfunkmasten der Komkurrenz nicht gleich sprengen ;-)

Realistisch betrachtet, kann man mit GF als Netzbetreiber noch kein Geld verdienen. Gibt die Telekom auch offen zu. Die Kupferkabel müssen halt irgendwann ersetzt werden, von mir aus gegen Glasfaser. Aber den Providerwechsel mit dem kostenlos-Argument erzwingen ist unseriös.

Ergebnis hier: Nur 20% der anschließbaren Kunden wollen wechseln, und damit ist der Ausbau erstmal gestorben. Nur die Schule hat GF bekommen, zahlt aber wohl die Stadt.

Verfasser:
Peter 888
Zeit: 27.12.2024 08:03:01
1
3793955
Hallo

bei uns soll auch GF kommen. Ich benötige auch kein GF, habe mich aber für den Anschluss angemeldet. Erstens ist der GF Anschluß derzeit kostenfrei. Gut ich brauche ein GF Modem und muss innerhalb des Gebäudes ei paar Voraussetzungen schaffen. Aber erstens ist GF Zukunftsicher und erhöht den Verkaufswert und Mietwert der Immobilie.

ciao Peter

Verfasser:
WaveX
Zeit: 27.12.2024 08:31:50
0
3793963
"Als ob die Drückerkolonnen und später der Tiefbautrupp unbezahlt arbeiten würden."

Selbstverständlich tun sie das nicht, und sollen das auch nicht. Aber die Kosten trägt zunächst das Unternehmen.
Klar das jeder das über seine Rechnungen nach und nach bezahlt.

Kupfer würde ich aber auch nicht entfernen lassen, alleine schon wegen vorübergehender Versorgungssicherheit.

Ich gehe aber auch davon aus das die GF-Tarife fallen werden wenn mehr und mehr darauf umsteigen. Ist ja ähnlich wie bei den Datentarifen für Smartphones.
Da zahle ich 20€ für 27GB in einem D1 Netz. Sowas gab es vor 10 Jahren noch nicht.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 27.12.2024 10:37:33
0
3794029
Zitat von Musil Beitrag anzeigen
Als privater braucht man kein DSL...

Ich habe ein analoges Modem und die niedrigste Geschwindigkeit (bin aber kein Gamer).

Normalerweise reicht die Geschwindigkeit da immer - nur Updates (von MS) dauern halt etwas länger... Gedeuld ist halt auch eine Tugend (die Kosten spart).


Läßt sich auch beliebig ausweiten auf Briefe, Trommeln, Rauchzeichen, etc., je nachdem in welche Zivilisation du so gehst. Aber klar, nur weil du mit X klar kommst muss das logischerweise auch für alle anderen gelten.


Zum Thema:
DGF hat also bestätigt, dass das Widerrufsrecht rum ist. Zusammen mit der Abflaufzeit des Widerrufsrechts begann auch die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nach eigenen Schilderungen nun ebenfalls rum, der Vertrag ist somit monatlich kündbar. Ergo einfach eine reguläre Kündigung einreichen, was auch direkt über die Website machbar sein muss, dann solltest du Ende Januar aus dem Vertrag raus sein, ohne je etwas gezahlt zu haben.
Wenn hingegen die Mindestvertragslaufzeit noch nicht begonnen hat, dann hat auch die Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Damit wäre dann ebenfalls keine Sonderkündigung, sondern ein Widerruf möglich.

Erwarte allerdings nicht, dass es beim Telekom-Ausbau glatter läuft. Beim GF-Ausbau wird immer der allerbilligste Sub-Sub-Subunternehmer genommen, den man finden kann. Entsprechend oft entstehen Probleme oder die Subs gehen zwischendrin pleite, und es muss erst der nächste gefunden werden der sich weit genug auspressen läßt. Verzögerungen sind da also die eher die Regel als die Ausnahme.

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Wie lange Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung
Verfasser:
Gnampf
Zeit: 27.12.2024 10:37:33
0
3794029
Zitat:
...
Als privater braucht man kein DSL...

Ich habe ein analoges Modem und die niedrigste Geschwindigkeit (bin aber kein Gamer).

Normalerweise reicht die Geschwindigkeit da immer - nur Updates (von MS) dauern halt etwas länger... Gedeuld ist halt auch eine Tugend (die Kosten spart).

Läßt sich auch beliebig ausweiten auf Briefe, Trommeln, Rauchzeichen, etc., je nachdem in welche Zivilisation du so gehst. Aber klar, nur weil du mit X klar kommst muss das logischerweise auch für alle anderen gelten.


Zum Thema:
DGF hat also bestätigt, dass das Widerrufsrecht rum ist. Zusammen mit der Abflaufzeit des Widerrufsrechts begann auch die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Diese ist nach eigenen Schilderungen nun ebenfalls rum, der Vertrag ist somit monatlich kündbar. Ergo einfach eine reguläre Kündigung einreichen, was auch direkt über die Website machbar sein muss, dann solltest du Ende Januar aus dem Vertrag raus sein, ohne je etwas gezahlt zu haben.
Wenn hingegen die Mindestvertragslaufzeit noch nicht begonnen hat, dann hat auch die Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Damit wäre dann ebenfalls keine Sonderkündigung, sondern ein Widerruf möglich.

Erwarte allerdings nicht, dass es beim Telekom-Ausbau glatter läuft. Beim GF-Ausbau wird immer der allerbilligste Sub-Sub-Subunternehmer genommen, den man finden kann. Entsprechend oft entstehen Probleme oder die Subs gehen zwischendrin pleite, und es muss erst der nächste gefunden werden der sich weit genug auspressen läßt. Verzögerungen sind da also die eher die Regel als die Ausnahme.
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