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15.01.2025 11:26:44 |
Servus Zusammen ich bin auf der Suche danach, welche Dämmung nun nach GEG auszuführen ist. Habe hierzu auch schon die suche gentutzt und in einem anderen Beitrag gefragt. Meine Heizungsrohre verlaufen durch ungeheizte und ungedämmte Garagen. Und zwischen diesen Garagen auch durch Wände. Jetzt stellen sich verschieden Fragen wie man die Anlage8 im GEG interpretieren soll. www.gesetze-im-internet.de/geg/anlage_8.html 1. Gilt eine ungeheizte Garage als „an Außenluft grenzen“ ? also 200% Dämmung 2. Was gilt bei Wanddurchgängen zwischen zwei Außengaragen? 3. Was gilt für den Wanddurchbruch zwischen Heizungskeller und ungeheizte Garage? 100% oder 200% a. Die 50% für Wand und Deckendurchbrüche (1.a ee) der Anlage kommt ja wohl nicht zum tragen oder ? 4. Was gilt für den Bereich der Rohrschellen. Auch hier finde ich keine Information. Was ist hier Stand der Technik? Aktuell ist das Rohr durch die Garage zwar offensichtlich ordentlich dick gedämmt. Aber leider sämtliche Mauerdurchbrüche ohne jegliche Dämmung. Da liegen die Rohre blank am Mauerwerk. Besten Dank schon mal Gruß Aero
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15.01.2025 11:57:58 |
Anderer Blickwinkel: das GEG hat das Ziel, die Effizienz der Gebäudeheizung zu verbessern. Das in ein Gesetz zu verpacken, ist sehr komplex, deswegen werden diese Gesetze auch immer so elend lang und in Teilen für den Fachspracheunbewanderten schwer verständlich. Worauf kommt es dir also an? - irgendwie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, die Dir vielleicht sogar eher lästig sind? oder - eine möglichst effiziente Lösung finden? Wenn bei Dir ohnehin eine größere Baumaßnahme z.B. auch mit Entleerung der Heizungsrohre ansteht, würde ich die Gelegenheit nutzen, die Rohre so neu zu verlegen und zu dämmen, dass die Wege so kurz wie möglich sind und die Dämmung so gut, dick und durchgehend wie möglich gelingen kann. Falls auch eine Umrüstung auf WP ansteht, würde die sich ggf. über dickere Rohre mit niedrigerem Strömungswiderstand freuen. Wenn es mit Minimalaufwand im Bestand gehen soll: Energieberater oder ein aufgeschlossener HB müsste Antwort wissen. Und: muss diese Dämmmaßnahmen jemand bescheinigen? Wer kontrolliert das? Da Rohrschellen in fast jeder Heizanlage vorkommen, wird da jeder HB eine konforme Lösung haben.
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15.01.2025 12:54:58 |
Die Heizung ist neu bzw. wird gerade neu eingebaut. Leider habe ich den Eindruck das hier an der ein oder anderen, nein leider an vielen Stellen sagen wir mal nicht genau gearbeitet wird. Außer bei den Rechnungen die kommen pünktlich. Wenn ich schon gutes Geld für eine neue Heizung bezahle möchte ich dafür auch gute Arbeit bekommen. Aber als nicht Fachmann fällt es schwer sich hier nicht hinters Licht führen zu lassen. Daher meine Frage wie es meine "Fachfirma" ausführen müsste damit ich Sie ggf. auffordern kann hier nachzubessern. Aber Rohre die blank durchs Mauerwerk gehen können so wohl nicht im sinne des Erfinders noch im Sinne des GEG sein. Gruß Aero
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15.01.2025 13:04:48 |
Was ist denn vertraglich vereinbart? "... Aber Rohre die blank durchs Mauerwerk gehen können so wohl nicht im Sinne des Erfinders noch im Sinne des GEG sein ..." Das ist nicht nur nicht im Sinne des GEG sondern entspricht noch nicht einmal "üblichen" Fachstandards. Ausnahmen könnte es vieleicht gegen, wenn aus statischen Überlegungen ein Durchbruch so klein sein müsste wie nur möglich. Hast Du einen Architekten, eine Bauaufsicht? Mach' rechtzeitig Druck und rüge Mängel, ohne langes Zaudern auch nachvollziehbar schriftlich. Manchmal hilft allein schon, dass überhaupt klar wird, dass der Bauherr ein Auge auf die Ausführung hat und mit ein paar Fachausdrücken "glänzt", dass sich mehr Mühe gegeben wird, weil plötzlich nicht mehr die AzuBis alleine werkeln sondern jemand mit Erfahrung beteiligt wird.
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15.01.2025 14:38:42 |
@ DMS20 Ja genau darum geht es ja und daher meine Fragen eingangs.
Ist halt was anderes wenn Ihm sage gem. xy hat das so zu sein! anstatt meinen HB zu fragen müsste das nicht anders sein....
evtl. kann mir ja jemand bei meinen Eingangs gestellten Fragen helfen.
Gruß Aero
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17.01.2025 12:15:41 |
Hallo noch mal,
Gibt es hier jemanden der sich mir der Auslegung und Anwendung des GEG auskennt und ggf. die eingangs gestellten Fragen beantworten kann ?
oder kann mir jemand sagen wo ich diesbezüglich einmal nachfragen kann ?
Mein HB ist hier ganz offenbar nicht der richtige Ansprechpartner.
Besten Dank für die Hilfe
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17.01.2025 12:45:15 |
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, gibt es keinen Architekten, keine Bauaufsicht, keinen begleitenden Experten. Der HB ist Dein einziger Vertragspartner und damit Dein einziger Verhandlungspartner. Das bedeutet immer ein recht asymmetrisches Verhältnis. Was steht in Eurem Vertrag? Wie detailliert ist der? Bezieht er sich auf irgendwelche Normen? Wenn ja: welche? Du wirst den HB ja mit dem GEG und insbesondere der Anlage 8 konfrontiert haben. Was sagt der denn dazu? 1) Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturena) ee) "Bei Leitungen und Armaturen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd, die sich in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern befinden, beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, die Hälfte des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd." ist doch eigentlich recht eindeutig. Von "ungedämmt" steht da gar nichts. Er könnte höchstens argumentieren mit 4. Gleichwertige Begrenzung"Bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen dürfen die Mindestdicken der Dämmschichten nach den Nummern 1 und 2 insoweit vermindert werden, als eine gleichwertige Begrenzung der Wärmeabgabe oder der Wärmeaufnahme auch bei anderen Rohrdämmstoffanordnungen und unter Berücksichtigung der Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist." Das wäre z.B. bei ausgeflockten Wänden bei Holzrahmenbauweise vermutlich der Fall.
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17.01.2025 13:13:15 |
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17.01.2025 13:23:41 |
Danke, OldBo. Wie immer von Dir sachbezogene, gut aufgearbeitete Informationen. Wie ist jetzt Deine Meinung zu der Angelegenheit von Aerobatic? Kann er den HB "zwingen" bei den Wanddurchbrüchen nachzuarbeiten? Wie schätzt Du seinen Punkt 1. "Gilt eine ungeheizte Garage als „an Außenluft grenzen“ ? also 200% Dämmung" ein? Und Punkt 4 (Rohrschellen): wie kann es da bei einem erfahrenen HB Dissens geben?
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17.01.2025 14:21:01 |
Zitat von Aerobatic  Servus Zusammen ...................... 1. Gilt eine ungeheizte Garage als „an Außenluft grenzen“ ? also 200% Dämmung 2. Was gilt bei Wanddurchgängen zwischen zwei Außengaragen? 3. Was gilt für den Wanddurchbruch zwischen Heizungskeller und ungeheizte Garage? 100% oder 200% a. Die 50% für Wand und Deckendurchbrüche (1.a ee) der Anlage kommt ja wohl nicht zum tragen oder ? 4. Was gilt für den Bereich der Rohrschellen. Auch hier finde ich keine Information.[...] 1. Unbeheizter Raum 100 % (Carport 200 %) 2. ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 (mindestens Umhüllung) 3. ½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 4. Wenn nachträglich, dann z. B. Armaflex HOME Tape Isolierung Selbstklebeband
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17.01.2025 14:33:08 |
Hallo Und besten Dank schon mal. ich möchte an dieser Stelle noch ergänzen. die erste Garage durch die die Rohre gehen ist nicht im Haus, sondern neben dem Haus angebaut. von dort geht es durch eine Mauer in eine weitere Garage und von dort raus zur AUßeneinheit. In beiden Garagen können wir nichts lagern was frostempfindlich ist. Daher meine Frage nach der Anforderung gem. > an Außenluft grenzend< gruß Aero
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17.01.2025 14:43:09 |
Zitat von Aerobatic  Ist halt was anderes wenn Ihm sage gem. xy hat das so zu sein! anstatt meinen HB zu fragen müsste das nicht anders sein.... Option 3: Sagen "Ich möchte das so". Kann ja einfach mit der Logik begründbar ist - die Mauer hat die selbe Temperatur wie die Garage, da geht genauso viel Wärme verloren.
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17.01.2025 14:50:56 |
Zitat von Aerobatic  Hallo Und besten Dank schon mal. ich möchte an dieser Stelle noch ergänzen. die erste Garage durch die die Rohre gehen ist nicht im Haus, sondern neben dem Haus angebaut. von dort geht es durch eine Mauer in eine weitere Garage und von dort raus zur[...] Ich verstehe nicht, warum Du bei solchen speziellen Anforderung mit dieser langen Leitungsführung durch "kaltes Gebiet" mit dem HB nicht vor Auftragserteilung abgesprochen hast, wie die Rohre gedämmt werden sollen. Ich würde da durchgehend "200%" (oder mehr) dämmen - egal, was im GEG steht. Das hört sich nach mindestens 10m Rohrlänge "fast draußen (1. Garage) " bzw. "annährend draußen (2. Garage)" an. Für die Ausführung nach GEG hast Du hier jetzt genug Input bekommen. Die frei stehende Garage kannst Du dem HB gegenüber zumindest versuchen, als an "Außenluft grenzend" zu verkaufen. Die Durchbrüche sind auch geklärt. Du schriebst im Ausgangspost: "... Rohr durch die Garage zwar offensichtlich ordentlich dick ..." Was heißt "ordentlich dick"? Ist das vielleicht schon 200%?
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20.01.2025 07:08:21 |
Vermutlich habe ich etwas blauäugig darauf vertraut das es ordentlich oder zumindest nach den entsprechenden Vorschriften erfolgt. Erst als ich bemerkt habe das man es hier schinbar nicht so genau nimmt angefangen mich damit zu beschäftigen. Ich fürchte vertaglich ist das nicht explizit geregelt. Vielmehr war / bin ich der Meinung das dies zu bei einer einem Komplett tausch der Heizungsanlage dazu gehört? Es wurde mit ca 38mm und einer Art Schaumgummi Dämmung versehen. Die Rohre sind 35mm Edelstahlrohre. Also gehe ich von einer 100% dämmung aus. Leider mit den Lücken bei den Rohrschellen. Ist die Dämmung halt unterbrochen und wurde lediglich oberflächlich mit einer Art Schaumgummi Klebeband optisch verdeckt. Die ganzen Winkel, Anschlüsse und Durchbrüche sind noch bearbeitet worden.
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