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Foren
Steuerung §14a / Vaillant arotherm plus 75/6
Verfasser:
HarryPotter
Zeit: 03.02.2025 18:05:59
0
3815303
Hallo zusammen,

eine Verständnisfrage hier in die Runde, aus den Handbüchern bzw auch nach dem Durchforsten mehrere Forenbeiträge bin ich nicht so ganz schlau geworden:

Welche Möglichkeiten bietet denn eine Vaillant arotherm plus 75/6 damit diese eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (nach §14a) wird?

Laut VNB wird ein Rundsteuerempfänger verbaut über den dann der VNB regulierend eingreift.

Was bedeutet das denn nun aber in Bezug auf den Anschluss der LWP?

Ganz konkret:

1) hat die Vaillant arotherm die Möglichkeit "gedrosselt" zu werden? Wobei bei der 75/6 der elektrische Anschlusswert der LWP allein <4,2kW ist, nur der Heizstab würde das übersteigen.

Gibt es die Möglichkeit die Anlage "fernzusteuern" über einen Pin / Protokoll so dass zB nur der Heizstab deaktiviert werden würde? Falls ja, wo muss das angeschlossen werden?

2) Geht das auch irgendwie "smarter" über einen EEBUS? Laut meiner Vaillant App ist das Feature ja vorhanden, aber wie würde das Zusammenspiel EEBUS auf Seiten Vaillant mit dem vom VNB funktionieren? Oder brauch ich da noch zusätzliche Komponenten?

Verfasser:
HarryPotter
Zeit: 05.02.2025 22:30:03
0
3816380
Hmmm, hat denn niemand Erfahrungen mit dieser Fragestellung? Was ist denn die „einfachste“ Möglichkeit die 75/6 so steuerbar zu machen dass sie den §14a erfüllt?

Ist „einfach“ auch am Besten? Oder gibt es auch intelligentere (dann vmtl. aber auch aufwändigere) Lösungen?

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 06.02.2025 08:22:06
1
3816445
über S21 kann der Heizstab abgeschaltet werden.
Dazu muss die Verbindung zu einem potentialfreien Kontakt im Zählerschrank hergestellt werden (bei mir im AAR -anlagenseitiger Anschlussraum), der vom Netzbetreiber entsprechend angesteuert werden kann.

Verfasser:
T.E.
Zeit: 07.02.2025 12:29:22
1
3817049
Lass dir keinen Rundsteuerempfänger aufreden.
Deine WP wird vom Elektriker angemeldet (sofern das noch nicht geschehen ist)
Dannach bekommst du in "inteligenten" Zähler und eine Steuerbox. Diese Steuerbox gibt das Signal zur WP, wo dann der Heizstab deaktiviert wird über den S21 Kontackt.
Im Regler VRC720 kann man einstellen, was der EVU Kontackt schaltet.
-Komplett aus
-Zusatzheizer
-Außeneinheit
- noch irgendwas

Vaillant arbeitet wohl, dass dies auch über den EEBUS kommuniziert. Wie lange das aber noch dauert ist die Frage.

Verfasser:
ahue
Zeit: 06.04.2025 23:06:49
0
3836954
Ergänzung:
Ich würde das Ganze ebenfalls so einfach wie möglich halten. Also den Netzbetreiber auf 4,2 kWh drosseln lassen oder, wenn eine Drosselung nicht geht, klassisch ganz abschalten lassen (wird aller Voraussicht nach fast nie vorkommen und sowieso ja nur, wenn man wegen hoher Preise die WP eh nicht laufen lassen will).
Steuerung kann man dann cloud-basiert einfach von einem Drittanbieter machen lassen, für wenige € pro Monat. Ich nutze z.B. shyft-power

Verfasser:
ajokr
Zeit: 07.04.2025 07:58:20
1
3836992
Zitat von ahue Beitrag anzeigen
Ergänzung:
Ich würde das Ganze ebenfalls so einfach wie möglich halten. Also den Netzbetreiber auf 4,2 kWh drosseln lassen oder, wenn eine Drosselung nicht geht, klassisch ganz abschalten lassen (wird aller Voraussicht nach fast nie vorkommen und sowieso ja nur, wenn man wegen hoher Preise die WP eh nicht laufen lassen will).



Allerdings braucht man den Heizstab gerade in kalten Winternächten mit Dunkelflaute. Dann die WP einfach ohne Heizstab mit Minderleistung durchlaufen zu lassen, ist nicht gerade Komfortbetrieb. Abschalten erst recht nicht, weil sie dann einfrieren kann.

Verfasser:
T.E.
Zeit: 07.04.2025 08:34:06
0
3837008
Wenn ich das richtig im Kopf habe, hab ich gelesen, dass im "Gefahrenfall" der Heizstab trotzdem dazu geschaltet wird
*Angabe ohne Gewähr

Verfasser:
ahue
Zeit: 11.04.2025 11:58:55
0
3838100
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Zitat von ahue Beitrag anzeigen
[...]


Allerdings braucht man den Heizstab gerade in kalten Winternächten mit Dunkelflaute. Dann die WP einfach ohne Heizstab mit Minderleistung durchlaufen zu lassen, ist nicht gerade Komfortbetrieb. Abschalten erst recht nicht, weil sie dann einfrieren kann.


Das kommt etwas auf die Auslegung des Systems an. Meine WP z.B. ist tendenziell zu groß und ich habe den Heizstab noch nie benötigt.
Aber sowieso ist ja noch unklar, wie häufig tatsächlich gedrosselt/abgeschaltet wird, aber maximal ja nur 2h pro Tag, vermutlich viel viel seltener, eventuell quasi nie.
Da die WP smart gesteuert wird, hat sie ja vorher, bei günstigeren Preisen, etwas "überheizt" und den eventuell vorhandenen Pufferspeicher oder einfach die Gebäudemasse erwärmt. 2h kann man locker überbrücken.

Verfasser:
FiedeN
Zeit: 04.05.2025 04:01:22
0
3843443
Kann sich jemand das Phänomen erklären, dass wenn ich den S21 Eingang schließe, dann die Hydraulik Einheit komplett ausgeht? Im VRC 720 ist eingestellt, dass nur der Heizstab ausgehen soll.

Verfasser:
Privatmann2020
Zeit: 23.06.2025 19:03:53
0
3855005
Das Thema aroTherm 75/6 mit UniTower Plus 190/6 E versus dem $14a habe ich jetzt auch.

Der angebotserstellende SHK Betrieb meinte, der 14a würde mich nicht betreffen, da die WP ja unter 4.2 kW bliebe. Der Heizstab würde nicht mitgerechnet.

Soweit ich das bisher recherchiert habe, stimmt das so nicht. Oder?

Es muss beides gezählt werden, d.h.:

WP hat maximale Bemessungsleistung 3,5 kW
UniTower maximale Bemessungsleistung 8,6 kW

Gesamt = 12,1 kW (!)

Ist mein Gedankengang so richtig und der SHK'ler muss sich korrigieren und das Teil für Smartmeter und Steuerbox anmelden?

Verfasser:
Technikbegeisteter
Zeit: 23.06.2025 19:12:46
0
3855010
Zählt natürlich beides zusammen, also das was im Datenblatt der "Unit" WP steht (und da ist auch der Heizstab aufgeführt).

Alles andere macht auch keinen Sinn, wenn der VNB Lastabwurf machen möchte, dann auch wenn die WP gerade Legionellenprogramm mit Heizstab macht usw...

Verfasser:
Jkee
Zeit: 23.06.2025 20:06:10
0
3855025
Warum sollte der Heizstab nicht einberechnet werden? 14a betrifft auch jeden Verbraucher über 4,2 KW, nicht nur WPs.

Verfasser:
T.E.
Zeit: 24.06.2025 14:12:42
0
3855189
beides zusammen ist der Wert, was dein "Fachman" sagt ist komplett falsch ;)

Verfasser:
Heizungshelfer
Zeit: 24.06.2025 17:03:12
0
3855227
Wenn muss nur der Heizstab weggeschaltet werden. Die WP jedenfalls nicht. Hat ja nur 3,2 kw.

Verfasser:
Privatmann2020
Zeit: 24.06.2025 18:22:12
1
3855249
Zitat von Heizungshelfer Beitrag anzeigen
Wenn muss nur der Heizstab weggeschaltet werden. Die WP jedenfalls nicht. Hat ja nur 3,2 kw.

Naja, aber wenn derselbe Heizstab auch zur Spitzenlastabdeckung für WW genutzt wird, dann wäre das doch sicher nicht so empfehlenswert, oder?

Ich versuche momentan die Details dazu heraus zu finden, gar nicht so einfach, wenn der Heizi nicht so auskunftsfreudig ist.

Hat jemand vielleicht einen Link zur entsprechenden Passage im §14a ENWG parat?

Verfasser:
Technikbegeisteter
Zeit: 24.06.2025 18:35:31
0
3855252
Absatz 2.4.3: Link

Zitat:
Darüber hinaus fallen Wärmepumpen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe) sowie Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) wie bereits konsultiert und auch in den gesetzlichen Regelbeispielen nach § 14a Absatz 3 EnWG enthalten unter die Definition der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Bei der leistungsmäßigen Betrachtung von Wärmepumpen sind Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe) ebenfalls mit einzubeziehen, da diese
bei besonders kalten Außentemperaturen zur Aufrechterhaltung des gewünschten Temperaturniveaus zugeschaltet werden können und damit das Netz in gleicher Weise belasten können wie etwa Anlagen von allgemein höherer Dimensionierung.


Link 2

Verfasser:
Technikbegeisteter
Zeit: 24.06.2025 18:43:01
0
3855255
Und hier steht das nochmal explizit mit den 4,2kW drin (Absatz 2.4 und 4.5.1): Link

Zitat:
2.4.
eine steuerbare Verbrauchseinrichtung
2.4.1.
Allgemeine Fallgruppen
a. ein Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im
Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) ist,
b. eine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder
Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe),

c. eine Anlage zur Raumkühlung sowie
d. eine Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich
der Stromentnahme (Einspeicherung)
mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) und einem
unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss in der Niederspannung (Netzebene 6
oder 7).

Verfasser:
gnika7
Zeit: 24.06.2025 20:08:38
1
3855279
Zitat von Privatmann2020 Beitrag anzeigen
Zitat von Heizungshelfer Beitrag anzeigen
[...]

Naja, aber wenn derselbe Heizstab auch zur Spitzenlastabdeckung für WW genutzt wird, dann wäre das doch sicher nicht so empfehlenswert, oder?[...]

Die Dimmung nach 14a darf der NB nur im Notfall machen, also wenn die Gefahr besteht, dass das Netz die Grätsche macht. Das heißt, damit wird verhindert, dass deine WP ganz ohne Strom da steht. Da ist der Verzicht auf Heizstab dann verschmerbar. Solche Situationen treten nicht so oft auf und dauern im Allgemeinen nicht lange, sodass man das i.A. gar nicht merkt. Wenn der NB diese Notfallkarte zieht, ist er zum Ausbau des Netzes verpflichtet und hat noch einiges andere an Bürokratie an der Backe. Das heißt, er wird dies wie der Teufel das Weihwasser zu meiden versuchen. Allerdings würde er dann das Modul 3 deutlich attraktiver gestalten. Man könnte auch sagen, je attraktiver Modul 3 des VNBs ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das VN nicht so dolle ist ;-)

Verfasser:
Privatmann2020
Zeit: 24.06.2025 20:17:24
0
3855282
@gnika7, habe das auch so verstanden und meinte mit meiner Antwort aber den Fall, dass man zur Vermeidung des 14a den Heizstab komplett abklemmen/deaktiveren würde. Dann könnte der ja durchaus mal in einem Spitzenfall (kalt und viel duschen) gebraucht werden müssen - ohne dass es Netzengpässe beim Versorger gibt.

Ich werde die WP anmelden lassen, denn die liegt mit dem Heizstab mehr als eindeutig über den 4.2 kW. Das Haus ist vermietet - keine Lust auf Stress mit dem Mieter, wenns mal richtig kalt ist.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 24.06.2025 21:06:39
0
3855295
Zitat von Privatmann2020 Beitrag anzeigen
@gnika7, habe das auch so verstanden und meinte mit meiner Antwort aber den Fall, dass man zur Vermeidung des 14a den Heizstab komplett abklemmen/deaktiveren würde. Dann könnte der ja durchaus mal in einem Spitzenfall (kalt und viel duschen) gebraucht werden müssen - ohne dass es Netzengpässe beim[...]

Ob du es so machen kannst/darfst, hängt von deinem Eli und dem NB ab. Gegebenfalls dient der Heizstab als Sicherheiteinrichtung, um zum Beispiel Frostschäden zu vermeiden. Ein Abklemmen kann dann ggfs. zu Verlust der Garantie/Gewährleistung durch Hersteller/Heizungsbauer führen.

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