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12.02.2025 12:29:07 |
Hallo, habe seit kurzem eine PV-Anlage mit 15,13 kWp 445 W Module und 12,8 Stromspeicher. Wie mit der Wärmepumpe stehe ich ziemlich allein da damit, wegen Subunternehmen die weit entfernt wohnen usw. Die Anlage wird jetzt erst nachträglich bei dem Netzbetreiber angemeldet... Meine aktuelle Frage ist: Kann ich die auch ausschalten bzw. nur vom Netz nehmen. Das wäre mir jetzt erst für die Sonnensommertage wichtig in denen unangemeldet ja nicht soviel eingespeist werden darf. (Falls Zählertausch länger dauert) Wollt jetzt nur mal wissen, ob möglich oder üblich, dass man so einen Anlage durch Knopfdruck einfach vom Netz nehmen kann oder nicht. Und mit Knopfdruck dann wieder zum Laufen bringt. Falls ja, werde ich Fotos zeigen.
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12.02.2025 16:32:13 |
Was für einen Zähler hast du denn drin? Ein digitalen 2 Richtungszähler? Oder Ferraris (mit Drehscheibe)? Wurde denn beim NB ein NAB gestellt? Was du machen könntest wäre Nulleinspeisung. Prinzipiell zum Ausschalten: klar du kannst jederzeit über die Verbauten Sicherungen/Trenner einfach ausschalten. Der Wechselrichter muss auch in sehr kurzer Zeit danach ausgehen. Das sollte der Zählermonteur auch testen. Hintergrund: falls irgendwo ein Kabel oder Ähnliches im Stromnetz defekt ist und die Schalten ab dann darf keine Rückspannung von deiner PV ins Netz gehen. Geht unter Anderem um die Sicherheit der Monteure. Nach dem Einschalten sollte alles wieder normal funktionieren.
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12.02.2025 16:55:57 |
Zitat von WaveX  Was für einen Zähler hast du denn drin? Ein digitalen 2 Richtungszähler? Oder Ferraris (mit Drehscheibe)?
Wurde denn beim NB ein NAB gestellt?
Was du machen könntest wäre Nulleinspeisung.
Prinzipiell zum Ausschalten: klar du kannst jederzeit über die Verbauten[...] mit Drehscheibe - deswegen. Ob er sich wirklich rückwärts dreht weiß ich nicht, da ich momentan ja alles brauche. Wenn ja, kann das immer Sommer lustig werden, falls die Stadtwerke ihren Zähler bis dahin nicht eingebaut haben. OK! Danke! Auf die Abschaltung komme ich mit genauen Fotos nochmal zurück. Da muss ich mich konzentrieren. "Wurde denn beim NB ein NAB gestellt?" weiß ich gerade nicht
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12.02.2025 20:48:39 |
Du könntest im Wechselrichter der PV einstellen, dass nicht eingespeist wird, d.h. "Einspeisung 0% oder 0 kWh". Dann produtiert die PV nur so viel, wie du im Haus verbrauchst oder einspeicherst.
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12.02.2025 21:03:59 |
Zitat von Simone777  Ob er sich wirklich rückwärts dreht weiß ich nicht, da ich momentan ja alles brauche. Das ist ziemlich unwahrscheinlich. Und ich sag mal so: die Anlage dürfte gar nicht ans Netz, wenn da noch ein rückwärtslaufender Zähler verbaut ist. Abschalten darfst du deine PV-Anlage aber selbstverständlich, so oft und so lange du willst. Oliver
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12.02.2025 21:23:07 |
Du hast aber mit den Subunternehmern keinen Vertrag, oder?
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12.02.2025 22:02:08 |
Anschalten und fertig. Der Versorger weiß mit der Inbetriebnahme dass er in der Pflicht ist. Bis zum Sommer dauert das nicht.
Nur der Zählerstand darf nicht tiefer sein als der letzte gemeldete.
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13.02.2025 09:16:05 |
Zitat von SebDob  Anschalten und fertig. Der Versorger weiß mit der Inbetriebnahme dass er in der Pflicht ist. Bis zum Sommer dauert das nicht.
Nur der Zählerstand darf nicht tiefer sein als der letzte gemeldete. Nein der Zähler darf nicht rückwärts laufen! So lange ihr da nichts belegen könnte hört auf solche Märchen zu verbreiten. Im anderen Thread hatte ich dazu was aus der Clearingstelle kopiert.
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13.02.2025 10:08:39 |
Ein Bekannter hat seine Anlage bei einem Neubau vor der Anmeldung in Betrieb genommen. War ein Missverständnis zwischen ihm und dem Elektriker. Sie wurde dann 6Monate nach Inbetriebnahme angemeldet. Der Netzbetreiber (NetzeBW) hat dann wegen Verletzung der Bestimmungen zwei Monatszahlungen einbehalten.
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13.02.2025 13:10:15 |
Wenn der solareur ordentlich arbeitet, hat der Versorger 4 Wochen Zeit. Das sollte ja reichen.
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13.02.2025 13:33:19 |
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13.02.2025 14:05:46 |
Es geht hier nicht um die Inbebetriebnahme! Es ist korrekt das dafür kein Zählertausch erforderlich ist. Die Inbetriebnahme ist ein kurzer technischer Testlauf und ausschlaggebend für die Vergütung.
Es geht um das Verhalten zwischen Inbetriebnahme und Zählertausch!
Die CS sagt ausdrücklich das ein Ferrariszähler nicht rückwärts drehen darf.
Im Idealfall darf man auf Nulleinspeisung fahren. Und es gibt auch fristen in denen man trotz Ferrariszähler einsparen darf aber das liegt jenseits von 6 Wochen ab Inbetriebnahme.
Zugegeben mich hat die Wartezeit bis zum Tausch auch genervt, besonders weil man nicht weiß wann es denn passiert. Bei uns waren es ca 3 Wochen. Der Zählermonteur hat uns aber auch erklärt warum die NB es nicht gerne sehen wenn PV-Anlagen vor dem Zählertausch einspeisen. Die wollen/müssen aus Sicherheitsgründen auch sicherstellen das, wenn die das Netz abschalten und an den Kabeln arbeiten, kein Strom eingespeist wird weil das natürlich eine Gefahr für die Monteure ist. Für mich auch absolut nachvollziehbar und alles was sich innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme abspielt finde ich ok.
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13.02.2025 14:17:05 |
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13.02.2025 14:30:53 |
Bei mir wurde die PV Anlage auf 0 Einspeisung gestellt; d.h. der Eigenverbrauch wurde wenn möglich mittels PV abgedeckt, aber nicht eingespeist. Es hat dann bis zum Zählerwechsel noch einige Monate gedauert.
Erfahrungsgemäß passiert auch nichts, wenn der Zähler bis kurz vor die letzte Zählerstandsmeldung zurück dreht.
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13.02.2025 14:46:57 |
Naja ganz so einfach ist es aber nicht. Denn für den Zählerwechsel ist der MSB zuständig der mit dem nab ja die Information bekommt dass da etwas zuwechslen sein wird.
Mit dem solarpaket 1 aus 2024 ist es sogar offiziell erlaubt bis zu 4 Monate rückwärts zu drehen....
Bei mir war dies von Juli 2023 bis Oktober 2023 der Fall und hat keine Probleme gegeben. Voraussetzung ist aber 1. Das dem VNB alle Daten/Formulare und Anträge vorliegen. Ich habe den VNB dann informiert und ein Foto vom Zählerstand am Tag der INB gesendet. Im November dann sogar noch eine genaue Übersicht der eingespeisten Leistung gemessen durch ein smart Meter zwecks Ersatzwertbildung...
Es ist auf jeden Fall falsch, dass man aus lassen MUSS
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13.02.2025 15:00:55 |
Von meinem NB war die Aussage das die Anlage ausbleiben sollte. Die Begründung hatte ich oben genannt. Und das mit dem Solarpaket 1 und rückwärts drehen bezieht sich meines Erachtens nach auf Balkonkraftwerke, nicht auf Dach PV! Wenn ihr andere Quellen habt gerne her damit.
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13.02.2025 15:21:35 |
Ja ein klares Gesetz das es verboten ist, wirst du aber auch nicht finden. Bei den meisten geht es um Betrug, was hinfällig ist wenn du den Zählerstand übermittelst, es mitteilst und sogar noch loggst. Von daher würde mich das weniger stören. Allerdings kann man zu dieser Jahreszeit auch einfach auf nulleinspeisung gehen und dem MSB 6 Wochen Zeit zum wechseln geben - es kommt eh kaum was vom Dach . Der ist nämlich angehalten das zeitnah! Zu machen. Und wenn du einen NAB ordentlich gestellt hast, hast du 1. Eine einspeisezusage und 2. Ist der MSB frühzeitig informiert dass er einen Zähler wechseln muss... Aber natürlich sollte man sich sicher sein, dass man selber alle notwendigen Aufgaben/Anträge auch erledigt hat und alles von eigener Seite sauber ist..
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