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18.02.2025 21:45:17 |
Was willst du denn hier im Forum genau ?
Eine Bestätigung von 100 Leuten die genau Deiner Meinung sind und die dein Gewissen beruhigen ?
Viele hier haben es sehr sachlich versucht dir zu erklären, aber offensichtlich bis du mit den antworten nicht zufrieden.
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18.02.2025 21:53:54 |
Zitat von fiete  Zitat von Effizient  [...] Ich weiß nicht, wie die diesbezüglichen Vorschriften in Ö aussehen. Aber in D gilt, was bei Dehn nachzulesen ist. Dazu gehört Potentialausgleich (Pflicht bei allen ausserhalb der Haushülle[...] Dehn ist nicht Gesetzgeber, Dehn will verkaufen Hast Du Dir mal überlegt was bei einem Blitzeinschlag in einen Potentialsausgleich passiert? Ich habe bewusst auf jegliche Erdung verzichtet
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18.02.2025 22:00:56 |
Zitat von Viele Fragen  meine Frage war einfach ob es bedenklich sei. Ganz einfach. Das wurde dir ja schon ganz zu Anfang beantwortet: nein. Denn eine Erdung ist noch lange kein Blitzschutz, sondern kann sogar das Gegenteil bedeuten. Allerdings hast du sämtliche Antworten dazu ja ignoriert und stattdessen geantwortet "aber das darf doch nicht sein". Zitat von Viele Fragen  Daraus wurde dann Blockwart und Bäume am eigenen Grund die ja viel schlimmer sein, aber seit 50 Jahren da sind und streng geschützt sind. Nun, die PV wird wohl in 50 Jahren auch noch so da sein, wenn man sie läßt. Der Blitz wird wohl weder das eine noch das andere erledigen. Wenn doch, dann aber eben eher den Baum direkt als die PV oder gar den Baum über die PV. Zitat von Viele Fragen  Was alles am Thema vobei ging. Nicht wirklich. Es waren nur nicht deine Wunschantworten. Aber die wirst du hier auch nicht bekommen, wie du gemerkt haben dürftest. Zitat von Viele Fragen  Nur so nebenbei, der Nachbar müsste laut Gesetz seine PV Anlage erden aber ich dürfte laut Gesetz meine Bäume nicht entfernen. Können wir uns wenigstens darauf einigen dass wir nur mehr darüber reden was rechtlich in Ordnung ist? Ansonsten wird es sinnlos. Wozu? Du weisst doch was rechtlich in Ordnung ist, würdest dich da auch eh nicht von abbringen lassen. Was sollen wir zu dem Thema also diskutieren?
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Verfasser: Gelöschter Nutzer | Zeit:
18.02.2025 22:02:30 |
ich wolle einfach nur wissen wie hoch die Gefahr möglicherweise ist, aber mittlerweile denk ich bei ca 0,00001% dass ein Blitz in eine PV Anlage schlägt. Ich hab keine Panik davor sondern habe es mir einfach erlaubt hier zu fragen ob sowas gefährlich ist. Belohnt wurde ich mit diversen Beschimpfungen. Ich empfehle für das Ausleben von Aggressionen X. Technikforen sollten sachlich sein. Der einzige der nicht Blockwart schreit ist mein Nachbar.
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19.02.2025 08:12:52 |
Also die Gefahr für die Gesundheit, die vom Brennholz ausgeht, ist hier echt die einzig relevante - wenn dieses erstmal in der Kokelbüchse landet...
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19.02.2025 12:20:15 |
Zitat von KR0815  Hast Du Dir mal überlegt was bei einem Blitzeinschlag in einen Potentialsausgleich passiert? Potentialausgleich ist nicht gleich Blitzableiter. Sollte sich rumgesprochen haben (siehe auch Parallelthread "Sat Schüssel Potentialausgleich"). Und wenn ein Blitz in die PV-Anlage einschlägt, ist "was .. in einen Potentialsausgleich passiert" bestimmt dein kleinstes Problem. Da hilft nur Anschluss an einen richtigen (massiven) Blitzableiter. Ich weiß, wovon ich spreche: Teil meines Elternhauses ist vor langer Zeit (lange vor PV/ST auf dem Dach) infolge eines Blitzeinschlags in Brand geraten.
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| Zeit:
19.02.2025 22:00:52 |
Zitat von fiete  Potentialausgleich ist nicht gleich Blitzableiter. Sollte sich rumgesprochen haben (siehe auch Parallelthread "Sat Schüssel Potentialausgleich"). Und wenn ein Blitz in die PV-Anlage einschlägt, ist "was .. in einen Potentialsausgleich passiert" bestimmt dein kleinstes Problem. Da hilft nur Anschluss an einen richtigen (massiven) Blitzableiter. Ich weiß, wovon ich spreche: Teil meines Elternhauses ist vor langer Zeit (lange vor PV/ST auf dem Dach) infolge eines Blitzeinschlags in Brand geraten. genau diese Aussage zeigt leider das Du keinerlei Ahnung davon hast Ein Blitz schlägt schon mal nirgends ein - es kommt zu einer Entladung auf Grund von Potentialunterschieden Den Potentialunterschieden / der Entladung sind Querschnitte erst mal total egal Aber wenn der Strom erst mal fließt und da nur ein dünner 2,5mm² Potentialausgleich da ist wird es meist böse enden Stell Dich gerne mit dem Regenschirm ins Gewitter - der Blitz weiss - es ist nur ein Schirm, kein Blitzableiter, wird Dich deshalb verschonen
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20.02.2025 11:58:44 |
Zitat von KR0815  Ein Blitz schlägt schon mal nirgends ein - es kommt zu einer Entladung auf Grund von Potentialunterschieden War zugegebenermaßen eine stark vereinfachte aber umgangssprachlich gebräuchliche Ausdrucksweise. Zitat von KR0815  Stell Dich gerne mit dem Regenschirm ins Gewitter - der Blitz weiss - es ist nur ein Schirm, kein Blitzableiter, wird Dich deshalb verschonen Das ist ja nun eine sehr gewagte Hypothese. Schon mal recherchiert, wie viele Menschen im Freien vom Blitz getroffen (und vielleicht dadurch auch getötet) worden sind?
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| Zeit:
20.02.2025 13:58:19 |
Zitat von fiete  Ich weiß nicht, wie die diesbezüglichen Vorschriften in Ö aussehen. Aber in D gilt, was bei Dehn nachzulesen ist. Damit ist vermutlich der Blitzplaner von DEHN gemeint, der mit Redaktionsstand von 2017-12 einige wesentliche Norm-Neuerungen nicht enthält und gerade überarbeitet wird und für Österreich auch nur eingeschränkt relevant war. Die für Österreich adaptierte DEHN Blitzfibel ist schon aktueller und zutreffender. Zitat von fiete  Dazu gehört Potentialausgleich (Pflicht bei allen ausserhalb der Haushülle installierten metallischen Gegenständen, von denen metallische Leitungen/Rohre ins Haus gehen), So hätte ich es nicht formuliert aber alle fremden leitfähigen Teile, die ein fremdes Potential ins Gebäude einkoppeln können, gehören möglichst nahe der Gebäudehülle in den Schutz- bzw. mit LPS Blitzschutzpotentialausgleich einbezogen. Gasleitungen mit einem Trennstück sind im Geltungsbereich von DIN/VDE bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem davon ausgenommen. Wenn ein User, der hier für seine Dachantenne ohne blitzstromtragfähige Erdung und ohne Potentialausgleich einen Persilschein sucht, sich über eine ungeerdete Solaranlage beim Nachbarn echauffiert, ist das hochgradig inkonsequent und egoistisch. Beim ÖVE müssen PV-Anlagen auch auf Gebäuden ohne LPS schon lange ähnlich wie Dachantennen mit mind. 16 mm² Cu geerdet werden. Der Querschnitt ist aber ohne blitzstromtragfähige Verbinder sinnfrei und eben die sind beim ÖVE nicht gefordert. Im neuen Entwurf von E DIN VDE 0100-712 taucht auf Gebäuden ohne LPS erstmals eine Pflicht für einen Funktionserdung mit 4 mm² Cu auf, die bislang nur empfohlen war und deren Nutzen ebenfalls fraglich ist. Das Risiko von schutzisolierten PV-Modulen auf einem Nachbargrundstück durch einen Isolationsfehler eine gewischt zu bekommen ist verschwindend gering und unter Blitzschutzaspekten ist dieses Thema auch nur ein Sturm im Wasserglas. Bevor sich elektrotechnische Laien und EFK ohne Normezugriff zu mit offiziellen IEV-Begriffen inkompatiblen Definitionen von Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich verstricken, empfehle ich Zurückhaltung zu üben.
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