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PV-Strom im Mehrfamilienhaus "verschenken"
Verfasser:
12345Stefan12345
Zeit: 21.02.2025 16:58:40
0
3823398
Ausgangslage / Herausforderung / Lösungskonzept – PV-Strom

Der bürokratische Aufwand beim Mieterstrom oder in der Eigenvermarktung ist sehr hoch für ein paar „kWh“ auf einem Wohngebäude mit einer PV-Anlage.
Daher die Idee, den PV-Strom einfach den Haushalten zu „schenken“ und die Stromersparnis in der Kaltmiete moderat einzupreisen.

Alle Haushalte sollten weiterhin einen normalen Zähler installieren und würden einen Stromvertrag mit XY abschließen. Der Vermieter wäre quasi ein Teillieferant für geschenkten PV-Strom.

 Die Frage ist, wie man dieses Konzept messtechnisch (also für Netzbetreiber in Ordnung) und Energieoptimiert (Energiemanager) umgesetzt bekommt?

1.) Im Prinzip müssten folgende Anforderungen durch einen Energiemanager erfüllt sein:
- A) Priorisierung des PV-Stroms an Wärmepumpe
- B) dann gleichmäßige Verteilung auf Haushalts-, Allgemein- und Ladestrom (sodass alle Wohnungen profitieren)
- C) dann Batteriespeicher
- D) dann Netzeinspeisung
 Kann ein Energiemanager diesen priorisierten Energiefluss regeln?

2.) Hier sind verschiedene Szenarien einer Eigenverbrauchsanlage dargestellt:
- Photovoltaikanlage Mehrfamilienhaus - das muss beachtet werden
- In der dargestellten Variante 3 müsste der Vermieter die Abrechnung übernehmen. Dies ist, wie gesagt, nicht gewollt, da der Aufwand in keinem Verhältnis steht.

 Fällt Ihnen/Euch ein Messkonstrukt ein, welches 1.) berücksichtigt, physisch funktioniert und den Netzbetreiber zufriedenstellt?

Vielen Dank vorab & BG,
Stefan Kohl

Verfasser:
Hannes/esbg
Zeit: 21.02.2025 17:18:40
0
3823410
Der Aufwand wird den Nutzen wohl etwas übersteigen, ebenso wage ich zu bezweifeln dass es eine für alle befriedigende Lösung geben wird!

Ich würde den Überschussstrom einfach pauschal auf die m² Wohnnutzfläche aufteilen (natürlich mit vorheriger Mieterabstimmung) denn alles andere wird auch nicht besser oder gerechter funktionieren!

Ist allerdings meine persönliche Meinung aus 50 Jahren Erfahrung in der Haustechnik, ich bin aber gerne bereit mich diesbezüglich eines besseren belehren zu lassen!

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 21.02.2025 19:14:33
0
3823453
ein "Energiemanager" kann da gar nix machen, denn er kann den Leistungsfluss maximal durch abschalten beeinflussen. Was du da willst wäre wohl ein Minigrid, wofür du einen entsprechenden Meßstellenbetreiber a la Inexogy beauftragen musst überall iMSys zu verbauen. Dann kann der Strom auf Basis der 15min-Werte "verteilt" werden. Das ganze wird nicht im Ansatz in irgend einem brauchbaren Kosten/Nutzen-Verhältnis stehen, und dazu vermutlich noch immer wieder Probleme bereiten. Wenn du schon kein Mieterstrom willst, dann sowas erstrecht nicht.
Ergo: klemm die Wärmepumpe und deinen Haushalt / Allgemeinstrom zusammen, und der Rest geht ab ins Netz und du bekommst Einspeisevergütung.

Verfasser:
Bleifuss
Zeit: 21.02.2025 19:44:07
0
3823469
In deiner Situation ist nur sinnvoll den Strom der nicht von der WP verbraucht wird rein Rechnerisch über die mm² der Wohnungen zu verteilen. Wer den Strom dann wirklich verbraucht hat ist ja egal. Es hat ja jeder seinen Zähler und der wird abgerechnet. Ob der Strom vom Netz oder von der PV kommt weiß der Zähler nicht. Das bedeutet du musst ermitteln wie viel Strom deine PV erzeugt, dann - Stromzähler von der WP. Was übrig bleibt über die Wohnungen verteilen.
Hast du da mehr Interesse dann Zähler nach dem Wechselrichter + Zähler nach dem Hauszähler (Material ca. 220€) dann per Modbus auf Volkszähler Homeassistant oder so was. Da kannst du dann auch Wallboxen Regeln die etwas besseren Wallboxen haben meist auch Modbus. PV Wechselrichter kann man meistens auch per Modbus auslesen, allerdings stimmen die Werte da in der Regeln nicht so genau. Regeln gibt aber nur Sinn wenn du PV Überschuss hast. Und Wallbox + Akku ist keine gute Kombination, außer du hast / baust eine Regelung mit Prioritäten. Sonst ist es Finanziell schlecht. Und der PV Akku macht es auch nicht lange.

Verfasser:
Gnampf
Zeit: 22.02.2025 00:14:32
1
3823564
und wie willst du das verschenken dann messtechnisch darstellen, wenn die Mieter zeitgleich noch freie Wahl ihres Stromlieferanten haben sollen, und somit eine offiziell beim VNB gemeldete Meßstelle?

Verfasser:
godek
Zeit: 22.02.2025 07:47:47
0
3823585
Es geht einfach nicht rechtssicher.

Selbst warm mit Strom vermieten geht nicht.

Verfasser:
Bleifuss
Zeit: 22.02.2025 08:15:01
0
3823597
Einfach an den Nebenkosten abziehen. Das bekommt keiner mit. Kommt hier jetzt auf die Sichtweise an.

Will ich etwas erreichen was allen Regeln konform ist, so richtig aufwendig und Kompliziert. Das was Deutschland leider zu oft und zu viel macht. Als Unternehmer habe ich da leider oft damit zu tun. Ich würde mich bei den jetzigen Gesetzen nicht mehr selbständig machen. Vor 25 Jahren war das alles noch besser. Und seit es heißt Bürokratie wird abgebaut nimmt sie bei mir zu. Allein die Umstellung mit E-Rechnung usw.

Oder will ich einfach meinen Mietern was gutes tun. Ich denke kein Mieter hat ein Problem wenn ich ihm sage die Nebenkosten werden etwas schwanken da ich den PV Ertrag damit verrechne. Er hat ja auf jeden Fall was davon. Wenn wir hier über eine Anlage >30kWh reden dann sieht es anders aus. Das Finanzamt sollte sich ja nur dafür interessieren wenn es unter den Mietspiegel geht oder wenn Umst "unterschlagen" wird. Ist hier vermutlich beides nicht der Fall. Wenn die Anlage kleiner 30kWh ist und die Kleinunternehmer Regel greift dann darf ich den Strom auch verschenken. Problem besteht nur wenn es eine alte Anlage ist.
Hier das Gesetz von BW:

Jedoch gibt es eine Vereinfachungsregel. Und mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist diese noch mal erweitert worden:

Wer privat eine PV-Anlage betreibt, muss dafür unter bestimmten Voraussetzungen keine Einkommensteuer zahlen. Von der Steuer befreit sind:

PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW (peak) auf Einfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nebengebäuden (z.B. Garagen, Carports)
PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien).
Hat jemand mehrere PV-Anlagen, dann dürfen diese in Summe eine Gesamtleistung von 100 kW (peak) nicht überschreiten.

Die Regelung greift rückwirkend schon für das Jahr 2022. Sie greift unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms.



Solltest du selbständig sein und Umst Pflichtig wie ich, dann musst du die Anlage auf deine Frau umschreiben. Dem Netzbetreiber eine Anfrage mit Betreiber wechsel senden, der gibt dir dann die Schritte vor. Am Schluss denn das selbe im Marktstammdatenregister.

Du brauchst halt die Werte Ertrag PV und Verbrauch WP. Grobe Werte kannst du meisten auch direkt am Wechselrichter und an der WP ablesen.

Wenn du die Idee ok findest kannst du dich ja bei deinem Steuerberater Rückversichern.

Grüße
Peter

Verfasser:
Hannes/esbg
Zeit: 22.02.2025 09:42:56
0
3823619
Nachdem ich mir den Eingangstext nochmals durchgelesen habe kommen da weitere Fragen auf.

Da jeder Mieter einen eigenen Stromzähler hat (vom jeweiligen Versorger seiner Wahl) zahlt jeder seinen Verbrauch, egal woher der Strom kommt, auch wenn dieser vom eigenen Hausdach kommt!

Da ich nicht klar ersehen kann ob der Vermieter selbst in diesem Objekt wohnt und Er den selbsterzeugten Strom in seinen Stromkreis einspeist ist es wohl am besten wenn Er dies über die Nebenkosten berücksichtigt (nach m²) und eredeigt!

Verfasser:
Nils_71636
Zeit: 22.02.2025 09:44:10
0
3823620
Wie oben schon geschrieben, geht das technisch so nicht, solange jede Wohneinheit einen eigenen Zähler hat. Du musst entweder den Strom "dahinter" verteilen, was nicht geht, bzw kompliziert ist, weil Du die einzelnen Wohneinheiten damit wieder verbindest. Oder Du verteilst den PV-Strom "vor" dem Zähler, dann geht er über den Zähler und die Mieter bezahlen ihn an ihren Stromanbieter.

Ich bin da mittlerweile pragmatisch geworden. Bevor ich das irgendwo in die Nebenkosten mit rein schreibe und es dann doch der eine nicht versteht oder der andere meint er hätte weniger bekommen, oder, oder würde ich einfach von der Einspeisevergütung was dafür kaufen. Wir haben uns z.B. mit unseren Mietern zum Grillen im Hof getroffen und Essen+Getränke bezahlt, solche Dinge eben.

Achja - dafür einfach mal durchrechnen, was Du bekommst, wenn Du die Anlage als Volleinspeiser anmeldest. Die Ersparnis für die Mieter gegenüber dem Aufwand Umbau des Messkonzept, Zählerschrank, etc. lohnt sich meistens erst auf sehr lange Sicht

Verfasser:
Bramme
Zeit: 22.02.2025 12:10:26
0
3823667
Funktioniert nicht, wie du das gerne hättest.
Entweder machst du Mieterstrom oder du installierst für jede WE ein BKW.

Verfasser:
OliverSo
Zeit: 22.02.2025 12:33:45
0
3823674
Zitat von 12345Stefan12345 Beitrag anzeigen
Daher die Idee, den PV-Strom einfach den Haushalten zu „schenken“ und die Stromersparnis in der Kaltmiete moderat einzupreisen.


Das Konzept von „Schenken“ hast du aber schon verstanden, oder?

„1. jmdm. etw. ohne Gegenleistung zu dauerndem Besitz geben, um ihn damit zu erfreuen“

Veschenken kannst und darfst du den Strom, pauschal verrechnen nicht.

Oliver

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