| | Zeit:
15.03.2025 12:09:24 |
Hallo Forumsgemeinde, nachdem ich schon sehr viel über die Jahre hinweg in verschiedenen Themen hier mitgelesen habe, um meine Probleme verstehen und vieles selbst lösen zu können, habe ich nun auch ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme. Alle technischen Daten zum Haus kommen ganz unten, befor jemand Input vermisst, habe ich versucht gleich alles aufzulisten. Gedanklich bin ich bei einer 7 kW LWWP, der Energieexperte hat als Ergebnis 10,6 kW.##################### Warum meine 7 kW? 1. Grund: Unser Jahresverbrauch lag über die Jahre immer im Bereich von 9 kW/h bis 13 kW/h, je nach Winter und weiterer Heizungsoptimierung. 2. Grund: Ich lese seit Jahren unsere Heizung Viessman Vitodens 300-W 13kW aus und stelle alles graphisch dar. Diese hat noch die alte Modulation von maximal 1/4. Ich sehe somit die VL Temperaturen und auch die Auslastung des Brenners. Die Modulation geht nach dem Einschalten selbst bei Tiefsttemperaturen diesen Februar von -12°C sehr schnell runter auf 26%, das dann 3,38 kW entspricht und lief dann durchgehend auf den 26%, bis die Soll-Temp überschritten wurde. Siehe auch das Bild unten einer Aufzeichnung vom kältesten Tag Die Modulation strengt sich nur an bei der WW Bereitung. Also der Angabe 26% == 1/4 Modulation der Viessmann vertraue ich als Ausgangslage, bis jetzt. 3. Grund: Die Variante wo man die Energiemenge des Gas berechnet und dann eine Sekundenzahl erhält, um dann am Gaszähler für 11,x Sekunden mitzuzählen hat dasselbe Ergebnis gebracht ~ 3,5 kW. ##################### Und jetzt mein Problem: Der Energieexperte war da, um für den Umbau auf eine LWWP die benötigte Heizlast Berechnung vorzunehmen. Herausgekommen ist die Erstellung über heiz.report und in Summe 10,6 kW bestehend aus Transmissionsverluste: 4458 W Lüftungsverluste: 6108 W Addiere ich die Werte der Einzelraumauflistung komme ich auf Transmissionsverluste nach extern 4458 Transmissionsverluste 5019 Lüftungsverluste 3058 (bei einem Luftwechsel von 0,5) Die doppelten Lüftungsverluste von heiz.report waren schon mal hier im Forum Thema. Dass der unbeheizte Keller trotzdem mit in der Berechnung addiert wird, wundert mich auch. Ich habe mich schon sehr schwer getan überhaupt die 1800 € ausgeben zu wollen, zumal man das über heiz.report selber machen könnte, wenn man sämtliche Daten zum Haus hat. Ich kenne die Seite heiz.report zur Erstellung der Heizlast, habe auch viele Unterlagen zum Haus, um den U-Wert relativ genau eingeben zu können. Das Ergebnis der Seite gab mir aber in der kostenlosen Übersicht immer nur eine Heizlast abhängig des Jahresverbrauchs aus. Totaler Murks. Jetzt habe ich also eine Heizlastberechnung erstellt von heiz.report, den ich auch selbst für keine 200 € erstellen könnte. Am Ende hatte der Energieexperte also Daten zum Haus nur grob aufgenommen und eingegeben. Natürlich kenne ich das Haus besser als der Energieexperte, aber warum fällt mir der doppelte Lüftungsverlust auf und ihm nicht? Auch die Modulationskurven der Heizung hatte ich ihm gezeigt. Es gab noch andere Punkte in der Bedarfsrechnung, wie z.B. dass der unbeheizte Keller komplett mit einberechnet wurde und die 8 cm Perimeterdämmung nicht beachtet wurde. Natürlich wurde für die Heizlast Berechnung angenommen, das die Kinder sich mal in ihrem Zimmer aufhalten und es 21°C haben soll, aber Nachts bei Tiefsttemperatur sind es eher 19 – 20°C Am Ende bin ich mit den errechneten Transmissionsverlusten von 4458 W auch soweit ok. Der Hinweis vom Energieexperten, das ein LWWP anders arbeitet ist mir im Prinzip schon klar, jedoch mit einmal drüber schlafen wundert mich seine Aussage, das eine LWWP nicht so schnell auf die Soll Temperatur kommen kann. Bei der WW Bereit leuchtet mir das ein, aber im VL der Heizkreise? Das Gesamtpaket der Berechnung stört mich und die Aussage zur Schnelligkeit einer LWWP. ##################### Daten zum Haus: Reihenmittelhaus, Baujahr 1920, Denkmalgeschützt. Haustüren, Fenster & Dach wurden vor unserer Zeit ca. 2000 saniert und gedämmt. 160 m² Wohnfläche inkl. Dach zusätzlich 60 m² Keller unbeheizt. Nur für den Keller eine gesteuerte Belüftung über einen Luftwärmetauscher Wir haben vor dem Einzug 2011 noch einiges machen lassen. HECK IDP Innendämmplatte MS 6 cm an den zwei Außenwänden im EG/OG und DG. Zu den Nachbarn Schallschutz Ständerwand mit üblicher 5 cm Dämmung in der Aufständerung. Zum Keller hin im Fußboden Schlacke und Fehlboden komplett entfernt und mit Mineralwolle gedämmt. Kelleraußenwand mit 8 cm Perimeterdämmung. Heizung: 120 Liter WW Boiler mit Zirkulation, aber nur zu bestimmten Zeiten und nur für kurze Zeit. Im EG komplett FBH, in allen anderen Zimmern HK. Eine Viessman Vitodens 300-W mit 13kW (und die fängt auch an, teure Probleme zu machen) Heizkreis 1 Heizkörper: Neigung: 0.5 / Niveau: 1k Heizkreis 2 FBH über Wärmeplattentauscher: Neigung: 0.3 / Niveau: 3k Bei den ganz kalten Außentemperaturen von -12°C war die VL Temperatur im HK1 für die HK nicht über 45°C in der normalen Solltemperatur, Rest des Tages in der reduzierten Soll Temperatur nicht über 35°C im HK2 für die FBH nicht über 34°C (üblicherweise liegt sie bei ~ 30°C) Die Innenraumfühler der FBH Kreise sind seit letztem Herbst auf 23°C gestellt und dadurch 24h offen, bekommen aber über die Durchflussbegrenzer nur so viel Wärme, das max. 22 – 23°C erreicht werden. Die Taktung der Heizung konnte dadurch nochmal extrem gesenkt werden, aktuell bei 3 pro Stunde. Aber tiefer kann die Viessmann nicht modulieren. Sind wir wieder bei der Ausgangslage der Heizlastberechnung angekommen. Aktueller Verlauf der Heizung über einen Tag |
| Zeit:
15.03.2025 12:29:12 |
Ein Energieexperte hat gelernt, wie er die Heizlast eines Hauses nach Vorschrift mehr oder weniger richtig berechnen muss. Dabei lässt er sich teilweise noch nicht einmal von solch nebensächlichen Dingen wie dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch von seiner Auffassung abbringen. Dummerweise hat er es in den meisten Fällen nur mit Berechnungen zu tun und kommt selten bis nie in die Verlegenheit, seine vorgenommenen Berechnungen auf Basis tatsächlicher Messungen zu evaluieren. Daran krankt das ganze Verfahren - alles nur Theorie !
|
| Zeit:
15.03.2025 14:51:20 |
Genauso ist es. Man kann nicht sicher sein, dass alles so gebaut wurde, wie es bei der Berechnung angenommen wurde. Deswegen ist immer ein Thermischer Abgleich sinnvoll oder sogar notwendig.
|
| Zeit:
15.03.2025 15:32:20 |
Der " Energieberater" hat halt zum einen das Problem, dass er genaue Dinge wie Dämmung, Wandaufbauten, etc. nicht immer erkennen kann. Das ist natürlich bei ner Ziegelhütte aus den 50ern recht einfach, bei ner 10 Jahre alten Standarddoppelhaushälfte auch, aber wenn da unterschiedliche Sanierungsmaßnamen / Umbauten & Anbauten dran kommen, dann wird das halt mal alles schwierig. Da kann er nur den "schlechteren" Wert annehmen, weil der Kunde sonst mit ner unterdimensionierten WP im kalten sitzt. Auch gibt es gewisse Dinge wie Kältebrücken, Zugluft, etc. die nicht ohne weiteres in einem Halbtagestermin zu erkennen sind. Darüber hinaus hat der EB natürlich auch ein Interesse den "Istzustand" möglichst schlecht ein zu schätzen, denn so kann der Kunde auf dem Papier ja mehr sparen.
|
| Zeit:
15.03.2025 15:42:39 |
Zitat von PatSch  Dass der unbeheizte Keller trotzdem mit in der Berechnung addiert wird, wundert mich auch.[...]
Wenn Du keine Wärmedämmung unter der Kellerdecke hast, wandert natürlich auch ein Teil Wärme vom EG in den Keller. Du heizt also indirekt den Keller mit.
|
| Zeit:
15.03.2025 15:44:11 |
Zitat von PatSch  Gedanklich bin ich bei einer 7 kW LWWP [...]
Hoffentlich macht die Wärmepumpe, die Du ins Auge gefaßt hast, auch tatsächlich 7 kW Wärme bei -12°C AT ???
|
| Zeit:
15.03.2025 16:56:58 |
Sog. " Energieexperten" sind Experten in formalistischen Belagen, von realen physikalischen Verhältnissen haben sie leider oftmals weniger Ahnung als ein Bäcker. Woher auch, sie messen nichts, können es nicht ISPF erstellen geht doch auch ohne Realddaten! :-) Gruß Dipl.-Ing. Anlagentechnik Frank-Rolf Roth www.waermepumpendoktor.com (Planung, Baubegleitung, Anlagen-Optimierung, Betreiberschulung) Referenz-Wärmepumpenanlage der Energieagentur-NRW So wird’s gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=JqPpRR6vQl4
|
| Zeit:
15.03.2025 17:41:58 |
Wenn die Perimeterdämmung nicht berücksichtigt wurde, kannst du Nachbesserung verlangen. Die Lüftungswärmeverluste sind Quatsch. Weder wird an den kältesten Tagen derart viel gelüftet, noch geht durch Leckagen so viel verloren, wenn es sich nicht um einen extrem zugigen Altbau handelt. Mit den halben Lüftungsverlusten bist du dann ja in etwa bei deinen 7kW. Was sagt dein Heizungsinstallateur denn dazu? Im Zweifel legt man seine Heizung eben bivalent mit Heizstab aus und deaktiviert diesen. Meine Heizlastberechnung durch einen Fachmann mit Heizreport ergab 15,6kW. Heizlast gemäß Verbrauchsverfahren lag bei 9,7kW. Eine weitere Heizlast Berechnung durch einen EB ergab 10kW. Mit einer 9kW Wärmepumpe bin ich aktuell gut bedient und hätte noch kleiner dimensionieren können.
|
| Zeit:
15.03.2025 18:10:02 |
Ich lese hier einige Skepsis gegenüber einen EB heraus. Wenn er die errechneten Daten mit unserem persönlichen Ist-Zustand nicht selbst in Frage stellt, schließe ich mich dem an. Das der Keller indirekt Wärme abbekommt, genauso wie die Nachbarn von mir und ich von ihnen ist mir bewusst. Jedoch wie erwähnt, der Fußboden zum Keller ist mit Mineralwolle zwischen den Holzbalken ausgefüllt. Mir ist aber auch total bewusst, das man die Häuser der Siedlung nicht vergleichen kann. Die Tage war der Gasnetzbetreiber da zum Gaszählerwechsel, alle 8 Jahre wird das gemacht und unser hatte 8000 m³ auf der Uhr. Der Monteur hatte dreimal hingeguckt ..... nicht schlecht gestaunt und meinte das in der Straße die anderen Häuser deutlich mehr auf der Uhr haben. Der Höchstrekort war das 10 Fache, es gab aber auch einige 5 Fache und 3 fache Werte. Hängt alles massiv von schon durchgeführten energetischen Sanierungen ab. Und unsere FBH macht sich hier sehr positiv bemerkbar. Mein Bauchgefühl hat mich bisher selten betrogen und wenn ich die Daten der Gasheizung versuche auf eine LWWP grob zu übertragen, dann habe ich das Gefühl dass die Gasheizung eigentlich nur auf der untersten Modulation läuft. Sie bewegt sich nur zum WW aufbereiten. Ist ein LWWP wirklich so träge, wenn sie anspringt, das sie lange braucht um auf Temeratur zu kommen? Am Ende glaube ich (leider nicht "wissen"), das eine LWWP richtig dimensioniert mit einer niedrigeren Modulationgrenze nicht so ein Zickzack in der Temperatur macht, sondern gleichbleibend etwas geringer, dafür aber durchgehend laufen wird. Oder ganz konkret gefragt: Was sagt die zu 95% in unterster Modulation (3,38 kW) laufende Gasheizung aus, wenn sie gegen eine LWWP getauscht werden soll? Ich will ja keine 5 kW Anlage, aber 7 vs 10 ist auch schon genau ein Baugröße Unterschied.
|
| Zeit:
15.03.2025 18:31:25 |
Zitat von Adenis  Wenn die Perimeterdämmung nicht berücksichtigt wurde, kannst du Nachbesserung verlangen. Die Lüftungswärmeverluste sind Quatsch. Weder wird an den kältesten Tagen derart viel gelüftet, noch geht durch Leckagen so viel verloren, wenn es sich nicht um einen extrem zugigen Altbau handelt. Mit den[...] Ja, ich habe eine Nachbesserung verlangt. Der eine Heizungsbauer, der reagiert hat und auch soweit ganz kompetent erschien hatte mir den EB empfohlen. Und das, was der EB ausrechnet, baut er mir dann ein. Ich kann ja zum Teil verstehen, dass der HB diese ganzen Berechnungen nicht machen will/wird/kann. Klar kann ich dem HB sagen, das er eine 7 kW Anlage verbauen soll. Dann ist er wahrscheinlich total fein raus aus der Sache, maximal noch die Garantieansprüche und das war's. Wer haftet am Ende dafür, wenn die Anlage deutlich zu groß oder zu klein ist? Bei zu groß kommt die Frage: Es wird doch war, oder? Also wo ist das Problem? Bei zu klein kommt die Ansage: Hab ich ja gleich gesagt. Ich sitze zwischen den Stühlen.
|
| Zeit:
15.03.2025 18:48:28 |
Bei zu groß haftet niemand. Es wird doch warm. Bei zu klein wäre der EB schuld.
Die beiden kennen sich, der EB wird immer genug Angst Zuschlag reinrechnen.
|
| Zeit:
15.03.2025 18:49:00 |
Bei zu groß wirds trotzdem warm, taktet mehr und braucht mehr Strom. Bei zu klein bleibts kalt, bzw. wenn halbwegs gescheit geplant ist die Anlage dann mehr im Heizstabeinsatz, das ist dann noch nicht kalt, aber noch teurer als zu groß.
Perfekt wirst du eh nicht hin bekommen.
Zumal es durchaus auch Dinge wo man schauen muss, z.B. was kommt Stromverbrauch rein (das meiste wird ja in Wärme umgewandelt) und wie ist das Lüftungsverhalten, etc.
|
| Zeit:
15.03.2025 18:59:00 |
Dann bau dir einen WMZ ein und warte noch einen Winter. Aber bei 1000m³ Gas wird wohl niemals 10kW bei rauskommen. Wozu muss eine WP schnell auf Temperatur kommen? Die soll möglichst gleichmäßig durchlaufen. Wiederaufheizleistung (nach Nachtabsenkung) wohlmöglich auch noch in der HLB drin? Eine Gas/Ölheizung, die mit korrekter Heizkurve läuft, macht ein Haus auch nicht schneller warm. Denn dann wird nur soviel Wärme produziert, wie das Haus verliert. Meine Vermutung: Sowohl EB als auch Heizi ist nicht zu trauen. Und jetzt wieder oben mit Lesen anfangen und dann WP danach auswählen. Fank Pantry baut übrigens auch WMZ ein (kommt aus Wesseling bei Köln).
|
| Zeit:
15.03.2025 20:28:06 |
Trägheit ist relativ. Eine 7kW Heizung hat nur halb so viel Leistung wie eine 14kW Heizung. Bei der WW Bereitung bedeutet das, dass die leistungsfähigere Heizung nur halb so lange braucht, um die gleiche Temperatur zu erreichen. Sie erreicht dann natürlich auch schneller die vorgegebene VL im Heizkreis. Schneller heißt aber ja nicht besser, wenn sie dadurch häufiger taktet. Ich würde hier nicht ausschließen wollen, dass der Heizi beim EB mitverdient, wenn der eine HL Berechnung über Heizreport macht und dafür 1.800€ abrechnet. Meine HL Berechnung per Heizreport war damals Teil der Angebotserstellung und daher kostenfrei. Wenn ich deinen Verbrauch und meinen Verbrauch sehe, würde ich mir da keine Sorgen machen. Ich hatte 34.000 kWh Gas/Jahr und bin mit 9 kW (NAT -8,2°) überdimensioniert. 7 kW könnte bei dir also auch noch zu viel sein. Zu wenig auf jeden Fall nicht. Falls dir das Kopfschmerzen bereitet mit dem WW kannst du immer noch darüber nachdenken dir eine BWWP in den Keller zu stellen.
|
| Zeit:
15.03.2025 20:33:17 |
Mach den Heizreport komplett selber, mit der vorhandenen Kellerdeckendämmung und Baujahr 2010. Dann ist der Lüftungsverlust nur noch halb so hoch. Du kannst auch gleich die WP auswählen. Falls es nicht passt, setz die Raumtemperaturen noch etwas runter. Im Eigenheim kannst du das schließlich immer noch selber bestimmen. Danach soll der HB bauen. Oder ein anderer. Sollte aber einer sein, der bei der KfW ne BzA-Nummer generieren darf, dann braucht es keinen EB mehr beim Hezungstausch. Außerdem steht es dir frei, wieviel Heizstab bivalent zugeschaltet wird bei NAT (die so gut wie nie vorkommt). Im Endeffekt sparst du so mehr als die 1800€ für den EB. Zitat: Ist ein LWWP wirklich so träge, wenn sie anspringt, das sie lange braucht um auf Temeratur zu kommen?
Die LWWP sollte am besten konstant durchlaufen. Sonst brauchst du wieder die 13kW der Gastherme. Die wurde noch nach Aufheizlast ausgelegt, nicht nach Durchheizlast.
|
| Zeit:
16.03.2025 00:54:34 |
Die 1800 € sind quasi schon bezahlt und rausgeschmissen, weil der Auftrag erteilt wurde und ich ein erstes Ergebnis bekommen habe vom EB. Den von OldBo genannten thermischer Abgleich hatte ich damals nach dem Einzug im ersten Winter gemacht. Daher auch die sehr geringe Neigung beider Heizkreise bei einem 100 Jahre alten Haus. Danach waren aber über 12 Jahre die FBH Innenfühler mit Stellmotor aktiv. Erst seit diesem Herbst läuft die FBH so, das sie nur noch von der Fremdaufwärmung gebremst wird. Ich vergaß zu erwähnen: Der HK2 für die FBH läuft 24/7 konstant durch, ohne Nachtabsenkung, weil bei der Trägheit das keinen Sinn macht. Der HK1 für die Heizkörper hat sehr viel Nebenzeiten mit reduzierter Solltemperatur um 3°C weniger. Uns ist nur das Bad am Morgen und Abend mit 23 °C wichtig, ansonsten geht es dort runter auf 20/21°C. Nachts, wenn es draußen am kältesten wird, bekommt kein Zimmer mit Heizkörpern über 20/21°C Wärmebedarf, speziell die Schlafzimmer. Ist sonst viel zu warm zum schlafen. Die Eltern frieren bei 18°C, die Kinder bei 20°C. ;-) Zum Thema Aufheizlast habe ich einen aktuellen Fall: Vom 15. zum 16. Feb. war die Heizung fast 22 Stunden lang ausgefallen bei Nachts -3°C und das Haus kühlte ganz ganz langsam aus. Im EG waren es nur noch 20°C anstatt der üblichen 22/23°C. Sie lief dann ab dem 16. nach 16:30 Uhr wieder und in der Folgenacht waren es -10 °C. Im Bad wurde es am Abend gewohnt schnell und zügig wieder warm, nur das EG mit der FBH brauchte wie erwartet länger. Ich hätte die FBH jetzt auch nicht mit zusätzlichen 5°C mehr ballern lassen, weil sie nicht wie ein Heizkörer funktioniert. Die Heizung lief dann 7 Stunden ohne Taktung auf unterster Stufe durch, weil das Haus die Wärme komplett abgenommen hat. Nach 2 Tagen war es wieder gewohnt warm im EG. Während der Heizungsstörung aufgrund einer defekten Heizungspumpe wurde die Wärme nicht abtransportiert, daher der sehr langsame Abstieg der VL Temperaturen in der Grafik |
| Zeit:
16.03.2025 07:22:37 |
Zitat von PatSch  Die 1800 € sind quasi schon bezahlt und rausgeschmissen, weil der Auftrag erteilt wurde und ich ein erstes Ergebnis bekommen habe vom EB.
Die WP nach Vorgabe des EB wird aber mehr als 1800€ teurer als die nach deinen Angaben notwendige. Du kannst darauf bestehen, dass die berechneten Lüftungsverluste dem Heizstab zugewiesen werden, und nur die Transmissionsverluste der WP.
|
| Zeit:
17.03.2025 07:38:18 |
Einmal im Quartal lese ich hier im Forum und heute hat es diesen Beitrag erwischt: Was hast Du für 1800€ beauftragt, da hier die Antworten einmal iSFP und einmal Heizlastberechnung sind? Der EEE sollte die Berechnung ordentlich machen. Zum Beispiel ist ein unbeheizter Keller selten Teil der Wärmehülle (indirekt mitbeheizt gibt es auch), offensichtlich vorhandener Aufbau der Hülle ist abzubilden, Sanierungen aufzunehmen usw. Bei einem Gebäude von 1920, mit Teilsanierungen, ist das aber kein leichtes Unterfangen. Selten sind von 1920 ordentliche Baubeschreibungen und Pläne vorhanden, somit darf der EB sich aus den Typologie-Listen bedienen (ganz nach DIN18599) und so gut wie für ihn sichtbar, die Sanierungen berücksichtigen. Da kann schon eine ordentliche Abweichung liegen, ohne eine Dichtheitsprüfung bei einem Bau von 1920 kann man nur schwer eine Aussage treffen. Aber zu Deiner Frage, warum du auf „gefühlt“ 7kW kommst und der EB kommt „simuliert und berechnet“ auf 11kW, erkläre ich einmal gerne das Vorgehen, da viele Dreher in den Einheiten, Angaben und Vorstellungen sind, fehlt etwas Expertise: Bei einer geförderten Energieberatung nimmt der EB mit o.g. Details die Wärmehülle auf, das anhand der DIN18599. Anschließend, wenn Du das beauftragt hast, die Heizlastberechnung nach DIN12831. Bei der Wärmepumpenförderung wird der erste Schritt die ordentliche Aufnahme der Wärmehülle oft ignoriert, übersprungen oder schlampig gemacht. Nicht selten liegt der Verbrauch (!) 300% unter dem berechneten Wert (Bedarf!). Warum ist das so? Ich habe schon einige Häuser gesehen, wo das alte Ehepaar sich den ganzen Tag in einem Zimmer aufhält, die Kinder sind seit Jahren ausgezogen, OG und KG eiskalt. Ihr Wohnzimmer ist der einzig beheizte Raum, möglichst den Ofen mit Scheitholz bestückt, welcher in der Bilanz überhaupt nicht berücksichtigt wird und jetzt kommt der EB ins Spiel und soll Qp und Ht berechnen? Das macht er natürlich anhand „facts & figures“ (o.g. DIN), ob nur ein älterer Herr im kalten sitzt oder eine Großfamilie, die alle Zimmer auf 24°C haben, wird er aus nachfolgender Begründung nicht berücksichtigen dürfen: Außerhalb der Vorgaben gibt es Argumente dafür und dagegen, mit dem Bedarf oder Verbrauch zu rechnen, damit lassen sich lange Abende füllen. Leider lässt die DIN18599 diesen Freiraum der Interpretation nicht zu. Zieht nun eine 5-köpfige Familie mit Kleinkindern in ein EFH, dessen Heizung auf den Verbrauch des o.g. Ehepaar ausgelegt (gemessen) wurde, da wünsche ich viel Spaß bei der Diskussion mit den neuen Käufern, warum das Haus nicht warm wird. Aus diesen Gründen wäre eine Messung oder Übernahme der Verbräuche „muda“. Im iSFP ist nur an einer Stelle der Verbrauch anzugeben, hier ist lediglich aus plausibilitätsgründen die Abweichung (Verbrauch zu Bedarf) zu erläutern. Das war es mit Verbrauchsangaben im iSFP. Alles andere ist nur Bedarf. In der Heizlastberechnung interessiert der Verbrauch überhaupt nicht. Nur der Bedarf. Ein plakativeres Beispiel wäre, wenn dein TÜV Prüfer dir die mit max. 160km/h zugelassenen Reifen auf Deinem Sportwagen abnimmt und nicht bemängelt, nur weil Du ihm glaubhaft machst, dass Du nie schneller als 130km/h fährst. Der nächste kauft Deinen Gebrauchtwagen und fährt mit 220km/h auf der Autobahn. Und jetzt? Es mag ja sein das die Reifen für genau Deine Fahrweise überdimensioniert sind, aber was soll denn der Prüfer jetzt machen? Dir den TÜV-Stempel geben? You got my point? Somit sind o.g. Sätze „…wenn er dir die Verbräuche oder Messungen nicht berücksichtigt oder Du kannst darauf bestehen, dass..…“ vielleicht für DIY Projekte, Foren oder den Stammtisch valide, aber nicht für das Korsett, indem sich der EEE bewegt. Vielleicht findest Du ja einen EEE oder Heizi, der dir das nach deinen „erwarteten Verbräuchen“ einbaut bzw. für die Förderung abstempelt (was er offiziell aber nicht dürfte), inklusive dem hydraulischen Abgleich, der dann vorne und hinten nicht mehr passt? Ansonsten, lass doch die Förderungen liegen und mach es nach Deinem Wunsch? Um etwas positives zu hinterlassen, die Varianz zwischen 7kW und 10,6kW sehe ich entspannter, sofern man den Erläuterungen folgen kann. Mach dich da mal nicht verrückt… Viel Erfolg!
|
| Zeit:
17.03.2025 07:55:53 |
Zitat von LA_Pony  Außerhalb der Vorgaben gibt es Argumente dafür und dagegen, mit dem Bedarf oder Verbrauch zu rechnen, damit lassen sich lange Abende füllen. Leider lässt die DIN18599 diesen Freiraum der Interpretation nicht zu. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Energiebedarfsberechnung nach DIN 18599 und der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Erstere soll landesweit vergleichbare Werte liefern, die dem potentiellen Käufer einer Immobilie als Maßstab dienen sollen. Bei letzterer geht es nur um die konkrete Auslegung des einzubauenden Wärmeversorgers. Und da ist in der DIN EN 12831 ausdrücklich erlaubt, auf Wünsche des Betreibers bei den Raumtemperaturen einzugehen. Zitat: Formblatt V – Vereinbarungen der Raumtemperaturen, Luftwechsel und Wiederaufheizzeiten In diesem Formblatt sollten grundsätzlich alle Vereinbarungen eingetragen und von beiden Seiten abgezeichnet werden. Macht man das nicht, werden alle Räume pauschal auf 20°C beheizt, und das Bad auf 24°C. Insofern darf in der Heizlastberechnung das Nutzerverhalten eingehen, in der Energiebedafsberechnung (und iSFP) dagegen nicht. Auf den Unterschied muß man als Kunde den Aufsteller der Berechnung aber auch hinweisen. Es ist aber auch nicht vorgeschrieben, dass die HLB nur von EB oder EEE aufgestellt werden darf. Man darf es auch selber machen, entbindet den ausführenden HB somit auch von einer diesbezügichen Haftung.
|
| Zeit:
17.03.2025 15:55:45 |
Zitat von PatSch  Hallo Forumsgemeinde,
nachdem ich schon sehr viel über die Jahre hinweg in verschiedenen Themen hier mitgelesen habe, um meine Probleme verstehen und vieles selbst lösen zu können, habe ich nun auch ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.
Alle technischen Daten[...] Moin PatSch, Leider hat Du uns noch nichts zu den Gasverbräuchen der letzten Jahre geschrieben. Mit den tatsächlichen Verbräuchen kann man über einen guten Auslegungsrechner für WP einen recht guten Quercheck machen. Man braucht aber dazu auch die PLZ. Wie ajokr schon schreibt: achte darauf, dass der Heizi Deines Vertrauens einer ist, der bei der KfW eine BzA-Nummer generieren darf, dann braucht es keinen EB und schon gar nicht dessen Berechnung, die man für die Förderung einreichen müsste! Gruß - Eddi
|
| Zeit:
17.03.2025 17:44:19 |
Zitat von LA_Pony  Einmal im Quartal lese ich hier im Forum und heute hat es diesen Beitrag erwischt:[...] LA_Pony vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Ja, das ist mir total bewusst, das man nicht immer nach Verbrauchsverhalten gehen darf. Der ein spart sich zu Tode und hohlt sich obendrein Tauwasser an die Außenwände, der andere hat in allen Zimmern mind. 24°C und Badehose an. Detailierte Unterlagen zum Haus habe ich natürlich nur insoweit, das ich den Wandaufbau von 1920 nach damaliger Bausweise kenne und dort gewisse Annamen getroffen werden bei der Berechnung. Daraus aufbauend kommt dann unsere Sanierung hinzu und somit verringert sich der U-Wert. Berechne ich den U-Wert auf Ubakus selber fällt er geriner aus als vom EB, der die Werte auch nur aus der Projektbeschreibung unserer Sanierung abgeschrieben hat, die der Projektleiter damals so berechnet hat. Ob jetzt die Außenwand 0,51 oder 0,48 hat, ist dann auch egal. Nach einigem drüber schlafen ärgere ich mich hauptsächlich darüber, das ich 1800 € für etwas zahle, das ich ähnlich gut/schlecht hinbekommen würde und die Ergebnisse nicht hinterfragt wurden. Sollte ein EB, der das täglich berechnet, zumindest bei den Lüftungsverlusten nicht selber feststellen? Zitat von Eddi Lang  Zitat von PatSch  [...] Leider hat Du uns noch nichts zu den Gasverbräuchen der letzten Jahre geschrieben.[...] Hallo Eddi Lang im Eingangspost stand leider etwas unglücklich geschrieben 9kW/h bis 13 kW/h. Mist, da fehlten ein paar Nullen. Sollte lauten 9000 kWh bis 13000kWh pro Jahr. Auch der Gaszähler hatte diesen Monat bei seinem Wechsel nach 8 Jahren so ziemlich genau 8000 m³ auf der Uhr. Zu der BzA-Nummer: Wir haben noch eine der alten BAFA Zusagen inkl. Verlängerung, da wird es bestimmt anders laufen. Nein unsere Anlage ist noch nicht alt genug für die in Summe 55% Subventionierung. Dafür eine höhere Förderfähigkeit im Gesamtpreis.
|
| Zeit:
17.03.2025 17:49:09 |
Zitat von PatSch  Zitat von Adenis  [...] Ja, ich habe eine Nachbesserung verlangt. Der eine Heizungsbauer, der reagiert hat und auch soweit ganz kompetent erschien hatte mir den EB empfohlen. Und das, was der EB ausrechnet, baut er mir dann ein. Ich kann ja zum Teil verstehen, dass der HB diese ganzen[...] Moin PatSch, Zur Größe der WP: da Du von einer Stufung 4kW, 7 kW, 10 kW schreibst: kann es evtl. sein, dass es eine Buderus bzw. Bosch werden soll? Falls ja: die 3 kleinen Modelle bis einsch. 7 kW modulieren alle auf den gleichen unteren Absolutwert von knapp unter 2 kW bei 7°AT und 35° VLT runter. Will sagen: meine Wahl wäre dann immer die 7kW Anlage; die kleine bietet nur weniger max. Leistung. Die max. Leistung ist gefragt bei der WW-Bereitung: da ist die 7kW schneller fertig als die beiden kleinen Schwestern. Die 10 kW kommt nur bis knapp über 3 kW runter - und das wäre für Deinen Fall grottig schlecht, falls sich die von Dir genannte selbst ermittelte Heizlast über eine verbrauchsbasierte Auslegungsrechnung mit gutem Auslegungsrechner bestätigen sollte. Ich biete an, dass ich das mal tun kann. Ich bin erfahrender Nutzer und selbst WP-Besitzer. Gruß - Eddi PS: die Empfehlung des Heizis für den EB macht mich stutzig….welcher erfahrene EB arbeitet mit "Heizreport"…. Gruß - Eddi
|
| Zeit:
17.03.2025 18:31:44 |
Zitat von PatSch  Zu der BzA-Nummer: Wir haben noch eine der alten BAFA Zusagen inkl. Verlängerung, da wird es bestimmt anders laufen. [...] Ahhh…die BAFA-Förderung hatte ich auch - meine Förderbestätigung war aus Q2 2022. Ist die Förderbestätigung des BAFA bzw. Dein Antrag vor dem 1.1.2022 oder aus 2023/24? Da gibt es nämlich einen Unterschied: vor dem 1.1.23 braucht es keine raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 für den hydraul. Abgleich zur Erlangung der Förderungsauszahlung, danach muss der HB seinen hydraul. Abgleich auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung machen. Die raumweise Heizlastberechnung muß nicht mit eingereicht werden und auch das ausgefüllte Formular für die Ausführung des Hydr. Abgleichs musste ich nicht einreichen. Im Einreichprozess wird genau angegeben, welche Nachweise einzureichen sind: bei mir die Fachgunternehmererklärung (Formular) und die Rechnungen. Man kann das online vorher testen, was man einreichen muss und Ann eben einfach abbrechen, sobald mans weiss. Speichern tut die Kiste bei einem abgebrochenen Einreichprozess nix d.h. man fängt mit allen Eigaben wieder bei „0“ an. Zitat von PatSch  Hallo Eddi Lang im Eingangspost stand leider etwas unglücklich geschrieben 9kW/h bis 13 kW/h. Mist, da fehlten ein paar Nullen. Sollte lauten 9000 kWh bis 13000kWh pro Jahr. Auch der Gaszähler hatte diesen Monat bei seinem Wechsel nach 8 Jahren so ziemlich genau 8000 m³[...] Hast Du noch Eure PLZ für mich (meine ist 40764)? Die 9 - 13 MWh/a sprechen jedenfalls keinesfalls für eine 10 kW-Anlage. Meine Schwägerin in Norddeutschland mit NAT -9,5° für den Ort hat bei 4 Personen knapp 17 MWh/a an Gasverbrauch mit einem Anteil von durch uns durch täglich zur gleichen Zeit ausgeführtes Ablesen des Gaszählers vermessenen 3,8 MWh/a für Warmwasser - das Gas für WW ist ja beim Gasverbrauch immer mit inkludiert, muss aber aus den o.g. Gründen nicht berücksichtigt werden. Die in dieser Saison und mit meiner Unterstützung mit einem geeichten Wärmemengenzähler gemessene Heizlast beträgt 6,2 kW bei NAT. Da das Ding schon im Sommer installiert wurde, konnten wir den Gasverbrauch, der ja nur für WW war, sehr gut vermessen und aufs Jahr separat hochrechnen. Es wird entweder eine 7 kW-WP von Bosch/Buderus oder eine 8 kW Anlage von Daikin werden. Beide WP modulieren gleich weit runter auf besagte knapp 2 kW Untergrenze. Darf ich fragen, ob ihr EG und alle Wohnräume in den OGs dauerhaft oder z.B. nach Nutzung zeitweise, aber regelmäßig beheizt? Die gedämmte Kellerdecke spricht dafür, dass es unten keinen beheizten Raum und auch keinen Heizkörper oder gar FBH gibt - richtig? Gruß - Eddi
|
| Zeit:
17.03.2025 19:34:38 |
Hallo Eddi, der BAFA Antrag war, aufgrund der spontanen Änderung damals, schnell noch Anfang August 2022 gestellt und dann schriftlich Anfang Dezember 2022 bestätigt worden und Ende letzen Jahres verlängert worden. Du hast richtig geraten, es soll eigentlich eine Buderus bzw. Bosch werden oder vielleicht ein Viessmann. Die NAT liegt bei -13 °C (13127 Berlin) Das EG mit seiner FBH ist dauerhaft gleichbleibend beheizt mit 22-23°C. Im OG hat nur das Bad 20°C in der Nebenzeit und wenn's dann benutzt wird morgens 1 Stunde und Abends 4 Stunden 23°C. Alle restlichen Zimmer OG und Dach werden nach Bedarf geheizt. Jedoch das Schlafzimmer faktisch gar nicht und die Kinderzimemr auf 20 °C mit der sehr seltenen Option auf 22°C. Der Keller ist unbeheizt, besitzt aber zwei HK für den Fall der Fälle. Jedoch läuft der eine HK nur auf Stufe 1 = 14°C und somit eigentlich aus und der andere ist immer aus auf Stellung 0/*. Dein Angebot zum Gegenrechnen hört sich interessant an, welche Daten benötigst du denn dafür? BTW: Interessant ist das niemand auf die 1/4 Modulation == 3,38 kW meiner bisherigen Heizung eingegangen ist. Kann man das einfach nicht vergleichen?
|
| Zeit:
17.03.2025 19:49:40 |
Zitat von PatSch  BTW: Interessant ist das niemand auf die 1/4 Modulation == 3,38 kW meiner bisherigen Heizung eingegangen ist. Kann man das einfach nicht vergleichen? Wie zuverlässig ist denn der Wert, und wieviel der Gasheizleistung verschwindet im Schornstein? Mir kommt der Wert bei 9 bis 13 MWh im Jahr etwas zu optimistisch vor.
|