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29.03.2025 09:43:46 |
Ich hab den Wechsel Gas -> WP gerade hinter mir und es war ein arbeitsreicher Höllentrip. Ich hab mich schon vorher intensiv mit meiner Gasheizung beschäftigt und unser Haus (Bungalow BJ 1979 160 qm FBH plus Heizkörper) immer nachgedämmt, wenn etwas fällig war: Fenster, Dach. Ich bin zum Schluß mit einer VL von 48 Grad bei NAT -10 ausgekommen. Dann monatelang nach einem Installateur gesucht und die Woche ist die alte Gastherme rausgeflogen und gegen eine Daikin Altherma 3 R 8kW ersetzt worden. Dann der Schock: Keller wird nicht mehr warm. Installateur ratlos. Im Forum gelesen: Volumenstrom zu gering, da Spreizung zu hoch. Spreizung runter -> Keller wird warm. Mein Fazit: Man sollte sein Haus heizungstechnisch gut kennen. Wer komplett auf Energieberater und Heizungsbauer angewiesen ist, kann Probleme bekommen. Die Tage war ich mit den Nerven fertig, weil ein Heizkreis erst nicht mehr funktioniert hat.
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| Zeit:
29.03.2025 12:38:32 |
Die Hydraulik ist halt das A und O, nicht nur bei der Wärmepumpe, aber da im besonderen Maße. Damit jeder Heizkörper/Heizkreis auch was vom Kuchen abbekommt, muss es natürlich hydraulisch abgeglichen sein, damit dort wo der höchste Druckverlust ist, auch noch genügend ankommt. Die Pumpe muss natürlich auch genug Druck aufbauen und falls vorhanden, das ÜSV nicht groß als Bypass fungiert.
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29.03.2025 13:08:08 |
Zitat von RayKrebs  Damit jeder Heizkörper/Heizkreis auch was vom Kuchen abbekommt, muss es natürlich hydraulisch abgeglichen sein, damit dort wo der höchste Druckverlust ist, auch noch genügend[...]
Alles graue Theorie. Ich hab seit Anfang 2024 bestimmt 10 Angebote eingeholt und niemand hat sich angeguckt, ob man den Bestand hydrauslich abgleichen kann.
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29.03.2025 17:25:32 |
Das ist keine graue Theorie. Praktisch kann man, wenn man die Raumheizlast hat und den Heizkörpertyp kennt, den notwendigen Durchfluss ermitteln und die Voreinstellungenen schonmal so einstellen. Hinterher kann man mit dem thermischen Abgleich fein regulieren. Nützlich ist dann auch ein Anlegethermometer mit dem man direkt am Heizkörperanschlussblock die VLT/RLT messen kann. Kann vielleicht nicht jeder, sollte aber ein fähiger HB können. Schon vor 24 Jahren hat mein HB eine recht gute Berechnung zum hydraulischen Abgleich durchgeführt (aber die Voreinstellungenen dann trotzdem voll auf gelassen, aus dem Mini-Heizkörper in der Küche.
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29.03.2025 17:27:08 |
Zitat von Hans_Bethe  Zitat von RayKrebs  [...] Alles graue Theorie. Ich hab seit Anfang 2024 bestimmt 10 Angebote eingeholt und niemand hat sich angeguckt, ob man den Bestand hydrauslich abgleichen kann. Eine traurige Sache, vermutlich verdient man nicht genug damit, oder der Besitzer ist es nicht bereit zu bezahlen. Wenn das richtig gemacht wird, ist das schon ein bisschen Aufwand.
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| Zeit:
29.03.2025 17:33:41 |
Zitat: Eine traurige Sache, vermutlich verdient man nicht genug damit, oder der Besitzer ist es nicht bereit zu bezahlen. Wenn das richtig gemacht wird, ist das schon ein bisschen Aufwand.
Im Rahmen der Angebotsbearbeitung wird das aber kein HB unentgeltlich machen, solange er nicht den Auftrag sicher hat. Angebracht wäre aber der Hinweis, dass man sich im Zuge des Heizungstauschs darum kümmern wird. Immerhin ist ja der Hydraulische Abgleich Vorraussetzung der KfW-Förderung.
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| Zeit:
29.03.2025 17:40:47 |
Ich verstehe nur nicht, die ganze Zeit wurde gesagt das der hydraulische Abgleich vorher gemacht werden muss bzw zumindest errechnet werden soll zwecks Größe der Anlage. Bei mir wird der hydraulische Abgleich durchgeführt.
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| Zeit:
29.03.2025 18:15:17 |
Die Größe der Anlage (Heizlast) ergibt sich aus der Hezizlastberechnung. Dann muß in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob die vorhandenen Heizkörper und Rohrleitungen zu den Berechnungen und den Anforderungen der gewählten Anlage passen. Und im dritten Schritt werden die Ventile auf den optimalen Durchfluß voreingestellt. Das alles ist nicht bei einer halbstündigen Anlagenbesichtigung zur Angebotserstelung nebenbei zu erledigen. Der HB macht ein Angebot mit einer vermuteten Heizlast, dann macht er die Nachweise, oder lässt sie machen. Schlimmstenfalls muß dann die Anlagenleistung angepasst werden. Solange noch nichts bestellt ist, ist das kein Beibruch. Wenn das Angebot über 30t€ lag, hat es auch keinen Einfluß auf die zugesagte Förderung.
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