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Verschlechterung der energetischen Qualität bestehender Gebäude GEG
Verfasser:
volkusch
Zeit: 21.03.2025 12:23:18
0
3832412
Wenn in ein aktuell mit Fernwärme versorgten Gebäude diese außer Betrieb genommen werden soll, weil sie dem Wärmekunden zu teuer ist, darf dieses Gebäude, stand jetzt, mit einer rein mit Erdgas betrieben (ab 2029 mind. 15%, 2035 mind. 30%, 2040 mind. 60% u. ab 2045 100% erneuerbare Energie) Anlage zukünftig seinen Wärmebedarf decken oder ist das dann eine Verschlechterung nach GEG (§ 57?)?
Auch der Fernwärmeversorger ist zukünftig (ab 2030 mind 30%, ab 204 mind. 80% u. 2045 100%) dazu verpflichtet seien Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umzustellen!?

Verfasser:
Heizungshelfer
Zeit: 22.03.2025 15:38:08
0
3832688
Solange keine Wärmeplanung der Gemeinde/Stadt vorhanden ist ja. Eine WP könnte aber dann später verpflichtend dazu kommen, falls doch keine Wasserstoffanteile kommen wenn 100% notwendig sind. Das Gasgerät,was jetzt rwin soll muss auf 100% Wasserstiff umbaubar sein. Möglich bei Vaillant und Viessmann, Bosch könnte jetzt azch mlglich sein.

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