Hallo Herr Erhard
die Arbeiten an Heizungsanlagen gehören in die Hand von Fachhandwerkern!!! Das ist auch die Meinung von Dehoust- Stichwort 3 stufiger
Vertriebsweg..
aber nicht alle Öltankanlagen müssen von Fachbetrieben nach § 19 WHG aufgestellt werden. Siehe folgenden Beitrag, dies nur der Ordnung halber.
Interessierte Laien kann man schon aufklären und auf den Fachmann verweisen,
Die
Gesetzeslage nach der Neuen Feuerungsverordnung erlaubt auch die Lagerung in Räumen mit
Feuerstätten-
ohne besondern
Brandschutz.
Mehr im
Internet unter dehoust.de
Wolfgang Dehoust, Leimen
Fachbetriebspflicht
Gemäß § 19 l
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Heizöltankanlagen nur von zugelassenen Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt und gewartet werden. Dies wird als Fachbetriebspflicht bezeichnet. Das WHG ist ein Rahmengesetz und wird durch die Bundesländer in ihren "
Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen" (VAwS) unterschiedlich umgesetzt. "Fachbetriebspflicht" besteht bereits ab 1000 Liter Fassungsvermögen in den Ländern Brandenburg, Bayern (alternativ
Fachunternehmerbescheinigung), Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und dem Saarland. In allen anderen Bundesländern gilt die Fachbetriebspflicht erst ab 10.000 Liter. Grundsätzlich müssen alle Anlagen vor Inbetriebnahme durch einen unabhängigen
Sachverständigen überprüft werden, wenn es sich um Neuanlagen handelt oder um Anlagen, die in wesentlichen Teilen geändert wurden.
Die Anforderungen an einen Fachbetrieb sind in § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Einzelnen geregelt. Fachbetrieb ist demnach, wer über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, das Anlagen entsprechend den allgemein anerkannten
Regeln der Technik einbauen, aufstellen, unterhalten und betreiben kann. Außerdem muss der Fachbetrieb berechtigt sein, ein Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- und Gütegemeinschaft zu führen oder er hat einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen, der mindestens alle zwei Jahre eine Überprüfung der Qualifikation des Fachbetriebs einschließt. Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit dabei auf bestimmte Fachbereiche beschränken.