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15.04.2025 14:25:40 |
Hallo Zusammen! Wir haben für unser kernsaniertes Haus mit einem Energieberater eine BAFA-Förderung für die Einzelmaßnahme Dachsanierung beantragt. Der Energieberater hat uns einen Dachaufbau für die Sanierung empfohlen, um den erforderten U-Wert (0,14) zu erreichen. Dieser sieht folgendermaßen aus (von innen nach außen): * 3 cm mit Mineralwolle isolierte Elektroebene * 20 cm Einblasdämmung zwischen den Sparren * 12 cm Holfaserdämmplatten als Aufdachdämmung Da wir die Sanierung anstoßen, um mehr Wohnraum zu bekommen und im DG alles sehr niedrig und gedrungen ist, ist jeder Zentimeter von großer Bedeutung. Daher haben uns alle Zimmerer, die wir kontaktiert hatten, dazu geraten nur 6 cm Aufdachdämmung zu machen. Das sei auch ausreichend, hieß es. Einer von den Zimmerern hat uns auch auf den Ubakus U-Wert-Rechner aufmerksam gemacht und meinte mit den 6 cm Aufdachdämmung würden wir auch den geforderten U-Wert von 0,14 erreichen. Wir haben den Rechner benutzt und den Aufbau mit 6 cm eingegeben und da kam tatsächlich ein U-Wert von 0,128 heraus. Hier ein Bild des tatsächlichen Dachaufbaus und des ermittelten Wertes: Ubakus-Ergebnis U-WertGesagt, getan. Dach wurde mit der Zimmerei saniert - mit 6 cm Aufdachdämmung. Jetzt wollen wir die BAFA-Förderung abrechnen und der Energieberater verweigert die Abrechnung, da wir den U-Wert von 0,14 nicht erreichen, weil wir keine 12 cm Aufdachdämmung genommen haben. Kann uns jemand erklären wie es zu diesen Unterschieden in den U-Werten kommen kann? Ist dieser Ubakus Rechner gar nicht genau? Oder übersehen wir da gewaltig was? Für uns geht es hier um viel Geld. Danke für eure Bemühungen! Grüße aus dem Süden, Rohry
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15.04.2025 14:45:12 |
Ihr habt in eurer Rechnung die Dachsparren nicht berücksichtigt. Die verschlechtern den Wert. Ich versteh aber auch nicht, wie sich eine AUFdachdämmung auf den Wohnraum auswirkt, die ist doch außen? Oder hast du den ganzen Dachstuhl erneuert, dass du weiter hoch konntest?
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15.04.2025 15:29:10 |
Wenn ich mit meinen U-Wert Rechner(nicht Ubakus) den Aufbau eingebe, komme ich auf einen U-Wert von 0,131. Sparrenabstand 72cm. Bei einer Holzfaserdämmplatte mit 6cm. Daher sollte der aktuelle Aufbau passen, um die 0,14 einzuhalten. Der Energieberater soll mal seine bauphysikalische Rechnung offen legen.
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15.04.2025 15:46:29 |
Zitat von Stefan2601  Wenn ich mit meinen U-Wert Rechner(nicht Ubakus) den Aufbau eingebe, komme ich auf einen U-Wert von 0,131. Sparrenabstand 72cm. Bei einer Holzfaserdämmplatte mit 6cm. Daher sollte der aktuelle Aufbau passen, um die 0,14 einzuhalten. Der[...] Verrätst Du auch, welchen U-Wert-Rechner Du verwendet hast?
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15.04.2025 15:50:21 |
Der ist von Markus Friedrich Datentechnik. MF Bauphysik
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15.04.2025 16:15:54 |
Vielen Dank für eure Antworten. Das Thema ist leider sehr heikel, da unser Energieberater regelrecht gestern ausgerastet ist, als er erfahren hat, dass wir nur 6 cm Aufdachdämmung gemacht haben. Er möchte mit uns nicht mehr sprechen. Leider geht es dabei um Geld, das für uns echt viel und wichtig ist. Daher hoffe ich noch auf irgendeine Möglichkeit. Didi-MCR52: Wir haben einen Bauantrag auf Erhöhung des Hauses gestellt und haben 80 cm (aufs Gebäude bezogen) genehmigt bekommen. Daraufhin haben wir das Dach angehoben, die Wände um knapp 80 cm hochgemauert und das Dach isoliert mit neuen Ziegeln. Bei 80 cm wirken sich 6 cm doch recht viel. Ja, du hast Recht, wir haben die Sparren vergessen... :( Lieber Stefan2601, vielen Dank!!! Das macht mir große Hoffnungen! Unter folgenden Link findest du die Berechnung, die uns der Energieberater erstellt hat. Mehr haben wir nicht. Was meinst du? Können wir da noch was machen? U-Wert EnergieberaterDie Endabrechnung müssen wir bis 20. Mai bei der BAFA abgeben. Wenn das nicht klappt, grenzt es an einer Katastrophe für uns. Zugegebenermaßen hätten wir den Energieberater früher über die reduzierte Aufdachdämmung informieren/fragen. Aber er stellt auch jedes "Hallo" in Rechnung. Das wollten wir uns ersparen... Schön blöd.
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15.04.2025 16:22:43 |
Der EB hat die Isolierung der Installationseben nicht drin. Es sind nur 3cm ruhende Luftschicht berechnet worden. Auch ist sein Sparrenabstand 65cm und Sparrenbreite 10cm. Mit dem Verhältnis Sparrung/Dämmung verschlechtert sich der U-Wert um 0,003.
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15.04.2025 16:50:54 |
Also, wir haben jetzt nachgemessen. Wir haben 71 cm zwischen den Sparren und eine Sparrenbreite von 15 cm. Macht den die 3 cm ruhende Luftschicht so viel aus? Immerhin bekommst du einen U-Wert von 0,131 und der EB meint wir kriegen nicht mal die 0,14. Ah, jede Nachkommastelle ist so nervenaufreibend... :)
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15.04.2025 17:00:54 |
Sparrenbreite 15cm. Ich glaube nicht. ;-) Wohl eher 8cm. Ob das so viel ausmacht, spielt doch im Grunde keine Rolle. Es zählt der aktuelle Aufbau und da ist die Installationsebene doch gedämmt. Die Berechnung vom EB ist also nicht korrekt. Er soll sie halt dem aktuellen Stand anpassen. Bei einer 3cm ruhenden Luftschicht beträgt der U-Wert 0,157. Also schon eine erheblich Verschlechterung. Und außerdem gibt der EB nur Beispiele aus, wie du auf den entsprechenden U-Wert kommen kannst. Die Ausführung obligt dir selbst, wie du es erreichst. Wichtig eben, die 0,14 nicht zu überschreiten. Das hast du geschafft, also ist alles in Ordnung.
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15.04.2025 17:07:39 |
Ob der Energieberater ausrastet oder nicht ist sein psychisches Problem. Hier geht es um klare Fakten über die man sprechen kann und muss. Entweder er ist bereit dazu oder ihr müsst Euch schnell einen Anderen suchen. Falls Letzteres nicht klappt, könnt Ihr den bisherigen EB unter Druck setzen, dass er seine Rechnung umgehend korrigiert und ihm drohen, dass ihr ihn für Euren Schaden haftbar macht. In diesem Fall müsst Ihr Euch aber sehr schnell juristische Unterstützung holen, damit das Aussicht auf Erfolg hat.
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15.04.2025 22:26:58 |
Hallo Stefan2601, du hast Recht. Die 15 cm sind "leicht" daneben. Es sind 9 cm Sparrenbreite. Ich habe den Aufbau mit Zwischensparrendämmung bei Ubakus eingegeben und komme leider doch auf einen Wert von 0,142, also leider über 0,14 :( Mein Mann hat sogar nochmal den Sparrenabstand genau gemessen (ich habe es heute Nachmittag nur Pi mal Daumen messen können - bin ja ned so groß). Der Abstand variiert zwischen 76 und 77 cm. Daher habe ich 76 in der Berechnung aufgenommen. Hier der neue Aufbau U-Wert Aufbau mit ZwischensparrendämmungAber wie gesagt, wir sind leider um 0,002 über die erforderten 0,14. Oder darf man den Wert abrunden?
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15.04.2025 22:40:56 |
Mach den Sparrenabstand halt 1-2cm breiter, das misst doch niemand mehr nach.
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15.04.2025 22:54:18 |
Das bringt leider nichts. Falls es doch mit unserem EB was wird, dann steht er am nächsten Tag mit dem Zollstock in der Hand vor der Tür. Er wird definitiv alles nachprüfen (er ist da GANZ genau). Und falls wir einen anderen EB vom Himmel auftreiben könnten, dann will ich's mir mit ihm auch nicht verscherzen. Wir haben einen Balkon zwischen 1 OG und DG, so dass man ganz einfach den Abstand zwischen den Sparren messen kann.
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15.04.2025 22:57:08 |
Mal eine andere Frage in die Runde, benötigen wir zwingend einen EB um die Endabrechnung mit der BAFA zu machen? Oder dürfen wir das auch selbst machen?
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15.04.2025 23:05:03 |
Eine Rückfallebene könnte auch die Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG sein. Die Bescheinigung dafür kann der Handwerker ausstellen. Der glaubt dir bestimmt, dass der U-Wert 0,14 sind.
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15.04.2025 23:10:52 |
Du hast Recht. Daran hatte ich auch gedacht. Aber bei dieser Option können max. 40 000 Euro geltend gemacht werden. Bei der BAFA sind es 60 000. Und 20 % von 20 000 ist doch einiges an Geld. Aber es ist wie du sagst, auf jeden besser als nichts. Danke für deinen Hinweis! Ich hoffe noch auf eine Rückmeldung, dass man die 0,142, die wir haben, doch auf 0,14 abrunden darf. Das wäre gigantisch!
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16.04.2025 05:57:36 |
Nein, die 40000 sind der maximale Steuerabzug, d.h. es werden max. 200000 Kosten der Maßnahme berücksichtigt. Siehe z.B hier: Link |
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16.04.2025 06:41:34 |
Zitat von LostDude  Nein, die 40000 sind der maximale Steuerabzug, d.h. es werden max. 200000 Kosten der Maßnahme berücksichtigt. Siehe z.B hier: LinkDanke Lost Dude! Das hatte ich tatsächlich übersehen. Ich habe gerade folgendes gelesen: "Dazu musst Du in jedem Jahr eine Steuererklärung machen und die Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen. Für das Jahr, in dem die Maßnahmen abgeschlossen werden, bekommst Du 7 Prozent der Kosten zurück" ( Quelle: Link) Wir haben viele Maßnahmen bereits in 2022 abgeschlossen und die Steuererklärung für 2022 schon abgegeben. Weißt du ob wir diese Maßnahmen noch angeben können? Danke!
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16.04.2025 06:56:36 |
Vielleicht kann man die Steuererklärung nachträglich korrigieren? Da kenne ich mich aber nicht aus. Ggf. mal beim Finanzamt nachfragen?
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16.04.2025 08:11:21 |
Ich würde mal sagen, auf das Datum der Schlussrechnung kommt es an. Aber Rückwirkend wird es vermutlich schwierig.
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16.04.2025 08:11:54 |
Da habt ihr echt einen pingeligen Energieberater erwischt. Ich habe Einige kennenlernen müssen und die waren eher "Ach, passt schon so, so genau wird es eh niemand kontrollieren." Ob der Wert 0,150 oder 0,143, war den meisten egal, Hauptsache ziemlich nah dran. Einer der Nachbarn hatte mal ein Problem mit der Eingangstür. Der geforderte Wert war nur mit einer sehr teuren Tür zu erreichen. Letztendlich hat er sich mit dem Energieberater auf eine günstigere Eingangstür geeinigt und die Dämmung gegen Erdreich wurde um 0,01 oder gar noch weniger "angepasst", damit es in Summe wieder passte. Somit stand der Förderung nichts mehr im Wege. Grüße
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16.04.2025 09:24:13 |
Als Info, falls es noch jemanden interessiert. Habe gerade mit unserem Finanzamt telefoniert. Steuerlich wird nach dem Abfluss/Zufluss-Prinzip abgerechnet. D. h. man kann die Abrechnung nur im Jahr des Geldabflusses, also der Rechnungsbegleichung, machen. Ausnahme sind wohl Abschlagszahlungen. In diesem Fall sollte man sich mit dem eigenen Finanzamt-Sachbearbeiter in Verbindung setzen (so hieß es am Telefon). Rückwirkende Abrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Viele Grüße und einen schönen Tag! Zitat von DL1986  Ich würde mal sagen, auf das Datum der Schlussrechnung kommt es an. Aber Rückwirkend wird es vermutlich schwierig. |
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16.04.2025 09:53:03 |
Die Maßnahme wird ja über 3 Jahre steuerlich geltend gemacht. Vielleicht könnt ihr zumindest den Anteil für 2024 geltend machen, wenn diese Steuererklärung noch nicht raus ist. Wäre immer noch mehr als nichts und ich kenne zumindest einen Fall, wo diese Vorgehensweise vom Finanzamt akzeptiert wurde.
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16.04.2025 10:13:45 |
Hallo, Zitat von rohr2020  Wir haben viele Maßnahmen bereits in 2022 abgeschlossen und die Steuererklärung für 2022 schon abgegeben. Weißt du ob wir diese Maßnahmen noch angeben können? das hängt davon ab, ob auch schon eine rechtskräftige Festsetzung vorliegt. Sofern das noch nicht der Fall ist, können Nachmeldungen normalerweise problemlos erfolgen. Bei schon erfolgter Festsetzung, aber noch laufender Widerspruchsfrist, kann man auch widersprechen und dabei die neuen Sachverhalte noch einbringen. Für weitere Information sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden. Obige Darstellung von mir ist keine steuerliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge. Gruß jaspi
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16.04.2025 10:16:55 |
Schonmal bei der BAFA nachgefragt ? mal abgesehen davon das das schon sehr Arschlochmäßig ist steht halt nirgends das der U-Wert kleiner gleich 0,140 sein muss. Da also "nur" zwei stellen hinterm Komma gefragt sind muss man halt runden und dann wäre man ja bei 0,14 ich denke fragen kostet nichts Hab grad keine Zeit das in den Rechner zu schmeißen aber verdoppel doch mal den Rigibsaufbau oder pack mal eine Wedibauplatte 1...2cm innen drauf, vieleicht past es dann
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