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Foren
Wärmepumpe Handwerkerleistungen neben KfW Förderung ansetzen? Natürlich nicht erlaubt, aber Detailfragen!
Verfasser:
A Min
Zeit: 15.04.2025 16:05:37
0
3839255
Hallo zusammen,

Wärmepumpe ist seit längerem eingebaut, Restarbeiten endlich erledigt. Nun geht es daran, die Förderung abzurufen. Ich weiß, dass es natürlich nicht erlaubt ist, neben der Förderung noch gleichzeitig die Handwerkerleistungen komplett in der Steuererklärung anzusetzen.

Jetzt bin ich aber mit den Rechnungen insgesamt über der Förderhöchstsumme 30.000€, alleine schon vom Heizungsbauer (bitte keine Kommentare, dass ich es besser selber gemnacht hätte). Ich könnte also - sofern erlaubt -

a) über die Rechnungen aus 2024 für Öltankentsorgung und Elektroarbeiten erst gar keine Förderung abrufen und diese in der Steuererklärung für 2024 als Handwerkerleistung ansetzen und

b) ggf. für den über 30.000€ hinausgehenden Betrag die Handwerkerleistungen vom Heizungsbauer auch noch in der Steuererklärung ansetzen, auch wenn die in den Rechnungen natürlich in den Fördermittelabruf einfließen.
bzw.
c) Rechnungen vom Heizungsbauer noch aufteilen lassen und nicht alles bei KfW einreichen.

Was ist erlaubt? Habe leider nirgendwo was gefunden bzw. eine Suche in den Foren bringt mir zu viele Ergebnisse, die aber dieses Dateils nicht klären.

Verfasser:
ajokr
Zeit: 15.04.2025 17:54:39
0
3839287
Wenn die Elektroarbeiten rund um den Zählerschrank kreisen, hat das nicht unbedingt was mit dem Heizungstausch zu tun. Von daher kann man den Lohnkostenanteil als separate Handwerlerleistung in der Est-Erklärung ansetzen. Wird aber nur mit 20% auf das ZvE angerechnet, nicht von der Steuerlast abgezogen. Höchstwert 1200 Euro.

Verfasser:
jaspi
Zeit: 15.04.2025 19:09:26
1
3839306
Hallo,
Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Von daher kann man den Lohnkostenanteil als separate Handwerlerleistung in der Est-Erklärung ansetzen. Wird aber nur mit 20% auf das ZvE angerechnet, nicht von der Steuerlast abgezogen

nein, Handwerkerleistungen werden nicht auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, sondern reduzieren die tarifliche Einkommensteuer.

Zitat von ajokr Beitrag anzeigen
Höchstwert 1200 Euro.

Das ist etwas missverständlich formuliert. Die tarifliche Einkommensteuer reduziert sich um 20% der Aufwendungen, jedoch höchstens um 1200 Euro. Es werden also nur die ersten 6000 Euro der Aufwendungen für Arbeitskosten steuerwirksam.

Quelle: § 35a EStG

Für A min könnte es sicher sinnvoll sein, für sauber trennbare Arbeiten, z.B. Elektrik, getrennte Rechnungen anzufordern, diese natürlich auch getrennt per Überweisung zu begleichen.

Für weitere Information sollte ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultiert werden. Obige Darstellung von mir ist keine steuerliche Beratung und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge.

Gruß
jaspi

Verfasser:
A Min
Zeit: 15.04.2025 19:44:57
0
3839317
Ja, die Rechnungen wurden getrennt überwiesen. Die Arbeiten wurden nicht vom Heizi sondern mir beauftragt und sie laufen auch nicht über die Abrechnung des Heizungsbauers.

Danke für Eure Einschätzung.

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