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Foren
Wer haftet für Gartenbewässerung?
Verfasser:
EasyKWL
Zeit: 04.06.2025 13:47:43
0
3850587
Diese Abstandshalter sind doch aber keine Garantie, dass die Leitung nicht mit Erde in Kontakt kommt. Die fallen schnell mal um...

@muscheid wie kommst du darauf, dass beim Anschluss an einen Aussenwasserhahn eine Absicherung nach Kat. 5 nicht notwendig ist? Ich habe bisher wie gesagt nur gegenteiliges gelesen.
Und wenn dem so wäre was spräche dann dagegen in die freie Leitung einfach ein RV und von mir aus RB einzubauen? Dann hätte man exakt die gleiche Absicherung wie im Wasserhahn.

@Brendler nach allem was ich bisher gelesen habe und was mir von unserem Wasserversorger mitgeteilt wurde ist eine Gardena-Bewässerung unterflurig, weil der Kontakt mit Erde nicht ausgeschlossen werden kann.
Gardena selbst wirbt natürlich nicht damit. Wer würde sich das noch kaufen, wenn er zusätzlich eine Trennstation für 2000 Euro installieren muss?
Meiner Meinung nach kann Gardena und Konsorten das aber nur verschweigen, weil so ein Fall, dass Wasser durch die Bewässerung verunreinigt wird, so gut wie nie vor kommt... Bis heute kann mir niemand den ich gefragt habe auch nur einen Fall nennen.

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 04.06.2025 14:18:33
0
3850597
Zitat von EasyKWL Beitrag anzeigen
Diese Abstandshalter sind doch aber keine Garantie, dass die Leitung nicht mit Erde in Kontakt kommt. Die fallen schnell mal um...


Es braucht keine Garantie, denn es ist Aufgabe des Betreibers die Betriebssicherheit sicher zu stellen und das System bestimmungsgerecht wie vorgesehen einzusetzen.
Die Darstellung des Herstellers beschränkt sich auf die zulässige Version und nur genau auf die selbe. Jede Abweichung davon - dann ist die Anleitung nicht eingehalten - trifft den Betreiber.

Was in den Montageunterlagen NICHT dargestellt wird sind die u.U. kräftigen Mehraufwendungen die erforderlich werden können wenn von den Vorgaben abgewichen wird.

Die Aussage der Stadtwerke sind rechtlich nicht unbedingt haltbar (wenn auch berechtigt wenn man dann oftmals sieht was in der Praxis getrieben wird). Wenns zu ner Auseinandersetzung kommt wird's da dann spannend denn ich bin mir ziemlich sicher dass der Hersteller die Normenkonformität geprüft hat und sicherlich mit diesbezüglichen Gutachten aufwarten kann. Alle anderen Möglichkeiten sind dann eben Abweichungen im Einzelfall ..... und der schwarze Peter wird fröhlich geschoben.

Verfasser:
EasyKWL
Zeit: 04.06.2025 20:35:22
0
3850675
Okay, aber dann handelt es sich bei MP Rotatoren von Hunter oder Rainbird doch auch um eine Oberflurige Bewässerung oder nicht?
Die sind genauso aufgebaut wie die Sprinkler von Gardena.
Das einzige was man dann bräuchte sind Halter für die Tropfschläuche?
Und was braucht man dann für die Absicherung einer Oberflurigen Bewässerung?

Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 05.06.2025 00:08:12
0
3850724
Zitat von EasyKWL Beitrag anzeigen
Okay, aber dann handelt es sich bei MP Rotatoren von Hunter oder Rainbird doch auch um eine Oberflurige Bewässerung oder nicht?
Die sind genauso aufgebaut wie die Sprinkler von Gardena.
Das einzige was man dann bräuchte sind Halter für die Tropfschläuche?
Und was braucht man dann[...]


Sorry, kann ich pauschal so nicht beurteilen. Das muss man im Einzelfall detailliert betrachten wobei immer das Problem besteht sobald der Hersteller kein komplettes System anbietet (und durch entsprechende Gutachten ggf. absichert) der Anlagenersteller in der Pflicht ist den Nachweis zu erbringen.

Schon die Aussage "die sind genauso aufgebaut" glaube ich nicht. Die können "ähnlich" aufgebaut sein aber nicht gleich. Dann geht's eben im Detail schon wieder los.
Detailfragen lassen sich nicht pauschal einfach beantworten.

Wenn ich einmal in 10 Jahren in die Verlegenheit komme mich mit sowas beschäftigen zu müssen/sollen. Was glaubst wie hoch mein Interesse ist das über mehrere Fabrikate mit unterschiedlichen Leistungsumfängen der Lieferprofile zu tun ?

Verfasser:
muscheid
Zeit: 05.06.2025 08:14:44
0
3850757
Und eins ist klar - die Hersteller vieler Erzeugnisse "sparen" teure Absicherungen aus, die für ihr Produkt notwendig (vorgeschrieben) sind. Ggf erwähnen sie diese nur kurz in der Bedienungsanleitung.
ZB Kärcher bei einem Hochdruckreiniger:
Betreiben Sie das Gerät gemäß gültigen Vorschriften niemals ohne Systemtrenner am
Trinkwassernetz. Stellen Sie sicher, dass der Anschluss Ihrer Hauswasseranlage, an dem der Hochdruckreiniger betrieben wird, mit einem Systemtrenner gemäß
EN 12729 Typ BA ausgestattet ist. Wasser, das durch einen Systemtrenner geflossen ist, gilt nicht mehr als Trinkwasser.
Das steht hier nur in der Sicherheitsanleitung - die niemand beachtet....

Der Witz dabei -
Diese Absicherung kostet mehr als das Gerät!

Aber so ist allein der Betreiber verantwortlich für die Absicherung

Verfasser:
EasyKWL
Zeit: 05.06.2025 22:23:37
0
3850983
Wenn ich mir mit ner Regentonne ne Trennstation baue - also mit Trinkwasser Zulauf in die Regentonne und Luftbrücke zwischen Zulauf und Überlauf - benötige ich für die Trinkwasserzuleitung keine weitere Absicherung oder?

Verfasser:
Brendler
Zeit: 05.06.2025 22:58:26
0
3850996
Zitat von EasyKWL Beitrag anzeigen
Wenn ich mir mit ner Regentonne ne Trennstation baue - also mit Trinkwasser Zulauf in die Regentonne und Luftbrücke zwischen Zulauf und Überlauf - benötige ich für die Trinkwasserzuleitung keine weitere Absicherung oder?
Richtig.

Verfasser:
chappi73
Zeit: 11.06.2025 23:34:50
0
3852325
Zitat von Brendler Beitrag anzeigen
Gardena zB bewirbt eins von seinen Produkten damit, dass sie auch wurzelnah installiert werden können.
Frag Gardena doch mal genau zu diesem Punkt.
Und berichte uns.

Verfasser:
EasyKWL
Zeit: 17.06.2025 09:21:29
0
3853340
Zitat von muscheid Beitrag anzeigen
Wurzelnah heisst nicht "in der Erde vergraben". In den Bildern sieht man daß die Rohre auf Abstandshaltern über dem Boden montiert werden - damit ist es Überflur. Und der Anschlußpunkt ( Wasserhahn) liegt sicher nochmal höher, und dort ist die Absicherung.


Für den Fall das Andere das Lesen. Der Anschluss einer Gartenbewässerung oder eines Gartenschlauchs, der auf dem Rasen liegt ist die Absicherung eines Wasserhahns NICHT ausreichend.
Als unterflurig gilt eine Installation sobald min. ein Element unter der Erde verlegt wird. Dazu zählen auch Rohrleitungen.
Und für diese Installationen ist laut DIN-1988 ausschließlich Kat. 5, d.h. mit freiem Auslauf, zulässig.
Kann jeder in der DIN selbst nachlesen.

Die Hersteller, wie GARDENA, interessiert das nicht. Für die Installation der Produkte ist alleine der Kunde verantwortlich.

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